»Mach es, und lass dich nicht erwischen«

Ein solider Stahlzaun, den nur die Eichhörnchen überwinden, überall Kameras und Sicherheitselektronik das Global Leadership Center, die Schulungszentrale für Führungskräfte des Siemens-Konzerns, ist gegen Unbefugte gut abgeschirmt. Die Szenerie an diesem hellen Frühlingsmorgen in der Sackgasse mit dem Namen Siemensstraße im Villenörtchen Feldafing am Starnberger See erinnert an 007-Filme.

BMW-Limousinen mit Münchner Kennzeichen gleiten die Auffahrt herauf.

Aus der Sprechanlage am massiven Tor quäken die Stimmen der Wachmänner, bevor ein sich hebender Schlagbaum den Weg freigibt.

Heute sind hier nur besonders Erwählte willkommen. Man hat die Führungskräfte der internationalen Compliance-Organisation zusammengeholt, um sie drei Tage lang auf Vordermann zu bringen. Der Chef gehört erst seit Kurzem dazu. Oberstaatsanwalt Daniel Noa hat sich am 2. Januar von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ohne Bezüge beurlauben lassen, um in die Dienste der Siemens AG einzutreten. Er soll aufräumen bei Siemens, dafür sorgen, dass der Konzern sauber wird. Und er soll jenen unternehmenseigenen Apparat fit machen, der für den Anstand im Geschäft zuständig ist: die Compliance-Organisation, die an diesem Morgen in Feldafing tagt.

Compliance bedeutet Wohlverhalten bei Siemens ist in dieser Hinsicht viel zu tun. Seit November vergangenen Jahres ermitteln die Staatsanwälte, weil Mitarbeiter der Kommunikationssparte Hunderte von Millionen Euro veruntreut und damit Auftraggeber in aller Welt bestochen haben sollen. Nahezu im Wochenrhythmus werden Führungskräfte in U-Haft genommen.

Überdies sollen Arbeitnehmervertreter mit Millionen geschmiert worden sein. Vergangene Woche wurde wegen dieses Verdachts sogar das Vorstandsmitglied Johannes Feldmayer verhaftet. Er hatte einen Vertrag mit dem Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsräte, Wilhelm Schelsky, geschlossen. Der hat für die Summen, die er von Siemens bekam, nach Auffassung der Staatsanwälte keine »werthaltige Gegenleistung erbracht«. Die IG Metall hat inzwischen Strafantrag gestellt, weil Siemens die Betriebratsarbeit möglicherweise unzulässig beeinflusst hat.

Schon vor einiger Zeit hat Konzernchef Klaus Kleinfeld ein großes Reinemachen angeordnet. Siemens hat fragwürdige Buchungsvorgänge geprüft und ist allein in der Com-Sparte auf 420 Millionen Euro gekommen, die womöglich veruntreut wurden. Der Konzern hat die New Yorker Kanzlei Debevoise und Plimpton geheuert, die derzeit mit hundert Anwälten und zu täglichen Kosten von einer halben Million Euro sämtliche Sparten des Konzerns auf Schwarzgeldvorgänge durchleuchtet.

Staatsanwalt Noa wurde zum neuen Chief Compliance Officer ernannt.

Der neue Korruptionsfahnder will sogar GSG-9-Leute einstellen

Was Noa im Global Leadership Center in Feldafing vorträgt, dringt nicht nach draußen. Vier Wochen vor der Tagung hat er der ZEIT skizziert, was er bei Siemens vorhat. Ein wenig schien Noa in seinem neuen Büro in der Konzernzentrale am Münchner Wittelsbacher Platz da noch zu fremdeln. Den Beamten sieht man ihm noch an, als Manager geht er noch nicht durch. Seine Sprache ist nicht vom Business-Speak verseucht, und dass bei Siemens so viel Englisch gesprochen wird, das ist ihm eine Bemerkung wert.

Dann nimmt er ein DIN-A4-Blatt und beginnt die Struktur der Compliance-Organisation zu skizzieren, wie er sie nun mit dem Segen des Vorstandes aufbauen will. Was Noa hinstrichelt, ist ein regelrechter unternehmenseigener Strafverfolgungsapparat mit Abteilungen, die spezialisiert sind auf Revision, auf Forensic Accounting, Security, Schulung. Personell soll er gut ausgestattet werden, hat man ihm versprochen. Erfahrene Kriminalisten, IT-Experten und sogar GSG-9-Leute will er heuern.

