Instrument des Terrors

Die wissenschaftliche Behandlung des Justizunrechts im »Dritten Reich« begann außer einer wichtigen kleinen Dokumentation von Ilse Staff 1964 erst Ende der sechziger Jahre, genauer 1968 mit der Habilitationsschrift von Bernd Rüthers, Die unbegrenzte Auslegung, bis heute das Standardwerk über die Perversion des Privatrechts, damals für einen jungen Wissenschaftler ein fast todesmutiger Anfang, der seine Universitätslaufbahn erheblich gefährdete. Denn viele alte Naziprofessoren waren noch aktiv im Amt, auch an den Juristenfakultäten. Allmählich gingen sie danach in den Ruhestand, und dann erschienen bis heute viele Veröffentlichungen über die Justizkatastrophe unter Adolf Hitler, in ihrer Mitte ein monumentales Werk von Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 19331940, also bis zum Tod des Justizministers Gürtner. Und bis vor Kurzem konnte man davon ausgehen, nun wäre alles erforscht. War es aber nicht. Ein wichtiger Teil des juristischen Terrors der Nationalsozialisten war weitgehend übersehen worden: der Strafvollzug in Gefängnissen und Zuchthäusern. Den hat nun der in London lehrende junge deutsche Historiker Nikolaus Wachsmann ausführlich beschrieben.

Von Anfang an, erfahren wir, ist der Strafvollzug verschärft worden.

Reformbestrebungen der Weimarer Zeit wurden abgeschafft, die Verpflegung verschlechterte sich, es wurde nicht mehr versucht, die Täter zu resozialisieren und stattdessen die Sicherungsverwahrung für »gefährliche Gewohnheitsverbrecher« eingeführt. Die Strafhaft sollte nur noch ein empfindliches Übel sein. Das steigerte sich ununterbrochen, und seit Beginn des Krieges 1939 wurde der Strafvollzug ein Teil des nationalsozialistischen Terrorsystems. Ein erster Anfang, aber noch als Ausnahme, war schon seit 1934 gemacht mit Arbeitslagern im Emsland. Die hatte Lothar Gruchmann nur am Rande erwähnt und auch nicht beschrieben, wie brutal Strafgefangene dort in den von der Gestapo aufgelösten Konzentrationslagern behandelt worden sind, die von der Justiz übernommen waren. Es ist die Hölle gewesen, und Nikolaus Wachsmann schildert das ausführlich. Reichsjustizminister Gürtner war über alles informiert, tat aber nichts.

Etwas ungenauer ist die Beschreibung der so genannten »Abgaben« durch Gefängnisse und Zuchthäuser. Schon vor dem Krieg wurden politische und andere missliebige Straftäter kurz vor ihrer Entlassung der Gestapo gemeldet, die sie in die Konzentrationslager brachte. Wachsmann erweckt den Eindruck, das sei vom Reichsjustizministerium aktiv betrieben worden. Tatsächlich aber haben Minister Gürtner und sein Staatssekretär Freisler, der später berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofs, immer wieder versucht, diese für die Justiz peinlichen Überstellungen zu verhindern, und sind nur Schritt für Schritt auf politischen Druck Hitlers und Himmlers zurückgewichen.

Erst Gürtners Nachfolger, Otto Thierack, im Gegensatz zu ihm ein fanatischer Nationalsozialist, hat nach seiner Ernennung 1942 und einem Abendessen bei Hitler in der »Wolfsschanze« den Strafvollzug systematisch zu einem Instrument des Terrors gemacht, indem Strafgefangene mitten aus der Strafhaft durch Mitarbeiter des Justizministeriums zur »Vernichtung durch Arbeit« in die Konzentrationslager abgegeben worden sind, wo sie systematisch ermordet wurden. Hitler hatte schon kurz vor diesem Abendessen in seinen bekannten »Tischgesprächen« gesagt, er könne nicht zulassen, »dass in einem Moment, wo die besten Männer draußen fallen, Verbrecher am Leben erhalten werden«.

Die Stimmung in der deutschen Bevölkerung hatte sich verschlechtert durch Rückschläge im Russlandfeldzug und Kürzung von Lebensmittelrationen. Der Diktator fürchtete Unruhen im Inneren: »Kommt eine Nation nun in Not, so kann eine Handvoll konservierter Verbrecher die Kämpfer um die Frucht ihrer Opfer bringen. Wir haben das ja 1918 erlebt.« Mit dieser Angst stand er nicht allein. Auch viele Direktoren von Strafanstalten dachten so. Und Wachsmann beschreibt aufgrund sorgfältiger Durchsicht der Archive, was folgte: die »Abgabe« von »fremdvölkischen« und »unverbesserlichen« Straftätern, »asozialen Gewaltverbrechern«, anderen »Asozialen« und von politischen Gefangenen, die wegen Hoch- und Landesverrats verurteilt worden waren. Das Kapitel hat die Überschrift Die Ermordung von Justizgefangenen während des Krieges. Die Selektion fand statt durch eine Geheimabteilung des Reichsjustizministeriums in bereitwilliger Zusammenarbeit mit Gefängnis- und Zuchthausdirektoren, Strafvollzugsbeamten und der Gestapo. Das hat man bisher nicht gewusst. Im Gegenteil. Man meinte, wer erst einmal in der Strafhaft war, sei geschützt gewesen vor der Vernichtung im KZ. So wie Ernst Fraenkels Doppelstaat nicht ganz zutreffend verstanden wurde mit seiner Unterscheidung von »Normenstaat« der Justiz und »Maßnahmenstaat« der Gestapo und ihrer Konzentrationslager. Das erklärte bisher zum Beispiel das Überleben Erich Honeckers, der die kommunistische Jugendarbeit im Untergrund organisiert hatte, 1937 vom Volksgerichtshof zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt und 1945 von den Sowjets in Oranienburg befreit wurde. Wenn man die Beschreibung bei Nikolaus Wachsmann liest, der Honecker nicht erwähnt, muss man dieses Überleben jetzt eher als ein Wunder bezeichnen.

Das Buch beschreibt vieles mehr. Die Zunahme der »Abgaben« schon seit Anfang des Krieges unter Gürtner als Wettlauf der Justiz mit der Gestapo um die Gunst Hitlers, die Todesmärsche von Strafgefangenen beim Vorrücken der Alliierten, ähnlich denen von KZ-Insassen, um nur das Wichtigste zu nennen, und schließlich, wie bald nach dem Krieg das ganze Personal des Strafvollzugs einschließlich der für diesen Terror verantwortlichen Anstaltsdirektoren wieder in Amt und Würden war bis weit in die Zeit der Bundesrepublik, auch jene hohen Mitarbeiter der geheimen Sonderabteilung des Reichsjustizministeriums, die Tausende von Toten zu verantworten hatten. Alles in allem, Nikolaus Wachsmann hat ein Standardwerk geschrieben, das in einer Reihe stehen wird mit denen von Bernd Rüthers und Lothar Gruchmann.

Nikolaus Wachsmann: Gefangen unter Hitler

Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat - Siedler Verlag, München 2006 - 623 S., 28,- Euro

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.28 vom 05.07.2007, S.57
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