Integration Im Zweifel gegen den Muslim
Das deutsche Ausländerrecht verhindert die Einbürgerung vieler islamischer Gläubiger. Oft werden sie zu Unrecht des religiösen Fanatismus verdächtigt.
Die gegenwärtige Politik gegenüber muslimischen Einwanderern trägt ein doppeltes Gesicht. Einerseits wird das Jahr 2006 als Jahr der Integration gefeiert – zum ersten Mal wurde auf dem Islamgipfel mit den Vertretern muslimischer Gemeinden und nicht mehr nur über sie geredet. Gleichzeitig gibt es eine immer deutlichere Tendenz, Muslimen die Einbürgerung und damit die staatsbürgerliche Integration zu verweigern, woran auch das am 28. März verabschiedete neue Zuwanderungsgesetz nichts ändert. Seit dem 11. September 2001 wird das Ausländerrecht zunehmend als Waffe gegen den Islamismus genutzt. So sieht zum Beispiel Günther Beckstein in einer »strikten Anwendung« des Ausländerrechts die Sicherheit der Republik besser gewahrt als durch eine Verschärfung des Strafrechts. Er hat damit sogar recht – fehlen dem Ausländerrecht doch die liberalen, dem Schutz des Angeklagten dienenden Regelungen, die im Strafrecht stark ausgestaltet sind. Das Ausländerrecht kennt keine Unschuldsvermutung. Besteht ein Verdacht, ist der Ausländer selbst verpflichtet, ihn zu entkräften. Die Beweislast wird also umgekehrt. In einigen Fällen ist das Ausländerrecht so zu einem Para-Strafrecht geworden mit der ultimativen Sanktion der Verbannung.
Wer heute auch nur in den Verdacht der Sympathie für extremistische Ideen gerät, hat mittlerweile kaum noch eine Chance, Deutscher zu werden. Betroffen sind von dieser Politik zunächst Angehörige von Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dabei handelt es sich nicht nur um verbotene Gruppierungen, die sich explizit gegen die Verfassung aussprechen, wie etwa der Kalifatsstaat (»Kaplangruppe«). Betroffen sind auch Gemeinschaften wie die Islamische Gemeinde Deutschlands oder die Islamische Gemeinde Milli Görüş (IGMG), die sich in ihren Verlautbarungen zur demokratischen Grundordnung bekennen. Diese Gemeinden bestreiten nicht, eine islamistische Vergangenheit gehabt zu haben. Sie machen jedoch geltend, sich seit Mitte der neunziger Jahre gewandelt zu haben. Vor allem Angehörige der zweiten Einwanderergeneration, die in Deutschland aufgewachsen sind, hätten in diesem Prozess eine entscheidende Rolle gespielt.
Der Verfassungsschutz bestätigt diesen Wandel. Dennoch führt er die Organisationen weiter in seinen Berichten auf, vor allem weil sie nicht eindeutig mit nahestehenden Organisationen in ihrem einstigen Heimatland gebrochen hätten. Im Prinzip dürfte etwaigen Reformern in den muslimischen Gruppen, die sich für die Integration einsetzen, daraus kein Nachteil erwachsen. Denn die Ausländerbehörden sind zur Einzelfallprüfung verpflichtet. Dies jedoch ist immer weniger der Fall, wie Dokumente zeigen.
Typisch sind Ablehnungsbescheide wie der folgende: »Zwar haben Sie sich am 12.01.2002 schriftlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung … bekannt, tatsächlich … unterstützen Sie jedoch Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind…Nach Auskunft des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.5.2002 sind Sie seit dem Jahre 1998 im Vorstand des IGMG-Ortsvereins…Nach dem aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2001 richten sich die Bestrebungen der IGMG gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, so dass Sie … keinen Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband … haben.«
Der Betroffene legte Widerspruch ein. Niemals habe er Bestrebungen unterstützt, die gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet gewesen seien. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass allein die Tatsache des Engagements in der Milli Görüş einen »tatsächlichen Anhaltspunkt« für die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen darstelle. Und: »Es ist nicht Aufgabe der Einbürgerungsbehörden, über die von Verfassungsschutzorganen des Bundes oder der Länder gesammelten Informationen oder Auswertungen zu urteilen.«
Die Einbürgerungsbehörde stellt eine doppelte Verknüpfung her. Zum einen behandelt sie den Verdacht, der über die Aufnahme einer Organisation in den Verfassungsschutzbericht entscheidet, wie eine Gewissheit. Zum anderen sieht sie von Einzelfallprüfungen ab: Wenn jemand Funktionsträger – in manchen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz auch einfaches Mitglied – in einer im Verfassungsschutz aufgeführten Organisation ist, ist er wie ein Verfassungsfeind zu behandeln. Einige – nicht alle – Verwaltungsgerichte stützen diese doppelte Verknüpfung explizit. Sie zitieren in ihren Urteilen die Berichte des Verfassungsschutzes wörtlich, obwohl diese sich nach Aussagen von Verfassungsschützern für konkrete Begründungen nicht eignen. Selten noch erlegen die Verwaltungsgerichte, etwa die in Karlsruhe und Hamburg, den Ämtern eine Einzelfallprüfung auf.
