Globale Märkte Vorsorge Die Wege zur Betriebsrente

Zu unterscheiden ist bei der betrieblichen Altersvorsorge die Art der Finanzierung: Bei der Gehaltsumwandlung hat der Arbeitnehmer von Beginn an Anspruch auf das angesparte Guthaben abzüglich der Vertriebs- und Verwaltungskosten des Finanzdienstleisters. Beim Jobwechsel kann er das Guthaben auf einen anderen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Wird die Altersvorsorge hingegen vom Unternehmen finanziert, gehören die Ansprüche dem Arbeitnehmer erst, wenn die so genannte Unverfallbarkeit eingetreten ist. Voraussetzung dafür ist, dass er das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusagen beim selben Arbeitgeber seit mindestens fünf Jahren bestehen. Zur Wahl stehen fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge

Direktversicherung: Hierbei fließt das Geld in eine sicherheitsorientierte Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Das Modell ist einfach zu handhaben. Beiträge für den Insolvenzschutz an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) fallen nicht an.

Pensionskasse: Auch in diesem Fall wird das Geld sehr risikoscheu angelegt. Die Anbieter unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht. Hier spart der Arbeitgeber ebenfalls die PSV-Beiträge.

Pensionsfonds: Sie können das Geld ihrer Kunden deutlich risikoreicher anlegen. Der Aktienanteil darf bis zu 100 Prozent betragen, bis zu 30 Prozent des Geldes sogar in Fremdwährungen. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber für mögliche Verluste bis zum Renteneintritt geradestehen und deshalb PSV-Beiträge entrichten muss.

Unterstützungskasse: Ein oder mehrere Betriebe gründen einen Verein für die Altersvorsorge der Mitarbeiter. Dieser Verein fungiert als Treuhänder für die eingezahlten Beträge. Ein Betrieb kann sich auch einer bereits bestehenden Unterstützungskasse anschließen. Bei der Wahl der Kapitalanlagen für die Deckung der Rentenansprüche sind Unterstützungskassen weitgehend frei, im Verlustfall muss jedoch der Arbeitgeber einspringen. Er ist zudem verpflichtet, Beiträge an den PSV zu entrichten.

Direktzusage: Der Betrieb selbst leistet hier die Pensionszusage, ohne den Umweg über einen externen Finanzdienstleister. Für das Unternehmen ist damit ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden, weil in der Bilanz entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Ein weiterer Nachteil: Weil die Bilanzsumme im Verhältnis zum Eigenkapital steigt, leidet unter Umständen die Kreditwürdigkeit des Unternehmens.

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.28 vom 05.07.2007, S.35
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  • Schlagworte Arbeit | Sozialstaat
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