Sachsen-Affäre Von oben gestoppt?
Akten der Leipziger Polizei scheinen zu belegen, dass die sächsische Justiz und dahinter stehende Kreise versucht haben, Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen zu verhindern.
Leipzig/Dresden
Wäre das Ganze ein Krimi, der Leser würde das Buch schnell zur Seite legen. Zu viel, zu krass, zu unglaubwürdig Wer derzeit die Nachrichten aus Sachsen verfolgt, kann sich nur wundern. Tag für Tag tauchen weitere heikle Details der Korruptionsaffäre auf.
Allein: Was davon zu halten ist, darüber sind sich Politiker und Juristen gar nicht einig. Nur wenige Menschen hatten Einblick in den 15600 Seiten umfassenden Aktenberg, den das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz in den Jahren von 2003 bis 2006 anlegte und der die angebliche Verstrickung von Politik, Justiz und Unterwelt dokumentieren soll. Ist er vor allem die Hinterlassenschaft eines Geheimdienstes, der in Verkennung der eigenen Bedeutung seine Grenzen überschritten hat? Eine Gerüchtesammlung? Oder gibt es tatsächlich Hinweise auf Seilschaften, die die sächsische Justiz zu blockieren drohten?
Einige Akten des Leipziger Polizeikommissariats K26, das bis 2002 die organisierte Kriminalität bekämpfte, lassen den Verdacht nicht ganz abwegig erscheinen. Am 16. Oktober 2002 findet eine ungewöhnliche Razzia in den Räumen der K26 statt. Fünfzig Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) durchsuchen die Büros ihrer Kollegen, nehmen Akten und Mobiltelefone an sich. Anlass ist das angeblich unlautere Verhalten der K26-Beamten bei der Sicherung einer großen Menge Rauschgift. Die Vorwürfe können nicht bewiesen werden, trotzdem wird K26-Chef Georg Wehling vom Dienst suspendiert. Unterdessen nehmen sich zwei LKA-Beamte den ehemaligen Dealer und K26-Informanten Frank F. vor. Sie versprechen ihm Strafmilderung, »wenn ich gegen Herrn Wehling Aussagen machen würde«, schreibt F. in seiner eidesstattlichen Versicherung, die der ZEIT vorliegt. F. geht nicht auf das Angebot ein, er sitzt noch heute im Gefängnis. Das LKA erklärt dazu, dass gegen beide Beamte Anzeige erstattet wurde, die eingestellt wurde.
Wehlings Rechtsanwalt Rainer Wittner glaubt, dass sein Mandant aus dem Weg geräumt werden sollte. »Das K26 war auf ein Beziehungsgeflecht von Leuten aus dem Milieu, Immobilienmaklern, Polizisten und Juristen gestoßen. Da versuchten wohl einige, Leute aus dem K26 kaltzustellen.« Wehling wusste um prominente Fälle. 1993 wurde das Kinderbordell Jasmin ausgehoben, in dem hochgestellte Personen der Leipziger Gesellschaft verkehrt haben sollen. Als dem Bordellbesitzer MichaelW. der Prozess gemacht wird, wird er zu der erstaunlich milden Strafe von vier Jahren Haft verurteilt. Am 16. Mai 2000 erklärt W. dem K26 in einer Zeugenaussage: »Das Gericht hatte großes Interesse daran, dass in der Verhandlung keine ›dreckige Wäsche‹ gewaschen wird, dass ich keine Angaben zur Kundschaft mache.« Das K26 leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Angeblich ohne Ergebnis, ein Verfahren wird nicht eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Leipzig gab bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme dazu ab.
»Es gab und gibt in Sachsen eine weisungsgebundene Justiz.« Davon ist Stefan Brangs (SPD), Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), ebenso überzeugt wie Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Links-Fraktion im sächsischen Landtag. Längst beschäftigen die PKK und den Sächsischen Landtag nicht nur die Vorgänge der Vergangenheit. Im Zentrum steht die Frage, wer die politische Verantwortung dafür trägt, dass die PKK angeblich viel zu spät über die Erkenntnisse des Geheimdienstes erfahren hat. Die Kontroverse hat bereits erste personelle Konsequenzen: Verfassungsschutzchef Rainer Stock wurde ins Innenministerium strafversetzt. Doch auch Kanzleramtschef Thomas de Maizière, der bis 2005 sächsischer Innenminister war, steht weiterhin in der Kritik. Selbst sein Parteikollege Gottfried Teubner, der Vorsitzende der PKK, wirft ihm Rechtsbruch vor. Denn laut Paragraf17 des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes ist er gehalten, die PKK von allen Vorkommnissen von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die »Erkenntnisdichte« der Akten sei zu gering gewesen, verteidigt sich de Maizière. Nun muss er erklären, warum er den Verfassungsschutz dann trotzdem weiterhin Daten sammeln ließ, nachdem das sächsische Verfassungsgericht im Juni 2005 dem Geheimdienst die Beobachtung der organisierten Kriminalität weitgehend verboten hatte – mit Ausnahme staatsgefährdender Fälle.
