Sicherheit Hacken für den Staat
Polizei und Geheimdienst wollen Computer ausspähen. Womöglich sind nicht die juristischen Hürden das Problem, sondern die technischen.
Eigentlich ist Hacken, also das Eindringen in fremde Computersysteme, illegal. Stecke jedoch die Regierung dahinter, gehe das schon in Ordnung – meinen zumindest Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Vorgänger Otto Schily (SPD). Letzterer hatte vor Jahren eine Dienstvorschrift unterschrieben, die es deutschen Geheimdiensten gestattete, heimlich auf Computerfestplatten zu schnüffeln – über die Onlineverbindung. Der Bundesgerichtshof stellte zwar fest, dass dies mangels Rechtsgrundlage illegal ist. Doch Verfassungsschutz und BND fühlten sich nicht an dieses Urteil gebunden. Es gelte nur für Strafverfolgungsbehörden, so Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm. Innenminister Schäuble hat die Onlinedurchsuchung zwar vorerst gestoppt – kämpft aber weiter für ein entsprechendes Gesetz.
Wie ist das Ausspähen eines Computers technisch möglich? Der Wunsch des Staates, die Computer der Deutschen mit Hackermethoden unbemerkt zu durchsuchen, führte schnell zum Schlagwort vom »Bundestrojaner«. Unter solchen »trojanischen Pferden« versteht man Software, die, als nützliche Anwendung getarnt, ihren Weg auf den Rechner findet. Dort angelangt, beginnt der Trojaner zu schnüffeln, vom Anwender völlig unbemerkt. Dabei kann das Schadprogramm (engl.: malware ) beispielsweise die Kontakte und E-Mails im Postfach des Rechners analysieren, Bankdaten, Passworte und Kreditkartennummern sammeln oder Dokumente sowie besuchte Webseiten nach vorgegebenen Stichworten durchsuchen. Die zusammengerafften Informationen lassen sich anschließend unbemerkt über das Internet weiterleiten. Die Aktionen sind nur von der Fantasie des Hackers begrenzt; das Problem besteht lediglich darin, den Trojaner auf den Computer zu schaffen.
Der Bundesinnenminister als zeitgenössischer Odysseus? Nicht so schnell mit den hölzernen Pferden! Noch herrscht ob der technischen Umsetzung der Schäubleschen Pläne offenbar Ratlosigkeit – von den verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken einmal ganz abgesehen. Der Bundesregierung fehlt nach eigenem Bekunden jede Vorstellung davon, wie heimliche Onlinedurchsuchungen von Computern durch das Bundeskriminalamt (BKA) technisch am besten durchgeführt werden könnten. Dies ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz. Das verwundert wenig, denn Schäubles Vorhaben ist aus technischer Sicht alles andere als trivial.
Denn erstens gelangen Trojaner – wie andere Computerschädlinge auch – meist per Zufall und durch eine möglichst dynamische Verbreitung auf die Rechner. Der gezielte Angriff auf einen einzelnen Computer ist dagegen technisch schwieriger. Doch genau dies ist angeblich der Plan: »99,99 Prozent der Menschen werden von der Onlinedurchsuchung gar nicht betroffen sein«, so BKA-Chef Jörg Ziercke. »Wir setzen diese Instrumente sehr gezielt ein.« Verständlich, denn einmal in Umlauf gebrachte Schadprogramme lassen sich kaum kontrollieren: Für die digitalen Spione ist es egal, ob der Rechner des Nutzers in Deutschland oder anderswo auf der Welt steht – das Internet kennt keine Grenzen. Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe könnten auf die Regierung zukommen, ließe sich die Spur bis zu den Bundeshackern zurückverfolgen. Ein solches Risiko wird keine Regierung eingehen wollen.
Also bleibt nur der kontrollierte Angriff auf den einzelnen Rechner – doch der birgt ein gewaltiges Problem. Jedes Ziel im Internet wird nämlich über eine so genannte IP-Adresse angesprochen, sei es nun ein Computer oder eine Webseite. ZEIT online beispielsweise ist unter der IP-Adresse 217.13.68.162 erreichbar. Private Webnutzer erhalten ihre IP-Adresse automatisch, sobald sie sich bei ihrem Internetprovider anmelden – sie ist jedoch bei jeder Einwahl eine andere. Für einen gezielten Angriff bräuchte das BKA also die aktuelle IP-Adresse des Verdächtigen in Echtzeit. Das wiederum würde einen direkten Zugriff auf die Datenbanken der Internetprovider erfordern, was diese quasi zu Erfüllungsgehilfen der staatlichen Hacker machen würde – aus juristischer und technischer Sicht etwas ganz anderes als beispielsweise die passive Überwachung von E-Mails.
