Justiz Schwierige Wahrheit
Nach einer Prügelei nachts in Potsdam lag Ermyas Mulugeta wochenlang im Koma. War er wirklich ein Opfer rassistischer Täter? Seit Monaten suchen die Richter nach Antworten.
Obwohl die Straftat gegen Ermyas Mulugeta zu den großen politischen Fällen des Jahres 2006 gehörte, hat der »Mulugeta«-Prozess vor dem Landgericht Potsdam mit Politik nichts zu tun. Politisch dürfte höchstens die Entscheidung der 4. Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Michael Thies gewesen sein, das Hauptverfahren überhaupt zu eröffnen, denn für die Schuld der beiden Angeklagten sprach von Anfang an wenig.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, so muss das Gericht im sogenannten Zwischenverfahren entscheiden, ob sich ein Prozess überhaupt lohnt und ob die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Verdachtsmomente zur Verurteilung des Angeklagten voraussichtlich ausreichen werden. Da die Indizien gegen Björn L. und Thomas M. aber schon immer schwach waren, darf man dem Gericht vielleicht unterstellen, es wollte einen prominenten Fall, der die Öffentlichkeit vor einem Jahr aufgewühlt hat, auch unter den Augen derselben Öffentlichkeit abschließen. Immerhin hatte die Tat das internationale Ansehen des Landes beschädigt.
Wenn sie nun nicht hier vor dem Landgericht Potsdam stehen, wo sind die Täter dann? Es bleibt weiterhin unklar, wer den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta in der Nacht zum Ostersonntag 2006 auf der offenen Zeppelinstraße mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht so verletzt hat, dass er ins Koma fiel und um Haaresbreite nicht überlebt hätte. Und wer jener Begleiter war, mit dem sich der Täter rasch davonmachte.
Der Fall erschütterte damals die ganze Republik: Ein schwer verletzter Afrikaner – kurz vor der Fußballweltmeisterschaft! Wieder gingen die Schlagzeilen vom hässlichen Ossi um die Welt, der vom braunen Dreck nicht lassen kann. Die Bundeskanzlerin geißelte das »abscheuliche Verbrechen« und drängte auf rasche Aufklärung. Weil er von einem Mordversuch mit rassistischem Hintergrund ausging, übernahm sogar der für Staatsschutzsachen zuständige Generalbundesanwalt zeitweise die Ermittlungen. In Zeitungen diskutierte man die Frage, ob es in Deutschland jetzt »No-go-Areas« gäbe, also Regionen in denen Farbige um ihr Leben fürchten müssten. Demonstranten zogen durch die Stadt, um ein Zeichen gegen Fremdenhass zu setzen. Ein ganzes Land suchte nach den Schuldigen.
Höchstens zwei Minuten dauerte die verhängnisvolle Begegnung
Dann nahm die Polizei zwei junge Männer fest. Das sind die feigen Schläger von Potsdam titelte die Boulevardpresse zu ihren Fotos. Fernsehbilder zeigten die Verhafteten im Outfit der Staatsfeinde: Gefesselt, mit verbundenen Augen und mit Schallschutzhörern auf den Ohren hievt man sie in einen Helikopter, der sie zur Vernehmung am Bundesgerichtshof nach Karlsruhe bringen soll. 33 Tage lang hielt man sie im Untersuchungsgefängnis fest, dann ließ der Ermittlungsrichter sie gehen. Der Hauptverdächtige Björn L. wurde danach noch zwei Mal für mehrere Wochen inhaftiert, bis man schließlich auch ihn bis zum Prozess auf freien Fuß setzte, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestand.
Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft Potsdam in Björn L. und Thomas M. jene Personen, die Mulugeta fast umgebracht hätten, auch wenn in der Anklageschrift jetzt nichts mehr steht von versuchtem Mord und rassistischen Motiven. Die Strafverfolger mussten die Sache im Laufe der Ermittlungen stark entdramatisieren – was bleibt, ist eine Straßenschlägerei: Björn L., der Mulugeta als »Nigger« beschimpft und mit einem Hieb niedergestreckt haben soll, ist angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Seinem Begleiter Thomas M. werfen die Staatsanwälte unterlassene Hilfeleistung vor – er soll das Opfer schwer verletzt liegen gelassen haben. Allerdings – Beweise für die Täterschaft der Angeklagten gibt es nicht, und die Beschuldigten haben alle Vorwürfe von Anfang an bestritten. Also muss die Kammer in einem wochenlangen zähen Indizienprozess akribisch alle Verdachtsmomente abarbeiten, um eine verhängnisvolle Begegnung aufzuklären, die höchstens zwei Minuten gedauert haben kann.
