Grundeinkommen Wer bezahlt?
Modelle für ein Grundeinkommen
Die meisten Modelle für ein bedingungsloses Grundeinkommen basieren darauf, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög oder Kindergeld abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt das Grundeinkommen, das jeder Bürger erhält – unabhängig von Bedürftigkeit, Familienstand oder Arbeitsbereitschaft.
Für viel Aufmerksamkeit sorgt das Konzept des Drogerie-Unternehmers Götz Werner. Nach seinen Vorstellungen sollten jedem Bürger mindestens 800 Euro im Monat gewährt werden, als »Fernziel« nennt er 1500 Euro. Je nach Alter könnten die Beträge auch gestaffelt sein. In jedem Fall müsse das Grundeinkommen mehr als die nackte Existenz abdecken. Finanziert würde es durch den Wegfall anderer Sozialleistungen und durch eine Steuer, die alle anderen ersetzte: die Mehrwertsteuer.
Das Modell des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) ist detailliert ausgearbeitet. Nach seinen Vorstellungen bekäme jeder Erwachsene ein »Solidarisches Bürgergeld« von im Regelfall 600 Euro. Ein eigenes Einkommen von bis zu 1600 Euro würde mit 50 Prozent besteuert. Wer mehr verdient, erhält dann nur 200 Euro Bürgergeld, muss auf sein Gehalt aber auch nur 25 Prozent Steuern zahlen. Hinzu kommen 200 Euro, die der Staat für jeden direkt in eine Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt. Für Kinder, Rentner oder Behinderte gibt es gesonderte Regeln. Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen bei den heutigen Sozialleistungen. Außerdem tritt neben die neu gestaltete Einkommensteuer eine Abgabe, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten bezahlen – zehn bis zwölf Prozent der Lohnsumme.
Ein mit dem Grundeinkommen verwandtes Konzept ist die sogenannte Sozialerbschaft, die auf Chancengleichheit zielt. Die Sozialwissenschaftler Gerd Grözinger, Michael Maschke und Claus Offe haben die aus den USA stammende Idee auf deutsche Verhältnisse angepasst. In dieser Welt bekommt jeder Bundesbürger vom Staat zu seinem 18. Geburtstag 60000 Euro geschenkt. Als Startkapital, um damit sein Leben zu gestalten. Allerdings ist die Auszahlung nicht bedingungslos: Zugriff auf eine erste Tranche des Geldes haben nur diejenigen, die ein Studium aufnehmen. Alle anderen bekommen lediglich Zinsen ausgezahlt. Ab dem Alter von 21 Jahren kann jeder, der das Abitur oder eine abgeschlossene Lehre vorzuweisen hat, die Auszahlung beantragen. Wer diese Hürden nicht nimmt, erhält sein Geld gar nicht oder erst nach einigen Jahren Berufstätigkeit.
Diese »Sozialerbschaft« soll teils durch Einsparungen bei der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld finanziert werden. Beide Unterstützungen werden nur gewährt, wenn das individuelle Startkapital aufgebraucht ist. Außerdem fallen eine höhere Erbschaftsteuer und eine Vermögensteuer an.
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- Datum 11.04.2007 - 03:24 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 12.04.2007 Nr. 16
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Die beste Idee seit der Sozialrevolution von Bismarck!!!
GRUNDSÄTZLICHES ZUR
Finanzierung eines Grundeinkommens
Ausgangspunkt dieser Überlegungen sind die Papiere von Götz Werner, „Ein Grund für die Zukunft: Das Grundeinkommen“ und von Thomas Staubhaar, „Wir haben keine andere Wahl“, und das Interview mit Günter Sölken in „Stuttgarter Zeitung“ vom 8.10.2005
1. Das Grundeinkommen ist als Komplementär-Einkommen gedacht.
Sowohl Götz Werner als auch Thomas Staubhaar, so wie viele andere, hinterlassen in ihren philosophischen Beschreibungen des Grundeinkommens den Eindruck, dass dieses ein Komplementär-Einkommen zum Einkommen aus Arbeit wäre, da ja das in Überfülle vorhandene reale (güterwirtschaftliche) Volkseinkommen nur mehr zu Teilen mit dem Einsatz von menschlicher Arbeit zustande kommt.
