Steuern Wenn der Fiskus auf Zeit spielt
Die Kürzung der Pendlerpauschale ist möglicherweise verfassungswidrig – doch auf ein Urteil aus Karlsruhe müssen die Steuerzahler noch Jahre warten.
Wenn Handwerker Pfusch abliefern, werden sie verklagt und müssen nachbessern. Wenn der Staat pfuscht, passiert manchmal dasselbe. Meist geht es um unausgereifte und ungerechte Steuergesetze. Nicht selten bekommen Bürger, die vor das Finanzgericht ziehen, am Ende recht. Und in vielen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber gezwungen, seine Steuergesetze zu ändern.
So könnte es auch mit der Pendlerpauschale gehen: Die hat die Bundesregierung zum 1. Januar dieses Jahres stark gekürzt. Seitdem können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die einzelne Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist. Wer einen kürzeren Weg zur Arbeit hat, kann überhaupt keine Fahrkosten von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen und zahlt entsprechend mehr Steuern.
Mehrere Bürger klagten dagegen. Ihnen war von den Finanzämtern verwehrt worden, dass auf der Steuerkarte Freibeträge für Fahrtkosten in der Höhe des Vorjahres eingetragen wurden. Zwei Finanzgerichte in Niedersachsen und dem Saarland haben die Kürzung der Pendlerpauschale inzwischen als verfassungswidrig gewertet.
Nun geht die Frage vor das oberste Steuergericht, den Bundesfinanzhof (BFH). Kommt der zum gleichen Ergebnis wie die Vorinstanzen, endet das Gesetz wohl vor dem Bundesverfassungsgericht. Viele Steuerfachleute halten es für ausgemacht, dass die Neuregelung dort kassiert wird.
Es wäre nicht das erste Mal. Zuletzt haben die Karlsruher Richter die Erbschaftsteuer in ihrer gegenwärtigen Form für verfassungswidrig erklärt. Auch die Spekulationssteuer für 1997 und 1998 war nach einem Urteil des höchsten Gerichts nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.
Großen Ärger haben auch die Steuererhöhungen ausgelöst, die sich für manche Bürger dadurch ergeben, dass der Fiskus ihre Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr anerkennt. Ist ein Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, kann der Nutzer Kosten wie Miete und Heizung seit 2007 nicht mehr geltend machen.
Die Juristen streiten – und der Gesetzgeber greift zu
Betroffen sind vor allem Lehrer, Richter und Journalisten. Etliche Steuerjuristen halten die Neuregelung für nicht vereinbar mit dem im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgebot. Wer ständig zu Hause arbeitet, kann die Kosten weiter absetzen. Wer aber, wie Lehrer, das Arbeitszimmer nur stundenweise nutzt, geht leer aus. Dabei ändert die Dauer der Nutzung nichts an den Kosten.
Der Fall wird früher oder später vorm Verfassungsgericht landen. Das braucht aber meist mehrere Jahre, bis es entscheidet. Beim Streit um die Absetzbarkeit der Kosten für einen beruflich bedingten zweiten Haushalt vergingen sechs Jahre bis zum Karlsruher Urteil. Und danach lässt sich der Gesetzgeber oft Zeit, um neue Regelungen auszutüfteln – und füllt sich derweil weiter die Taschen.
»Das hat System«, prangert Steuerberater Andreas Lüdke an. So sei es auch bei der Neuregelung des Kinderfreibetrages gewesen: »Der Bundesfinanzhof sagte den Finanzämtern im Jahre 2002: Es war Murks, welche Beträge ihr zwischen 1990 und 1995 berücksichtigt habt.«
Grundsätzlich können sich Steuerzahler zwei Jahre lang auf solche Urteile berufen und ihre zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Veröffentlicht wurde das Urteil in diesem Fall aber erst ein Jahr später. Im darauf folgenden Jahr wandte sich Lüdke an das Finanzamt und bekam zur Antwort: Er solle nichts unternehmen, die Ämter würden die fälligen Nachzahlungen selbst begleichen. Es geschah aber nichts. »Die haben das dreist ausgesessen«, regt sich der Steuerberater auf, »das ist für mich Raubrittertum.«
Ein anderes Beispiel ist die Erbschaftsteuer: Schon 1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis, nach der die Weitergabe von Aktien und anderen Kapitalanlagen stärker besteuert wurde als die von Immobilien, für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es forderte die Regierung auf, ein neues Gesetz zu schaffen und es rückwirkend zum Januar 1996 anzuwenden. Die Regierung versuchte, die Vorgaben mit dem Jahressteuergesetz 1997 umzusetzen. Es gelang ihr nicht. Der Bundesfinanzhof musste sich erneut mit der Sache befassen, äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Das brauchte weitere fünf Jahre, bis es die Zweifel der Finanzrichter bestätigte und den Gesetzgeber verpflichtete, bis Ende 2008 ein neues Gesetz zu schaffen.