Im Prozess schweigen die Angeklagten. Zu dessen Auftakt verlesen ihre Verteidiger Erklärungen, in denen Björn L. und Thomas M. beteuern, mit dem Verbrechen »nicht das Geringste zu tun« zu haben. Die Zugehörigkeit zu rechtsradikalen oder fremdenfeindlichen Gruppen weisen sie von sich. L. lässt mitteilen, sein Name sei inzwischen zum Synonym für ausländerfeindliche Straftaten geworden: »Egal, wie das Verfahren ausgeht, ist mein persönlicher Schaden nicht mehr reparabel.« Er kenne den Geschädigten nicht, und es tue ihm Leid, was diesem widerfahren sei. Wer auch immer die nächtliche Auseinandersetzung mit Mulugeta gehabt habe: »Ich war es nicht!«
Der Wasserbauingenieur Ermyas Mulugeta, der, wieder genesen, jetzt als Nebenkläger im Gericht sitzt, sieht das offenbar anders. Bei der Einlassung der Angeklagten notiert er manchmal etwas, wobei ihm ein ungläubiges Lächeln in den Mundwinkeln sitzt. Mitunter schüttelt er kaum merklich den Kopf. Seine schwere Schädelverletzung ist nicht mehr erkennbar. Ein hochgewachsener, auffallend gut aussehender Mann Ende dreißig ist er, mit gewinnenden Gesichtszügen, stets geschmackvoll und leger gekleidet mit enormen goldfarbenen Ringen an den Fingern. Das Saalpublikum betrachtet ihn fast ehrfürchtig, in einer Verhandlungspause nähert sich ihm eine fremde junge Dame und bekennt: »Ich finde es bewundernswert, dass Sie jeden Tag hierher kommen. Ganz, ganz ehrlich!«.
Ermyas Mulugeta, der kultivierte Akademiker mit der deutschen Staatsbürgerschaft, mit der deutschen Frau und den beiden niedlichen Zwillingssöhnchen, hat sämtliche Sympathien auf seiner Seite. Ein vorbildlicher Deutscher betitelte der stern im April 2006 eine Eloge auf den damals Schwerverletzten. Mulugeta stellt den Inbegriff des edlen Opfers dar, an dem sich das primitive Dumpfmenschentum ostdeutscher Neonazis abreagiert hat. Sämtliche Vorurteile manifestieren sich in der ästhetischen Diskrepanz zwischen dem Opfer und den Männern auf der Anklagebank: Gedrungen und bullig sitzen sie da, in bunt gemusterte Hemden oder billige Sweatshirts gepresst. Offensichtlich alles andere als Männer von Welt. Bis zu ihrer Festnahme arbeitete der eine als Behindertenfahrer, der andere als Fensterputzer und Türsteher. Beiden steht die Schlichtheit in die runden Gesichter geschrieben: Thomas M., mit rot entzündeter Nase, schaut wortlos vor sich hin. Dem als Haupttäter beschuldigten Björn L. bescheren seine schräg gestellten Augenbrauen, die hartnäckig einem imaginären Fluchtpunkt auf der Stirn zustreben, die Dauermiene resignierter Besorgnis.
Schon lange vor Prozessbeginn war der Nebenkläger Mulugeta im Fernsehen zu sehen, wie das bei Opfern öffentlichkeitswirksamer Straftaten neuerdings üblich ist. Bei seinem Auftritt in einem großen RTL-Jahresrückblick im Dezember 2006 sagte er zu Günther Jauch: »Wir wissen, dass die Sache einen rassistischen Hintergrund hat«, das sei »eindeutig klar«. Woher seine Sicherheit rührt, sagt er nicht. Und gleich am 7. Februar 2007, dem Abend nach dem ersten Prozesstag, sitzt er als Gast wieder bei Jauch, diesmal in Stern TV. »Haben die Angeklagten Ihren Blick erwidert?«, fragt der Moderator wissbegierig.
