China Herr Yu, Frau Hu und ihre Richter

Ein Mordprozess in Peking. Bauern, die sich vor Gericht gegen ihre Enteignung wehren. Und ein stolzer Justizminister. China behauptet, ein Rechtsstaat zu sein. Was heißt das?

Peking

Im Zweiten Pekinger Bezirksgericht im Süden der Hauptstadt präsentiert sich Chinas Volksjustiz in einem modernen Gewand. Alles ist neu und prächtig. Der weiße Marmor und die hellen Steinquader des zwölfstöckigen Gebäudes trotzen dem Grau des Himmels. In der großen Eingangshalle, wo sich der Besucher fast so klein fühlt wie auf dem Platz des Himmlischen Friedens, empfängt die Vizepräsidentin ihre ausländischen Gäste mit einem stolzen Lächeln. Überall weist freundliches Personal den Weg durch das Labyrinth der Flure. Mit leichtem Surren bläst die Klimaanlage kühle Luft in die vornehm in Weiß und Anthrazit gehaltenen Gerichtssäle. Dort sitzen Richter in weit geschnittenen schwarzen Roben mit roten Knopfleisten auf Lederstühlen. Vor einigen Jahren noch hätten sie sich in Mao-Anzüge zwängen müssen. Äußerlich erinnert nichts mehr an diese Zeiten.

Auch der chinesische Rechtsstaat ist neu. Erst 1999 hat ihn der Volkskongress auf Geheiß der Kommunistischen Partei in die Verfassung geschrieben, wie fünf Jahre später die Menschenrechte. Das war und ist eine Revolution. Allerdings darf bislang kein Chinese diese Rechte einklagen, und sie binden die Staatsgewalten auch nicht unmittelbar. Dito gibt es kein Gericht, das über die Einhaltung dieser Verfassungsversprechen wacht. Alles Wesentliche befiehlt und kontrolliert nach wie vor die oberste Parteiführung. Sie allein misst die neuen Freiheitsräume aus und legt fest, wo die neue Herrschaft des Rechts der alten Herrschaft der Partei in die Quere kommt und deshalb zurückweichen muss.

Ohne Zweifel, der Rechtsstaat bleibt in der Hand der KP. Gleichwohl scheint es ihn zu geben, nicht nur auf dem Papier, denn er hinterlässt erste Spuren. Natürlich zeigt er sich besonders gern in der glitzernden Wirtschaftswelt Pekings und Shanghais, wo die Volksrepublik dem Ausland demonstrieren will, dass Dollars und Euros sicher angelegt sind. Das ist auch nicht unwichtig. Selbst im alten Europa machte das Marktrecht vor vielen Hundert Jahren den Anfang. Und fasst der Rechtsstaat im Wirtschaftsleben Fuß, lässt er sich nicht mehr aufhalten, jedenfalls nicht auf Dauer.

Doch wer sehen will, wie es in China wirklich um ihn steht, muss dorthin blicken, wo keine Werbetafeln leuchten. Wo zum Beispiel Wanderarbeiter Yu furchtsam vor den Strafrichter tritt oder Bäuerin Hu mit zitternden Händen eine Petition gegen die Enteignung ihres kleinen Ackers einreicht. Einen Rechtsstaat erkennt man vor allem daran, wie er dem kleinen Mann und der kleinen Frau gegenübertritt. Dass man sich im Gericht inzwischen umschauen darf, bedeutet einiges, selbst wenn die Gelegenheiten dazu nach wie vor rar sind.

Es ist bereits zwanzig vor zehn, und im Saal Nummer 6 des Zweiten Pekinger Bezirksgerichts warten alle seit einer Viertelstunde geduldig auf Herrn Yu. Er ist des Mordes angeklagt. Links sitzt der Staatsanwalt und nestelt mit seinen schmalen Fingern gedankenversunken an der roten Knopfleiste seiner Robe. An der Stirnseite wippen die drei Richter, zwei Berufsrichter und eine Geschworene, auf ihrem Gestühl. Es ist zum Zeichen der Macht leicht erhöht und am oberen Rahmen mit Justitias Waage verziert. Vor der Richterbank prüft der Gerichtsprotokollant sein elektronisches Aufnahmegerät, und zur Rechten blättert der Verteidiger in einer dünnen Akte. Endlich öffnet der Saaldiener die Tür, und ein großer Polizist in blauer Uniform führt den ebenfalls hochgewachsenen Herrn Yu herein, lockert ihm die Handschellen und drückt ihn auf den für ihn vorgesehenen Stuhl. Auch der ist bequem und mit Leder gepolstert. Gespannt wartet man auf den Beginn. Darf sich der Angeklagte verteidigen und sein Anwalt frei sprechen?

