Patientenverfügung Wie wollen Sie sterben?Seite 4/4
Was wäre, wenn Patientenverfügungen unter Druck zustande kämen? »Dann wären sie unwirksam.« Und wenn man das nur vermutet? »Kann man sich an das Vormundschaftsgericht wenden.«
Was ist, wenn es neue Behandlungsmethoden gibt, von denen ein Patient beim Formulieren seiner Wünsche noch nichts wusste? »Ist in § 133 BGB geregelt.« (»Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften.«) Wer sterben zu dürfen verlangt, weil er nicht an die Möglichkeit einer Rettung glaubt, muss demnach natürlich gerettet werden, wenn es wider Erwarten doch machbar ist.
Ein einziges Mal gerät der Jurist vielleicht doch in Verlegenheit. Wenn einer von drei Deutschen lieber tot als pflegebedürftig sein will, ist das nicht doch ein Hinweis darauf, dass Bürger auch vor ihren eigenen unvernünftigen Wünschen geschützt werden müssen? Da kommt der Impuls, ein Achselzucken zu unterdrücken, einen Moment zu spät. Was sei schon vernünftig?, fragt Stünker zurück. Und wer solle das entscheiden?
Und wie wird der Konflikt ausgehen? Stünker will den Unentschlossenen entgegenkommen, indem er in sein Gesetz eine Vorschrift zur regelmäßigen Aktualisierung der Verfügungen aufnimmt, die er eigentlich für entbehrlich hält, und eventuell sogar eine Beratungspflicht, die er selbst »verfassungsrechtlich fragwürdig« findet. Dann, glaubt er, werde es eine Mehrheit für die Selbstbestimmung der Patienten geben.
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- Datum 28.03.2007 - 13:02 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 29.03.2007 Nr. 14
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Ich will anderen nicht zur Last fallen.-
Fallen Sie bitte anderen nicht zur Last.
„Wie geht die alternde Gesellschaft mit dem Wunsch vieler Menschen um, Demenz im Alter auch um den Preis eines kürzeren Lebens zu vermeiden? Schon heute will, einer Umfrage der Karlsruher Gesellschaft für Konsumforschung zufolge, jeder dritte Bundesbürger lieber sterben als dauerhaft von der Pflege anderer abhängen.“
Allenthalben und auf fast allen Kanälen werden ältere und auch ein paar jüngere Menschen um ihre Meinung gefragt, wenn es um die Patientenverfügung und ihre rechtliche Absicherung geht.
Sehr häufig sprechen da Damen und Herren davon, es gebe Situationen, in denen sie persönlich anderen, vor allem Familienangehörigen, „nicht zur Last fallen“ wollten. Daher solle ihnen das Gesetz ermöglichen, einer solchen Lebenssituation rechtzeitig vorzubeugen und anderen über eine Willenserklärung auferlegen, in ihrem Willen zu handeln.
Hoffentlich schrillen, bei aller Berechtigung des freien Willens und der Selbstbestimmung des Individuums, doch noch bei einigen Menschen die Alarmglocken, selbst wenn der Volkswille mit großer Mehrheit die Patientenverfügung pauschal gut heißt.
Angesichts der „Zustände“, Immer mehr Menschen mit Pflegebedarf, denen in Heimeinrichtungen aber auch in der häuslichen Pflege derzeit nur unzureichend geholfen wird, angesichts der Unwissenheit, z.B. „Demenz“ bedeute unabänderlich Leid und unerfülltes Leben, angesichts einer Gesellschaft, die immer mehr Lebenssituationen als ausschließliches Schicksal und Geschick des Individuums auffasst, gerät doch ein wenig aus dem Blick, dass Lebensvollzüge, Krankheit, Leiden und Tod, also auch die Sterbewünsche einem gewaltigen sozialen Druck unterliegen. - Am Ende hindert der verantwortungsvoll gepflegte und versorgte Mensch in Krankheit, Behinderung und/oder mit eingeschränkter Mobilität oder geistigen Aktivität, die Gesellschaft am Konsum und soll sich vielleicht daher „rechtzeitig“ und „freiwillig“ absichern.
Gerade der Verweis auf das Syndrom „Demenz“, es rückt ja geradezu penetrant immer als Erstes in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, entlarvt so manche Rhetorik vom selbstbewussten und selbst gewählten Willen human sterben zu dürfen. Er entlarvt aber auch die Rhetorik, in unserer
Gesellschaft werde privat und öffentlich genug getan, um Alter, Krankheit und längere Behinderung
menschenwürdig und ohne unerträgliche Ängste und Befürchtungen aushalten und begegnen zu können. Die materiellen Ressourcen dazu sind allemal vorhanden, sie befinden sich nur zunehmend in den Händen von Leuten, die damit ganz andere Bedürfnisse befriedigen.