»Ja, drei Mal«, antwortet Mulugeta, er beobachte die Angeklagten ganz bewusst, auch deren Mimik und Gestik.
»Und welchen Eindruck haben Sie?«, will Jauch wissen.
»Wenn ich ehrlich sein soll«, gibt Mulugeta zurück, »die beiden waren das! Für mich ist das definitiv!«
Als Mulugeta am nächsten Verhandlungstag als Zeuge vernommen wird, klingt das etwas anders: »Was erinnern Sie noch von jener Nacht?«, fragt der Vorsitzende Thies den Geschädigten nüchtern. »Im Prinzip erinnere ich im Großen und Ganzen gar nix«, erwidert Mulugeta. Als er allerdings im Unfallkrankenhaus aus dem Koma erwacht sei, habe er das Gefühl gehabt, in jener Nacht von »Leuten überrascht worden zu sein«. Er habe zu seiner Frau gesagt, »es waren Rechtsradikale«, es könne aber auch eine hochgestiegene Erinnerung an eine mulmige Situation auf dem Bahnhof Rostock im Jahre 1999 gewesen sein, als er sich einmal vor martialisch aussehenden Gestalten gefürchtet habe. »Woran erkennen Sie Rechtsradikale?«, fragt der Vorsitzende. »Ich weiß nicht«, gibt Mulugeta zurück. Er könne sich ja gar nicht daran erinnern, am besagten Abend Rechtsradikale gesehen zu haben.
»Glauben Sie, dass man Menschen auf der Straße ansieht, ob sie rechtsradikal sind?«, forscht der Vorsitzende.
»Nein!«
»Wie kommen Sie dann darauf, dass Sie Opfer von Rechtsradikalen wurden?«
Darauf hat der Zeuge keine Antwort.
Mulugeta lebt seit 1988 in Deutschland, erst in Rostock, dann in Potsdam. »Haben Sie jemals unter Anfeindungen zu leiden gehabt?«, fragt der Vorsitzende. »Nein, außer Sprüchen von Bauarbeitern.«
»Was für Sprüche?«
»An meine Frau: Was willst Du mit so einem… Neidische Sprüche eben.«
»Haben Sie Angst auf die Straße zu gehen?«
»Nein.«
Karsten Beckmann, der Verteidiger des Björn L., hat Mulugeta wegen dessen Äußerung bei SternTV inzwischen wegen Verleumdung angezeigt. Als das Fragerecht an ihm ist, will er vom Nebenkläger wissen, wie viel er von Stern TV für seinen Auftritt bekommen habe. Dieser gibt knapp zurück: »Kein Kommentar!«
Es hört sich an, als sei Ermyas Mulugeta seinem eigenen Klischee aufgesessen. Oder fühlte er sich durch die Zuwendung des Medienstars Jauch und das Bewusstsein, zu Millionen zu sprechen genötigt, die Erwartungen dieser Millionen zu füttern, anstatt zuzugeben: Ich weiß nichts mehr.
Rund 80 Zeugen – und noch immer kein Täter
So wird die Potsdamer Hauptverhandlung auch zu einem langwierigen Auflösungsprozess von Vorurteilen. Nach der Anhörung von etwa 80 Zeugen und mehreren Sachverständigen hat das Gericht zwar immer noch keinen Täter, dafür aber einen differenzierten Blick auf das Tatgeschehen.