Eine perfide Taktik des Fiskus ist es, BFH-Urteile über Steuerfälle nicht als bindend für vergleichbare Fälle anzuerkennen. »Auf die Urteile kann sich zwar jeder Steuerzahler in seinem Verfahren berufen, aber für die Finanzverwaltung sind sie nicht bindend«, kritisiert Lüdke. »Wenn der Finanzverwaltung ein Urteil nicht passt, gibt das Bundesfinanzministerium einen Nichtanwendungserlass heraus. Dann geht das juristische Spielchen wieder von vorn los. So was machen die regelmäßig.«
»Kritische Stimmen wischt die Bundesregierung einfach weg«
Gemeinsam mit einem Kollegen hat Lüdke eine Musterklage auf den Weg gebracht. Er wendet sich gegen die bisherige Praxis, nach der Steuerzahler nur dann von Urteilen gegen den Fiskus profitieren können, wenn sie zuvor gegen ihren eigenen Steuerbescheid Einspruch eingelegt haben.
Für den Normalbürger ist es unmöglich, alle schwebenden Fälle zu überblicken. Er weiß nicht, welches Verfahren seine eigene Situation widerspiegelt. Allein beim BFH stehen rund 3000 Prozesse an. Selbst viele Steuerberater haben keinen Überblick. Lüdke fordert, dass künftig alle Steuerbescheide nur vorläufig gelten – so lange, bis in strittigen Steuerfragen Rechtsklarheit besteht.
Viele Steuerexperten haben den Eindruck, dass der Fiskus die Gerichte geradezu mutwillig mit Arbeit überhäuft. Das Bundesfinanzministerium verteidigt auch noch nach dem zweiten anderslautenden Urteil eines Finanzgerichts die Kürzung der Pendlerpauschale. »Natürlich ist die aus Sicht der Bundesregierung verfassungsgemäß. Hätten wir Zweifel daran, hätten wir sie so nicht verabschiedet«, sagt Ministeriumssprecherin Ulrike Abratis. »Unsere Juristen haben in langen Verfahren und Diskussionen die Entscheidung getroffen, dass sie im vollsten Umfang verfassungsgemäß ist.«
Steuerberater Werner Lenk, der als Bundesvorstand des Vereins Lohnsteuerhilfe früh Bedenken angemeldet hat, hält dagegen: »Mit der Kürzung der Pendlerpauschale hat der Gesetzgeber gegen die Meinung aller Fachpolitiker entschieden. In der Anhörung gab es keinen einzigen Sachverständigen, der gesagt hat: Das geht in Ordnung.« Das bestätigt auch Ralf Thesing, Justiziar beim Bund der Steuerzahler: »Es ist keine Überraschung, dass das Ding vor Gericht geht.«
Ein BFH-Richter und mehrere Universitätsprofessoren sprachen als Sachverständige von der »Perspektivlosigkeit dieser Steuerpolitik« und völliger »Willkür«. In einem Gutachten des Rechtsprofessors Joachim Wieland von der Universität Frankfurt steht klipp und klar: Die geplante Gesetzesänderung »ist nicht durch den verfassungsrechtlich gebotenen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt«. Trotzdem paukte die Regierung die Kürzung durch.
Justiziar Thesing hält das für typisch: »Das ist heute der Gesetzgebungsstil der Regierung: Kritische Stimmen werden einfach weggewischt. Sie nimmt bewusst in Kauf, dass es später zu Komplikationen kommt.« Später werde die Regierung argumentieren, sie habe viele Gutachter bestellt, unterschiedliche Meinungen erhalten und leider, leider dem falschen geglaubt. Thesing: »Die Steuergesetze sind in jüngster Zeit, etwa seit 1998, handwerklich viel schlechter gemacht als früher.«
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- Datum 18.04.2007 - 10:47 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 12.04.2007 Nr. 16
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der Pendlerpauschale ist ganz klar verfassungswidrig, weil sie u.a. gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstößt.
Vor Jahren hat mir ein Steuerjurist gesagt, dass die Bundesregierungen im Hinblick auf das Steuerrecht absichtlich am Rande der Verfassung agierten. Bei Rot-Grün sei dann am schlimmsten geworden, auch weil neben absichtlichen Verfassungsverstößen auch noch der Dilettantismus zugenommen hätte.
... die ganze Pendlerpauschale abschaffen? Wer weit weg von der Stadt wohnt, eine billigere Miete zahlt, soll dafuer belohnt werden, dass er seine Autoabgase allen Anwohnern seines Arbeitsweges hinterlaesst? Das macht heute keinen Sinn mehr. Oekologisch waere es, dort zu wohnen wo man arbeitet. Oder dort zu arbeiten, wo man wohnt. Wenn die Arbeitsplatzumgebung so schrecklich ist, dass man dort nicht wohnen kann, sollte man dort auch nicht arbeiten.
Das 'Werkstorprinzip' klingt gut. Nur setzt es voraus, daß der Betreffende wirklich seinen Wohnsitz frei wählen kann. Und das ist - mal wieder - gerade bei Familien nicht der Fall. Aus zwei Gründen:
Erstens sind in vielen Ballungsgebieten, in die ja hauptsächlich gependelt wird, Wohnungen für Familien kaum noch zu bezahlen. München können SIe als Extrembeispiel hernehmen. Je besser der Arbeitsmarkt, desto mehr gut ausgebildete Singles zieht es in die Stadt -- und die treiben die Mieten in z.T. absurde Höhen, weil das frei verfügbare Einkommen von zwei Singles das einer vergleichbaren Familie um Welten übersteigt und diese Klientel eine starke Affinität zum Großstadtleben (dh. zur zentralen Wohnlage) hat.
Zweitens - und das ist ein Hauptargument für die Verfassungswidrigkeit - kann man heute kaum noch davon ausgehen, daß zwei Erwachsene ihren Arbeitsplatz in derselben Gegend haben. In diesen Fällen ist die angeblich so freie Wahl des Wohnsitzes eine zwischen Pest und Cholera - einer von beiden wird pendeln müssen. Daher meinen viele Juristen, das Werkstorprinzip verstoße gegen Art. 6 GG, den Schutz der Familie.
Was man tun könnte:
a) Die Rahmenbedingungen so gestalten, daß Kinder kein wirtschaftlicher Nachteil mehr sind - dann würde sich das Problem der überhöhten Mieten von alleine regeln
b) Die Pendlerpauschale auf Ehepaare und Paare mit Kindern beschränken, dergestalt, daß hier zumindest EINER der Partner die Pauschale geltend kann.
... heute ein großes Risiko ist. Wenn beide Ehepartner arbeiten dann wird meist einer zum Job pendeln. In vielen Bereichen wie IT ist ein Wohnungswechsel sinnlos, weil alle 2 - 3 Jahre die Bude Leute entläßt oder dichtmacht. Jeder Umzug verbrennt die Ersparnisse von 2 - 3 Jahren. Das mit der Flexibilität ist zwar gut gemeint aber nur etwas für Leute mit Wohnwagen. Da ist es besser zu pendeln. Was fehlt ist eine ordentliche Infrastruktur mit öffentlichen Verkehrsmitteln so wie sie in der DDR selbstverständlich war.
