Österreich Vom Himmel hoch
Der knapp drei Kilo schwere »Neuschwanstein 3« hat eine Debatte ausgelöst, deren philosophische Tragweite noch gar nicht abzuschätzen ist. Bei dem Stein des Anstoßes handelt es sich um einen Meteoritenbrocken, der vor fünf Jahren im Bezirk Reutte zu Boden fiel. Gefunden wurde er allerdings von einem bayerischen Physiker, der daraufhin Besitzansprüche geltend machte. Ein Gericht gab ihm nun recht, da der Sternenmüll keinen »natürlichen Zuwachs« im Sinn des Grundrechtes darstelle oder gar einen Schatz, der zwischen Grundeigentümer und Finder zu teilen sei. Der Physiker bot seinen Fund zwar einem Museum für etwa 300.000 Euro an, womit das Anti-Schatz-Argument wohl etwas ins Wanken geraten ist, doch die entscheidende Frage stellte der Bürgermeister von Reutte. Nämlich: »Wem gehört, was vom Himmel fällt?« Unglaubliche Prozesse sehen wir auf uns zukommen. Wem gehört der Regen? Kann nun jeder windige Geschäftsmann aus den Dürregebieten dieses Planeten einfach in unsere Alpen kommen, quasi als Wasserwilderer, und unseren Wiesen das lebenswichtige Nass vorenthalten, indem er es abfängt, ehe es zu Boden fällt? Ist Hagel keine höhere Gewalt mehr, sondern einfach nur Besitz des Grundeigentümers? Und wenn ja, was bedeutet das für die Versicherungen? Kann nun jene Gemeinde, wo der Hagel niedergeht, verantwortlich gemacht werden für den Schaden, den ihr Eigentum angerichtet hat? Von der Sonne ganz zu schweigen. Ist nicht jeder Freibadbesitzer für alle Hautschäden haftbar zu machen, die auf seiner Liegewiese auftreten? Die Lösung bedarf wahrscheinlich eines juristischen Meisters. Der aber fällt bekanntlich nicht vom Himmel.
Dieser Artikel wurde für die wöchentliche Österreich-Ausgabe der ZEIT geschrieben »
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- Datum 12.07.2007 - 03:23 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 12.07.2007 Nr. 29
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