Dieser Ansatz des Komplementär-Einkommens wird jedoch stets dann verwischt, wenn es um die Finanzierung des Grundeinkommens geht. Hier ist dann nur mehr die Rede von einer Umverteilung des vorhandenen Volkseinkommens. Wobei offen bleibt, ob es dabei um die Umverteilung des monetären oder des realen Volkseinkommens geht. Letzteres schließt sich aber dann aus, wenn wir anderweitig die ständigen Klagen über eine zu geringe Binnennach-frage vernehmen. Das reale Volkseinkommen bleibt offensichtlich unkonsumiert liegen, braucht also nicht umverteilt werden. Mit einer Umverteilung wird offensichtlich das monetäre Einkommen angesprochen.
2. Relation eines Grundeinkommens bei Umverteilung am Beispiel Deutschland
Grundeinkommen 10.000 Euro jährlich oder 833 Euro monatlich
bei 82 Millionen Menschen Gesamtaufwand von 820 Mrd. Euro jährlich;
Grundeinkommen 500 Euro pro Monat, Gesamtaufwand 492 Mrd. Euro jährlich,
Grundeinkommen 1200 Euro pro Monat, Gesamtaufwand 1181 Mrd. Euro jährlich.
Entsprechend dem Existenzminimum 7.600 Euro p.a.
oder 633 Euro monatlich 623 Mrd. Euro jährlich
Im Vergleich dazu für 2004 , in Euro
Sozialausgaben 720 Mrd.
Bruttonationaleinkommen 2216 Mrd.
- Abschreibungen 326 Mrd.
Nettonationaleinkommen 1889 Mrd.
Volkseinkommen 1658 Mrd.
Unternehmens- u. Vermögenseink. 524 Mrd.
Arbeitnehmerentgelt 1134 Mrd.
Netto-Löhne u. Gehälter 600 Mrd.
Wir sehen: Ein Grundeinkommen von 1200 Euro monatlich entspricht dem gesamten Brutto-Arbeitnehmer einkommen, 500 Euro monatlich macht bereits 82% der Gesamtsumme der Netto-Löhne und Gehälter aus, eines von 833 Euro monatlich 72% der Brutto-Arbeitnehmerentgelte oder 50% des Volkseinkommens.
Vorerst scheint die Maßnahme in einem Ausmaß von 600 Euro (entsprechend dem Existenzminimum) noch denkbar, denn eine Umverteilung erfolgt ja bereits in dieser Größenordnung. Doch wirkt die Umverteilung in verschiedenen Richtungen. Sie mag vielleicht die Einkommen der Menschen im arbeitsfähigen Alter unter der Annahme erhöhen, dass zusätzlich zum Netto-Arbeitseinkommen (Anteil pro Person an den 600 Mrd. Euro Netto-Löhne) noch ein Grundeinkommen kommt, mindert aber dann die Einkommen der Rentner und Pensionisten, die ja dann allen nur mehr eine Rente etwa in Höhe des Existenzminimums erhalten. Keiner von ihnen kann sich aber damit ein Seniorenheim oder sonstigen Sonderausgaben im Alter mehr leisten. Hier entsteht also ein neues Problem.
Wird nun aber bei einem höheren Grundeinkommen die Netto-Lohnsumme von 600 Mrd. nochmals durch höhere Steuern oder Abgaben um die Hälfte verkürzt – um dann 900 Mrd. Verteilen zu können -, stellt sich für viele schon die Frage, warum sie bei gegenüber heute noch niedrigeren Netto-Löhnen überhaupt noch einer Arbeit nachgehen sollen.
Vor allem muss aber der Vorstellung entgegengetreten werden, dass durch ein Grundeinkommen die von den Unternehmen gezahlten (Brutto)-Löhne reduziert werden könnten, da ja die Menschen als Ausgleich auch ein Grundeinkommen beziehen. Werden nämlich die Brutto-Arbeitnehmerentgelte reduziert, dann reduziert man damit auch die Steuerbasis, also jene 1134 Mrd. Euro, die mit der Lohnsteuer belastet werden, womit die Steuererträge reduziert werden.
Was aber, wenn es um die 1200 Euro monatlich geht? Dann bleibt ja vom Brutto-Arbeitnehmerentgelt nichts mehr übrig, müsste dies also zu 100% weggesteuert werden
Nach dem Vorschlag von Werner, als einzige Steuer eine Konsumsteuer (Mehrwersteuer) einzuführen, müssten bei einem Grundeinkommen von monatlich 833 Euro (insgesamt jährlich 820 Mrd.) etwa die Hälfte des Volkseinkommens (50% von 1658 Mrd.) an MWSt. abgeführt werden, was einen MWSt-Satz (von unten hinaufgerechnet) von 100% bedeutet. Geht man diesbezüglich vom Brutto-Arbeitnehmer-Engelt (1134 Mrd.) aus, so heißt das, dass 72% davon als MWSt. abzuführen ist . Der Steuersatz beträgt dann 261% [ (1134 – 820)/1134] -1 = 2,61]
Sölken redet von einer Wertschöpfungsabgabe (WSA). Nimmt man als Basis hierfür die Differenz zwischen Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen, d.s. 558 Mrd. Euro, dann müsste der Steuersatz darauf je nach Höhe des Grundeinkommens zwischen 90 % und 211% liegen, wenn alle Belastungen auf den Faktor Arbeit wegfallen.
