Patientenverfügung Wie wollen Sie sterben?

Der Bundestag streitet über die Selbstbestimmung am Ende des Lebens und ein menschenwürdiges Sterben.

Vom Leid erlösen?

Vom Leid erlösen?

Es scheint ganz einfach zu sein. Die Bürger sind in ihrer großen Mehrheit dafür. Die Justizministerin ist dafür und hat längst einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.
Der Deutsche Juristentag ist dafür. Der Nationale Ethikrat ist dafür. Kosten würde es nichts.

Ein solches Gesetz zu beschließen, könnte man vermuten, wäre kaum mehr als eine Formsache. In Wirklichkeit ist es überhaupt nicht einfach. In dieser Woche streitet der Bundestag um eine rechtliche Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen. Was können die Bürger in Fragen ihres eigenen Todes selbst bestimmen? Zwei sehr unterschiedliche Gesetzentwürfe liegen vor, wann die Beratungen abgeschlossen werden, ist nicht abzusehen. Und es ist ohne Weiteres möglich, dass am Ende ein unpopuläres und verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz stehen wird.

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Vordergründig geht es um den Schutz einer Minderheit. Rund acht Millionen Bundesbürger haben schriftlich niedergelegt, wie sie von ihren Ärzten behandelt und vor allem nicht behandelt werden wollen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Mal werden solche Verfügungen beachtet, mal werden sie ignoriert. Es spricht also viel für eine gesetzliche Regelung.

Doch es geht um mehr: um die Grenzen der Hochleistungsmedizin, um das Sterben in der alternden Gesellschaft, um die Deutungshoheit in Fragen von Recht und Unrecht, richtig und falsch. Wie können sich Patienten gegen einen medizinischen Apparat zur Wehr setzen, der den natürlichen Tod in eine Vielzahl von Einzelereignissen aufspaltet? Wie geht die alternde Gesellschaft mit dem Wunsch vieler Menschen um, Demenz im Alter auch um den Preis eines kürzeren Lebens zu vermeiden? Schon heute will, einer Umfrage der Karlsruher Gesellschaft für Konsumforschung zufolge, jeder dritte Bundesbürger lieber sterben als dauerhaft von der Pflege anderer abhängen. Sogar für die aktive Sterbehilfe fände sich inzwischen vermutlich eine Mehrheit. Sollen die Institutionen der Demokratie den Wertewandel mitvollziehen, der sich da abzeichnet – oder ist es im Gegenteil ihre Aufgabe, einen Dammbruch zu verhindern?

Weite Teile der westlichen Welt schlagen sich mit solchen Fragen herum. In den USA brachte vor zwei Jahren der Fall der Wachkomapatientin Theresa Schiavo Liberale und christliche Fundamentalisten auf die Barrikaden. In Italien und Spanien haben gelähmte Patienten kürzlich gegen den Widerstand der katholischen Kirche die Abschaltung ihrer Beatmungsgeräte durchgesetzt – was nach deutschem Recht nichts anderes wäre als das Ende einer Zwangsbehandlung. In Frankreich bekannten sich 2000 Ärzte und Pfleger gerade öffentlich dazu, Patienten auf deren Wunsch hin getötet zu haben. Schon deuten die beiden aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidaten, Nikolas Sarkozy und Ségolène Royal, angesichts überwältigender Mehrheiten in dieser Frage sogar Bereitschaft an, aktive Sterbehilfe zuzulassen.

In Deutschland hat sich die Politik dem Ruf nach liberaleren Regeln bislang widersetzt. Vor zweieinhalb Jahren schlug eine Enquetekommission des Bundestags eine äußerst restriktive Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen vor: Ein schriftlich niedergelegtes Behandlungsverbot sollte nur dann beachtet werden, wenn das Leben des Unterzeichners durch ärztliche Kunst ohnehin nicht mehr zu retten sei. Würde diese Regelung Gesetz, wäre die große Masse der acht Millionen Patientenverfügungen Makulatur. Warum sollte man seinem Arzt auch Vorschriften für eine Lage machen, in der er ohnehin keine Wahl mehr hat?

Ob diese Position auch im Parlament mehrheitsfähig ist, weiß derzeit niemand. Über zahlreiche Details werden sich die Abgeordneten wohl verständigen können. Ob Patienten ihren Willen schriftlich formulieren müssen, wie oft ein solches Dokument zu aktualisieren wäre, was Betreuer entscheiden dürfen und wann Gerichte anzurufen sind – all das dürfte sich einvernehmlich regeln lassen. Ein tiefer Graben aber bleibt unüberbrückbar. Auf der einen Seite stehen die Liberalen, auf der anderen Seite die Lebensschützer. Diese wollen Patienten vor übereifrigen Ärzten schützen, jene vor den eigenen womöglich unbedachten oder unvertretbaren Wünschen.

