Patientenverfügung Wie wollen Sie sterben?
Der Bundestag streitet über die Selbstbestimmung am Ende des Lebens und ein menschenwürdiges Sterben.
Vom Leid erlösen?
Es scheint ganz einfach zu sein. Die Bürger sind in ihrer großen Mehrheit dafür. Die Justizministerin ist dafür und hat längst einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet.
Der Deutsche Juristentag ist dafür. Der Nationale Ethikrat ist dafür. Kosten würde es nichts.
Ein solches Gesetz zu beschließen, könnte man vermuten, wäre kaum mehr als eine Formsache. In Wirklichkeit ist es überhaupt nicht einfach. In dieser Woche streitet der Bundestag um eine rechtliche Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen. Was können die Bürger in Fragen ihres eigenen Todes selbst bestimmen? Zwei sehr unterschiedliche Gesetzentwürfe liegen vor, wann die Beratungen abgeschlossen werden, ist nicht abzusehen. Und es ist ohne Weiteres möglich, dass am Ende ein unpopuläres und verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz stehen wird.
Vordergründig geht es um den Schutz einer Minderheit. Rund acht Millionen Bundesbürger haben schriftlich niedergelegt, wie sie von ihren Ärzten behandelt und vor allem nicht behandelt werden wollen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Mal werden solche Verfügungen beachtet, mal werden sie ignoriert. Es spricht also viel für eine gesetzliche Regelung.
Doch es geht um mehr: um die Grenzen der Hochleistungsmedizin, um das Sterben in der alternden Gesellschaft, um die Deutungshoheit in Fragen von Recht und Unrecht, richtig und falsch. Wie können sich Patienten gegen einen medizinischen Apparat zur Wehr setzen, der den natürlichen Tod in eine Vielzahl von Einzelereignissen aufspaltet? Wie geht die alternde Gesellschaft mit dem Wunsch vieler Menschen um, Demenz im Alter auch um den Preis eines kürzeren Lebens zu vermeiden? Schon heute will, einer Umfrage der Karlsruher Gesellschaft für Konsumforschung zufolge, jeder dritte Bundesbürger lieber sterben als dauerhaft von der Pflege anderer abhängen. Sogar für die aktive Sterbehilfe fände sich inzwischen vermutlich eine Mehrheit. Sollen die Institutionen der Demokratie den Wertewandel mitvollziehen, der sich da abzeichnet – oder ist es im Gegenteil ihre Aufgabe, einen Dammbruch zu verhindern?
Weite Teile der westlichen Welt schlagen sich mit solchen Fragen herum. In den USA brachte vor zwei Jahren der Fall der Wachkomapatientin Theresa Schiavo Liberale und christliche Fundamentalisten auf die Barrikaden. In Italien und Spanien haben gelähmte Patienten kürzlich gegen den Widerstand der katholischen Kirche die Abschaltung ihrer Beatmungsgeräte durchgesetzt – was nach deutschem Recht nichts anderes wäre als das Ende einer Zwangsbehandlung. In Frankreich bekannten sich 2000 Ärzte und Pfleger gerade öffentlich dazu, Patienten auf deren Wunsch hin getötet zu haben. Schon deuten die beiden aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidaten, Nikolas Sarkozy und Ségolène Royal, angesichts überwältigender Mehrheiten in dieser Frage sogar Bereitschaft an, aktive Sterbehilfe zuzulassen.
In Deutschland hat sich die Politik dem Ruf nach liberaleren Regeln bislang widersetzt. Vor zweieinhalb Jahren schlug eine Enquetekommission des Bundestags eine äußerst restriktive Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen vor: Ein schriftlich niedergelegtes Behandlungsverbot sollte nur dann beachtet werden, wenn das Leben des Unterzeichners durch ärztliche Kunst ohnehin nicht mehr zu retten sei. Würde diese Regelung Gesetz, wäre die große Masse der acht Millionen Patientenverfügungen Makulatur. Warum sollte man seinem Arzt auch Vorschriften für eine Lage machen, in der er ohnehin keine Wahl mehr hat?