Wenn irgendwo etwas faul sei, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gebe, sagt Noa, »wollen wir schneller als die Polizei sein«. Beredt beschreibt er einen fiktiven Fall. Schwarze Kassen seien entdeckt worden. Binnen Stunden sitze eine Task-Force im Flugzeug, um irgendwo draußen in der Siemens-Welt aufzuräumen. » Selbstverständlich haben wir Einblick in die Computer und in die Geschäftsakten. Die Mitarbeiter sind durch ihre Dienstverträge verpflichtet, uns Auskunft zu geben«, sagt er, »Verhaftungen können wir selbstverständlich nicht vornehmen.

Das Allerwichtigste ist, dass man eine Struktur hat, die solche Dinge bearbeiten kann.«

An der hat es offenbar bislang gefehlt. Die Compliance-Organisation, die fast 900 Mitarbeiter in jedem der zehn Geschäftsbereiche und 80 weltweiten Regionalgesellschaften hat, scheint in der Vergangenheit kaum aus eigenem Antrieb ermittelt zu haben. Eher passiv wachte sie über die Einhaltung der Anstands-Richtlinien, die sich der Konzern vor geraumer Zeit gegeben hatte.

Diese Business Conduct Guidelines lassen nicht es bei Generalklauseln (»Integrität prägt den Umgang mit unseren Geschäftspartnern«) und der allgemeinen Verpflichtung auf Gesetzestreue bewenden. Im Abschnitt »Anbieten und Gewähren von Vorteilen« heißt es: »Kein Mitarbeiter darf anderen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit direkt oder indirekt unberechtigte Vorteile anbieten oder gewähren, und zwar weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen Leistungen.« Auch wenn das hässliche B-Wort expressis verbis nicht vorkommt, heißt das glasklar: Bestechung verboten.

Beraterverträge im Vertrieb soll es künftig nicht mehr geben

Alle Führungskräfte mussten die Guidelines bisher im Zweijahrestakt neu unterschreiben. Wer Verstöße meldet, steht unter dem Schutz der Compliance-Organisation, die für die disziplinarische Ahndung sorgen soll. Verträge mit betrieblichen Beratern bedürfen der Unterschrift eines Compliance-Beauftragen. Dass Beraterverträge im Vertrieb und der Einsatz lokaler Handelsvertreter eine für zweifelhafte Geschäftspraktiken anfällige Sache sind, ist den Konzernlenkern prinzipiell also nicht verborgen geblieben.

Heikle Verträge sind bisher von Managern auf der dritten oder vierten Hierarchieebene unter dem Bereichsvorstand abgeschlossen worden, dabei galt das Vier-Augen-Prinzip. Künftig soll es Beraterverträge im Vertrieb möglichst gar nicht mehr geben. Ausnahmen brauchen die Unterschrift zweier Bereichsvorstände sowie die des Chief Compliance Officers. Verträge mit Handelsvertretern sollen nur noch nach einer ausreichenden Due Diligence geschlossen werden, nach einer hinlänglichen Frist also, in welcher der neue Geschäftspartner auf Seriosität geprüft wird.

Helfen sollen auch die Methoden des forensic accounting check: Dabei durchkämmen spezielle Computerprogramme, die von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgehalten werden, alle Zahlungsströme auf quantitative Auffälligkeiten. Die Erfahrung lehre, erläutert ein Insider aus dem Siemens-Rechnungswesen, dass man genau hinsehen sollte, wenn in einem Bereich zum Beispiel die Aufwendungen für Rechtsberatung signifikant vom Üblichen abwichen das könne ein Hinweis sein, dass etwas nicht stimme.

Wer in diesen Tagen mit Siemens-Topmanagern über Schwarzgeld, Korruption und Compliance spricht, wird Zeuge eines unerschütterlichen Glaubens daran, dass sich Anstand mit den Methoden modernen Managements herstellen lässt. Ein Gedanke wie der, dass das Compliance-System bei Siemens den Zweck gehabt könnte, den Zentralvorstand ein gutes Gewissen haben zu lassen vor allem gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC , während an der Marktfront draußen in Nigeria oder der Ukraine munter bestochen wurde, ein solcher Gedanke will einfach nicht aufkommen. Doch je näher man sich Richtung Realität bewegt, desto mehr drängt sich der Verdacht auf, dass es genauso war und dass sich auch eine noch so schlagkräftige Aufklärungsorganisation schwer tun wird.