Die Liberalen sammeln sich um den SPD-Abgeordneten und früheren Richter Joachim Stünker; er bringt einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der aus dem Justizministerium von Brigitte Zypries stammt und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten betont. Wortführer der Lebensschützer sind Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Fraktionschef der Union, und der SPD-Abgeordnete René Röspel, der damals die Enquetekommission »Recht und Ethik der modernen Medizin« geleitet hat. Beide wollen dem Selbstbestimmungsrecht eine enge Grenze setzen. Anfang der Woche haben sie einen Gruppenantrag vorgelegt, der für Patientenverfügungen eine sogenannte Reichweitenbeschränkung vorsieht. Vieles, was ein entscheidungsfähiger Patient sich selbstverständlich verbitten könnte, sollen die Ärzte an bewusstlosen oder sonstwie äußerungsunfähigen Patienten vollziehen – auch gegen deren zuvor ausdrücklich formulierten Willen.

Leser-Kommentare
    • Colon
    • 29.03.2007 um 15:11 Uhr

    Ich will anderen nicht zur Last fallen.-
    Fallen Sie bitte anderen nicht zur Last.

    „Wie geht die alternde Gesellschaft mit dem Wunsch vieler Menschen um, Demenz im Alter auch um den Preis eines kürzeren Lebens zu vermeiden? Schon heute will, einer Umfrage der Karlsruher Gesellschaft für Konsumforschung zufolge, jeder dritte Bundesbürger lieber sterben als dauerhaft von der Pflege anderer abhängen.“

    Allenthalben und auf fast allen Kanälen werden ältere und auch ein paar jüngere Menschen um ihre Meinung gefragt, wenn es um die Patientenverfügung und ihre rechtliche Absicherung geht.
    Sehr häufig sprechen da Damen und Herren davon, es gebe Situationen, in denen sie persönlich anderen, vor allem Familienangehörigen, „nicht zur Last fallen“ wollten. Daher solle ihnen das Gesetz ermöglichen, einer solchen Lebenssituation rechtzeitig vorzubeugen und anderen über eine Willenserklärung auferlegen, in ihrem Willen zu handeln.

    Hoffentlich schrillen, bei aller Berechtigung des freien Willens und der Selbstbestimmung des Individuums, doch noch bei einigen Menschen die Alarmglocken, selbst wenn der Volkswille mit großer Mehrheit die Patientenverfügung pauschal gut heißt.

    Angesichts der „Zustände“, Immer mehr Menschen mit Pflegebedarf, denen in Heimeinrichtungen aber auch in der häuslichen Pflege derzeit nur unzureichend geholfen wird, angesichts der Unwissenheit, z.B. „Demenz“ bedeute unabänderlich Leid und unerfülltes Leben, angesichts einer Gesellschaft, die immer mehr Lebenssituationen als ausschließliches Schicksal und Geschick des Individuums auffasst, gerät doch ein wenig aus dem Blick, dass Lebensvollzüge, Krankheit, Leiden und Tod, also auch die Sterbewünsche einem gewaltigen sozialen Druck unterliegen. - Am Ende hindert der verantwortungsvoll gepflegte und versorgte Mensch in Krankheit, Behinderung und/oder mit eingeschränkter Mobilität oder geistigen Aktivität, die Gesellschaft am Konsum und soll sich vielleicht daher „rechtzeitig“ und „freiwillig“ absichern.

    Gerade der Verweis auf das Syndrom „Demenz“, es rückt ja geradezu penetrant immer als Erstes in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, entlarvt so manche Rhetorik vom selbstbewussten und selbst gewählten Willen human sterben zu dürfen. Er entlarvt aber auch die Rhetorik, in unserer
    Gesellschaft werde privat und öffentlich genug getan, um Alter, Krankheit und längere Behinderung
    menschenwürdig und ohne unerträgliche Ängste und Befürchtungen aushalten und begegnen zu können. Die materiellen Ressourcen dazu sind allemal vorhanden, sie befinden sich nur zunehmend in den Händen von Leuten, die damit ganz andere Bedürfnisse befriedigen.

    Ich bin daher sehr dankbar, wenn über die Gesetzgebung lang und intensiv, vor allem mit mehr öffentlicher Aufklärung, nachgedacht und diskutiert wird.

