Wochenschau Europäische Union Vor dem Austritt bitte eintreten!
Es ist ja oft so in der Politik: Schnell ist eine Idee verkündet, nur an die Umsetzung hat noch niemand gedacht. So hat der SPD-Europaparlamentarier Klaus Hänsch jene Nationen, die sich in der Europäischen Union nicht unter einem gemeinsamen Vertragswerk zusammenfinden wollen, herzlich aus der EU ausgeladen Staaten wie Polen und Tschechien könnten ja austreten, wenn sie nicht mitmachen wollten. Doch geht das? Oder ist eine EU-Mitgliedschaft so unumkehrbar wie eine Blutsbrüderschaft? Was wäre also, wenn ein Land aus der Union austreten wollte?
Es gibt in der EU viele Reaktionen auf Hänschs Idee, eine rechtliche Einschätzung ist in Brüssel indes nicht zu bekommen. Kein Wunder, denn diese Frage ist (mangels Verfassung) nicht ausdrücklich geregelt und wird unter Juristen hin und wieder kontrovers diskutiert. So meint der Europarechtler Ingolf Pernice, Dekan der juristischen Fakultät an der Berliner Humboldt-Universität: Falls ein Land austreten wolle, müsste es kurioserweise vorher eine EU-Verfassung ratifizieren und auf das Inkrafttreten des Werkes hoffen. Denn darin würde erstmals die Freiwilligkeit des Zusammenschlusses betont und damit das Recht, den Bund wieder zu lösen. Man könnte aber auch auf Grönland verweisen. Die Grönländer traten 1985 (aus Groll über die Überfischung ihrer Gewässer als Folge europäischen Rechts) nach einem Referendum aus der damaligen EG aus sie waren 1973 als Teil Dänemarks allerdings nur unter Protest beigetreten. Das kann man von Polen und Tschechien nicht behaupten. Der Europarechtler Pernice gibt sogar zu bedenken, dass womöglich alle EU-Staaten einem Austrittsersuchen zustimmen müssten.
Die EU müsste also das sein, was sie nie ist: einig. Doch warum dann noch austreten?
- Datum
- Quelle DIE ZEIT Nr.15 vom 04.04.2007, S.62
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