Der Vorsitzende Richter, ein Mann von mittlerer Statur, räuspert sich, fährt mit der linken Hand durch sein dichtes, leicht gegeltes schwarzes Haar und eröffnet die Verhandlung. Der Mordprozess beginnt, wie er auch in Berlin, London oder New York beginnen würde. Das Gericht belehrt Yu über seine Rechte und befragt ihn zu seiner Person. Der Angeklagte, der bis dahin scheu zu Boden geschaut hat, hebt den Kopf, zupft seine rote Weste gerade und antwortet laut und vernehmlich: »Ich heiße Yu, bin Gelegenheitsarbeiter und 33 Jahre alt. Geboren wurde ich in der Provinz Anhui. Jetzt lebe ich in einer kleinen Wohnung am südlichen Rand von Peking gemeinsam mit meiner Freundin. Sie war früher eine Prostituierte, geht jetzt aber einer ehrenwerten Arbeit nach, ich will sie heiraten.« Danach verliest der Staatsanwalt die Anklage und legt die Ermittlungsakten mit den Zeugenaussagen und den Beweisfotos vor.

Die Richter und der Staatsanwalt stellen höflich und konzentriert Fragen. Der Angeklagte und sein Verteidiger, der dem mittellosen Yu im neuen chinesischen Rechtsstaat von Gesetzes wegen beigeordnet werden muss, dürfen so lange antworten, wie sie wollen. Vor einigen Jahren noch wäre die Volksjustiz Herrn Yu ständig ins Wort gefallen, und das Urteil hätte schon im Vorhinein festgestanden.

Herr Yu gesteht, im September 2006 vor seinem Wohnhaus im Streit einen Nebenbuhler mit einem langen Messer getötet zu haben. Die belastenden Beweise wiegen schwer, und der Mordfall scheint aufgeklärt zu sein. Die tödliche Wunde am Hals maß fast 25 Zentimeter. Unstreitig ist auch, dass Yu sein Opfer mit einem Handy vorher angerufen und zu seiner Wohnung bestellt hat, um diesem, wie er selbst sagt, »eine Lektion zu erteilen«.

Die Aussagen der Freundin und eines benachbarten Gemüsehändlers, der die Tat aus einiger Entfernung beobachtet hat, werden aus den Polizeiakten verlesen, der Staatsanwalt zeigt Fotos der blutbefleckten Klinge. Es gibt kein großes Palaver, keine Zeugenvernehmung, keine neuen Beweisanträge, der Mordprozess wird zügig zu Ende geführt. Zum Schluss der anderthalbstündigen Verhandlung plädiert der Staatsanwalt auf Mord und der Verteidiger auf Totschlag. Für Ersteren war die Tat geplant, für Letzteren handelte Herr Yu im Affekt, wollte sein Opfer eigentlich nicht töten, bis ihn die Wut übermannte und er nicht mehr Herr seiner Sinne war. Das Messer, sagt der Anwalt, habe Yu als Schlagstock benutzt, erst im Laufe des Streits sei die Hülle heruntergerutscht und die Klinge zur tödlichen Waffe geworden.

Der Mordprozess gegen Herrn Yu ist reichlich kurz

Das Schlusswort hat Herr Yu. Er ist reuig, sagt, er habe das alles nicht gewollt, und entschuldigt sich. Der Vorsitzende Richter schließt die Verhandlung, der blau uniformierte Polizist strafft Yus Handfesseln, fasst ihn an der Schulter und führt ihn mit festem Griff hinaus. Das Urteil, heißt es, wird das Gericht in einigen Wochen, vielleicht auch erst in einigen Monaten verkünden.

