BERUF CHANCEN KOMPAKT Zur vollsten Zufriedenheit

Wer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis? Egal ob es sich um eine fristgerechte Kündigung oder einen Rausschmiss handelt: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gemäß 630 BGB nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Allerdings handelt es sich dabei aus juristischer Sicht um eine »Holschuld«, nicht um eine »Bringschuld«. Das bedeutet: Der Arbeitgeber stellt nicht immer automatisch ein Zeugnis aus, sondern der Arbeitnehmer muss es oftmals erst verlangen.

Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Insgesamt gibt es sechs Zeugnistypen: die Arbeitsbescheinigung, das einfache und das qualifizierte Zeugnis, das Zwischenzeugnis, das Berufsausbildungszeugnis, das Ferien-, Aushilfs- und Nebenjobzeugnis.

Heutzutage ist das qualifizierte Zeugnis Standard bei den Bewerbungsunterlagen. Es würdigt die Gesamtpersönlichkeit des Arbeitnehmers beurteilt seine Fähigkeiten sowie erbrachte Leistungen, Eigeninitiative und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten.

Welche formalen Standards gelten? Natürlich sollte das Zeugnis fehlerlos auf Firmenpapier gedruckt sein. Auch wenn der Chef erst ein paar Wochen später dazu kommt, es auszustellen: Das Datum des Zeugnisses sollte dicht am Austrittsdatum liegen und möglichst identisch mit diesem sein. Im Optimalfall hat ein Mitglied der Firmenleitung das Zeugnis unterschrieben ansonsten ein deutlich ranghöherer Mitarbeiter.

Wie ist der Aufbau? In der Überschrift steht, um welche Art Zeugnis es sich handelt. Darauf folgen in der Einleitung Angaben zu Person, Beruf und Beschäftigungsdauer. Im nächsten Absatz wird die Tätigkeit beschrieben, dann kommt zuerst eine Leistungs- und anschließend eine Verhaltensbeurteilung. Als Abschluss folgen eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung, eventuell die Gründe für das Ausscheiden und die Danksagung für die geleistete Arbeit. Neben Zukunftswünschen stehen am Ende des Zeugnisses der Ausstellungsort, das Datum und natürlich die Unterschrift des Ausstellers und seine berufliche Position.

Was darf nicht im Zeugnis stehen? Negative Formulierungen! Dazu ist der Arbeitgeber arbeitsrechtlich verpflichtet. Leider hat das zur Folge, dass sich eine Art Geheimsprache entwickelt hat: Formulierungen, die im ersten Moment positiv klingen, haben in Wahrheit eine negative Bedeutung. Steht »Zufriedenheit« im Zeugnis, bedeutet dies lediglich eine ausreichende Leistung. Damit die Beurteilung wirklich sehr gut ausfällt, sind ergänzende Wörter notwendig wie »stets« und »zur vollsten«.

Kann ich mich gegen ein schlechtes Zeugnis wehren? Es besteht die Möglichkeit zur Klage, wenn das Zeugnis nicht den inhaltlichen oder formellen Anforderungen entspricht oder der Arbeitnehmer sich unfair beurteilt fühlt. Meist kommt es aber allein durch die Drohung mit dem Rechtsweg schon zur Einigung.

Worauf achtet die Personalabteilung? Elisabeth Engel, Leiterin Personalmarketing bei Tchibo: »Wichtig ist, dass die bisherigen Arbeitsschwerpunkte zu der Stelle passen und im Arbeitszeugnis Informationen über die Dauer und den Inhalt der vorangegangenen Tätigkeit stehen. Sehr gut ist, wenn das Zeugnis zeigt, dass der Mitarbeiter bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, und das Unternehmen mit seiner Arbeit vorangebracht hat. Natürlich achten wir bei der Beurteilung der Leistungen auf die Bewertungsskala für Zeugnisse. Aber Topleute haben nicht nur Topnoten. Sie überzeugen durch ihre Persönlichkeit.«

Soll ich mein Zeugnis selbst schreiben? Wenn der Arbeitgeber das anbietet, sollte man das auf jeden Fall annehmen, rät Petra Höfers, Arbeitszeugnisberaterin bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: »Man sollte sich aber intensiv mit der Thematik beschäftigen, um das Arbeitszeugnis richtig gut zu formulieren.« Hilfe bietet die Gewerkschaft unter www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de - Buchtipp: »Das perfekte Arbeitszeugnis. Richtig formulieren, verstehen, verhandeln« (Hesse/Schrader, Eichborn, 159 Seiten, 8,95 Euro).

Aufgezeichnet von Sabine hoffmann

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.28 vom 05.07.2007, S.70
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  • Schlagworte Arbeit | Sozialstaat
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