Dabei kommen auch Dinge zur Sprache, mit denen sich die gängigen Stereotype nicht gut bedienen lassen und von denen im Fernsehen nicht die Rede war. Zum Beispiel das Alkoholproblem des Opfers: Zwei Mal stand Mulugeta schon wegen Trunkenheitsfahrten vor Gericht. Dass er zum Tatzeitpunkt 1,66 Promille im Blut hatte, spielt in diesem Prozess insofern eine Rolle, als die Provokationen, die zur Tat führten, offenbar von ihm selbst ausgingen. Über die Eskalation gibt eine Mailbox-Aufzeichnung Aufschluss, die am 16. April 2006 gegen 4 Uhr morgens bei Stefanie Mulugeta, der Frau des Nebenklägers, eingegangen ist. Mulugeta versuchte von der Straßenbahnhaltestelle Charlottenhof aus mit dem Handy seine Frau zu erreichen, von der er getrennt lebt. Weil sie selbst nicht abhob, schaltete sich die Mailbox ein und hörte die unmittelbare Tatvorgeschichte mit. Wieder und wieder lässt das Gericht den Zufallsmitschnitt abspielen. Zunächst ist nur die ärgerliche Stimme Mulugetas zu hören: »Geh ran, Schweinesau«, fordert er seine Frau lallend auf. Dann eine verwaschene Liebeserklärung: »I love you, you’re the best one.« Jetzt spricht er einen Passanten an. »Geh mal anders rum, Mann – ääh!« – »Is wat?«, fragt eine Männerstimme zurück. »Ja, Schw-Schweinesau!«, versetzt Mulugeta. Jetzt mischt sich eine helle Männerstimme ein: »Oller Nigger!« – »Wie bitte?« – »Du Nigger!«, kräht die Fistelstimme. Dann wieder Mulugeta: »Du bl-blödes Schwein, ja?« Es folgt ein aggressives Wortgeplänkel, nach 121 Sekunden reißt die Verbindung ab. Danach muss einer der beiden Männer dem Afrikaner den Schlag ans linke Auge versetzt haben.
Nach 26 Sekunden ruft Mulugetas Handy erneut bei Stefanie an, er ist wohl auf die Wahlwiederholungstaste gestürzt. Diesmal hebt die Frau ab und lauscht über lange Zeit einem Livemitschnitt vom Tatort. Sie hört Schritte und eine kräftige Männerstimme, die sagt: »Lass uns abhaun.« Erst nach einer Viertelstunde melden sich junge Leute und teilen ihr mit, dass ihr Mann leblos an der Zeppelinstraße liegt.
Die Auseinandersetzung zwischen dem aufälligen Rasta-Mann, der Mulugeta damals war, und den zwei Fremden hatte auch Augenzeugen. Der Zuhörer kann sich nur wundern, wie viele Menschen den Vorfall mitbekommen haben. Zum Beispiel der Taxifahrer E., der um 3.58 Uhr an der Haltestelle vorbeifuhr und dabei sah, wie Mulugeta einem kleineren Mann vor die Brust trat, ohne sein Handy dabei vom Ohr zu nehmen. Als er die Stelle wenig später mit zwei Fahrgästen im Fond erneut passierte, lag der Schwarze auf dem Boden, und zwei männliche Personen entfernten sich hastig. E. ließ sein Taxi stehen und verfolgte die Flüchtenden ein Stück, bis sie in einen Fußweg einbogen. Dann rannte er zum Wagen zurück, die Tageseinnahmen lagen ungeschützt darin.
Herr L., ein weiterer Taxifahrer, bemerkte ebenfalls im Vorüberfahren, dass der Rasta-Mann »mit voller Wucht« den kleineren der beiden Männer in den Rücken trat. »Der hat richtig Anlauf genommen, man kann sagen: volle Pulle«, sagt L. zu den Richtern. Als er nach einer Viertelstunde zurückgekommen sei, habe er zwar die Polizeiautos da stehen sehen, aber nicht angehalten, denn sein Tag war lang, und L. wollte heim.
Nachtschwärmer ziehen ungerührt an dem Verletzten vorbei
Auch Benjamin W., 23, ist weitergegangen: Er kam Schlag 4 Uhr aus einer Seitenstraße und hörte aus etwa 20 Meter Entfernung den Streit. »Es gab echte Emotionen«, sagt er bedeutungsvoll. Als der Wortwechsel zu Ende war, seien die beiden Männer ihrer Wege gegangen, der Afrikaner sei ihnen nachgerannt und habe nach ihnen getreten. Plötzlich habe sich einer umgedreht und ihm den Faustschlag versetzt. W. hielt es nicht für nötig, von seinem Kurs abzuweichen: »Für mich war das eine Kneipenschlägerei – ein Streit, ein Schlag.«
Auch Elena S., eine Auszubildende mit zottigen roten Haaren, hat die Tat mit angesehen. Sie saß in einem Auto auf der anderen Straßenseite und wartete auf einen Freund. Mehrere Minuten lang hatte sie die Haltestelle Charlottenhof im Auge. Die Zeugin spricht langsam und verströmt ein Phlegma, das sich mit der Schilderung einer Gewalttat schlecht verträgt. Auch sie sah den Dunkelhäutigen zunächst telefonieren. Zwei Männer in »HipHop-Hosen« seien an ihm vorübergegangen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Der Dunkle habe nach den Männern getreten, aber nicht getroffen. »Die beiden gingen zunächst weiter«, sagt die Zeugin, »dann wandte sich einer um und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht.« Der Schwarze sei sofort umgefallen, die Täter hätten sich eilig entfernt.