War dies ein Strafprozess nach den Regeln des Rechtsstaats? »Ja«, sagt die Vizepräsidentin des Bezirksgerichts ohne den geringsten Anflug eines Zweifels. »Ja«, sagt am Abend auch Cao Kangtai, Justizminister im Staatsrat und damit ein besonders wichtiger Mann für die vielen Rechtsreformen, denen sich das Reich der Mitte seit dem Ende der siebziger Jahre verschrieben hat. Cao freut sich aufrichtig über die neuen Paragrafen in der Verfassung und stößt beim festlichen Abendessen darauf mit diversen Gläsern Reisschnaps an. Wie auch auf die deutsch-chinesische Freundschaft. Sie gilt es in seinen Augen besonders zu feiern, »denn wir führen mit euch Deutschen seit vielen Jahren einen ›Rechtsstaatsdialog‹ und haben euch manches abgeguckt, sogar im Strafprozess«. Hört man allerdings genau hin, redet Cao nie allein vom Rechtsstaat, sondern stets von einem mit »chinesischer Prägung«.

Diese zwei Wörter erklären auch das leicht mulmige Gefühl, das den Zuhörer im Gerichtssaal Nummer 6 beschlich, trotz aller äußerlichen Akkuratesse. Vielleicht aber auch gerade deswegen. Der Prozess war zu kurz und zu glatt. Es tauchten zu wenige Fragen und zu wenige Zweifel auf, so als seien sie unerwünscht. Dabei ging es um Mord oder Totschlag, um ein geplantes Verbrechen oder eine Affekttat – und damit um den feinen, aber entscheidenden Unterschied, der darüber entscheidet, ob Herrn Yus Leben womöglich mit einem Genickschuss oder nach langen Gefängnisjahren eines Tages wieder in Freiheit enden wird.

In einem Rechtsstaat »nichtchinesischer Prägung« hätte deshalb selbst ein schlecht bezahlter Pflichtverteidiger alles darangesetzt, die angeblichen Mordbeweise der Anklage zu zerpflücken. Er und ebenso das Gericht hätten niemals allein den Vernehmungen der Polizei getraut, sondern die Freundin Yus und den Gemüsehändler in den Zeugenstand geladen und mit ihren Fragen gequält. Sie hätten genau wissen wollen, was an jenem besagten Tag im September 2006 geschehen ist, ob Herr Yu vielleicht angetrunken war und mit dem Nebenbuhler zuvor gestritten hatte. Sie hätten auch die Polizei und Fachleute gefragt, warum ein Teil der Messerhülle nach der Tat noch am Griff hing. Vielleicht war es ja wirklich so, wie Yu behauptet, und er hatte mit dem Messer wie mit einem Schlagstock auf sein Opfer eingeschlagen, wobei die schützende Filzhülle unglücklich aufriss und die Klinge freigab.

»Warum also, Frau Vizepräsidentin, hat Ihr Gericht nicht versucht, dies mit der Vernehmung von Zeugen herauszufinden?«

»Weil der Fall klar ist, es stand alles Wesentliche im Polizeiprotokoll.«

»Aber darf man der Polizei trauen, muss das Gericht sich nicht selbst ein Urteil bilden?«

»Der Täter war doch geständig.«

»Aber er bestritt die Mordabsicht. Für das Strafmaß ist dies erheblich. Hätte eine Zeugenvernehmung das Tatgeschehen nicht besser aufhellen können?«

»Damit hätte das Gericht seine Zeit vergeudet, auch der Anwalt hat nicht darauf bestanden. Außerdem hat die Zeugenvernehmung in China keine Tradition.«

Wenige Kilometer vom Gerichtssaal Nummer 6 entfernt, an einem von Platanen umsäumten Platz im Schatten der Verbotenen Stadt, sitzt Rechtsanwalt Mo Shaoping in seinem Büro und schüttelt ob dieser Erklärung empört den Kopf. »Von wegen keine chinesische Tradition«, sagt er mit leiser Stimme, »von wegen der Verteidiger hätte auf Zeugen bestehen können! Die Justiz will keine Zeugen, schon gar keine Entlastungszeugen. Sie will den kurzen Prozess – das ist chinesische Tradition.« Der 48-jährige Mo ist ein renommierter Strafverteidiger, wohl einer der bekanntesten in China, manche nennen ihn auch »Menschenrechtsanwalt«, weil er immer wieder Dissidenten verteidigt. Sein Geld allerdings verdient Mo mit Wirtschaftsfällen.