Darüber hinaus: Ob nun WSA, MWSt. oder ein Mix aus MWSt. und Einkommenssteuer (bei Staubhaar als Flat-Tax von 25%), all das verlangt, dass jene monetären Einkommenflüsse zuerst einmal vorhanden sind, um überhaupt etwas besteuern oder Steuern zahlen zu können.
In der neoklassischen Schulökonomie ist das selbstverständlich. Denn das monetäre Volkseinkommen ist dort ja nur eine ziffernmäßige Abbildung des realen Volkseinkommens. Tatsächlich stellt aber der monetäre Ausdruck des realen Volkseinkommens nichts anderes dar, als die Summe der in Produktion, Transport und Handel angefallenen Kosten, die alle von den Unternehmen vorzufinanzieren sind. Diese Kosten zu reduzieren, ist nun aber das ständige Ziel des Wettbewerbs der Unternehmen untereinander. Sie beschreiben daher nicht den wirklichen oder gesellschaftlichen Wert des realen Sozialproduktes.
3. Das vorhandene monetäre Volkseinkommen ist im wesentlichen abhängig von der Verschuldungsbereitschaft der Unternehmen. Es sinkt oder stagniert mit der Freisetzung von Arbeitskräften wie auch mit dem Rückgang an Investitionen. Und widerspricht somit den Grundsätzen eines Komplementär-Einkommens.
Die Kosten der Unternehmen sind Schulden der Unternehmen, zugleich aber auf der anderen Seite die Geld-Einkommen der Haushalte. Die Einkommen der Haushalte wie auch anderer Unternehmen hängen damit aber von der Verschuldungsbereitschaft der Unternehmen ab, die wiederum davon abhängt, inwieweit jedes einzelne von ihnen sicher ist, die Schulden in Form von Krediten samt Zinsen wieder zurückzahlen zu können. Oswald von Nell-Breuning liegt somit falsch, wenn er meint, alles was produzierbar ist, ist auch finanzierbar. Richtig müsste es heißen: Alles was (mit Gewinn) verkaufbar ist, ist finanzierbar.
Der Wettbewerb der Unternehmen untereinander besteht darin, im eigenen Unternehmen die Verschuldung so weit wie möglich zu minimieren, in der Hoffnung, dass andere dies nicht im selben Ausmaß tun oder tun können, und somit die Durchschnitts-Stückkosten höher sind als die eigenen Stückkosten. Dann ist jene effektive monetäre Nachfrage vorhanden, die Preise des rationalisierten Unternehmens über den eigenen Stückkosten ermöglicht. Verbunden ist diese Rationalisierung insbesondere mit der Freisetzung von Arbeitskräften.
Da nun aber alle Unternehmen im Laufe der Zeit dem so folgen (müssen), sinkt oder stagniert die Verschuldungsbereitschaft generell mit der Zunahme des allgemeinen Wohlstandes und der damit einher gehenden Marktsättigung, und sinkt oder stagniert damit auch das monetäre Volkseinkommen, weil dadurch auch die Bereitschaft, zusätzliche Investitionen in Produktionserweiterungen zu tätigen, sinkt..
Jedenfalls ist aus diesem Titel ein Grundeinkommen im Sinne Komplementär-Einkommens nicht finanzierbar. Hier ist die Ursache der Probleme, und nicht die Lösung, zu finden.
Damit aber kommen wir zum Kern des Vorschlages, der davon ausgeht, dass ein immer höheres reales Sozialprodukt mit immer weniger Einsatz von menschlicher Arbeit hergestellt wird. Daraus geht nun jenes Heilsversprechen hervor, demnach jeder Mensch, ohne auch nur einen Griff Arbeit leisten zu müssen, Anspruch auf ein Grundeinkommen habe. Wenn ihm dann das nicht genügt, könne er ja noch etwas dazuverdienen.
