Organspende Ohne Ausweis

Weil viele auf ein lebensrettendes Organ warten, möchte der Ethikrat die bisherige Regelung umkehren: Wer nicht widerspricht, dem sollen nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen. Ein guter Vorschlag.

Perspektivenwechsel: Lange Zeit hatten Juristen beim Thema Organspende zuerst die Würde des potenziellen Spenders betont, sein Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit über den Tod hinaus. Darum war viel Werbung dafür nötig, dass jedermann einen Ausweis bei sich tragen möge, auf dem er seine Bereitschaft zur Spende erkläre. Ähnliche Kampagnen müssen größer ausfallen, wenn Gesetz wird, was der Nationale Ethikrat vorschlägt. Er blickt auf das Leid derer, die auf ein lebensnotwendiges Organ warten. Der Ausweis der Zukunft soll deshalb bescheinigen: »Ich will meine Organe nicht spenden.«

Wer diese Weigerung nicht bei sich trage, habe einer Spende zugestimmt – wenn die Verwandten keinen Einspruch erheben. Bedeutet das die Sozialpflichtigkeit der Leiche? Dass die Ethiker in ihrer Erklärung auch weiterhin die freiwillig erklärte Hilfsbereitschaft bevorzugen, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihr Vorstoß die bisherigen Verhältnisse umkehrt. Die wird nur mit intensiver Aufklärung gelingen. Doch es muss sich etwas ändern.

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In Deutschland sterben jedes Jahr 1000 Menschen, weil Organe fehlen. Dabei erklären sich zwei Drittel der Deutschen prinzipiell zur Organspende bereit. Den entsprechenden Ausweis haben viele von ihnen jedoch nie ausgefüllt. Ohne Frage fordert der Vorschlag einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Der beginnt schon dort, wo die Empfehlung Menschen zwingt, sich mit ihren Tod auseinanderzusetzen. Solches Nachdenken erscheint angesichts des großen Leids der Kranken freilich zumutbar.

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Leser-Kommentare
  1. Nachdem ich eine Sendung gesehen habe, wo das Für aber auch das Kontra sehr gut dargestellt worden ist. Man lebt eben schon noch, bei der Organentnahme, als schwersthirngeschädigter, allein lebensunfähiger, mit infauster Prognose sicherlich, man ist eben nur Hirntod. Welche Gefühle man dann hat, wenn einem dann, in der letzten Minuten, noch Organe entnommen werden, das weiß man nicht und wird es wohl auch nie wissen, (bei großen Säugetieren, auch Menschenaffen, handeln wir ja auch so).
    Es muss und sollte aber, natürlich, da stimme ich rjurkan voll zu, nur der ein Organ erhalten der selber auch spenden würde. Die Frau, die dort, aus eigener Erfahrung mit ihren Kindern dagegen war, wollte ggf. natürlich auch auf Spenderorgane verzichten, das ist hier ja auch völlig einsichtig! (Ich glaube nicht, dass sich hier ohne eine Regelung viele bewusst anders entscheiden würden!)

  2. da könnte mn den Leuten ja fast schon den Kopf abtrenne, vorher, oder nur die Großhirnrinde - ist doch nur noch funktionslose Masse.
    Es ist m.E. schon ein Problem dass uns hier keiner hinterher sagen kann: Da merkste absolut nichts mehr! In dieser, solch einer Frage, und der letzten Stunde, hätte man wohl gern die absolute Gewissheit.

  3. Zitat aus der Stellungnahme des Ethikrats:
    'Für das Unterlassen des Widerspruchs kann es mehrere Ursachen geben: (1) Auf ein Tätigwerden, also das Einlegen eines ausdrücklichen Widerspruchs, wird der allgemeinen Lebenserfahrung nach eher verzichtet als auf bloßes Untätigbleiben; (2) eine Regelung, die als „Norm“ formuliert ist, wird auch als richtig akzeptiert; (3) die Entscheidung wird aufgeschoben oder es wird der Aufwand gescheut, diese zu dokumentieren; (4) die Widerspruchsmöglichkeit wurde nicht hinreichend zur Kenntnis genommen.'

    • Geno
    • 01.05.2007 um 21:09 Uhr

    Wie so häufig, findet auch hier wieder eine Scheindiskussion statt. Tatsächlich werden im Falle einer fehlenden Einverständniserklärung die unmittelbaren Angehörigen des Hirntoten bzgl. einer Organentnahme befragt. Hier liegt die Zustimmung bei etwa 80%.

  4. ... daß nur der Organe bekommt, der auch selbst zur Spende bereit ist. Es würde genügen, wenn er bevorzugt wird. M.E. gäbe es dann genug Spender, um auch noch die meisten Verweigerer mitzuversorgen.

    Nicht zustimmen kann ich folgendem Satz: 'Welche Gefühle man dann hat, wenn einem dann, in der letzten Minuten, noch Organe entnommen werden, das weiß man nicht und wird es wohl auch nie wissen.' Wir wissen, daß Gefühle im Gehirn entstehen und an dessen Aktivität gebunden sind. Wenn das Gehirn tot ist, 'fühlt' es beim Entnehmen von Organen nicht mehr und nicht weniger als beim Verbrennen im Krematorium.

    • etiam
    • 26.04.2007 um 9:59 Uhr

    Angesichts der theoretisch hohen Spendenbereitschaft von 2/3 ist doch eine Lösung wie opting in oder opting out unnötig. Bei beiden muß man immer eine Mutmaßung über den Willen des Passiven anstellen und darüber hinaus auch den Angehörigen ein Mitspracherecht einräumjen, obgleich sie sich zum Zeitpunkt der Entscheidung, anders als der Betroffene, in einer psychischen Ausnahmesituation befinden. Viel besser als Mutmaßen ist Wisssen: d.h. mit jeder Ausweisverlängerung wird jeder Deutsche gefragt ob ja oder nein, dies wird im Einwohnermelderegister vermerkt. Nach dem Tod kann man dort nachsehen und nach dem echten und nicht gemutmaßten Willen des Verstorbenen, im Zweifel auch gegen den Widerstand der vielleicht schon zu Lebzeiten gänzlich anders denkenden Angehörigen handeln. Ethisch einwandfrei, praktikabel aber scheinbar nicht angedacht - seltsam.

  5. Ich haben einen besseren Vorschlag: wer sich (rechtzeitig VOR der eigenen Erkrankung!) als Oranspender registrieren läßt, wird im Notfall auch bei der Zuteilung von Organen bevorzugt. Anders herum: wer selbst nicht spenden will, muß damit rechnen, auch kein Spenderorgan zu erhalten.

    Wetten, daß es schlagartig genügend Spender gäbe?

  6. 8. Wen

    eine andere Meinung noch interessiert:
    Wenn man bei google Gabriele Goettle und Transplantation eingibt, kommt ein taz-Artikel von 2005 mit einer zweiten Sichtweise zum Thema.
    (Links darf man ja nicht setzen, hier, glaube ich)

    MfG

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