Mit jedem Tag spricht mehr dafür, dass es nicht ein paar schwarze Schafe waren, die mit Bestechungshandlungen die Firma in Misskredit brachten, sondern dass die Schmiererei bei Siemens Methode hat. Wenn sich die Unterschrift von Vorständen unter Scheinverträgen findet, lässt sich die Behauptung, die Spitze habe von nichts gewusst, kaum noch halten.

Die Praxis, hohe Summen für Beratungsdienste auszuzahlen, die es tatsächlich nicht gab, scheint bei Siemens ein Kerngeschäft eigener Art gewesen zu sein. In einer ARD-Talkshow trat vergange Woche der Ex- Siemens-Manager Rudolf Vogel auf. Er war im Vertrieb des Energiebereichs vor allem in Osteuropa tätig gewesen und hat sich inzwischen in der Karibik zur Ruhe gesetzt. Freimütig berichtete er, dass ohne die richtigen »Berater« in vielen Märkten der Welt kein Geschäft zu machen sei und dass deren Einschaltung bei Siemens durchgängige Praxis war. » Und es wird auch so bleiben, dass es ohne Schmieren keinen Erfolg gibt«, sagt Vogel. Für ihn sei schwer vorstellbar, dass Kleinfeld, der lange für den Vertrieb verantwortlich war, von all diesen Dingen nichts gewusst habe.

Am Tag bevor die konzerneigenen Sittenwächter in Feldafing eingeschworen wurden, war im Saal 3 des Landgerichts Darmstadt über Verfehlungen der Vergangenheit verhandelt worden. Angeklagt sind der ehemalige Vorstand der Kraftwerkssparte Andreas Kley sowie der einstige Siemens-Direktor Horst Vigener. Sie sollen zwei Mitarbeiter des italienischen Energiekonzerns Enel zwischen 1999 und 2002 mit sechs Millionen Euro geschmiert haben, um Aufträge für Gasturbinen an Land zu ziehen. Die Frage nach der Schuld ist geklärt. Beide haben gestanden, dass Schwarzkonten in der Schweiz und ein Geflecht von Scheinfirmen in Liechtenstein unterhalten wurden, aus denen die Konten der Italiener in Lugano und Monte Carlo gefüllt wurden.

Die Richter mühen sich noch um die Frage, in welcher Höhe der Staat die bei Siemens illegal angefallenen Gewinne abschöpfen kann und ob die Angeklagten nur der Untreue oder auch der Bestechung schuldig sind Enel ist mehrheitlich im Staatsbesitz, die geschmierten Manager könnten also Amtsträger gewesen sein - dann griffe die Bestechung.

Staatsanwälte und Gericht sind aber auch vom Ehrgeiz getrieben zu klären, ob es ein regelrechtes System Siemens für Schwarzgeldkassen und Bestechung gegeben hat. Das würde für die Angeklagten strafmildernd wirken. Einige Züge eines solchen Systems werden in Darmstadt zumindest erahnbar.

»Sagen Ihnen die Buchstaben PYS eventuell etwas?«, will einer der Staatsanwälte von einem Zeugen wissen, der dem Vorstand der Sparte Power Generation angehört. Der Zeuge verneint. Der Staatsanwalt: »Zur Verdeutlichung, PYA heißt protect your ass. Siemens-Mitarbeiter erörtern die Compliance-Bemühungen im Unternehmen vor allem unter der Chiffre »Rette deinen Hintern«.

Der Angeklagte Vigener bestätigt das in einer Verhandlungspause: »Zu meiner aktiven Zeit hatte ich nie mit der Compliance-Organisation zu tun, da gab es das alles noch nicht. Aber es galt immer der Grundsatz: Mach es, und lass dich nicht erwischen.« Der Ingenieur ist auf die Siemens-Spitze nicht gut zu sprechen. 1993 war er in Rente gegangen.

Von 1998 bis 2001 wurde er als Berater reaktiviert, wohl weil man seine intimen Kenntnisse des Schmiersystems nicht brachliegen lassen wollte. Nachdem er aufgeflogen sei, sagt Vigener, habe Siemens ihn hängen lassen.

Vielleicht war der Mann ein zu kleines Rad im Getriebe. Der Mitangeklagte Kley hat keinen Grund, über mangelnde Unterstützung zu murren. Den Richter wundert es sehr, dass Kley von Siemens mit 1,7 Millionen Euro Übergangsbezügen und Ausgleichszahlungen bedacht wurde, als er wegen seiner Verfehlungen im Juni 2004 entlassen wurde. Dabei hätten doch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorgelegen.

Weitere Informationen im Internet: www.zeit.de/korruption

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.15 vom 04.04.2007, S.27
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