Die Pendlerpauschale ist generell ein ausgemachter Humbug; es ist einfach vollkommen irrelevant, ob Familien lieber ihr Haus im Grünen haben wollen als eine enge Mietwohnung in der Innenstadt. Es geht hier eindeutig um eine Subventionierung der 'Landbevölkerung', die die Nazis (ja, die haben die Pendlerpauschale eingeführt) ideologisch benutzt haben, um die suburbane und ländliche Bevölkerung (ihre Wählerschichten, die Städte waren meist von anderen Milieus wie z. B. der Sozialdemokratie, den Kommunisten und liberalen Intellektuellen vorbehalten) hinter sich zu bringen. Heute klagen Städte über Suburbanisierung, leere Kassen, Verkehrsbelastung etc., weil viele lieber im Grünen wohnen und es sich von der Allgemeinheit bezahlen lassen!
Auch 'Familien vor' wäre eine schreiende Ungleichbehandlung: Familien gehören eh zu den größten Leistungsempfängern dank Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, ggf. Ehegattensplitting; eine Pendlerpauschale lediglich zu Gunsten von Familien wäre der Gipfel.
Vorschlag: Das Geld der Pendlerpauschale stattdessen zur Senkung von Steuern oder Lohnnebenkosten verwenden, so hat die komplette Bevölkerung etwas davon!
Die in D erhobenen Steuern und Abgaben sind viel hoch, da der Staat in fast 'kommunistischer' Handlungsweise das erwirtschaftete Geld umverteilt. Ihre Liste wäre noch um den Punkt 'Beitragsfreie Mitversicherung in der GKV' zu ergänzen. Sinnvoller wäre mehr Eigenverantwortung, in dem man den Leuten ihr erwirtschaftes Geld lässt und weniger staatsmäßig umverteilt. Ob die Menschen dann eine Familie gründen und 'auf die grüne Wiese' ein Haus bauen, um mit ihren Kinderchen im Garten spielen zu können und dafür täglich zum Arbeitsplatz pendeln müssen, ist dann deren Problem. Mehr Eigenverantwortung täte Not.
... ist völliger Irsinn. Wer den Jobs hinterherzieht verbrennt mehr Geld als er verdient. In vielen Branchen ist nach spätestens 5 Jahren eine Pleite / Entlassung fällig. Da ist pendeln auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
Wenn heute viele Leute nicht mehr in der Stadt wohnen wollen dann hat das eine konkrete Ursache: Wer will schon mit seinen Kindern in dem Migrantenchaos von Deutschlands Städten leben? Wer kann zieht weg. Für die Folgen der Separation können Sie nicht die Pendler verantwortlich machen. Ich würde nie in eine (west)deutsche Stadt ziehen. Ich will einfach unter deutschen Nachbarn leben. Wenn der Staat solche Verhältnisse schafft dann soll er auch dafür bezahlen.
Zwischen Wohn- und Industriegebieten muß es einfach bessere öffentliche Verkehrsmittel geben, so wie in der DDR. Dann wird auch das individuelle Pendeln überflüssig.
Mit der Neuregelung der Pendlerpauschale war offensichtlich eine Struktur- und Bevölkerungspolitik zugunsten der neuen Bundesländer beabsichtigt - insbesondere in den 'grenznahen' Regionen gibt es viele Pendler, die nach Hessen und Bayern zur Arbeit fahren. Diesen wird dann ein Anreiz gesetzt, dort wohnen zu bleiben. So weit, so gut - allerdings sollten unsere Regierenden dann diese Intention beim Namen nennen.
Absoluter Unsinn ist jedoch, dass auch Benutzer des öffentlichen Nahverkehrs erst ab dem 21. km zum Zuge kommen. Diesen Verlust können alle Arbeitnehmer, die regelmäßig Dienstreisen vornehmen, über die Benutzung eines Mietwagens ausgleichen. Der Arbeitgeber erstattet die tatsächlichen Kosten, in der Steuererklärung wird dann die km-Pauschale abzüglich der Erstattung angegeben...Was dies mit der ursprünglich umweltpolitischen Ausrichtung der Pendlerpauschale zu tun hat, ist eine spannende Frage...
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