Organspende Keine Sozialpflicht für Leichen

Statt das Recht auf Selbstbestimmung auszuhebeln, gilt es Ängste vor dem Spenden abzubauen.

Es gibt viele kranke Menschen, denen geholfen werden könnte, wenn sich ein Spenderorgan zur Transplantation fände – aber es gibt zu wenige Menschen, die einen Organspendeausweis unterschrieben haben; ohne diesen Ausweis, also ohne ausdrücklich erklärte Zustimmung des Betroffenen, darf ihm aber später im Fall des Hirntods kein Organ zur Verpflanzung in einen anderen Körper entnommen werden. Da sieht der jüngste Vorschlag des Nationalen Ethikrats geradezu nach einer Patentlösung – und recht zweckmäßig – aus: Künftig soll es nicht mehr auf die aktiv erklärte Zustimmung des potenziellen Spenders ankommen. Vielmehr sollen hirntoten Menschen die benötigten Organe grundsätzlich entnommen werden dürfen – es sei denn, sie hätten ihren Widerspruch (»Ich bin kein Spender!«) beizeiten ausdrücklich erklärt; oder ihre Hinterbliebenen widersprächen einer Entnahme.

Aber jede zweckmäßige Lösung hat verdeckte Haken – und es ist das Wesen utilitaristischer Lösungen, ja des Utilitarismus überhaupt, dass Zweckmäßigkeitsbilanzen die tiefer liegenden Legitimitätsfragen verdecken. Der Volksmund sagt zynisch: Der Zweck heiligt die Mittel. Aber weder heiligt jeder Zweck die Mittel, noch rechtfertigt selbst der (scheinbar) beste Zweck alle Mittel. Die Gründe, dem Vorschlag des Ethikrats zu widersprechen, sind vielfältig.

Erstens: Schon die Ausgangslage wird schief beschrieben. Tausende müssten sterben, weil sich zu wenige Spender fänden. Ursache ist aber nicht der Spendermangel, sondern erst einmal die Krankheit. In Wirklichkeit müssen diese Menschen auch nach einer Spende sterben – manchmal überleben sie diese nicht oder nur kurz, und wenn, dann mit schwerer Dauermedikation. Wenn man aber Spender sucht oder für Spenden wirbt, muss man anerkennen, dass eine Spende eben auch die ausdrückliche Bereitschaft zur Spende voraussetzt. Wenn ich jemandem etwas wegnehme, nur weil er diesem Akt kein ausdrückliches Veto entgegengesetzt hat, darf ich ja auch nicht von einem Geschenk sprechen. In Wirklichkeit soll also die Spende durch eine grundsätzliche, nur durch Widerspruch abzuwehrende, Sozialpflichtigkeit des Leichnams durchgesetzt werden – und dies durch ein staatliches Gesetz.

Zweitens: Alles wäre einfach, wenn man menschliches Leben nur zu verstehen (und zu deuten) hätte als einen mechanistisch biologischen Prozess. Drastisch ausgedrückt, gälte dann im Todesfall: Maschine kaputt, Ersatzteile her! Solange aber Leben und Tod am Anfang und Ende von tief sitzenden Tabus und Überzeugungen umstellt sind, ist die Würde der Person unbedingt zu beachten – auch dort, wo deren Äußerungen dem Zweckmenschen irrational erscheinen. Zur Menschenwürde gehört in erster Linie das Recht zur Selbstbestimmung, besonders in höchst persönlichen Angelegenheiten. Hierzu gehört auch das Recht, in solchen Angelegenheiten eben gerade keine Bestimmung treffen zu wollen. Deswegen scheiterte in den siebziger Jahren der Versuch, Personalausweise nur noch auszugeben, wenn der Bürger bei Abholung eine (verdeckte) Zustimmungs- oder Ablehnungserklärung zur Organentnahme einklebt. Nein, der Staat darf zu solchen Erklärungen weder zwingen noch nötigen. Und genauso wenig darf er eine Zustimmung durch eine Unterstellung ersetzen.

Drittens: So einfach ist die Sache mit dem Hirntod philosophisch und ethisch – jenseits der pragmatischen Verabredungen – nun auch wieder nicht. Würde man die Sozialpflichtigkeit des Leichnams als Grundsatz etablieren, geriete die Hirntodfrage unter zusätzlichen Ausweitungsdruck: Je früher, desto besser für die nun zustimmungsfreie Organentnahme. So wie ja alle nur an Zweckmäßigkeit orientierte Regelungssysteme in der Praxis einer gewissen »Verschmutzungsgefahr« ausgesetzt sind.

Viertens: Wohl wahr, die Fragen von Leben und Tod sind auch von Ängsten besetzt! Aber weshalb sollen diese Ängste nur bei potenziellen Spendern irrational sein – während man die Todesangst des Empfängers für völlig vernünftig hält? Es gibt eben Menschen, die keinen Spenderausweis unterschreiben, weil sie – völlig zu Unrecht? – befürchten, dass im Fall eines Unfalls, der zum Hirntod geführt hat oder erst noch führen könnte, nicht alles getan wird, um ihr Leben zu retten. Es gäbe gewiss auch Menschen, die künftig eine Widerspruchserklärung deshalb nicht unterschreiben würden, weil sie befürchten, im Falle eines Falles als ethisch minderwertig angesehen zu werden.

Im Grunde richtet sich der Vorschlag des Nationalen Ethikrats selbst: Es muss doch Gründe geben, welcher vielschichtigen Art auch immer, weshalb Organspendeausweise bisher nicht massenhaft unterschrieben werden. Wer diese widerstrebenden Ängste nicht werbend abbaut, sondern durch den Trick einer Beweislastumkehr und das Ausmanövrieren der aktiven Selbstbestimmung einfach nur unterläuft, gibt ihnen im Grunde nur recht und neue Nahrung. Ganz abgesehen davon: Beim Diskurs über die Patientenverfügung hat sich der Nationale Ethikrat für die unbedingte Achtung der Selbstbestimmung betont starkgemacht. Weshalb will er beim Organspendeausweis die Selbstbestimmung durch eine Beweislastumkehr einschränken? Nur weil es zweckmäßig ist?

Das eben wäre schlechter Utilitarismus.

Zum Thema
Solidarisch über den Tod hinaus - Der Ethikrat will die Bürger zur Organspende motivieren. Das verletzt weder Recht noch Würde»

Mein Herz ist dein Herz - Wie bringt man die Deutschen dazu, mehr Organe zu spenden? Der Nationale Ethikrat setzt auf neue Vorschriften. Erfahrungen im Ausland zeigen: Es gibt bessere Wege»

 
Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 04.05.2007 um 10:02 Uhr

    So sehr ich das emotionale Unwohlsein beim Thema Organspende selbst erlebe, so wenig kann ich die Contraargumentation zur Widerspruchsregelung nachvollziehen.

    Im ersten Argument heißt es: 'Tausende müssten sterben, weil sich zu wenige Spender fänden. Ursache ist aber nicht der Spendermangel, sondern erst einmal die Krankheit. In Wirklichkeit müssen diese Menschen auch nach einer Spende sterben – manchmal überleben sie diese nicht oder nur kurz, und wenn, dann mit schwerer Dauermedikation.'

    Dieses Argument erscheint mir doch recht zynisch, als könne man bei anderen medizinischen Interventionen unter Garantie und ohne Risiken den Zustand vor der Erkrankung wieder herstellen. Natürlich ist ein potenzieller Spender nicht die Ursache am Tod der Organbedürftigen. Jemand, der bei einem Verkehrsunfall keine erste Hilfe leistet & nicht den Notarzt ruft ist auch nicht die URSACHE für den Tod des Unfallopfers. Dennoch hätte er ihn möglicherweise verhindern können. Der Vergleich ist sicherlich überspitzt. Der Eingriff einer Organentnahme ist nicht im entferntesten mit der Erstehilfeleistung vergleichbar. ABER allein die Tatsache dass mögliche Spender NICHT die Ursache für den Tod potenzieller Organempfänger entlastet noch nicht von der Verantwortung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen! Und genau dies tut bei der jetzigen Regelung fast NIEMAND!

    Zweitens werde das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt und dadurch die Menschenwürde verletzt.

    Das Recht auf Selbstbestimmung wird insofern eingeschränkt, dass sich jeder mit dem Thema auseinandersetzen muss und es nicht mehr aus bequemlichkeit oder angst oder was auch immer wegschieben kann, da stimme ich zu. Man muss selbst zu Lebzeiten oder über Angehörige Stellung beziehen! Dies ist aber doch ein sehr angemessener Preis dafür, dass Menschenleben 'verlängert' werden können (ein unpassendes Wort in dem Zusammenhang, aber gerettet trifft es vielleicht auch nicht besser). Zumal JEDER potentieller Spender wie auch Empfänger sein könnte!!! Da gilt es doch vorrangig Chancen & Risiken für BEIDE abzuwägen, oder?
    Man kann sicherlich darüber streiten, wie weit Eingriffe am Menschen insgesamt gehen sollten und dürfen und bis wann ein Mensch nach Transplantationen noch der selbe ist. Aber sich schon beim Nachdenken über dieses Thema zum Ersatzteillager reduziert zu fühlen, befremdet mich etwas. Ein Recht auf Raushalten aus dem Thema sollte es meiner Meinung nach nicht geben!

    Drittens & Viertens: Die Vorstellung, dass Heerscharen von Intensivmedizinern leichtfertig schneller als nach bestem Wissen & Gewissen möglich den Hirntod diagnostizieren oder nicht alle erdenklichen Interventionen ausschöpfen finde ich schlicht paranoid. Aus welchen Motiven solltern sie das tun?

    Möglicherweise denken Sie nun, ich gehöre zu der verschwindend geringen Anzahl von eingetragenen Organspendern in diesem Land. Dem ist nicht so. Ich drücke mich genau wie die große Mehrheit vor diesem Thema. Mir ist im Hinblick auf meine Angehörigen auch nicht wohl bei der Vorstellung, mir würden Organe entnommen werden. Ich habe auch diffuse Ängste davor. Trotzdem würde ich es begrüßen, durch eine Widerspruchsregelung dazu 'gezwungen' zu werden, mich mit diesem schwierigen und ungenehmen Thema auseinandersetzen zu müssen. Eine solche Regulung ist für mögliche Spender keine zu große Zumutung. ALLE können & MÜSSEN sich dann entscheiden. Für die Organbedürftigen würde sich die Situation dadurch im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen sehr wahrscheinlich verbessern.

    • Anonym
    • 04.05.2007 um 9:23 Uhr

    So sehr ich das emotionale Unwohlsein beim Thema Organspende selbst erlebe, so wenig kann ich die Contraargumentation zur Widerspruchsregelung nachvollziehen.

    Im ersten Argument heißt es: 'Tausende müssten sterben, weil sich zu wenige Spender fänden. Ursache ist aber nicht der Spendermangel, sondern erst einmal die Krankheit. In Wirklichkeit müssen diese Menschen auch nach einer Spende sterben – manchmal überleben sie diese nicht oder nur kurz, und wenn, dann mit schwerer Dauermedikation.'

    Dieses Argument erscheint mir doch recht zynisch, als könne man bei anderen medizinischen Interventionen unter Garantie und ohne Risiken den Zustand vor der Erkrankung wieder herstellen. Natürlich ist ein potenzieller Spender nicht die Ursache am Tod der Organbedürftigen. Jemand, der bei einem Verkehrsunfall keine erste Hilfe leistet & nicht den Notarzt ruft ist auch nicht die URSACHE für den Tod des Unfallopfers. Dennoch hätte er ihn möglicherweise verhindern können. Der Vergleich ist sicherlich überspitzt. Der Eingriff einer Organentnahme ist nicht im entferntesten mit der Erstehilfeleistung vergleichbar. ABER allein die Tatsache dass mögliche Spender NICHT die Ursache für den Tod potenzieller Organempfänger entlastet noch nicht von der Verantwortung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen! Und genau dies tut bei der jetzigen Regelung fast NIEMAND!

    Zweitens werde das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt und dadurch die Menschenwürde verletzt.

    Das Recht auf Selbstbestimmung wird insofern eingeschränkt, dass sich jeder mit dem Thema auseinandersetzen muss und es nicht mehr aus bequemlichkeit oder angst oder was auch immer wegschieben kann, da stimme ich zu. Man muss selbst zu Lebzeiten oder über Angehörige Stellung beziehen! Dies ist aber doch ein sehr angemessener Preis dafür, dass Menschenleben 'verlängert' werden können (ein unpassendes Wort in dem Zusammenhang, aber gerettet trifft es vielleicht auch nicht besser). Zumal JEDER potentieller Spender wie auch Empfänger sein könnte!!! Da gilt es doch vorrangig Chancen & Risiken für BEIDE abzuwägen, oder?
    Man kann sicherlich darüber streiten, wie weit Eingriffe am Menschen insgesamt gehen sollten und dürfen und bis wann ein Mensch nach Transplantationen noch der selbe ist. Aber sich schon beim Nachdenken über dieses Thema zum Ersatzteillager reduziert zu fühlen, befremdet mich etwas. Ein Recht auf Raushalten aus dem Thema sollte es meiner Meinung nach nicht geben!

    Drittens & Viertens: Die Vorstellung, dass Heerscharen von Intensivmedizinern leichtfertig schneller als nach bestem Wissen & Gewissen möglich den Hirntod diagnostizieren oder nicht alle erdenklichen Interventionen ausschöpfen finde ich schlicht paranoid. Aus welchen Motiven solltern sie das tun?

    Möglicherweise denken Sie nun, ich gehöre zu der verschwindend geringen Anzahl von eingetragenen Organspendern in diesem Land. Dem ist nicht so. Ich drücke mich genau wie die große Mehrheit vor diesem Thema. Mir ist im Hinblick auf meine Angehörigen auch nicht wohl bei der Vorstellung, mir würden Organe entnommen werden. Ich habe auch diffuse Ängste davor. Trotzdem würde ich es begrüßen, durch eine Widerspruchsregelung dazu 'gezwungen' zu werden, mich mit diesem schwierigen und ungenehmen Thema auseinandersetzen zu müssen. Eine solche Regulung ist für mögliche Spender keine zu große Zumutung. ALLE können & MÜSSEN sich dann entscheiden. Für die Organbedürftigen würde sich die Situation dadurch im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen sehr wahrscheinlich verbessern.

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  • Quelle DIE ZEIT, 03.05.2007 Nr. 19
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