Ob diese Position auch im Parlament mehrheitsfähig ist, weiß derzeit niemand. Über zahlreiche Details werden sich die Abgeordneten wohl verständigen können. Ob Patienten ihren Willen schriftlich formulieren müssen, wie oft ein solches Dokument zu aktualisieren wäre, was Betreuer entscheiden dürfen und wann Gerichte anzurufen sind – all das dürfte sich einvernehmlich regeln lassen. Ein tiefer Graben aber bleibt unüberbrückbar. Auf der einen Seite stehen die Liberalen, auf der anderen Seite die Lebensschützer. Diese wollen Patienten vor übereifrigen Ärzten schützen, jene vor den eigenen womöglich unbedachten oder unvertretbaren Wünschen.
Die Liberalen sammeln sich um den SPD-Abgeordneten und früheren Richter Joachim Stünker; er bringt einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der aus dem Justizministerium von Brigitte Zypries stammt und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten betont. Wortführer der Lebensschützer sind Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Fraktionschef der Union, und der SPD-Abgeordnete René Röspel, der damals die Enquetekommission »Recht und Ethik der modernen Medizin« geleitet hat. Beide wollen dem Selbstbestimmungsrecht eine enge Grenze setzen. Anfang der Woche haben sie einen Gruppenantrag vorgelegt, der für Patientenverfügungen eine sogenannte Reichweitenbeschränkung vorsieht. Vieles, was ein entscheidungsfähiger Patient sich selbstverständlich verbitten könnte, sollen die Ärzte an bewusstlosen oder sonstwie äußerungsunfähigen Patienten vollziehen – auch gegen deren zuvor ausdrücklich formulierten Willen.
Im Lager der Lebensschützer finden sich Vertreter sämtlicher Fraktionen; sie alle verbindet eine gemeinsame Haltung. Ob die Union Verstöße gegen »die guten Sitten« beklagt, ob Röspel sich gegen angebliche Bestrebungen zur Aufhebung des Tötungsverbots wendet oder ob die mittlerweile aus dem Bundestag ausgeschiedene Grünen-Abgeordnete Christa Nickels vor dem Irrtum warnt, »dass das eigene Sterben mit einer Mentalität angegangen werden könne, die der Karriereplanung entspricht« – stets ist ein tiefes Misstrauen gegen Moralvorstellungen spürbar, die in der Bevölkerung ohne Weiteres mehrheitsfähig sind.
Das wäre an sich kein Problem. Das Parlament muss den Willen der Mehrheit nicht umsetzen, es kann ihn, im Gegenteil, ja auch beeinflussen. Wer sich freilich näher mit den Argumenten der Lebensschützer befasst, dem bleibt eine deprimierende Feststellung nicht erspart. Ausgerechnet dort, wo philosophischer, juristischer, vielleicht auch theologischer Sachverstand zu erwarten wären, trifft man auf ein Sammelsurium von Vorstellungen, denen insgesamt Züge einer selbstgebastelten Privatmoral anhaften.
Der Sozialdemokrat Wolfgang Wodarg, Arzt von Beruf, zitiert die klassische Eidesformel des Hippokrates. »Nihil nocere!«, schreibt er, niemals dürfe der Arzt seinem Patienten schaden – als beantworte dieser schlichte Imperativ auch nur eine der anstehenden Fragen.
Die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner, die wie Wodarg in der Enquetekommission und nun auch am Gruppenantrag mitgearbeitet hat, verweist auf ein Papier eines katholischen Laiengremiums, des Zentralkomitees der Katholiken, das dort in einer »Ad-hoc-Arbeitsgruppe« entstanden sei. Es enthält Gedankengänge wie diesen: »Weil das Leben eines jeden Menschen unmittelbar zu seinem Wohl gehört, gilt der Grundsatz pro vita – für das Leben.«
Frage an die Abgeordnete: Warum findet die abgewogene, alles andere als radikale Stellungnahme des Nationalen Ethikrats im Positionspapier ihrer Fraktion nirgends Erwähnung? Ist das Absicht, gar ein kalkulierter Affront gegen das ungeliebte, von Rot-Grün erfundene Expertengremium?