Ich bin daher sehr dankbar, wenn über die Gesetzgebung lang und intensiv, vor allem mit mehr öffentlicher Aufklärung, nachgedacht und diskutiert wird.
Ich befürchte ein ähnliches Gewürge, wie vor dreissig Jahren bei der Abtreibungsdikussion. C-Parteien und selbsternannte Lebensschützer werden keine Möglichkeit der Demütigung auslassen, sollte der Untertan eine missliebige Verfügung erstellen wollen. Der von Herrn Bosbach ins Feldgeführte 'fröhliche Demenzkranke' läst das schlimmste befürchten. Erinnert sich noch jemand an Inge Meysel? Die 'Mutter der Nation' wurde im hohen Alter nicht müde, in jeder Talkshow darauf hinzuweisen, dass sie sich vor den Beutelschneidern und Schröpfern des Gesundheitswesens nur sicher fühlt mit ihren Blausäurekapseln in der Handtasche. Danke für den Tipp Frau Meysel!
Wie verantwortlich wird mit mir am Ende oder zumindest kurz davor umgegangen? Welche Maßstäbe leiten die Menschen beim Umgang mit ihrer Verantwortung? Erkennen sie ihre Verantwortung, und wollen sie diese dann auch übernehmen? Will ich mich in die Hände anderer Menschen geben?
Dies alles sind Fragen, die mich bewegen, wenn ich darüber nachdenke, ob ich eine Patientenverfügung treffen will. Dabei bin ich mir ebensowenig sicher, ob ich heute schon beurteilen kann was ich einmal in einer künftigen Situation vor dem 'Ende' tatsächlich will.
Wird sich mein Umfeld die Zeit nehmen, meinen dann aktuellen Willen wahrzunehmen? Alles dieses sind Fragen, die ich nur nach den heutigen Wahrnehmungen beantworten könnte. Da aber sehe ich, dass nicht die Verantwortung vor dem Nächsten die Gesellschaft leitet, sondern die Kostenverantwortung immer wichtiger zu werden scheint. Staatliche Regelungen sollen den Einzelnen möglichst aus seiner individuellen Verantwortung entlassen, weil der Gesetzgeber meint alles vorherdenken zu können. 'Ich habe schießlich meine Vorschriften', hört man immer öfter.
Das Bedürfnis, in einer Patientenverfügung vorher zu entscheiden, was eigentlich nicht vorhergedacht werden kann, ist schließlich auch ein Ausdruck dafür, dass wir nicht mehr in die menschliche Verantwortlichkeit auf Grundlage eines Wertekonsenses vertrauen können, der uns an unserem Ende in guten Händen sieht.
Vielleicht sollten wir mehr und länger darüber diskutieren, was da in unserer 'Leistungsgesellschaft' nicht mehr stimmt.
Wie verantwortlich wird mit mir am Ende oder zumindest kurz davor umgegangen? Welche Maßstäbe leiten die Menschen beim Umgang mit ihrer Verantwortung? Erkennen sie ihre Verantwortung, und wollen sie diese dann auch übernehmen? Will ich mich in die Hände anderer Menschen geben?
Dies alles sind Fragen, die mich bewegen, wenn ich darüber nachdenke, ob ich eine Patientenverfügung treffen will. Dabei bin ich mir ebenso wenig sicher, ob ich heute schon beurteilen kann was ich einmal in einer künftigen Situation vor dem 'Ende' tatsächlich will.
Wird sich mein Umfeld die Zeit nehmen, meinen dann aktuellen Willen wahrzunehmen? Alles dieses sind Fragen, die ich nur nach den heutigen Wahrnehmungen beantworten könnte. Da aber sehe ich, dass nicht die Verantwortung vor dem Nächsten die Gesellschaft leitet, sondern die Kostenverantwortung immer wichtiger zu werden scheint. Staatliche Regelungen sollen den Einzelnen möglichst aus seiner individuellen Verantwortung entlassen, weil der Gesetzgeber meint alles vorher denken zu können. 'Ich habe schießlich meine Vorschriften', hört man immer öfter.
Das Bedürfnis, in einer Patientenverfügung vorher zu entscheiden, was eigentlich nicht vorher gedacht werden kann, ist schließlich auch ein Ausdruck dafür, dass wir nicht mehr in die menschliche Verantwortlichkeit auf Grundlage eines Wertekonsenses vertrauen können, der uns an unserem Ende in guten Händen sieht.
Vielleicht sollten wir mehr und länger darüber diskutieren, was da in unserer 'Leistungsgesellschaft' nicht mehr stimmt.
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