Rechts auf seinem Schreibtisch steht eine große Weltkugel, links ragt zwischen Aktendeckeln eine Miniatur der amerikanischen Freiheitsstatue hervor, und an der Wand gibt eine dunkle, aus Teakholz geschnitzte Schrifttafel eine alte chinesische Weisheit zum Besten: »Zurückhaltung ist eine vornehme Tugend.« Mo scheint nach dieser Devise zu leben. Er ist kein Heißsporn, keiner, der im Gerichtssaal die Faust gegen den Unrechtsstaat reckt. Mo ist ein äußerst bedächtiger Mann, der seine Worte vorsichtig wägt und sich jedes Mal, wenn ihm ein politisch heikler Fall angetragen wird, mit Freunden berät und genau überlegt, ob ihn die Verteidigung nicht in zu große Schwierigkeiten stürzen würde. Mo will keine unkalkulierbaren Risiken eingehen.

Mo ist auch kein Schwarzmaler. Bittet man ihn, den chinesischen Rechtsstaat danach zu beurteilen, ob das Glas halb leer oder halb voll sei, sagt er, ohne zu zögern: »Halb voll.« Und dennoch, während Mo mit der linken Hand eine Nachricht in sein Handy tippt, mit der rechten die Weltkugel dreht und sein Blick durch die Fenstertür hinaus zum blühenden Kirschbaum im kleinen ummauerten Innenhof schweift, zählt er auf, was seinem Land zum Rechtsstaat noch alles fehlt: Es seien eine demokratisch gewählte Führung, eine Armee, die nicht der Partei, sondern dem Staat unterworfen ist, Meinungs- und Pressefreiheit – und eine unabhängige Justiz.

Das Grundübel ist für Mo die Kommunistische Partei, die über allem steht und auch den Richtern immer wieder dazwischenfunkt. Über sogenannte Rechtsausschüsse, die jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft einrichten muss, reicht ihr langer Arm bis zu jeder Richterbank, selbst im fernen Tibet. Im Rechtsausschuss sitzen fast nur KP-Mitglieder, darunter der Präsident des Gerichts, sein Stellvertreter und besonders wichtige Richter. Ohne Begründung dürfen sie schwierige Fälle an sich ziehen und beraten. »Politisch brisante Prozesse«, sagt Mo, »sind natürlich immer schwierige Fälle.«

Richter Zhang ist weit gereist und hat auch die deutsche Justiz studiert

Anwalt Mo hat mit diesen Rechtsausschüssen mehr als einmal leidvolle Erfahrungen gesammelt. Im vergangenen Jahr verteidigte er einen chinesischen Mitarbeiter der New York Times, der angeblich Interna des Politbüros veröffentlicht hatte, gegen den Vorwurf des Geheimnisverrats. Als Mo die Richter bat, den amerikanischen Kollegen des Angeklagten als Entlastungszeugen vorzuladen, unterbrachen sie die Verhandlung, zogen sich zur Beratung zurück und lehnten den Antrag ab. »Der Rechtsausschuss«, schimpft Mo, »hat zu ihnen in der Pause Nein gesagt.«

Wenn Anwälte drangsaliert, wenn Mandantenbesuche im Gefängnis verweigert oder wichtige Prozessakten vorenthalten werden, haben die Politkommissare der Justiz fast immer ihre Hände im Spiel. Besonders heikel werde es, erzählt Mo, wenn Anwälte ein Gericht in die Enge trieben. »Wer Zeugen benennt oder Dokumente vorlegt, deren Aussagen von der Gerichtslinie abweichen«, klagt er, »kriegt schnell ein Verfahren wegen ›Vorlage falscher Beweise‹ an den Hals.« Viele Strafverteidiger sind schon in diese Falle getappt. Mindestens hundert, sagt Mo, seien deswegen in den vergangenen Jahren verhaftet worden.