Abgesehen davon, dass ohne menschliche Arbeit auch noch heute kein Produkt zustande kommt, wird deutlich, dass erst dann Geldeinkommen umverteilt werden kann, wenn vorher solches nicht zuletzt als Arbeitsentgelt entsteht. Es ist eben nicht so, wie die neoklassische Schulwissenschaft lehrt, dass mit dem realen Einkommen immer auch das monetäre automatisch vorhanden ist.
Daraus geht aber diese so gern aufgenommene Fehlinformation hervor, die da verbreitet wird. Sie verspricht der und dem Einzelnen – um es nochmals zu sagen - ein Grundeinkommen, ehe ein Griff Arbeit getan wird. Bezahlt werden kann dieses (monetäre) Grundeinkommen unter den gegebenen Bedingungen nur dann, wenn vorher Arbeit geleistet und auch entlohnt wird, also monetäres Einkommen in Form von Arbeitskosten überhaupt erst entsteht.
4. Dem gesellschaftlichen Wert des realen Sozialproduktes kommt man dann nahe, wenn es zusätzlich zum Arbeitseinkommen noch ein Komplementär-Einkommen gibt.
Es wird hier nochmals auf den Ausgangspunkt der Überlegungen zu einem Grundeinkommen hingewiesen, nämlich die Produktion von immer mehr Gütern bei insgesamt sinkendem Arbeitseinsatz und damit Arbeitskosten, in die sich letztlich alle anderen Kosten auflösen. Es wird also Mehrwert produziert, dem kein Mehreinkommen gegenübersteht. Dieser Mehrwert soll als Grundeinkommen der ganzen Gemeinschaft zufällen, wobei die konkrete Zuteilung über ein staatlich zugeteiltes Komplementär-Einkommen erfolgt.
5. Das für ein Grundeinkommen erforderliche Komplementär-Einkommen kann nur mit einem eigenständigen Zahlungsmittel des Staates bereitgestellt werden, mit dem auf das reale Netto-Sozialprodukt (reales Volkseinkommen) zugegriffen werden kann.
Mit Zugriff auf das reale Volkseinkommen, also jenes in Gütern, verbindet sich eine andere Form der Besteuerung, die im Gegensatz zu der derzeit angewandten Form steht, in der auf das monetäre Volkseinkommen, also auf Geld, zugegriffen wird. Während aber letzteres, wie oben dargelegt sinken oder stagnieren muss, steigt das reale Volkseinkommen auch bei sinkendem Einsatz menschlicher Arbeitskraft weiter. Hier greift ja auch der philosophisch richtige Ansatz des Grundeinkommens.
Ein Grundeinkommen verbindet sich damit mit einer anderen Form der Besteuerung im Sinne eines, dem Staat allein zustehenden Rechtes auf einen Zwangszugriff auf das Eigentum seiner Mitglieder. An Stelle von Geld eignet sich also Staat Waren und Leistungen von allen seinen Mitgliedern an und verteilt diese über ein Grundeinkommen wieder an alle Mitglieder. So wie diese Verteilung über ein eigenes Zahlungsmittel erfolgt, erfolgt auch die Verteilung der Steuerlast auf alle je nach ihrer Leistungsfähigkeit über dieses eigene Zahlungsmittel, wobei dessen Besitzer damit befähigt wird, seine vom Staat vorgeschriebenen monetären Steuerverbindlichkeiten zu erfüllen.
In diesem Sinn muss mit diesem Zahlungsmittel also eine Entlastung der Unternehmen von einem Teil ihrer Schulden möglich sein, und zwar jenem Teil, der vom Staat über die Steuern auferlegt wird. An Stelle von Geld stellt der/die einzelne Steuerpflichtige Arbeit und/oder Produkte dem Staat zu Verfügung, wofür er/sie übertragbare Steuer-Gutschriften erhält, mit denen er/sie seine/ihre Steuern und Abgaben begleichen kann.
Es muss also eine Forderung gegenüber dem Staat sein, die der Steuerpflichige dadurch erwirbt, dass er sie im Gegenzug durch Hingabe von Teilen seines Eigentum an den Staat erhält. Diese Verbindlichkeit des Staates besteht in der Akzeptanz als Steuerzahlungsmittel.
Dass damit dieses Steuer-Zahlungsmittel ein allgemeines Zahlungsmittel wird, haben wir susführlich im Taxos-Vorschlag beschreiben. Siehe dazu www.taxos.info.
Ernst Dorfner,
Linz, 31.10.05
taxos.ernstdorfner@tele2.at
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