Elena S. kann sich an vieles nur noch vage erinnern, zum Beispiel an mehrere Nachtschwärmer, die in der Folgezeit ungerührt an dem am Boden liegenden Mulugeta vorübergestapft sein sollen. Sie selbst hat in jener Nacht zwar zum Handy gegriffen und die Polizei angerufen, aber auszusteigen und zu helfen kam ihr nicht in den Sinn. Man sei auf dem Weg in die Disko gewesen, begründet sie ihre Lethargie. Offenbar wollte sie sich von der Rettung eines Schwerverletzten nicht den Abend verderben lassen. Wer den Schilderungen der Augenzeugen zuhört, dem kann es schon kalt über den Rücken laufen. Mancher mag sich an die biblische Geschichte vom Barmherzigen Samariter erinnert fühlen und sich in aller Stille wünschen, niemals in höchster Not auf die Anteilnahme solcher Menschen angewiesen sein zu müssen.
Drei Tage nach der Tat, am 19. April 2006, meldete sich der Dachdecker Ingo P. bei der Polizei. Er ist der Hauptbelastungszeuge, der die beiden Angeklagten überhaupt erst ins Visier der Ermittler gerückt hat. Im Prozess erscheint er mit seiner Anwältin, ein blonder Mann mit malmenden Wangenmuskeln. Ingo P. bekundet, mit Thomas M. in bierseliger Runde gesessen zu haben, als das allgemeine Gespräch auf Mulugeta gekommen sei. Dabei sei M. merklich stiller geworden und habe auf dem Heimweg zu ihm, Ingo P., die Bemerkung fallen lassen: »Der Neger ist nicht ganz unschuldig an der Sache.« Weil zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht bekannt war, dass Mulugeta sich aggressiv verhalten hatte, kam Ingo P. die Äußerung verdächtig vor. Auch den zweiten Angeklagten Björn L. meldete der Zeuge Ingo P., denn er hatte mit ihm und Thomas M. zusammen früher einmal bei derselben Krankentransportfirma gearbeitet. Und jetzt kam Ingo P. die hohe Stimme aus dem Handymitschnitt, die pausenlos im Fernsehen und im Internet zu hören war, bekannt vor: Das sei seiner Meinung nach ein ehemaliger Kollege, sagte er zur Polizei, den man seines auffälligen Organs wegen auch »Pieps« nenne.
Die Festnahme der beiden Männer erfolgte prompt: Bei Thomas M. drang ein achtköpfiges Sondereinsatzkommando ein und erledigte ihn mit einem Elektroschockgerät. Danach, bei der Vernehmung, habe er »keinen klaren Gedanken fassen« können, sagte M. vorige Woche der ZEIT, weshalb er auch nicht habe sagen können, wo er in der Osternacht gewesen sei. Und sein Verteidiger Oliver Milke ergänzt, die fragliche Bemerkung gegenüber Ingo P. habe sein Mandant nie gemacht.
Den verdächtigen L. zog die Polizei auf der Schnellstraße aus dem Auto. Auf der Wache schwor er »beim Tode meines Vaters« unschuldig zu sein, einen Verteidiger glaubte er nicht zu brauchen. Er habe krank im Bett gelegen, versicherte Björn L., was seine Mutter bestätigt und niemand widerlegt. Als er in der Osternacht um 2.44 Uhr eine SMS an seinen Bruder losschickte, war er erwiesenermaßen zu Hause. Außerdem kenne er den angeblichen Mittäter Thomas M. nur vom Sehen, beteuerte L. weiter, er habe noch nie näher mit ihm zu tun gehabt. Diese Angabe wird ebenfalls von der Telefonüberwachung gestützt, die auch in der zurückliegenden Zeit keinerlei Handy- oder E-Mail-Verbindungen zwischen den Verdächtigen hat finden können.