Antwort: »Das ist Zufall, denke ich.« Und was ist von René Röspels Behauptung zu halten, der gesunde Patient könne seine spätere Befindlichkeit als Kranker oder Behinderter nicht vorhersehen, also auch keine vernünftigen Festlegungen für diese Lebenslage treffen? Selbst wenn das stimmte – warum sollte er dann davon ausgehen, ohne Patientenverfügung besser dran zu sein als mit? Und mit welchem Recht würde der Gesetzgeber das an seiner statt entscheiden?
Oder das Argument vom sozialen Druck. Lang und breit hatte sich die Enquetekommission mit der Befürchtung auseinandergesetzt, alte Menschen könnten womöglich durch habgierige Verwandte oder den Kostendruck der Krankenkassen zum Verzicht auf medizinische Behandlung gedrängt werden.
Frage an die Abgeordneten Wodarg und Röspel: Gibt es dafür empirische Belege? Antwort: Nein. Ein ganzer Argumentationszweig in der Begründung eines restriktiven Gesetzes beruht demnach allein auf einer mäßig plausiblen Spekulation. Warum sollten dieselben Bürger, die in jüngeren Jahren bedenkenlos überflüssige medizinische Leistungen in Anspruch nahmen, im Alter zur Entlastung der öffentlichen Kassen freiwillig aus dem Leben scheiden? Und Angehörige könnten aus dem Tod eines pflegebedürftigen Verwandten zwar Vorteil ziehen, doch ist ihr Einfluss auch nach geltendem Recht beträchtlich. Gewöhnlich werden sie als Erste befragt, wenn es den mutmaßlichen Willen eines entscheidungsunfähigen Patienten zu ermitteln gilt.
Im Detail werden die Probleme eher noch größer. Da sind, zum Beispiel, die Schlaganfallpatienten. Früher war der Schlaganfall eine Todesursache, heute ist er dank medizinischer Fortschritte häufig die Ursache einer schweren Behinderung. Jeder Altersmediziner kennt diese Fälle, denn es gibt sie zu Tausenden: alte Menschen, die, von den Folgen ihrer Hirnschläge gezeichnet, das Eingreifen der Ärzte beklagen und verlangen, wenigstens nach dem nächsten Anfall nicht wiederbelebt zu werden.
Die Enquetekommission hatte für solche Fälle einen Vorschlag gemacht, den man zynisch nennen müsste, wäre er wirklich in all seinen Konsequenzen erwogen worden. Schlaganfallpatienten müssten nach jedem Anfall aufs Neue wiederbelebt werden, schon um ihnen zur »Wiedererlangung der aktuellen Selbstbestimmung« zu verhelfen – damit sie also, mit anderen Worten, neuerlich Gelegenheit bekommen, vergeblich um den Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen zu bitten.
Befragt man dazu heute drei Urheber dieses Vorschlags, bekommt man drei völlig unterschiedliche Antworten. Julia Klöckner, die CDU-Abgeordnete, findet es selbstverständlich, Schlaganfallpatienten auch gegen ihren Willen wiederzubeleben. Ob man einem Selbstmörder nicht auch in den Arm fallen müsse, fragt sie zurück.
Wolfgang Wodarg von der SPD dagegen möchte Schlaganfallpatienten »selbstverständlich« sterben lassen, wenn sie es zuvor so verlangt hätten. Aus seiner Sicht widerspricht das auch nicht den Prinzipien der Enquetekommission.