- Datum 13.06.2007 - 04:20 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 14.06.2007 Nr. 25
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Die nachgenannten Mitglieder der NEUEN RICHTERVEREINIGUNG
Christian Avenarius, Staatsanwalt in Dresden
Doris Möller-Scheu,Oberstaatsanwältin in Frankfurt a.Main
Klaus Pförtner, Oberstaatsanwalt in Frankfurt a. Main
Jürgen Schär, Oberstaatsanwalt in Dresden
Dr.Rüdiger Söhnen,Vorsitzender Richter am OLG Dresden
haben ein eindrucksvolles Plädoyer abgefasst. Einzelheiten unter
http://www.italianieurope...
MKVEITS
Der Vorschlag der Staatsanwälte scheint mir vernünftig. Ich war bis jetzt auch immer davon ausgegangen, daß Staatsanwälte zur Exekutive gehören, was ich allerdings auch suboptimal fand. Eine Strafvereitelung per Mauschelei lässt sich damit zwar auch nicht 100%-ig verhindern, aber eine Verbesserung wäre es schon. ABER: Bitte den Staatsanwalt nicht wählen. Das wäre nur eine Verführung für die Kandidaten, sich mit publikumswirksamem Hardliner-Verhalten zu profilieren.
@ManfredKVeits: Wie sehr Unabhängigkeit vor Einflussnahme schützt, kann man recht gut in all den Fällen beobachten, in denen unabhängige Gerichte im angeblichen Interesse der Öffentlichkeit (Entlastung der Richter, Einsparung von Steuermitteln, Sicherung des Rechtsfriedens etc.) mit Wirtschaftskriminellen der Marken Ackermann und Hartz faule Deals abschließen, bei denen jene mit einem "Blauen Auge" davonkommen, wohingegen diese eine "Bienchen" in ihre Kaderakte gestempelt kriegen.
Wirkliche Sicherheit gibt es nicht, so lange noch "Tote Winkel" existieren, in denen Kontrolleure von niemandem kontrolliert werden dürfen.
Es gibt deutsche Bundesländer, in denen die Staatsanwälte an einer kurzen Leine gehalten werden. In Dresden sind die Staatsanwälte schon seit Gründung des Freistaates Sachsen immer an einer äußerst kurzen und sehr straffen Leine gehalten worden. Sie wurden schon so danach ausgesucht, das sie sich auch an der kurzen Leine ganz brav lenken liessen bzw. immer noch lassen. Im Zusammenhang mit den Skandalkomplex 'Sächsischer Supmpf' ist die Frage zu beantworten, wer denn die kurze Leine fest in der Hand hielt bzw. hält? Die Antwort kann nur lauten: der jeweilige sächsische Justizminister (der aber selbst an der kurzen Kette des Ministerpräsidenten liegt). Anforderungen an den Chef der sächsischen Justiz werden deutlich gemacht und gerichtet, wenn Interessen des sächsischen Klüngels aus Wirtschaft, CDU und Politik gefährdet sind, vor allem auch dann, wenn die Grauzone des Verbrechens in die Klüngelinteressen involviert sind. Es geht immer um hohe Profite, von denen auch die Spendenkasse der Partei profitiert. Die Partei übt in Sachsen deshalb aus ihren Gliederungen einen starken Druck auf die Amtsträger der Partei aus. Wer auf Dauer im Amt überleben will, kann ohne die Partei nicht überleben.
Auch Thomas de Maizière hat als sächsischer Justizminister die Staatsanwälte stets an der kurzen Leine der Partei geführt. Die CDU, deren Mitglied Thomas de Maizière seit seinem 16. Lebenjahr ist, durfte nicht beschädigt werden. Außerdem träumte er davon im 'großartigen' Freistaat Sachsen einmal Ministerpräsident zu werden. Der Traum dürfte aber seit kurzer Zeit total ausgeträumt sein.
Rainer Stoch, der jetzt in eine andere, gleichwertig Position versetzt wurde, ist nur ein Bauernopfer - wenn überhaupt.
Und: die sächsische Des-Informations-Maschine läuft bereits auf Hochtouren. Also Achtung!
Wieviel Prozent wird denn die NPD bei den nächsten Landtagswahlen in Sachsen erhalten, wo doch die Korruption das Land regiert?
hier stellt sich die Frage, ob Schäuble mit seinen Plänen zur Volksüberwachung und dem Aufbau stasiähnlicher Strukturen ( sie gehen in der Realität noch darüberhinaus ), ob Schäuble tatsächlich diesem korrupten Apparaten "meine und Ihre" Daten in die Hand geben kann.
Man kann nur davor warnen, nicht legitimierten und vorallem nicht kontrollierten "Diensten" freien Lauf zu lassen.
Was passiert hat der Fall Kurnaz gezeigt. Ich spreche unseren Politiker ausdrücklich die Legitimation ab, diesen Staat und seine Verfassung in seinem Wesengehalt zu verändern.
Es ist nicht korrekt wenn sich eine Behoerde selber ermittelt.Um diese Probleme zu verhindern sollten moegliche kriminelle Vorgaenge von einer unabhaengigen Kommission die nicht aus den eignen Reihe stammt untersucht werden.
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