Bleibt die auffällig hohe Stimme: Diese wird noch von zwei weiteren Zeugen Björn L. zugeordnet, allerdings sind sich zahllose andere Zeugen aus der Familie, der Nachbarschaft und dem weiteren Umfeld des L. sicher, dass er es nicht ist, mit dem sich Mulugeta auf dem Mitschnitt streitet. Dazu kommt, dass Björn L. zum Tatzeitpunkt an einer Kehlkopfentzündung litt und nichts als heiseres Krächzen zustande brachte. Das bestätigt auch sein Hausarzt als Zeuge. Er hatte L. kurz vor und kurz nach Ostern 2006 behandelt und an einen Facharzt überwiesen, weil es mit dem Sprechen nicht besser wurde.
Die Stimmensachverständige des Landeskriminalamts stellt in der Hauptverhandlung zwar fest, es bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die gesunde Stimme des Björn L. die Täterstimme sein könnte, denn beide Männer entstammten dem mittelmärkischen Sprachraum und verfügten über eine virtuose Kopfstimme, die mühelos durch die Register gleite. Weil aber niemand weiß, wie häufig solche Männerstimmen vorkommen, werden die Richter auf diese Übereinstimmung wohl keine Verurteilung stützen können. Ganz abgesehen davon, dass L. eben nicht gesund war. Die vernehmenden Kriminalbeamten bekunden vor Gericht, sie hätten überraschte Blicke ausgetauscht, als der Verhaftete mit dem Spitznamen »Pieps« seine Angaben heiser ins Mikrofon bellte.
Bleiben noch die Knastgerüchte: Gefängnisse sind Brutstätten der Verdächtigungen, hier blühen Verleumdung und üble Nachrede. Kaum ein Sensationsprozess, bei dem nicht ein Gefangener im Knast Belastendes über den Angeklagten erfahren haben will und sein Wissen gegen Vorteile einzutauschen sucht. Auch N., ein Mithäftling des Björn L., hat sich aus dem Untersuchungsgefängnis an die Staatsanwaltschaft gewandt: Er habe, schrieb N., von einem weiteren Knastbruder namens R. gehört, der »Pieps« hätte – als Mulugeta aus dem Koma erwacht sei – gegenüber einem dritten, einem gewissen P., bedauert, »bei dem Neger nicht richtig zugeschlagen« zu haben. Zum Gericht wird der Zeuge N. in Handschellen gebracht. Seine Anzeige begründet er damit, dass er »nicht mit einem Rassisten im selben Gefängnis« habe sitzen wollen. Dem Vorsitzenden erscheinen N.s Gründe weniger nobel. »Sie haben auf eine vorzeitige Entlassung spekuliert«, hält er ihm entgegen. Deshalb habe N. der Polizei auch angeboten, sich als Spitzel an die Fersen des Beschuldigten Björn L. zu heften, was abgelehnt worden sei.
Ermyas Mulugeta sieht sich weiterhin als Opfer rassistischer Gewalt
P. soll nach seiner Aussage prompt entlassen worden sein. Natürlich wird er als unmittelbarer Zeuge auch selbst geladen. Er ist ein dicker Mann Ende zwanzig, ein polizeibekannter Rechter. Seine Freiheit war von kurzer Dauer, P. sitzt inzwischen wegen mehrerer Raubdelikte schon wieder ein und muss aus dem Vollzug herbeigeschafft werden. Doch die belastenden Angaben über Björn L. will er im Angesicht des Angeklagten nicht wiederholen. »Ich verweigere die Aussage«, sagt er zum Gericht und ist weder durch Drohungen noch durch gutes Zureden von diesem Vorsatz abzubringen. Schließlich wird es dem Staatsanwalt, dem die Indizien für seine Anklage nach und nach abhandenkommen, zu bunt. »Ich beantrage, den Zeugen in Beugehaft zu nehmen!«, ruft er. »Ich sitz doch schon«, gibt P. ungerührt zurück. Als er vier Wochen später erneut vorgeführt wird, sieht er nicht einsichtiger aus. Er habe damals die Wahrheit gesprochen, meint er bloß, und bleibe nun bei seinem Schweigen.
Also marschiert noch das halbe Gefängnis auf. Zahllose Häftlinge werden nach verdächtigen Äußerungen des Björn L. befragt, manche sehen aus wie einem Seeräuberfilm entsprungen, sie tragen Ohrringe, und die Tätowierungen quellen ihnen aus dem Hemdkragen. Alle sind sich sicher: Björn L. hat die ganze Zeit nichts anderes beteuert als seine Unschuld, und er war froh über das Erwachen des Ermyas Mulugeta, weil er hoffte, dieser könnte ihn endlich als Täter ausschließen.