Und mit dem Herausfinden der IP-Adresse ist der Job der BKA-Experten noch längst nicht beendet. Das Spionageprogramm muss auch noch auf den Computer der Zielperson gelangen. Hierfür stehen zwei Alternativen zur Wahl: Entweder sie verschicken den Schädling einfach per E-Mail, beispielsweise in Form von angeblichen Telefon- oder Möbelhausrechnungen. Ein Klick, und der Rechner ist gekapert. Ob jedoch ausgerechnet Terroristen darauf hereinfallen, darf bezweifelt werden. Trick Nummer zwei: Der Hacker nutzt Lücken in weitverbreiteten Programmen wie dem Internet Explorer, Word, Outlook oder dem Betriebssystem selbst. Diese Lücken werden jedoch im Durchschnitt nach 47 Tagen geschlossen, dokumentiert der 11.Internet Security Threat Report der Sicherheitsfirma Symantec. Die BKA-Hacker müssten also statistisch alle sechs Wochen eine neue Lücke ausfindig machen, um den »Bundestrojaner« installieren zu können. Umso wahrscheinlicher wird es, dass sich Schäubles Schnüffler direkt beim Provider in die Internetverbindung einklinken und diese manipulieren. »Beim Download einer Datei wie etwa dem automatischen Update von Windows ließe sich die übertragene Datei problemlos mit dem Trojaner infizieren«, sagt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Da die Provider bereits 2005 Hardware zur umgehenden Überwachung von E-Mails an ihre Systeme anschließen mussten, dürfte die Umrüstung auf derlei Maßnahmen unproblematisch vonstattengehen. George Orwell lässt grüßen.
Der »Bundestrojaner« müsste noch eine weitere Hürde nehmen. Aktuelle Betriebssysteme wie Windows Vista, in DSL-Modems integrierte Firewalls sowie Schutzprogramme wollen ja gerade den unberechtigten Zugriff auf die Inhalte des Rechners verhindern. Moderne Sicherheitssoftware ist nicht einmal mehr auf spezielle Virensignaturen angewiesen, um malware zu erkennen. Immer intelligentere Programme überprüfen die gesamte Rechneraktivität und schlagen Alarm, sobald sich etwas Verdächtiges tut. Ob es sich dabei um den »Bundestrojaner« oder einen kriminellen Angriff handelt, vermag der Virenschutz nicht zu unterscheiden. Um all diese Klippen zuverlässig zu umschiffen, dürften die beiden bislang beim Bundeskriminalamt für Onlinedurchsuchungen geplanten vorgesehenen Planstellen kaum genügen.
Es sei denn, Schäuble würde als Nächstes die Implementierung eines Generalschlüssels für seine Onlinedurchsuchungen fordern. Eine Idee, die die Branche verständlicherweise auf die Barrikaden treibt. »Solch eine Aufforderung würde jede Antivirenlösung ad absurdum führen«, schimpft Magnus Kalkuhl, Virenanalyst beim Security-Haus Kaspersky. »Denn erstens würden dann ganz schnell auch andere Regierungen bei uns auf der Matte stehen, und zweitens wäre ein Freifahrtschein für den ›Bundestrojaner‹ ein gefundenes Fressen für jeden Hacker mit kriminellen Absichten.« Auch Microsoft als weltweit größter Anbieter von Betriebssystemen müsste mit ins Boot geholt werden. Entgegen anders lautenden Gerüchten bestreitet der Konzern, dass in Windows bereits entsprechende Schlupflöcher eingebaut seien: »Es gibt keine Vereinbarung mit staatlichen Stellen, weder hier noch anderswo auf der Welt, die das offizielle Eindringen auf Computersysteme für die Polizei ermöglicht«, beteuert Microsoft-Sprecher Thomas Baumgärtner.
