Nachruf Unrecht
Schlechtes Gedächtnis, gutes Gewissen - zum Tode Hans Filbingers. Ein Nachruf
Hans Filbinger
Wer spricht heute noch von jenem baden-württembergischen Innenminister, der 1966 als Nachfolger von Kurt Georg Kiesinger zum Ministerpräsidenten des Südweststaates gewählt worden war? Dem es sechs Jahre später gelang, für die CDU bei einer Landtagswahl dort erstmals eine absolute Mehrheit zu erringen, und der weitere vier Jahre später diesen Erfolg mit 56,7 Prozent uneingeholt überbot? Schulreform, Verwaltungsreform?
Nein, die Erinnerung an Hans Karl Filbinger ist vielmehr besetzt durch seinen jähen Sturz und seine monumentale Unfähigkeit zu trauern – über Deutschlands Geschichte, auch über wesentliche Stationen seines in sie verflochtenen Lebensweges.
Im Vorabdruck aus einem Roman Rolf Hochhuths stand 1978 in der ZEIT zu lesen, Filbinger sei ein »furchtbarer Jurist«; dieser Vorwurf bezog sich ursprünglich allein darauf, dass Filbinger noch nach der Kapitulation des Hitlerreiches in einem Gefangenenlager drakonische Urteile wegen Verletzung der »Manneszucht« verhängt hatte: Ein Soldat hatte die NS-Insignien von seiner Uniform entfernt.
Erst in dem Rechtsstreit, den Filbinger trotz aller diskreten Ratschläge aus der Stuttgarter bürgerlichen Gesellschaft (wohl auch auf Drängen seiner Frau) starrköpfig anzettelte, kam dann seine wohlbeschwiegene Tätigkeit als Marinerichter zutage. Und selbst die hätte ihn nicht das Amt gekostet, hätte er nicht aus einer Mischung aus unheilbar schlechtem Gedächtnis und unheilbar gutem Gewissen darauf bestanden, was damals Recht gewesen sei, könne heute nicht Unrecht sein.
Letztlich stürzte ihn seine eigene Landespartei – später versuchte sie aus einer Mischung aus schlechtem Gedächtnis und schlechtem Gewissen ihren Frieden mit ihrem einstigen Vormann zu schließen. Aber er wollte unbedingt recht haben, nicht bloß Frieden. Ob er ihn nun, da er mit 94 Jahren gestorben ist, gefunden hat?
Zum Thema
"Kein Nationalsozialist"
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Günther Oettinger rechtfertigt auf der Trauerfeier Hans Filbingers dessen Tätigkeit als Marinerichter während der NS-Zeit »
- Datum 03.04.2007 - 09:52 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 04.04.2007 Nr. 15
- Kommentare 27
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Als ich erfuhr, daß Herr Filbinger gestorben war, dachte ich kurz, daß die Zeit vielleicht doch heilt. Jedoch zeigt die Rede des Herrn Ministerpräsidenten Oettinger, daß nicht einmal die Bereitschaft besteht historische Tatsachen anzuerkennen. Hätte man Herrn Filbinger nicht in Stille in seine letzte Ruhe überführen können? Nein. Es muß ein politisches Fanal gesetzt werden.- Von wegen Schlußstrich.
Herrn Filbinger in seiner Gesamtheit zu würdigen.
die damals Filbinger gestürzt haben, plädieren heute in Sachen Stasi für 'Schwamm drüber'.
Welcher Unterschied besteht eigentlich zwischen einem Marineankläger, der auf Weisung hin für Fahnenflucht auf Todesstrafe plädiert, und einem Staatsanwalt der DDR, der wegen Fahnenflucht eines Grenzpostens ebenfalls auf Weisung hin ein Todesurteil fordert?
Filbinger wurde lang und breit thematisiert. Von den obigen Staatsanwälten und Richtern habe ich dagegen noch nie was gehört. Die Deutsche Linke war halt schon immer auf einem Auge blind.
Oettinger vor - noch ein Selbsttor!