Richter Zhang Jun sitzt in einem dieser Rechtsausschüsse und weist Mos Vorwürfe empört von sich. Der schlanke Mittfünfziger ist Vizepräsident des Obersten Volksgerichts und damit einer der höchsten Richter Chinas. Das Oberste Volksgericht ist letzte Instanz und wacht über die einheitliche Anwendung des Rechts, es darf schwere Korruptionsfälle an sich ziehen – und muss seit Neuestem wieder wie einst jedes Todesurteil im Reich der Mitte überprüfen. Die Volksrepublik vollstreckt mindestens 2000 Todesstrafen im Jahr, manche Schätzungen gehen sogar von 10000 aus. Wie auch immer, es bleibt ein bedrückender Weltrekord, und selbst Richter Zhang gesteht unumwunden ein, dass es »zu viele Fehlurteile« gebe. Sogar in einem anderen Fall spricht er ohne Umschweife von einem »großen Defizit des chinesischen Rechtsstaats«. Er meint damit die Arbeits- und Umerziehungslager, in die Hunderttausende Kleinkriminelle, aber ebenso politische Gegner auf Geheiß der Polizei oder anderer Behörden verbannt werden. »Gerichte sollen diese Verwaltungsstrafen künftig überprüfen«, sagt Zhang, »ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor.«

Richter Zhang ist weit gereist und hat auch in Deutschland den Rechtsstaat studiert. Er gilt als unorthodox, was man schon daran erkennt, dass er sein ergrautes Haar nicht verbirgt. Denn üblicherweise färben fast alle KP-Kader ihr Haar tiefschwarz, sobald die erste weiße Strähne auftaucht.

Als Mitglied eines Rechtsausschusses hat Zhang allerdings eine völlig andere Sicht auf die Dinge als Anwalt Mo. Zhang schaut auf den Rechtsstaat, wie er unermüdlich betont, durch eine »chinesische Brille, die unsere Geschichte, unsere Tradition und unsere Eigenarten im Blick behält«.

»Warum, Herr Vizepräsident, gibt es diese Ausschüsse?«

»Weil wir eine harmonische Gesellschaft anstreben. Harmonie ist ein altes chinesisches Gebot. Wir Chinesen suchen Lösungen im Konsens, nicht im Streit.«

»Aber die Gremien mischen sich in die Belange der Richter ein.«

»Um ein einheitliches Recht und eine einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen.«

»Und um die Richter politisch auf Linie zu trimmen? «

»Nein, alle aus dem Westen hegen diesen Verdacht. Aber wir sind ein großes Land und ein noch junger Rechtsstaat. Wir bilden erst allmählich einen Juristenstand aus. Wir brauchen diese Rechtsausschüsse, um die einheitliche Rechtsanwendung zu beschleunigen.«

In wenigen Worten umreißt Zhang, was der Rechtsstaat China in den vergangenen Jahren geleistet hat: Hunderte von neuen Gesetzen und Verordnungen, vom Patentrecht bis zum Strafrecht. 600 Rechtsfakultäten, die jährlich etwa 100000 Jurastudenten ins Berufsleben entlassen. Eine einheitliche Prüfung, die zum Richteramt, zur Staatsanwaltschaft und Advokatur befähigt – und die im vergangenen Jahr nur jeder Zehnte bestand. Fortbildungen für Zehntausende Richter. Hunderte neuer Gerichtsgebäude, die in Windeseile aus dem Boden gestampft werden.

Ohne Zweifel, China strengt sich gewaltig an, um nach Jahrtausenden der Willkür von Kaisern, Mandarinen und Parteikadern der Herrschaft des Rechts zum Durchbruch zu verhelfen. Auch der Westen hat dafür lange gebraucht, seine freiheitlichen Verfassungen sind noch jung. Man darf auch nicht vergessen, dass viele chinesische Richter noch einer ganz anderen Zeit entstammen. Die meisten entsandte damals das Militär.

Für Zhang steht jedenfalls fest: Um im Reich der vielen Provinzen ein juristisches Chaos zu vermeiden, bleiben Rechtsausschüsse unvermeidlich. In seinen Augen sind sie juristische Lehrmeister, die Rolle des Politkommissars verschweigt er. Es ist eben alles eine Frage der Perspektive.