Davon raten Datenschützer auch dringend ab: »Damit würde die Büchse der Pandora geöffnet«, warnt Weichert vom ULD. »Die Vergangenheit hat gezeigt, dass einmal bereitgestellte Technologien im Laufe der Zeit für immer umfangreichere Informationssammlungen herangezogen werden. Eröffnete man auf diese Weise den Zugang zu sämtlichen Rechnern in Deutschland, auf denen heutzutage praktisch alle wichtigen Daten liegen, wäre der gläserne Bürger Realität. Es gäbe keine Geheimnisse mehr.«
Lutz Herkner ist Fachjournalist für Computer- und Telekommunikationstechnik in München
- Datum 16.05.2007 - 14:15 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 17.05.2007 Nr. 21
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Außerdem sollte man vielleicht erwähnen, dass es zumindest für jede Linux-Abart und für MacOs weitere Trojaner geben müsste (die es noch nicht gibt - und die ebenfalls in kurzen Zyklen erneuert werden müssten, falls man welche erschafft)...
Ganz davon abgesehen - sind nicht gerade die Leute, die etwas zu verbergen haben und sich evtl. strafbar machen besonders vorsichtig, und werden sich demzufolge doppelt und dreifach absichern - z.B. schlicht dadurch, dass der Rechner ganz einfach nur für die minimal notwendige Zeit am "Netz" hängt?
Ich denke, die gesamte Diskussion ist absurd, da es niemals größere Fahndungserfolge auf Grund von "Onlinedurchsuchungen" geben wird - weil kein Ministerium eine ausreichende Anzahl von dazu qualifizierten Leuten zusammen bekommen wird.
Ich prophezeihe dass, sollte es tatsächlich dazu kommen dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen und die technischen Grundlagen in angriffen genommen werden, es sich geradezu zu einem Volkssport unter Hackern entwickeln wird das neue System zu torpedieren und Mittel zu entwickeln es zu umgehen. Und sei es nur um zu beweisen dass man mehr auf dem Kasten hat als die Jungs von der Regierung. Frei nach dem Motto "pwned n00bz"
schäble tritt die grundgesetzlich garantierten persölichkeitsrechte, insbesondere die privatsphäre, mit füßen und erweist sich sich dabei als wahrer tausendfüßler.
die bürgerliche chimäre vom staat als gesellschaftlichem vollzugsorgan geht damit endgültig die wupper runter.
"vater staat", wie es der dummdeutsche pöbel so gern formuliert, wäre als privatperson längst - wegen kindesmißhandlung, vernachlässigung der fürsorgepflicht - hinter gittern. er wäre hinter gittern, weil er seine schutzbefohlenen der ausbeutung durch dritte überantwortet. er wäre hinter gittern, weil er gegen jeden grundsatz von treu und glauben verstößt.
insofern ist herrn schäble zu danken, er bestätigt auf's eindrucksvollste, wie recht oppenheimer - arzt, soziologe, nationalökonom - hatte, wenn er sagte:
"Man kann den Staat auffassen als eine ökonomische Kollektivperson der herrschenden Klasse, die sich die Arbeitskraft der Untertanen als »Wertding« beschafft hat." (Oppenheimer, Das Kapital, S.84)
natürlich gibt es schwierigkeiten, den "bundestrojaner" wirklichkeit werden zu lassen, die technische intelligenz der hackerszene ist selbst der immensen skrupellosigkeit deutscher politiker noch überlegen.
darum aber geht es auch nicht. es geht nicht um terroristen, konspirative gruppen finden immer einen weg, auch ohne internet.
es geht im kern um die einschüchterung der bevölkerung, um die verbreitung von angst und schrecken, um terror also. terror von staats wegen.
dass wir immer wieder die Vertreter der Staatsverschwörung finden.
Schlicht: Unsinn.
dass wir immer wieder die Vertreter der Staatsverschwörung finden.
Schlicht: Unsinn.
dass wir immer wieder die Vertreter der Staatsverschwörung finden.
Schlicht: Unsinn.
Das ist der beste Artikel, den ich seit langem zu diesem Thema gelesen habe. Neben den, sicher lösbaren, gesetzlichen Problemen, werden die technischen Probleme kaum lösbar sein. Selbst wenn es möglich wäre die Hersteller der in Deutschland vertriebenen Schutzlösungen zur Zusammenarbeit zu bewegen, kann niemand daran gehindert werden sich die entsprechende Hard- oder Software im Ausland zu besorgen, oder einfach die bestehende Software nicht zu aktualisieren. Wie Locke1 bereits geschrieben hat, wäre das Problem auch nicht nur auf Windows beschränkt, hier dürfte es noch vergleichsweise leicht lösbar sein, sondern auch auf die diversesten Unix-Derivate wie z.B. MacOS X. Bis heute ist keine real existierende Malware für OS X bekannt.