(Hitler würde sich heute auch nicht mehr als Nazi bezeichnen lassen wollen. Dazu verhilft diesen Männern des Vergessens und Immer-Wiederholens die hohe Kunst der Verdrängung. )
[diesen Kommentar haben wir leider entfernen müssen, da er nun wüste Beleidigungen und Beschimpfungen enthielt/ Redaktion]
Betrachtet man Hans Filbingers Homepage, so fällt auf, dass er vor allem darauf bedacht war, sich ’reinzuwaschen’ (ein Verhalten, welches man grundsätzlich auch niemandem verdenken kann), denn was man darin vergeblich sucht, das ist ein gewisses Maß an selbstkritischer Betrachtung und des Bedauerns, wie man es von einem ehemaligen Staatsmann eigentlich hätte erwarten können. Stattdessen betrachtete er den „Fall Filbinger“ als “ein fortwährendes poli-tisches Ärgernis“, der Schriftsteller Rolf Hochhuth sei “ein Schriftsteller voller Zorn und Eifer“. Sein Fehler in dieser “Kampagne“ hätte darin bestanden, dass er “die Herausforderung von 1978 zunächst unterschätzte“ und sich infolgedessen “taktisch falsch verteidigte“ ...
Zum Thema Todesstrafe kann man auf Filbingers Internet-Seite nachlesen: „Ihre verstörende Färbung erhält Filbingers Tätigkeit in der Marinejustiz durch die Todesstrafe (...)“ und unter dem Kapitel “ Der Marinerichter, der Leben rettete“ kann man nachlesen: “Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.“ Mit diesem ’Persilschein’-Denken hat er bereits zu Lebzeiten seinen 'Inneren Frieden' gefunden, wohingegen die (Todes-) Opfer der NS-Juristen auf unchristlichste Weise ihrer Chance beraubt wurden, wie z. B. Hans Filbinger, in hohem Alter auf eine beruflich erfolgreiche Karriere im Kreise von 14 Enkelkindern zurückblicken zu können!
Ergänzend hierzu aus WIKIPEDIA: “Das Gericht verurteilte (Walter) Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte und als „Leitender Offizier“ des Exekutionskommandos beaufsichtigte.“
Nun, niemand von uns vermag mit letzter Sicherheit zu sagen, wie er sich während der NS-Diktatur unter ähnlichen Bedingungen verhalten hätte. – Trotzdem hätte den Textbeiträgen* auf Hans Filbingers Homepage ein persönliches Wort des Bedauerns gut angestanden. So heißt es nur lapidar: “Bedauern für das Schicksal des Matrosen Gröger - Filbinger hat sich schon 1978 der Beurteilung des Gerichtspräsidenten Dr. Otto Rappenecker angeschlossen, der erklärt hat: Das Urteil gegen Gröger ist zu bedauern und nur erklärlich durch das eine Wort: Krieg. Jeder Krieg ist grausam!“.
*) Die Texte wurden nicht in der ’Ich-Form’ ins Internet gestellt; einer davon der Zeitschrift “Die Politische Meinung“ (Nr. 408 - S. 67-74 - November 2003) entnommen. Im ’Impressum’ zeichnet Hans Filbinger allerdings für den Inhalt verantwortlich. Da es sich hierbei also zweifelsohne um die persönliche Homepage von Hans Filbinger handelt, so hat er deren Inhalt zumindest als mit seiner Meinung konform gehend ’abgesegnet’ (s. www.Hans-Filbinger.de).
dass er Frieden gefunden hat - Hoffnung ist schließlich eine christliche Kardinaltugend. Und darf ich an dieser Stelle ebenfalls eine Hoffnung aussprechen (eine Hoffnung, die Herr Leicht in seinem Nachruf bereits erfüllt hat): De mortuos nil nisi bene...
Was gut so ist. WIr haben Meinungsfreiheit und eine solche, das liegt in der Natur der Sache, betrifft die Andersdenkenden. Nein: Die die diese andere Meinung aussprechen. Daß der Politiker Filbinger dafür gehen mußte. Gut so. Daß die Politik ihn immer wieder hofierte. Schlecht so.
Wird daran eine übergroße Diskrepanz zwischen Denken und Reden deutlich? In diesem Fall also: Öffentlich Quellwasser trinken und heimlich eine stinkende Brühe saufen?
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