Wer den chinesischen Rechtsstaat durch den Eingang des Obersten Volksgerichts betritt, wird von einem gewaltigen Bergmassiv geblendet. In die Stirnseite der turmhohen Empfangshalle haben Bildhauer ein gigantisches Gebirge gemeißelt, um dessen graue Spitze ein goldener Schein kreist. »Der Mensch soll die Natur achten,« erklärt Zhang Jun den tieferen Sinn des Reliefs, »das ist ein altes chinesisches Gebot.« Und sogleich fügt er hinzu: »Denselben Respekt verlangen wir heute gegenüber dem Recht.«

Für Richter Zhang symbolisiert der Berg die glänzende Zukunft Chinas, führt der Weg trotz kleiner Hindernisse steil nach oben. Die Sicht darauf fällt aber, je nach Betrachter, sehr unterschiedlich aus. Anwalt Mo, im Grunde seines Herzens auch voller Zuversicht, sieht tiefe Schluchten und viele Absturzgefahren. Und die beiden Bauern, die an diesem Tag eine Petition am Obersten Volksgericht einreichen, fühlen sich im Angesicht des hohen Berges ohnmächtig und glauben, dass ihnen der Aufstieg niemals gelingen wird. Zum vierten Mal haben sie sich aus ihrem Dorf Shixu in die 900 Kilometer weiter nördlich gelegene Hauptstadt Peking aufgemacht, um Chinas hohe Richter um Beistand in ihrem Kampf gegen Landenteignung und korrupte Parteibosse zu bitten. Die Richter »da oben« sind ihre letzte Hoffnung, denn die Juristen »da unten« in ihrer Provinz Anhui haben ihnen von Anbeginn die Unterstützung versagt.

Jetzt sitzen die Bauern auf einer Bettkante in einem schäbigen Hotel am Rande Pekings und erzählen ihre traurige Geschichte: An einem Morgen Anfang September 2002, die Sonne wirft ihre ersten Strahlen auf Shixu, machen sich Bäuerin Hu Yonghue und Bauer Yong Benyi auf den Weg, um ihre Ernte, ein paar Körbe Rüben und Kartoffeln, zum Großhändler zu bringen. Es ist nicht viel, aber für chinesische Verhältnisse reichlich. Sie haben ihr Auskommen, der Boden ist fruchtbar, und Hu konnte erst kürzlich von ihren Ersparnissen ein zweites Stockwerk auf ihr kleines Haus setzen.

Guter Dinge passieren Hu und Yong gerade das letzte Gehöft, bevor sich die Straße in der weiten Ebene verliert, da sticht ihnen ein Plakat mit kräftigen schwarzen Schriftzeichen und einem offiziellen Siegel ins Auge. Jemand aus der benachbarten Stadt Bengbu muss es in der Nacht an die Hauswand geklebt haben. Die beiden Bauern trauen ihren Augen nicht: Die Bewohner von Shixu, heißt es da, müssen ihr vom Staat gepachtetes Land räumen, es werde für andere Zwecke gebraucht. Bereits Ende Oktober sollen die ersten Häuser abgerissen werden. Zur Regelung ihrer Angelegenheiten sollen sie sich binnen 15 Tagen an die zuständige Behörde von Bengbu wenden.

Voller Entsetzen trommeln Hu und Yong das Dorf wach. Etwa 600 Familien sind betroffen, 4000 Menschen sollen mit ihrem Land auch ihren Lebensunterhalt verlieren. Doch die Bauern kennen ihre Rechte und wissen, dass der Staat vor einer Enteignung eine Versammlung einberufen und um Zustimmung werben muss. Nichts davon ist geschehen. Empört fährt noch am selben Tag eine Delegation nach Bengbu.

Doch die Stadt- und die Provinzregierung geben nicht nach. Sie wollen in Shixu eine Markthalle errichten, mit klimatisierten Läden und weithin leuchtenden Reklametafeln. Das neue China braucht eine Shopping-Mall mit großen Zufahrtsstraßen. Ende Oktober rücken Bautrupps an und reißen die ersten Häuser ein. Hu und Yong organisieren den Widerstand, Hunderte Bauern blockieren mit ihren Körpern die Zufahrtswege. Doch die Staatsmacht hat sich bewaffnet. Mit elektrischen Schlagstöcken prügeln behelmte Polizisten die Bauern auseinander. Einige werden verhaftet und auf der Polizeiwache verhört. Der Widerstand bröckelt, manche Dorfbewohner haben Angst, andere geben sich damit zufrieden, dass ihnen die Stadt ein neues Quartier besorgt und eine schmale Entschädigung zahlt.