Das wiederum sieht deren ehemaliger Vorsitzender René Röspel völlig anders. Er hätte den Gesetzentwurf der Lebensschützer daher gern durch eine Ausnahmeregelung für Schlaganfallpatienten und ähnlich gelagerte Fälle ergänzt, konnte sich mit diesem Anliegen aber nicht durchsetzen.
Andere Ideen von Röspel finden sich im Entwurf der Lebensschützer wieder. Ob der Gesetzentwurf davon profitiert hat, ist eine andere Frage. Fachleute des Justizministeriums haben Röspels eigene Vorschläge anhand von sechs Fällen untersucht, die in der Vergangenheit vor Gericht verhandelt wurden. Komapatienten, Demente, Schlaganfall- und Unfallopfer, Patienten, die ihren Willen präzise niedergelegt, und andere, die ihn nur ihren Verwandten mitgeteilt hatten – das ganze Spektrum der klinischen und juristischen Wirklichkeit findet sich da wieder. Ergebnis: Nicht einer dieser Fälle wird eindeutig geklärt. Ein vernichtender Befund für ein Gesetzesvorhaben, dessen zentrales Anliegen es ist, für Rechtssicherheit in einem bislang ungeregelten Bereich zu sorgen.
Den Urheber ficht diese Kritik nicht an. Einige der Fälle, sagt Röspel, könne man auch anders beurteilen. Aber war das nicht gerade das Problem? Und die Liberalen?
Als Richter a. D. hat der Sozialdemokrat Joachim Stünker den Vorteil, sich auf das seit hundert Jahren ausdifferenzierte Normengerüst des Bürgerlichen Gesetzbuches stützen zu können. Angesichts eines Kollegen, der sich stattdessen lieber »auf das ärztliche Standesrecht oder wie er das nennt« berufen möchte, schwankt er erkennbar zwischen Ratlosigkeit und Belustigung. Ein Gespräch mit Stünker gleicht einem Pingpongspiel, in dem die eine Seite die Attacken der anderen mühelos pariert.
Was wäre, wenn Patientenverfügungen unter Druck zustande kämen? »Dann wären sie unwirksam.« Und wenn man das nur vermutet? »Kann man sich an das Vormundschaftsgericht wenden.«
Was ist, wenn es neue Behandlungsmethoden gibt, von denen ein Patient beim Formulieren seiner Wünsche noch nichts wusste? »Ist in § 133 BGB geregelt.« (»Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften.«) Wer sterben zu dürfen verlangt, weil er nicht an die Möglichkeit einer Rettung glaubt, muss demnach natürlich gerettet werden, wenn es wider Erwarten doch machbar ist.
Ein einziges Mal gerät der Jurist vielleicht doch in Verlegenheit. Wenn einer von drei Deutschen lieber tot als pflegebedürftig sein will, ist das nicht doch ein Hinweis darauf, dass Bürger auch vor ihren eigenen unvernünftigen Wünschen geschützt werden müssen? Da kommt der Impuls, ein Achselzucken zu unterdrücken, einen Moment zu spät. Was sei schon vernünftig?, fragt Stünker zurück. Und wer solle das entscheiden?
Und wie wird der Konflikt ausgehen? Stünker will den Unentschlossenen entgegenkommen, indem er in sein Gesetz eine Vorschrift zur regelmäßigen Aktualisierung der Verfügungen aufnimmt, die er eigentlich für entbehrlich hält, und eventuell sogar eine Beratungspflicht, die er selbst »verfassungsrechtlich fragwürdig« findet. Dann, glaubt er, werde es eine Mehrheit für die Selbstbestimmung der Patienten geben.
Zum Thema
Und wie sterbe ich?
-
Der Bundestag debattiert erstmals darüber, ob Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden können. Einen Kompromiss zu finden, dürfte schwierig sein »
»Ich will schmerzfrei sterben«
-
Justizministerin Brigitte Zypries im Gespräch »
Ihre Meinung
Was denken Sie - sollten Patientenverfügungen in jedem Fall verbindlich sein? Können solche Testamente nur gelten, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht und unabwendbar ist? Oder auch in anderen, medizinisch kritischen Situationen?