- Datum 06.04.2007 - 12:46 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 04.04.2007 Nr. 15
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deswegen ist Dein ganzes Juristengequassel auch mehr oder weniger Quatsch!
Was Deutschland, Europa nicht braucht, ist eine Religion, die mit Todesstrafe droht, falls man sie verlaesst!
Warum kuemmerst Du Dich nicht um die Grundlagen:
der Islam untergraebt das Grundgesetz, darum geht es!
Im Zweifel verehrt 'der Muslim' halt auch einen Propheten, der , als Übervorbild, Massenmord angeordnet und 9-jährige missbraucht hat. Und erkennt eine heilige Schrift als absolut an, die, wie man sie auch selektiv relativiert und umübersetzt, nicht von ihren menschenverachtenden und damit verfassungsfeindlichen Grundzügen befreit werden kann. Wessen Problem ist es, wenn Menschen sich nicht mit ihrer eigenen Religion auseinandersetzen und, zur Selbstreflexion unfähig, nie einen nicht euphemisierenden Blick darauf geworfen haben? Ist es verwerflich jemandem, der sich zu einer Weltanschauung bekennt erstmal, wenn er es nicht weiter einschränkt, Konsequenz zu unterstellen?
Warum sollte man ausgerechnet Personen den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft ermöglichen die in Vereinen aktiv sind die sich der Integration aktiv verweigern?
Ausserdem wird der falsche Eindruck erweckt, D-Land muss das erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft eher weiter verschärfen, insbesondere die Möglichkeit erweitern, diese wieder abzuerkennen.
Aus Umfragen wissen wir, grosse Teile der muslimischen Bevölkerung möchte die Scharia einführen, steht also dem Grundgesetz feindlich gegenüber.
Teilweise nachvollziebar, aber das Abschweifen in , zurecht belastete, Rhetorik, Begriffe und Rechnungen und das Anspringen auf aktionistische Opportunisten wie Schäuble irritiert stark .
Das grundlegende Problem ist, dass die Masseneinwanderung von mehrheitlich unqualifizierten Moslems von der deutschen Bevölkerung nicht gewünscht wird und niemals gewünscht wurde.
Trotzdem hat eine arrogante und gleichzeitig naive, geschichtsvergessene Poltikerkaste diese Einwanderung zugelassen, ohne sie jemals von der angestammten Bevölkerung demokratisch legitimieren zu lassen.
Trotzdem hat die Mehrheit der Deutschen niemals rechts gewählt, in der Hoffnung, dass die Politiker der demokratischen Parteien irgenwann aufwachen, intelligente Realpolitik betreiben und die Grenzen für nicht Integrierbare und Unqualifizierte dicht machen.
Auch wenn der Artikel hier anderes zu suggerieren versucht: Die genannten Organisationen sind alles andere als harmlos und das der Verfassungschutz jene beobachtet, hat mit absoluter Sicherheit seine Richtigkeit. Warum will die ZEIT ausgerechnet die Feinde von Rechtstaatlichkeit und Demokratie einbürgern und kämpft nicht stattdessen für ein eheres Freizügigkeitsrecht unser Osteuropäischen Nachbarn im Zuge der EU-Osterweiterung?
>der Grundgesetzverrat wird jetzt auch noch durch Professoren gepredigt!
Man fragt sich eh wofür wir diese ganzen offensichtlichen Pseudowissenschaftler bezahlen. Diese haben weder in der Vergangenheit die Probleme benannt die muslimische Migranten hier verursachen, noch haben sie schlüssige Lösungskonzepte für die Zukunft anzubieten.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten die Zuwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden und auch das Importbräute Problem kann man lösen.
Alles ohne das GG zu brechen, man muss es nur wollen.
Wird sind erst am Anfang einer Entwicklung an dessen Ende selbstbewusste und professionelle Regeln für die Einwanderung stehen werden.
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