Bäuerin Hu Yonghue haust nun in einem Zelt und weint und hofft

Doch Hu, Yong und 181 weitere Familien wollen nicht klein beigeben. Empört schlagen sie die Offerte der Regierung aus, denn das bisschen Geld ist schnell verbraucht, und neues Bauernland ist nicht im Angebot. Wovon sollen sie künftig leben? Hu und Yong fahren nach Bengbu und beauftragen zwei Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Denn immerhin: Der Rechtsstaat China ermöglicht es ihnen inzwischen, Widerspruch gegen belastende Maßnahmen einer Behörde einzulegen. Und wenn dort nicht abgeholfen wird, dürfen sie gegen die Enteignung ihres Pachtlandes sogar die Gerichte anrufen, zuallerletzt das Oberste Volksgericht.

Die beiden Advokaten fordern eine monatliche Pension für ihre Mandanten, die nun kein Einkommen mehr haben, und eine höhere Entschädigung. Sie finden heraus, dass Politiker und Beamte ruchlos in die eigene Tasche gewirtschaftet und die Bauern von Shixu betrogen haben. Denn der offizielle Marktwert für das Ackerland liegt bei 640000 Yuan pro Mu (etwa 0,066 Hektar) und nicht, wie der Kaufvertrag vortäuscht, bei 70000 Yuan. Doch die Behörden und die Stadt- und Bezirksgerichte lehnen ihre Klagen stur ab. Die knappe Begründung: Trotz offenkundiger Mängel des Enteignungsverfahrens sei die neue Markthalle besonders wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des Dorfes.

Hu und Yong verwundern diese Bescheide nicht. Sie wissen, wie tief ihre lokalen Parteikader in den Skandal verstrickt sind. Eine unabhängige Justiz hat in diesem System noch keinen Platz. Denn wie in China üblich, bestückt die örtliche KP den örtlichen Volkskongress, der wiederum das Gerichtspersonal auswählt und bezahlt. So wäscht eine Hand die andere, und im Notfall regeln die mit Parteimitgliedern besetzten Rechtsausschüsse die Angelegenheit im Sinne der KP-Bonzen.

Die beiden Bauern kratzen ihr letztes Geld zusammen und kaufen sich und ihren Anwälten eine Zugfahrkarte nach Peking. Hat Chinas Präsident nicht die um sich greifende Korruption gegeißelt und die einfachen Leute aufgefordert, sich gegen das Unrecht daheim zur Wehr zu setzen? Es ist bitterkalt, und ein eisiger Wind schneidet Hu und Yong ins Gesicht, als sie im Dezember des vergangenen Jahres das Oberste Volksgericht darum ersuchen, die Gerichte von Bengbu anzuweisen, ihren Prozess neu aufzurollen. Und sie werden auch bei der Obersten Staatsanwaltschaft vorstellig und klagen dort die Stadtverwaltung und die Parteiführung von Bengbu der schweren Korruption an. Zum ersten Mal werden sie gehört – und haben Erfolg. Auf Geheiß »der da oben« aus Peking werden wenige Wochen später der Vizegouverneur von Bengbu und der Chef des Bodenverwaltungsamtes festgenommen.

Doch Hu und Yong wollen erst ruhen, wenn ihnen die Gerichte eine angemessene Entschädigung zusprechen. Und wenn auch der oberste Parteichef von Bengbu und der Stadtgouverneur hinter Gittern sitzen. Die beiden Bauern haben nichts mehr zu verlieren, im vergangenen Jahr haben Bagger auch Hus kleines Haus niedergewalzt. Nun haust sie gemeinsam mit ihrem 83-jährigen Vater in einem Zelt auf ihrem ehemaligen Grund. In den Sommernächten kann sie vor Hitze kaum schlafen, im Winter kriechen Kälte und Feuchtigkeit durch die Ritzen. Und dann der ewige Baulärm. Die Markthalle rückt immer näher. Zum vierten Mal ist Hu nun in Peking und weint und hofft.

Zum Glück hat sie inzwischen einen einflussreichen Helfer gefunden. Denn ohne Glück und gute Beziehungen scheint man auch im neuen chinesischen Rechtsstaat aufgeschmissen zu sein. Ihr steht der ehemalige Vizepräsident der Obersten Staatsanwaltschaft zur Seite, der, welch ein Zufall, früher auch einmal Bürgermeister von Bengbu gewesen ist. Der jetzt 95 Jahre alte Jurist kennt die Mächtigen in Partei und Justiz. Zum Beispiel Zhang Jun, den Vizepräsidenten des Obersten Volksgerichts. Er war einst sein Sekretär bei der Staatsanwaltschaft. Mehrmals schon hat der alte Herr sich auf den Weg gemacht und seinen ehemaligen Kollegen heftig ins Gewissen geredet, frei nach der Devise: Wenn die Herrschaft des Rechts noch nicht aus eigener Kraft bis hinunter nach Bengbu reicht, dann müsst ihr da oben bitte schön ein bisschen nachhelfen. Ein schlechtes Gewissen hat dabei keiner. Warum auch? Es heißt, schließlich förderten hier endlich einmal »gute Beziehungen« den Rechtsstaat und höhlten ihn nicht aus. Auch das ist wie so vieles im Reich der Mitte wieder eine Frage des Blickwinkels.

Der chinesische Rechtsstaat im Jahre acht: verbriefte Freiheitsrechte, die aber nicht einklagbar sind. Viele gute Gesetze, aber keine Richter, die sie unabhängig anwenden dürfen. Eine wohlmeinende und tatkräftige Justiz da oben, aber eine allzu oft selbstherrlich agierende, schlecht ausgebildete und vielerlei Pressionen erlegene da unten. Und über allen thront die Partei, deren Führung viel Gutes will, aber dabei nichts – und schon gar nicht die Dritte Gewalt – aus der Hand geben möchte. Irgendwie ergibt das in der Summe zwar eine Art von Rechtssystem, aber noch keinen Rechtsstaat.

»Es bleibt dabei«, sagt Menschenrechtsanwalt Mo Shaoping und verschwindet spöttisch lächelnd hinter dem Tor seines lauschigen Refugiums im Schatten des Kaiserpalastes, »wir sind ein Rechtsstaat – mit großer chinesischer Tradition.«

 
Leser-Kommentare
    • jaso
    • 30.05.2007 um 9:11 Uhr

    Diese kafkaähnliche Ohnmacht erinnert mich an Landenteignungen im 19. Jahrhundert in Europa. Damals wurden nicht wenige Eigentümer für die neue Entwicklung und den wirtschaftlichen Nationalismus enteignet. Die Tendenz mag sich erst durch die stagnierende Wirtschaft aufgelöst haben.

    Von den grenzenlos optimistischen kommunistischen Staaten späterer Zeit möchte ich erst gar nicht sprechen.

    Interessanterweise herrscht in China noch jene Ehrfurcht vor der Staatsgewalt und dem System. Kommt es zu einer ernsthaften Krise, dürfte die Nation durchgeschüttelt werden.

  1. Ist bewusst, dass außer ein paar Staaten in Europa, z.B. Italien, Deutschland und Österreich, keiner unmittelbare Grundrechtsanspürche hat? In z.B. Frankreich sind unmittlebare Ansprüche wohl annähernd unmöglich wie in China. Man denke auch an Russland, Osteuropa, Afrika, Kanada, Lateinamerika: Wo gibt es dort unmittelbare Grundrechte?
    China wird erneut von einem Standpunkt betrachtet, der unzweifelhaft hinterfragt werden sollte. Einerseits wird Kongzi zitiert (Anwalt Mo), andererseits wird die historische Aufarbeitung von Prozessen zwar erwähnt, aber nur einseitig erörtert - mit dem Tenor, sie sei veraltet.
    Wieso maßt man sich an, einem fernen Land eine westeuropäische (deutsche?) Auffassung von Rechtsstaat zu oktroyieren? Darf es nur eine Definition des Begriffes Rechtsstaat geben? (Ebenso ist Demokratie ein höchst streitbarer Begriff).
    Ferner stellt sich die Frage, ob China hier erneut als Südenbock für Asien steht: Niemand hinterfragt die Rechtsstaaten Indonesien, Brunei, Indonesien.
    Wenn China betrachtet werden soll, dann bitte aus einer Perspektive, die dem Niveau der Zeitung ebenbürtig ist. Dieser Artikel ist eine bloße Meinungswiedergabe, keine objektive Erörterung.

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  • Serie -
  • Quelle DIE ZEIT, 24.05.2007 Nr. 22
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  • Schlagworte China | Rechtsstaat
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