Diskutieren Sie mit! »
- Datum 28.03.2007 - 13:02 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle DIE ZEIT, 29.03.2007 Nr. 14
- Kommentare 4
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Ich will anderen nicht zur Last fallen.-
Fallen Sie bitte anderen nicht zur Last.
„Wie geht die alternde Gesellschaft mit dem Wunsch vieler Menschen um, Demenz im Alter auch um den Preis eines kürzeren Lebens zu vermeiden? Schon heute will, einer Umfrage der Karlsruher Gesellschaft für Konsumforschung zufolge, jeder dritte Bundesbürger lieber sterben als dauerhaft von der Pflege anderer abhängen.“
Allenthalben und auf fast allen Kanälen werden ältere und auch ein paar jüngere Menschen um ihre Meinung gefragt, wenn es um die Patientenverfügung und ihre rechtliche Absicherung geht.
Sehr häufig sprechen da Damen und Herren davon, es gebe Situationen, in denen sie persönlich anderen, vor allem Familienangehörigen, „nicht zur Last fallen“ wollten. Daher solle ihnen das Gesetz ermöglichen, einer solchen Lebenssituation rechtzeitig vorzubeugen und anderen über eine Willenserklärung auferlegen, in ihrem Willen zu handeln.
Hoffentlich schrillen, bei aller Berechtigung des freien Willens und der Selbstbestimmung des Individuums, doch noch bei einigen Menschen die Alarmglocken, selbst wenn der Volkswille mit großer Mehrheit die Patientenverfügung pauschal gut heißt.
Angesichts der „Zustände“, Immer mehr Menschen mit Pflegebedarf, denen in Heimeinrichtungen aber auch in der häuslichen Pflege derzeit nur unzureichend geholfen wird, angesichts der Unwissenheit, z.B. „Demenz“ bedeute unabänderlich Leid und unerfülltes Leben, angesichts einer Gesellschaft, die immer mehr Lebenssituationen als ausschließliches Schicksal und Geschick des Individuums auffasst, gerät doch ein wenig aus dem Blick, dass Lebensvollzüge, Krankheit, Leiden und Tod, also auch die Sterbewünsche einem gewaltigen sozialen Druck unterliegen. - Am Ende hindert der verantwortungsvoll gepflegte und versorgte Mensch in Krankheit, Behinderung und/oder mit eingeschränkter Mobilität oder geistigen Aktivität, die Gesellschaft am Konsum und soll sich vielleicht daher „rechtzeitig“ und „freiwillig“ absichern.
Gerade der Verweis auf das Syndrom „Demenz“, es rückt ja geradezu penetrant immer als Erstes in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, entlarvt so manche Rhetorik vom selbstbewussten und selbst gewählten Willen human sterben zu dürfen. Er entlarvt aber auch die Rhetorik, in unserer
Gesellschaft werde privat und öffentlich genug getan, um Alter, Krankheit und längere Behinderung
menschenwürdig und ohne unerträgliche Ängste und Befürchtungen aushalten und begegnen zu können. Die materiellen Ressourcen dazu sind allemal vorhanden, sie befinden sich nur zunehmend in den Händen von Leuten, die damit ganz andere Bedürfnisse befriedigen.
Ich bin daher sehr dankbar, wenn über die Gesetzgebung lang und intensiv, vor allem mit mehr öffentlicher Aufklärung, nachgedacht und diskutiert wird.
Ich befürchte ein ähnliches Gewürge, wie vor dreissig Jahren bei der Abtreibungsdikussion. C-Parteien und selbsternannte Lebensschützer werden keine Möglichkeit der Demütigung auslassen, sollte der Untertan eine missliebige Verfügung erstellen wollen. Der von Herrn Bosbach ins Feldgeführte 'fröhliche Demenzkranke' läst das schlimmste befürchten. Erinnert sich noch jemand an Inge Meysel? Die 'Mutter der Nation' wurde im hohen Alter nicht müde, in jeder Talkshow darauf hinzuweisen, dass sie sich vor den Beutelschneidern und Schröpfern des Gesundheitswesens nur sicher fühlt mit ihren Blausäurekapseln in der Handtasche. Danke für den Tipp Frau Meysel!
