Geschichte der Kernenergie Träume und Angst

Am Anfang war die Hoffnung. Die Kernenergie solle Deutschlands »Platz in der Reihe der Industrievölker sichern«, beschloss die SPD 1956.

Zehn Jahre später ging im bayerischen Gundremmingen das erste kommerzielle Atomkraftwerk (AKW) ans Netz. Wegen eines Unfalls musste es zwar schon nach gut einem Jahrzehnt stillgelegt werden - dem Aufstieg der Kernenergie konnte das allerdings nichts anhaben. Im Gegenteil, die Ölpreiskrise der frühen 1970er Jahre ließ die friedliche Atomnutzung als willkommene Alternative erscheinen. Bald darauf gingen sieben große Nuklearfabriken in Betrieb, in den 1980er Jahren folgten weitere zehn.

Da war allerdings auch der Anti-AKW-Protest längst erwacht. Der schwerste Rückschlag für die Kernenergie war die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im April 1986. Wenig später versprach die SPD, alles zu tun, »damit innerhalb des Zeitraums von zehn Jahren eine Energieversorgung ohne Atomkraft verwirklicht wird«. Die damals regierenden Parteien, Union und FDP, hielten »negative Schlussfolgerungen für deutsche Anlagen« nicht für gerechtfertigt.

Nach dem Regierungswechsel im Herbst 1998 drängte die rot-grüne Bundesregierung darauf, die Laufzeit der Meiler zu befristen.

Tatsächlich wurde dann am 14. Juni 2000 eine Vereinbarung mit den Betreibern geschlossen, welche jedem AKW eine bestimmte Reststrommenge zubilligte. Im Jahr 2002 wurde das Atomgesetz mit dem Ziel geändert, »die Nutzung der Kernenergie geordnet zu beenden«. Seitdem sind zwei AKW stillgelegt worden: Stade und Obrigheim.

Eine Sonderregel des »Atomkonsenses« sorgt neuerdings für Streit: Die Strommengenübertragung von neueren auf ältere Meiler. EnBW, RWE und Vattenfall Europe haben entsprechende Anträge gestellt. Umweltminister Sigmar Gabriel prüft sie noch, äußert sich aber eher reserviert. Vor wenigen Tagen verklagte EnBW den Umweltminister wegen »Verzögerung«.

2006 stellten die Kernkraftwerke 12,6 Prozent der insgesamt benötigten Energie bereit und sorgten für 26,2 Prozent der Stromerzeugung. Keiner der hiesigen Meiler wäre heute noch genehmigungsfähig und zwar wegen einer Bestimmung, die CDU/CSU und FDP 1994 in das Atomgesetz schrieben: Danach müssen die Folgen von Störfällen auf die Reaktoranlage beschränkt bleiben. Bei einer zwar wenig wahrscheinlichen, aber nicht ausgeschlossenen Kernschmelze ist das bei keinem der 17 Meiler gewährleistet.

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.15 vom 04.04.2007, S.24
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Kernenergie | Energie | Rohstoff
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service