  1. Ich befürchte ein ähnliches Gewürge, wie vor dreissig Jahren bei der Abtreibungsdikussion. C-Parteien und selbsternannte Lebensschützer werden keine Möglichkeit der Demütigung auslassen, sollte der Untertan eine missliebige Verfügung erstellen wollen. Der von Herrn Bosbach ins Feldgeführte 'fröhliche Demenzkranke' läst das schlimmste befürchten. Erinnert sich noch jemand an Inge Meysel? Die 'Mutter der Nation' wurde im hohen Alter nicht müde, in jeder Talkshow darauf hinzuweisen, dass sie sich vor den Beutelschneidern und Schröpfern des Gesundheitswesens nur sicher fühlt mit ihren Blausäurekapseln in der Handtasche. Danke für den Tipp Frau Meysel!

  2. Wie verantwortlich wird mit mir am Ende oder zumindest kurz davor umgegangen? Welche Maßstäbe leiten die Menschen beim Umgang mit ihrer Verantwortung? Erkennen sie ihre Verantwortung, und wollen sie diese dann auch übernehmen? Will ich mich in die Hände anderer Menschen geben?

    Dies alles sind Fragen, die mich bewegen, wenn ich darüber nachdenke, ob ich eine Patientenverfügung treffen will. Dabei bin ich mir ebensowenig sicher, ob ich heute schon beurteilen kann was ich einmal in einer künftigen Situation vor dem 'Ende' tatsächlich will.

    Wird sich mein Umfeld die Zeit nehmen, meinen dann aktuellen Willen wahrzunehmen? Alles dieses sind Fragen, die ich nur nach den heutigen Wahrnehmungen beantworten könnte. Da aber sehe ich, dass nicht die Verantwortung vor dem Nächsten die Gesellschaft leitet, sondern die Kostenverantwortung immer wichtiger zu werden scheint. Staatliche Regelungen sollen den Einzelnen möglichst aus seiner individuellen Verantwortung entlassen, weil der Gesetzgeber meint alles vorherdenken zu können. 'Ich habe schießlich meine Vorschriften', hört man immer öfter.

    Das Bedürfnis, in einer Patientenverfügung vorher zu entscheiden, was eigentlich nicht vorhergedacht werden kann, ist schließlich auch ein Ausdruck dafür, dass wir nicht mehr in die menschliche Verantwortlichkeit auf Grundlage eines Wertekonsenses vertrauen können, der uns an unserem Ende in guten Händen sieht.

    Vielleicht sollten wir mehr und länger darüber diskutieren, was da in unserer 'Leistungsgesellschaft' nicht mehr stimmt.

  3. Wie verantwortlich wird mit mir am Ende oder zumindest kurz davor umgegangen? Welche Maßstäbe leiten die Menschen beim Umgang mit ihrer Verantwortung? Erkennen sie ihre Verantwortung, und wollen sie diese dann auch übernehmen? Will ich mich in die Hände anderer Menschen geben?

    Dies alles sind Fragen, die mich bewegen, wenn ich darüber nachdenke, ob ich eine Patientenverfügung treffen will. Dabei bin ich mir ebenso wenig sicher, ob ich heute schon beurteilen kann was ich einmal in einer künftigen Situation vor dem 'Ende' tatsächlich will.

    Wird sich mein Umfeld die Zeit nehmen, meinen dann aktuellen Willen wahrzunehmen? Alles dieses sind Fragen, die ich nur nach den heutigen Wahrnehmungen beantworten könnte. Da aber sehe ich, dass nicht die Verantwortung vor dem Nächsten die Gesellschaft leitet, sondern die Kostenverantwortung immer wichtiger zu werden scheint. Staatliche Regelungen sollen den Einzelnen möglichst aus seiner individuellen Verantwortung entlassen, weil der Gesetzgeber meint alles vorher denken zu können. 'Ich habe schießlich meine Vorschriften', hört man immer öfter.

    Das Bedürfnis, in einer Patientenverfügung vorher zu entscheiden, was eigentlich nicht vorher gedacht werden kann, ist schließlich auch ein Ausdruck dafür, dass wir nicht mehr in die menschliche Verantwortlichkeit auf Grundlage eines Wertekonsenses vertrauen können, der uns an unserem Ende in guten Händen sieht.

    Vielleicht sollten wir mehr und länger darüber diskutieren, was da in unserer 'Leistungsgesellschaft' nicht mehr stimmt.

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