Plagiatsvorwurf Eine wirkliche SchauergeschichteSeite 2/2
Übertragen auf Tannöd, dürfte die entscheidende Frage demnach gar nicht unbedingt lauten, ob Andrea Schenkel die Ernte von Peter Leuschner eingefahren hat. Schenkel hat ja immer wieder bestätigt, Leuschners zwei Bücher über den spektakulären Familienmord gelesen zu haben. Viel wichtiger scheint zu sein, ob sie damit ähnlich souverän und künstlerisch verfremdend umgegangen ist wie ein Goethe – oder wie zwei seiner kaum minder bedeutenden Kollegen, die Schenkels Verleger Lutz Schulenburg in einer heftigen Entgegnung auf Leuschners Anschuldigung als Kronzeugen aufruft: »So wird man weder Thomas Mann ernsthaft den Vorwurf machen, in seiner Joseph-Tetralogie die Bibel ausgeschlachtet zu haben, noch dass Bertolt Brechts Dreigroschenoper ein simples Plagiat der Beggar’s Opera wäre.« Und auch wenn Schulenburg sich darüber beschwert, dass »Plagiatsvorwürfe eine Freude für Juristen sind, die in der Metaphysik des Urheberrechts zu Hause sind«: Das Rätsel, ob Schenkel einen Raub an Leuschners geistigen Kindern verübt hat oder ob Leuschner ihr diese Tat nur unterschieben will, müssen nun eben doch jene »Metaphysiker« lösen.
Das deutsche Gesetz liefert keine Definition des Plagiats. Aber der Bundesgerichtshof hat 1999 in einem Urteil in Sachen Laras Tochter (einem Fortsetzungsroman von Dr. Schiwago) festgestellt, dass ein Plagiat dann vorliege, wenn die entlehnten »eigenpersönlichen Züge« des geschützten alten Werkes im neuen Werk nicht so verblassen würden, dass von einem selbstständigen neuen Werk gesprochen werden könne. Demnach muss man in der Causa Hinterkaifeck /Tannöd sehr genau differenzieren: Wenn sich Andrea Schenkel durch die Lektüre von Leuschners faktenreicher Darstellung des Mordes nur die eigene mühsame Recherche in den bayerischen Staatsarchiven von München und Augsburg erspart hat – dann ist dies zwar moralisch fragwürdig, aber wohl kaum urheberrechtlich relevant. Denn alle aus den historischen Quellen ableitbaren Fakten tragen nicht zu »eigenpersönlichen Zügen« von Leuschners Werk bei, die zu schützen wären. Salopper gesagt: Dann ist es möglicherweise nur unfair gewesen, Leuschners Bücher nicht als wichtigste Informations- und Inspirationsquelle für die Krimi-Story anzugeben.
Ein Sachbuch ist kein Roman. Aber was, wenn Teile frei erfunden sind?
Aber Leuschners Vorwurf an Schenkel greift weiter: Sie habe auch solche Passagen von ihm übernommen, die über die reine Wiedergabe von öffentlich zugänglichem Aktenmaterial hinausgehen und somit durchaus als »eigenpersönliche Züge« gelten dürfen. Im Vorwort zu seinem Buch Der Mordfall Hinterkaifeck von 1997 betont Leuschner, er habe gerade die »Schilderung der letzten Tage vor dem Mord« in »schriftstellerischer Freiheit verfaßt« und »selbstverständlich manche Dialoge frei erfunden«. Diese Abschnitte wären somit durchaus als vom Urheberrecht geschütztes geistiges Eigentum zu werten. Und Leuschners Anwalt Hans Nüsslein führt eine ganze Reihe von Beispielen auf, nach denen dessen Fiktionalisierungen auch in Schenkels Version der Schauergeschichte auftauchen.
Andrea Schenkel streitet zwar alle Anschuldigungen ab, aber so ganz sicher scheint sie ihrer Sache nicht zu sein. Die Frage eines Fernsehjournalisten, ob es ihren Roman ohne Leuschners Buch überhaupt gegeben haben könnte, beantwortete sie vor einigen Wochen jedenfalls erst nach langem Zögern: »…das weiß ich nicht.« Und Albrecht Götz von Olenhusen, der Anwalt von Schenkels Verlag, verweist zwar auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen Sachbuch und Roman, der sich schon daran zeige, dass Schenkel die Handlung in eine andere Zeit (von den 1920er in die 1950er Jahre) und an einen anderen Ort (von Oberbayern in die Oberpfalz) verlegt habe. Andererseits erklärt Olenhusen jede der tatsächlich vorhandenen zahlreichen Übereinstimmungen damit, dass sich solche Charakterisierungen und Detailschilderungen auch direkt aus den historischen Akten ergeben würden und nicht nur aus Leuschners Buch.
Wenn sich die Parteien nicht doch noch einigen, zum Beispiel auf die Einschaltung eines Vermittlers oder »Mediators«, wie sie in vielen Rechtsstreitigkeiten außerhalb des Urheberrechts schon üblich geworden ist (und sich bewährt hat): dann werden die Spitzhacken wohl wieder ausgepackt, und der Fall Hinterkaifeck würde zu einem langwierigen Clinch vor Gericht führen. Das allerdings wäre ein Ende, das weder Krimi noch Märchen schmückt.
- Datum 19.04.2007 - 07:11 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle DIE ZEIT, 19.04.2007 Nr. 17
- Kommentare 1
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Als ich das Buch vor wenigen Tagen las, erinnerte es mich sofort an einen TV-Film: "Gegen Ende der Nacht" von Oliver Storz. Einzelne Motive des Filmes tauchen in dem Buch auf: polnische Fremdarbeiter, Flüchtlinge nach Kriegsende, die auf der Suche nach einer Bleibe sind, vor allem aber der Mord an einer ganzen Familie. Dies alles klingt vielleicht nicht wirklich überzeugend, es ist auch nicht so, dass Frau Schenkel quasi aus dem Film Episoden übernommen hat. Es würde mich aber sehr wundern, wenn sie sich nicht davon hat inspirieren lassen. Und merkwürdigerweise und wohl kaum rein zufällig ist der Name der Familie der gleiche: Danner.Ein kleiner Dank an Oliver Storz wäre nicht abwegig gewesen.Mit freundlichen GrüßenGisela Faelligen-Bloch
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren