Stammzellgesetz Fristen, Strafen und Verbote
Vor gerade einem Monat hat der Deutsche Bundestag eine Anhörung zum Stammzellgesetz veranstaltet. Wir dokumentieren Auszüge aus den Stellungnahmen der Experten
»Die jetzige, vergleichsweise außerordentlich restriktive Gesetzgebung in Deutschland bezüglich humaner embryonaler Stammzellen ist schädlich für die europäische Forschung allgemein und somit generell für das Erscheinungsbild von Deutschland in der Wissenschaft.«
Yves-Alain Barde, Neurobiologe, Basel
»Die Forschungsfreiheit deutscher Forscher ist definitiv eingeschränkt… Diese Einschränkungen sind nur zu rechtfertigen, wenn sie mit einem anderen hohen Wert in Konkurrenz stehen. Und dieser Wert ist der Schutz der Würde des Menschen in seinen ersten Entwicklungsschritten. Dem Gesetzgeber ist zu Recht der Schutz des Embryos aufgetragen, und daher endet die Forschungsfreiheit dort, wo Embryonen zerstört werden müssen, um embryonale Stammzellen zu gewinnen.«
Matthias Beck, Theologe, Wien
»Die Entscheidung des Gesetzgebers, eine Gefährdung von menschlichen Embryonen durch ein Import- und Nutzungsverbot von nach dem Stichtag erzeugten humanen embryonalen Stammzellen auszuschließen, ist zulässig und auch verhältnismäßig. Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass mögliche künftige therapeutische Anwendungen es nicht rechtfertigen können, aktuell existierende Grundrechtsträger zu vernichten oder einem Vernichtungsrisiko auszusetzen.«
Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Kitzigen
»Zwar hat die Stichtagsregelung seinerzeit politisch wohl die einzige Möglichkeit dargestellt, die Tür zur Stammzellforschung in Deutschland nicht ganz zuzuschlagen, sondern zumindest einen kleinen Teil der Grundlagenforschung weiter betreiben zu können. Angesichts der inzwischen weltweit erzielten (Erkenntnis-)Fortschritte in der Stammzellforschung und angesichts des zunehmend deutlicher sichtbar werdenden Ausschlusses deutscher Stammzellforscher aus internationalen Kooperationen reicht die Stichtagsregelung heute jedoch immer mehr an ein völliges Verbot der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland heran.«
Jochen Taupitz, Medizinrechtler, Mannheim
»Die Stichtagsregelung ist ein ethisches Minimum, wobei die einmalige oder gar eine laufende Verschiebung des Stichtages die Regelung insgesamt ethisch unzulässig machen würde. Denn das Argument für diese Regelung war: Es dürfen keine Embryonen mehr für weitere in Deutschland nutzbare Stammzelllinien getötet oder gar eigens für diesen Zweck geschaffen werden. Eine Verschiebung des Stichtages oder ein gleitender, nachlaufender Stichtag wäre damit unvereinbar.«
Lukas Kenner, Molekularpathologe, Wien
»Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass ein Staatsanwalt oder Richter tatsächlich tätig wird, nur weil ein Stammzellforscher mit einem Kollegen im Ausland telefoniert oder einen Mitarbeiter ins Ausland schickt… Das ›theoretische‹ Strafbarkeitsrisiko ist dagegen erheblich. Und bereits dieses Risiko hat für die Stammzellforscher in Deutschland praktische Konsequenzen… Generell hat die Strafregelung Auswirkungen auf das Ansehen der Stammzellforscher, da sie sich im Vergleich zu Kollegen permanent an der Grenze der Legalität bewegen.«
Susanne Beck, Juristin, London
- Datum 13.06.2007 - 07:19 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 14.06.2007 Nr. 25
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