Im Laufe der langen Verhandlung wird es Frühling vor den Fenstern des Gerichts, und auch auf der Anklagebank hebt sich die Stimmung. Die Zuhörer fragen sich in den Pausen, aufgrund welcher Beweise die Männer nun eigentlich verurteilt werden sollen. Um die Nebenklage wird es still.
In der Zeitung bleibt Ermyas Mulugeta dabei, Opfer rassistischer Gewalt zu sein. Sein eigenes Verhalten in jener Nacht ist ihm nicht der Rede wert. Er widmet sich nun ganz seinem neuen Verein »Löwenherz«, der Wasserprojekte in Äthiopien unterstützen soll, und ist mit dem Schreiben von Anträgen auf Fördergelder beschäftigt. Da kann eine gewisse Berühmtheit nicht schaden. Am Jahrestag der Tat, am 16. April 2007, veranstaltete Löwenherz unter dem Motto »Farbe tut gut« auf dem Potsdamer Luisenplatz ein Fest als Zeichen gegen Rassismus. Mulugeta schmückte die Titelseite der Potsdamer Neuesten Nachrichten , der Bürgermeister ließ sich mit ihm ablichten, und im Kommentar stand, Mulugeta sei zum »Synonym für den Kampf gegen Rassismus« geworden. Die Reflexmaschinerie der Political Correctness hat Mulugeta ohne näheres Hinsehen in die Reihe der Prominenten katapultiert, und er dürfte eines Tages Mühe haben, sich von seiner Opferrolle zu verabschieden.
Dass der deutsche Osten ein Problem mit dem Rechtsradikalismus hat, weiß jeder Zeitungsleser. Trotzdem ist nicht erwiesen, dass der Faustschlag, der Mulugeta traf, einen Weißhäutigen in vergleichbarer Lage nicht ebenso getroffen hätte. Zwar fiel das Wort »Nigger«, aber es fiel auch das Wort »Schweinesau«. Hätte es einen Aufschrei gegeben, wenn – den umgekehrten Fall gedacht – Mulugeta sich gegen einen nach ihm tretenden Weißen mit einem Faustschlag zur Wehr gesetzt hätte?
Wo kein Täter ermittelt ist, da ist auch die Frage nach dem Motiv obsolet. Doch irgendwo im mittelmärkischen Sprachraum lebt ein Mann mit heller Stimme, der im tiefsten Herzen weiß, ob sein Hieb in der Nacht zum Ostersonntag 2006 einen »rassistischen Hintergrund« hatte oder nicht.
- Datum 13.05.2007 - 06:23 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 10.05.2007 Nr. 20
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Die Artikel von Sabine Rückert sind das Fundierteste, was man in der ZEIT zu lesen bekommt. So soll Journalismus sein: Genau hinschauen, wo die Öffentlichkeit [und in manchen Fällen - wenn auch offenbar nicht im vorliegenden - die Justiz] ihr Urteil bereits auf Basis erster Eindrücke und Vorurteile gefällt hat.
Mir ist unklar, warum selbst die gebildetesten unter den Weißen Deutschen noch immer nicht begriffen haben, daß das Wort 'Neger' rassistisch ist. Woher kommt da noch der Zweifel am Motiv?
Unabhängig von der Schuld oder Unschuld der Angeklagten: es gibt kein vergleichbares Schimpfwort für Weiße, daß sich der Bedeutung des N-wortes auch nur annähern könnte.
Abgesehen davon lassn die Bemühungen (soweit vorhanden), Ermyas Ms Herkunft. korrekt zu beschreiben, in diesem Text wieder einmal zu wünschen übrig. Als Schwarzer Deutscher kann man dieser Ignoranz, auf der hartnäckig beharrt wird leider nicht viel entgegen setzen.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass hier angezweifelt wird, dass die Tat rassistisch motiviert war. Emyras M wurde als
' Neger' beschimpft. Was lässt da noch zweifeln? Er wurde nicht allgemein beleidigt, sondern aufgrund seiner Hautfarbe. Darüber hinaus erscheint der Vergleich und die Beschreibung des Äusseren der Angeklagten sowie des Opfers in dem Artikel tendenziös und populistisch, und unterstellt Emyras M eine bewusste Beeinflussung der Öffentlichkeit durch sein Auftreten.