Selbst wenn das alles lösbar wäre, es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen Telefonüberwachung und der Überwachung / Ausspähung eines Rechners. Wenn ich Telefone überwache, kann es erfolgen ohne das Spuren hinterlassen werdend da die Überwachung ausserhalb des Einflussbereichs des Überwachten erfolgt. Jeglicher Datenverkehr zwischen Server und PC kann aber zu jederzeit protokolliert und analysiert werden. Somit wäre es, zumindest nach Ende der Datenverbindung, ein leichtes die Überwachung zu ermitteln.
Alle diese Probleme machen es mehr als unwahrscheinlich, dass eine entsprechende Überwachung, auch wenn sie durchaus wünschenswert wäre, realisiert werden kann.
Ich stelle mir vor, ich bekomme plötzlich terroristische Neigungungen, und suche mir auf google-earth ein paar dufte Ziele, die ich natürlich mit allen anderen Bildern abspeichere, selbstverständlich, mit realistischen Anfluganimationen. Da kommen schnell einige zig Gigabyte zusammen.
Wie wollen Staathacker die Datenmenge bei den derzeitigen Übertragungsgeschwindigkeiten aus meinem PC herausholen?
Wenn man mir rechtzeitig Beischeid sagt, stelle ich natürlich meine firewall ab ...
Entwededer steckt soetwas wie Wahnsinn dahinter?
Oder der Mann (Schäuble) ist krank?
Oder er beabsichtigt etwas ganz anderes. Z.B. er thematisiert einen wichtigen Aspekt in der neuen www-Welt
Wer weiß?
ist kein Konjunktiv, Herr Dr.Schäuble! Das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das Sie als Ausfluss des Art.1 GG zu schützen haben, ist das Selbstverständnis und die Selbstverständigung der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung. Mit der angedachten Regelung würde das herausragende, das Grundgesetz anführende, das an seiner Spitze als Lehre aus dem Nationalsozialismus stehende undmahnende Vermächtnis desavouiert. Falls Sie sich außerstande sehen, die WÜRDE der Menschen "zu achten und zu schützen", dann, Herr Innenminister, verstießen Sie gegen Art.1 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. In diesem Fall böten Sie keine Gewähr mehr, jederzeit für die freiheitlich-demokratisches Ordnung der Gründungsväter einzutreten. In einem solchen Fall müssten Sie Ihres Amtes enthoben werden (Vgl.den sog. Radikalenerlass und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu).
Terrorismus ist ein Tarnbegriff, der gebraucht wird, um die gewaltsame Durchsetzung der Globalisierung zu legitimieren. Terrorist ist heute jeder, der gegen die etablierten Macht-, Wirtschafts- und Besitzverhältnisse angeht. Nicht nur gewaltsam, sondern auch schon verbal. Das ist eine uferlose Ausdehnung des Terrorismusbegriffs. Offenbar befürchtet man, daß die Bevölkerung irgendwann rebellisch wird und die Villen in den Vorstädten brennen. Für diesen potentiellen Bürgerkrieg will man vorbeugen.
So zurecht Jürgen Rose, Oberstleutnant der Bundeswehr und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Darmstädter Signal, einer Vereinigung kritischer Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr.
Halten Sie ein, Herr Dr.Schäuble! Sie sind auf dem Holzweg - was wollen Sie auf dem Kriegspfad?
MKVEITS
Wie Schäuble ja wiederholt zugegeben hat, stehen seine Sicherheitsbehörden immer ofter nach Hausdurchsuchungen vor verschlüsselten Festplatten der "Terrorischde", die sie allenfalls bei einem wenig engagierten Anwalt des Duchsuchten einige Monate in der Aservatenkammer vor sich hinstauben lassen können.
Ziel einer Online-Duchsuchung wäre dann mit hoher Priorität die Übermittlung des Master-Passwortes.
Hier liegt gegenwärtig eine Schwäche der PC-Software: es gibt keine geschützeten Kanäle zur Übertragung des Passwortes von einem externen Speichermedium (beispielsweise einem USB-Stick) zum Verschlüsselungsprogramm. Wobei wie bei MS Vista das Verschlüsselungsprogramm auch das Betriebssystem selbst sein kann. Muss das Passwort manuell als Plaintext eingegeben werden, so kann es natürlich leicht mit einem Keylogger erfasst und übermittelt werden. Diese Lücke sollte umgehend von den Softwareherstellern geschlossen werden.
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