Wie verantwortlich wird mit mir am Ende oder zumindest kurz davor umgegangen? Welche Maßstäbe leiten die Menschen beim Umgang mit ihrer Verantwortung? Erkennen sie ihre Verantwortung, und wollen sie diese dann auch übernehmen? Will ich mich in die Hände anderer Menschen geben?
Dies alles sind Fragen, die mich bewegen, wenn ich darüber nachdenke, ob ich eine Patientenverfügung treffen will. Dabei bin ich mir ebensowenig sicher, ob ich heute schon beurteilen kann was ich einmal in einer künftigen Situation vor dem 'Ende' tatsächlich will.
Wird sich mein Umfeld die Zeit nehmen, meinen dann aktuellen Willen wahrzunehmen? Alles dieses sind Fragen, die ich nur nach den heutigen Wahrnehmungen beantworten könnte. Da aber sehe ich, dass nicht die Verantwortung vor dem Nächsten die Gesellschaft leitet, sondern die Kostenverantwortung immer wichtiger zu werden scheint. Staatliche Regelungen sollen den Einzelnen möglichst aus seiner individuellen Verantwortung entlassen, weil der Gesetzgeber meint alles vorherdenken zu können. 'Ich habe schießlich meine Vorschriften', hört man immer öfter.
Das Bedürfnis, in einer Patientenverfügung vorher zu entscheiden, was eigentlich nicht vorhergedacht werden kann, ist schließlich auch ein Ausdruck dafür, dass wir nicht mehr in die menschliche Verantwortlichkeit auf Grundlage eines Wertekonsenses vertrauen können, der uns an unserem Ende in guten Händen sieht.
Vielleicht sollten wir mehr und länger darüber diskutieren, was da in unserer 'Leistungsgesellschaft' nicht mehr stimmt.
Wie verantwortlich wird mit mir am Ende oder zumindest kurz davor umgegangen? Welche Maßstäbe leiten die Menschen beim Umgang mit ihrer Verantwortung? Erkennen sie ihre Verantwortung, und wollen sie diese dann auch übernehmen? Will ich mich in die Hände anderer Menschen geben?
Dies alles sind Fragen, die mich bewegen, wenn ich darüber nachdenke, ob ich eine Patientenverfügung treffen will. Dabei bin ich mir ebenso wenig sicher, ob ich heute schon beurteilen kann was ich einmal in einer künftigen Situation vor dem 'Ende' tatsächlich will.
Wird sich mein Umfeld die Zeit nehmen, meinen dann aktuellen Willen wahrzunehmen? Alles dieses sind Fragen, die ich nur nach den heutigen Wahrnehmungen beantworten könnte. Da aber sehe ich, dass nicht die Verantwortung vor dem Nächsten die Gesellschaft leitet, sondern die Kostenverantwortung immer wichtiger zu werden scheint. Staatliche Regelungen sollen den Einzelnen möglichst aus seiner individuellen Verantwortung entlassen, weil der Gesetzgeber meint alles vorher denken zu können. 'Ich habe schießlich meine Vorschriften', hört man immer öfter.
Das Bedürfnis, in einer Patientenverfügung vorher zu entscheiden, was eigentlich nicht vorher gedacht werden kann, ist schließlich auch ein Ausdruck dafür, dass wir nicht mehr in die menschliche Verantwortlichkeit auf Grundlage eines Wertekonsenses vertrauen können, der uns an unserem Ende in guten Händen sieht.
Vielleicht sollten wir mehr und länger darüber diskutieren, was da in unserer 'Leistungsgesellschaft' nicht mehr stimmt.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren