Justiz Schwierige Wahrheit
Nach einer Prügelei nachts in Potsdam lag Ermyas Mulugeta wochenlang im Koma. War er wirklich ein Opfer rassistischer Täter? Seit Monaten suchen die Richter nach Antworten.
Obwohl die Straftat gegen Ermyas Mulugeta zu den großen politischen Fällen des Jahres 2006 gehörte, hat der »Mulugeta«-Prozess vor dem Landgericht Potsdam mit Politik nichts zu tun. Politisch dürfte höchstens die Entscheidung der 4. Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Michael Thies gewesen sein, das Hauptverfahren überhaupt zu eröffnen, denn für die Schuld der beiden Angeklagten sprach von Anfang an wenig.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, so muss das Gericht im sogenannten Zwischenverfahren entscheiden, ob sich ein Prozess überhaupt lohnt und ob die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Verdachtsmomente zur Verurteilung des Angeklagten voraussichtlich ausreichen werden. Da die Indizien gegen Björn L. und Thomas M. aber schon immer schwach waren, darf man dem Gericht vielleicht unterstellen, es wollte einen prominenten Fall, der die Öffentlichkeit vor einem Jahr aufgewühlt hat, auch unter den Augen derselben Öffentlichkeit abschließen. Immerhin hatte die Tat das internationale Ansehen des Landes beschädigt.
Wenn sie nun nicht hier vor dem Landgericht Potsdam stehen, wo sind die Täter dann? Es bleibt weiterhin unklar, wer den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta in der Nacht zum Ostersonntag 2006 auf der offenen Zeppelinstraße mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht so verletzt hat, dass er ins Koma fiel und um Haaresbreite nicht überlebt hätte. Und wer jener Begleiter war, mit dem sich der Täter rasch davonmachte.
Der Fall erschütterte damals die ganze Republik: Ein schwer verletzter Afrikaner – kurz vor der Fußballweltmeisterschaft! Wieder gingen die Schlagzeilen vom hässlichen Ossi um die Welt, der vom braunen Dreck nicht lassen kann. Die Bundeskanzlerin geißelte das »abscheuliche Verbrechen« und drängte auf rasche Aufklärung. Weil er von einem Mordversuch mit rassistischem Hintergrund ausging, übernahm sogar der für Staatsschutzsachen zuständige Generalbundesanwalt zeitweise die Ermittlungen. In Zeitungen diskutierte man die Frage, ob es in Deutschland jetzt »No-go-Areas« gäbe, also Regionen in denen Farbige um ihr Leben fürchten müssten. Demonstranten zogen durch die Stadt, um ein Zeichen gegen Fremdenhass zu setzen. Ein ganzes Land suchte nach den Schuldigen.
Höchstens zwei Minuten dauerte die verhängnisvolle Begegnung
Dann nahm die Polizei zwei junge Männer fest. Das sind die feigen Schläger von Potsdam titelte die Boulevardpresse zu ihren Fotos. Fernsehbilder zeigten die Verhafteten im Outfit der Staatsfeinde: Gefesselt, mit verbundenen Augen und mit Schallschutzhörern auf den Ohren hievt man sie in einen Helikopter, der sie zur Vernehmung am Bundesgerichtshof nach Karlsruhe bringen soll. 33 Tage lang hielt man sie im Untersuchungsgefängnis fest, dann ließ der Ermittlungsrichter sie gehen. Der Hauptverdächtige Björn L. wurde danach noch zwei Mal für mehrere Wochen inhaftiert, bis man schließlich auch ihn bis zum Prozess auf freien Fuß setzte, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestand.
Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft Potsdam in Björn L. und Thomas M. jene Personen, die Mulugeta fast umgebracht hätten, auch wenn in der Anklageschrift jetzt nichts mehr steht von versuchtem Mord und rassistischen Motiven. Die Strafverfolger mussten die Sache im Laufe der Ermittlungen stark entdramatisieren – was bleibt, ist eine Straßenschlägerei: Björn L., der Mulugeta als »Nigger« beschimpft und mit einem Hieb niedergestreckt haben soll, ist angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Seinem Begleiter Thomas M. werfen die Staatsanwälte unterlassene Hilfeleistung vor – er soll das Opfer schwer verletzt liegen gelassen haben. Allerdings – Beweise für die Täterschaft der Angeklagten gibt es nicht, und die Beschuldigten haben alle Vorwürfe von Anfang an bestritten. Also muss die Kammer in einem wochenlangen zähen Indizienprozess akribisch alle Verdachtsmomente abarbeiten, um eine verhängnisvolle Begegnung aufzuklären, die höchstens zwei Minuten gedauert haben kann.
Im Prozess schweigen die Angeklagten. Zu dessen Auftakt verlesen ihre Verteidiger Erklärungen, in denen Björn L. und Thomas M. beteuern, mit dem Verbrechen »nicht das Geringste zu tun« zu haben. Die Zugehörigkeit zu rechtsradikalen oder fremdenfeindlichen Gruppen weisen sie von sich. L. lässt mitteilen, sein Name sei inzwischen zum Synonym für ausländerfeindliche Straftaten geworden: »Egal, wie das Verfahren ausgeht, ist mein persönlicher Schaden nicht mehr reparabel.« Er kenne den Geschädigten nicht, und es tue ihm Leid, was diesem widerfahren sei. Wer auch immer die nächtliche Auseinandersetzung mit Mulugeta gehabt habe: »Ich war es nicht!«
Der Wasserbauingenieur Ermyas Mulugeta, der, wieder genesen, jetzt als Nebenkläger im Gericht sitzt, sieht das offenbar anders. Bei der Einlassung der Angeklagten notiert er manchmal etwas, wobei ihm ein ungläubiges Lächeln in den Mundwinkeln sitzt. Mitunter schüttelt er kaum merklich den Kopf. Seine schwere Schädelverletzung ist nicht mehr erkennbar. Ein hochgewachsener, auffallend gut aussehender Mann Ende dreißig ist er, mit gewinnenden Gesichtszügen, stets geschmackvoll und leger gekleidet mit enormen goldfarbenen Ringen an den Fingern. Das Saalpublikum betrachtet ihn fast ehrfürchtig, in einer Verhandlungspause nähert sich ihm eine fremde junge Dame und bekennt: »Ich finde es bewundernswert, dass Sie jeden Tag hierher kommen. Ganz, ganz ehrlich!«.
Ermyas Mulugeta, der kultivierte Akademiker mit der deutschen Staatsbürgerschaft, mit der deutschen Frau und den beiden niedlichen Zwillingssöhnchen, hat sämtliche Sympathien auf seiner Seite. Ein vorbildlicher Deutscher betitelte der stern im April 2006 eine Eloge auf den damals Schwerverletzten. Mulugeta stellt den Inbegriff des edlen Opfers dar, an dem sich das primitive Dumpfmenschentum ostdeutscher Neonazis abreagiert hat. Sämtliche Vorurteile manifestieren sich in der ästhetischen Diskrepanz zwischen dem Opfer und den Männern auf der Anklagebank: Gedrungen und bullig sitzen sie da, in bunt gemusterte Hemden oder billige Sweatshirts gepresst. Offensichtlich alles andere als Männer von Welt. Bis zu ihrer Festnahme arbeitete der eine als Behindertenfahrer, der andere als Fensterputzer und Türsteher. Beiden steht die Schlichtheit in die runden Gesichter geschrieben: Thomas M., mit rot entzündeter Nase, schaut wortlos vor sich hin. Dem als Haupttäter beschuldigten Björn L. bescheren seine schräg gestellten Augenbrauen, die hartnäckig einem imaginären Fluchtpunkt auf der Stirn zustreben, die Dauermiene resignierter Besorgnis.
- Datum 13.05.2007 - 06:23 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 10.05.2007 Nr. 20
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Die Artikel von Sabine Rückert sind das Fundierteste, was man in der ZEIT zu lesen bekommt. So soll Journalismus sein: Genau hinschauen, wo die Öffentlichkeit [und in manchen Fällen - wenn auch offenbar nicht im vorliegenden - die Justiz] ihr Urteil bereits auf Basis erster Eindrücke und Vorurteile gefällt hat.
Mir ist unklar, warum selbst die gebildetesten unter den Weißen Deutschen noch immer nicht begriffen haben, daß das Wort 'Neger' rassistisch ist. Woher kommt da noch der Zweifel am Motiv?
Unabhängig von der Schuld oder Unschuld der Angeklagten: es gibt kein vergleichbares Schimpfwort für Weiße, daß sich der Bedeutung des N-wortes auch nur annähern könnte.
Abgesehen davon lassn die Bemühungen (soweit vorhanden), Ermyas Ms Herkunft. korrekt zu beschreiben, in diesem Text wieder einmal zu wünschen übrig. Als Schwarzer Deutscher kann man dieser Ignoranz, auf der hartnäckig beharrt wird leider nicht viel entgegen setzen.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass hier angezweifelt wird, dass die Tat rassistisch motiviert war. Emyras M wurde als
' Neger' beschimpft. Was lässt da noch zweifeln? Er wurde nicht allgemein beleidigt, sondern aufgrund seiner Hautfarbe. Darüber hinaus erscheint der Vergleich und die Beschreibung des Äusseren der Angeklagten sowie des Opfers in dem Artikel tendenziös und populistisch, und unterstellt Emyras M eine bewusste Beeinflussung der Öffentlichkeit durch sein Auftreten.
Alles in allem erweckt Sabine Rückert den Eindruck, rassistisch motivierte Straftaten in Deutschland könnten in der Vergangenheit durch die Gerichte und die Medien in erhöhtem Masse falsch beurteilt worden sein, und müssten so für die Zukunft genauer unter die Lupe genommen werden. Dies rückt rassistisches Gedankengut allerdings wieder gefährlich weit aus der Mitte der Gesellschaft in eine vermeintlich harmlose, weil durch eine Minderheit vertretene rechtsextreme Ecke.
Eine derart tendenziöse Berichterstattung, wie sie Sabine Rückerts Artikel darstellt, ist man sonst eigentlich nur durch Postwurfsendungen einschlägig bekannter Parteien oder der Boulevardpresse gewohnt.
'Neger' gilt juristisch nichtmal als Beleidigung. Genausowenig wie 'Weissbrot'
Die 'Täter' hätten wohl auch jedem anderen angetrunkenen Troublemaker eine verpasst wenn er sie beleidigt ('Schweinesau') und in den Hintern getreten hätte.
Rassistisch motiviert war hier gar nix. Für die Medien und Politiker war das Sebnitz II.
Die Medien müssen sich die Frage stellen warum sie nie im vergleichbaren Umfang über Hassverbrechen Berichten wenn sie 'Ur-Deutsche' treffen.
Ich bin fassungslos auf wieviel Unbildung in Bezug auf Rassismus sowohl der Artikel,als auch einige Reaktionen darauf, basieren. Rassismus zeichnet sich eben dadurch aus, daß er von Angehörigen einer Mehrheit, gegenüber einer Minderheit ausgeübt wird. Motivation ist hierbei eine Aufwertung des eigenen Selbsts gegenüber vermeintlich minderwertigeren Personen...Ich bin allerdings auch der Meinung , dass eine Vorverurteilung der Täter nicht hätte stattfinden sollen, und finde den Artikel insofern auch wichtig, aber dieses -was wäre wenn es umgekehrt gewesen wäre- ist aus meiner Sicht undifferenziert und überflüssig.
Traurig deshalb, weil man in schiere Begeisterung verfällt ob des hohen Niveaus der Berichterstattung.
Was eigentlich der Normalfall sein sollte, das Recherchieren, das Einsammeln aller Informationen, das kritische Bewerten, wird ist in Deutschland leider die Ausnahme.
Rückert in der ZEIT und Friedrichsen im SPIEGEL scheinen die letzten Reste einer aussterbenden Gattung zu sein, wenn es um Justizberichterstattung geht.
Man wagt gar nicht daran zu denken was uns blüht, wenn Rückert und Friedrichsen eines Tage (aus welchem Grund auch immer) keine Lust mehr haben weiter zu schreiben, wenn dann nur noch Schreiberling vom Kaliber Faller, Radisch und Gaschke auftreten.
Deshalb, liebe Frau Rückert, bitte bleiben Sie dran.
Und lassen Sie sich auch in Zukunft nicht aus dem Tritt bringen durch die Pöbeleien des linken Gutmenschentums (N-Wort usw.).
Die Gleichsetzung von
Mann = schlecht und frauenfeindlich
Deutscher = Nazi und ausländerfeindlich
geht uns ganz leicht von der Zunge.
Auch die Forderung nach einer Negerquote im öffentlichen Dienst, in der ZEIT
(http://www.zeit.de/online...)
erhoben am 4.9.2006, ist überhaupt nicht rassistisch. Im Gegenteil, auf der Leserbriefseite wurden die Gegner dieser Quote als Rassisten beschimpft.
Und von des sexistischen Ausfällen von Gaschke, Radisch und Faller, die sich vom Rassismus durch nichts unterscheiden, wollen wir gar nicht erst anfangen zu reden. Im Gegenteil, wir müssen die loben für ihre Hetze.
Nur wenn es um Fehlverhalten der Schutzbefohlenen der Unmverteilungsfraktion (seien es Frauen Ausländer, Dumme oder Neger)geht, erhebt sich ein Aufschrei des empörten Gutmenschentums, wenn man, pfui Teufel, das F- oder N-Wort verwendet.
Das verstehe wer kann!
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