Alles in allem erweckt Sabine Rückert den Eindruck, rassistisch motivierte Straftaten in Deutschland könnten in der Vergangenheit durch die Gerichte und die Medien in erhöhtem Masse falsch beurteilt worden sein, und müssten so für die Zukunft genauer unter die Lupe genommen werden. Dies rückt rassistisches Gedankengut allerdings wieder gefährlich weit aus der Mitte der Gesellschaft in eine vermeintlich harmlose, weil durch eine Minderheit vertretene rechtsextreme Ecke.
Eine derart tendenziöse Berichterstattung, wie sie Sabine Rückerts Artikel darstellt, ist man sonst eigentlich nur durch Postwurfsendungen einschlägig bekannter Parteien oder der Boulevardpresse gewohnt.
'Neger' gilt juristisch nichtmal als Beleidigung. Genausowenig wie 'Weissbrot'
Die 'Täter' hätten wohl auch jedem anderen angetrunkenen Troublemaker eine verpasst wenn er sie beleidigt ('Schweinesau') und in den Hintern getreten hätte.
Rassistisch motiviert war hier gar nix. Für die Medien und Politiker war das Sebnitz II.
Die Medien müssen sich die Frage stellen warum sie nie im vergleichbaren Umfang über Hassverbrechen Berichten wenn sie 'Ur-Deutsche' treffen.
Ich bin fassungslos auf wieviel Unbildung in Bezug auf Rassismus sowohl der Artikel,als auch einige Reaktionen darauf, basieren. Rassismus zeichnet sich eben dadurch aus, daß er von Angehörigen einer Mehrheit, gegenüber einer Minderheit ausgeübt wird. Motivation ist hierbei eine Aufwertung des eigenen Selbsts gegenüber vermeintlich minderwertigeren Personen...Ich bin allerdings auch der Meinung , dass eine Vorverurteilung der Täter nicht hätte stattfinden sollen, und finde den Artikel insofern auch wichtig, aber dieses -was wäre wenn es umgekehrt gewesen wäre- ist aus meiner Sicht undifferenziert und überflüssig.
Traurig deshalb, weil man in schiere Begeisterung verfällt ob des hohen Niveaus der Berichterstattung.
Was eigentlich der Normalfall sein sollte, das Recherchieren, das Einsammeln aller Informationen, das kritische Bewerten, wird ist in Deutschland leider die Ausnahme.
Rückert in der ZEIT und Friedrichsen im SPIEGEL scheinen die letzten Reste einer aussterbenden Gattung zu sein, wenn es um Justizberichterstattung geht.
Man wagt gar nicht daran zu denken was uns blüht, wenn Rückert und Friedrichsen eines Tage (aus welchem Grund auch immer) keine Lust mehr haben weiter zu schreiben, wenn dann nur noch Schreiberling vom Kaliber Faller, Radisch und Gaschke auftreten.
Deshalb, liebe Frau Rückert, bitte bleiben Sie dran.
Und lassen Sie sich auch in Zukunft nicht aus dem Tritt bringen durch die Pöbeleien des linken Gutmenschentums (N-Wort usw.).
Die Gleichsetzung von
Mann = schlecht und frauenfeindlich
Deutscher = Nazi und ausländerfeindlich
geht uns ganz leicht von der Zunge.
Auch die Forderung nach einer Negerquote im öffentlichen Dienst, in der ZEIT
(http://www.zeit.de/online...)
erhoben am 4.9.2006, ist überhaupt nicht rassistisch. Im Gegenteil, auf der Leserbriefseite wurden die Gegner dieser Quote als Rassisten beschimpft.
Und von des sexistischen Ausfällen von Gaschke, Radisch und Faller, die sich vom Rassismus durch nichts unterscheiden, wollen wir gar nicht erst anfangen zu reden. Im Gegenteil, wir müssen die loben für ihre Hetze.
Nur wenn es um Fehlverhalten der Schutzbefohlenen der Unmverteilungsfraktion (seien es Frauen Ausländer, Dumme oder Neger)geht, erhebt sich ein Aufschrei des empörten Gutmenschentums, wenn man, pfui Teufel, das F- oder N-Wort verwendet.
Das verstehe wer kann!
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