Onlinedurchsuchungen Der Staat als Hacker?

Der Jurist Ulrich Sieber hält Onlinedurchsuchungen für nötig, aber nur in einem eng begrenzten Rahmen

DIE ZEIT: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will gesetzliche Grundlagen für Onlinedurchsuchungen schaffen. Worum geht es dabei?

Ulrich Sieber: Onlinedurchsuchungen sollen Ermittlern den Zugang zu privaten Computersystemen und das Ausspähen der darin gespeicherten Daten ermöglichen. Für das heimliche Eindringen in die Systeme können Sicherheitslücken des Betriebssystems genutzt werden. Dem Nutzer kann aber auch ohne sein Wissen ein Computerprogramm wie etwa ein Trojanisches Pferd zugespielt werden, das dann von innen heraus die Türen öffnet und während einer Onlineverbindung Kontakt mit seinem Auftraggeber aufnimmt. Man kann auch Verbindungskanäle nutzen, über die aus dem Internet regelmäßig Updates für Software heruntergeladen werden.

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ZEIT: Das werden die Softwarefirmen aber nicht zulassen wollen.

Sieber: Im Extremfall könnten die Unternehmen wie bei der Telekommunikation zu einer Kooperation gesetzlich verpflichtet werden, was derzeit aber noch niemand vorschlägt. Die in Computerprogrammen bereits vorhandenen Sicherheitslücken und »Hintertüren«, die den meisten Nutzern in ihrer Gefährlichkeit nicht bewusst sind, zeigen sich jedoch schon heute, wenn ein neu gekaufter Computer ohne geeignete Schutzsoftware an das Internet angeschlossen wird. Die bereits aufgespielten Programme des PC sowie eindringende Schadprogramme setzen sich dann mit Servern der Softwarehersteller in Verbindung oder starten in verschlüsselter Form auch einen Datenaustausch mit einer Reihe weiterer, vom Nutzer meist nicht identifizierbarer Rechner. Solche Schwachstellen und »Hintertüren« könnten – auch im Rahmen einer freiwilligen Sicherheitspartnerschaft – ebenfalls von Ermittlungsbehörden genutzt werden.

ZEIT: Wie schätzen Sie die Folgen ein?

Sieber: Eine strategische Partnerschaft zwischen der privaten Computer- und Internetindustrie und dem Staat könnte in der heutigen Informationsgesellschaft eine bisher noch nicht da gewesene Überwachungsqualität bedeuten, wenn keine klaren gesetzlichen Grenzen gezogen werden.

ZEIT: Wie könnten Computernutzer reagieren?

Sieber: Das Eindringen über Datenleitungen lässt sich bis zu einem gewissen Grad durch Firewalls stoppen. Das Zuspielen von Computerprogrammen kann durch verschlüsselte Kommunikation unterbunden werden. Virenscanner können das Einschleusen von Schadsoftware verhindern. Aber es ist schwer zu beurteilen, wie der Wettlauf von Angriffs- und Schutzmechanismen ausgehen wird.

ZEIT: Warum reicht den Sicherheitsbehörden die klassische Durchsuchung nicht mehr?

Sieber: Die geplante Onlinedurchsuchung würde geheime Ermittlungen ermöglichen und eine längerfristige Überwachung von Aktivitäten. Wenn heute beim ersten Ermittlungszugriff nicht gleich alle Daten des Verdächtigen und seiner Komplizen gesichert werden, kommt es häufig zur Löschung oder Auslagerung nicht aufgefundener Beweismittel – im Internet ist dies mit wenigen Tastatureingaben leicht möglich. Geheime Ermittlungen sind daher zum Beispiel wichtig, wenn illegale Inhalte wie Kinderpornografie auf eine Vielzahl von Rechner verteilt werden. Außerdem ist es mit einer längerfristigen Onlineüberwachung möglich, Passwörter auszuspähen oder auf verschlüsselte Daten zuzugreifen, wenn der Nutzer die Daten unverschlüsselt auf dem Bildschirm hat. Schließlich wird auch die Aufzeichnung einer flüchtigen Kommunikation möglich, zum Beispiel wenn der Verdächtige über das Internet telefoniert oder beim Chat. Die Onlineüberwachung kann damit zu einem Zugriff auf eine Vielzahl von Daten führen, die sonst aufgrund ihrer Flüchtigkeit nicht verfügbar wären.

ZEIT: Welche Gefahren sehen Sie für die Bürger?

Sieber: Das erste gravierende Problem der Onlinedurchsuchung liegt in ihrer Heimlichkeit. Dadurch können Kontrollmöglichkeiten, ein effektiver Rechtsschutz und das rechtliche Gehör des Betroffenen entfallen. Das zweite Problem liegt in der großen Menge und der Qualität der verfügbaren personenbezogenen Daten. In vielen Rechnern werden der E-Mail-Verkehr mehrerer Jahre, der klassische Schriftverkehr, die Krankenkassenabrechnung, die Steuererklärungen oder die Tagebuchaufzeichnungen gespeichert. Bei der längerfristigen Onlineüberwachung entsteht eine neue Dimension der Personenüberwachung. Außerdem können Daten gelöscht oder verändert werden, wenn Ermittler in Rechnersysteme eindringen. Die von einem »Bundestrojaner« verursachte Lücke des Sicherungssystems könnte auch von anderen Personen ausgenutzt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass vom Gesetz eingeräumte Befugnisse überzogen werden – etwa wenn nach dem Eindringen in die Rechner die angeschlossenen Mikrofone und Kameras eingeschaltet werden. Dann würde sich die Onlinedurchsuchung, vom Nutzer unbemerkt, zu einem umfassenden Daten-, Lausch- und Spähangriff entwickeln, bei dem Geräusche und Bilder sowie alle Tastatureingaben und Bildschirmanzeigen in Echtzeit mitverfolgt und aufgezeichnet werden.

ZEIT: Für wie wahrscheinlich halten Sie eine solche Entwicklung?

Sieber: Entsprechende Handlungen oder Absichten darf man den deutschen Ermittlern nicht unterstellen. Die technisch möglichen Ausdehnungen von Onlinezugriffen verdeutlichen jedoch, dass die Gesetze eindeutig formulierte Grenzen und Sicherungen enthalten müssen. Die sind schon deshalb erforderlich, um Schutzbehauptungen von Beschuldigten entgegentreten zu können, dass Daten manipuliert oder kinderpornografische Bilder untergeschoben wurden.

ZEIT: Wie wirkt sich die Vernetzung aus?

Sieber: Weil die an das Internet weltweit angeschlossenen Rechner häufig nicht ausreichend geschützt sind, kann im gesamten globalen Cyberspace leicht auf eine Vielzahl von Daten zugegriffen werden. George Orwell könnte heute Visionen entwickeln, in denen die großen Datenspeicher einer staatlichen Behörde, die Suchmaschinentechnologie von Google und die Zugriffskanäle von Microsoft zum Aufbau einer gigantischen Datenbank eingesetzt würden. An einer Stelle liefen dann automatisch die Informationen aus Rechnern auf der ganzen Welt zusammen.

ZEIT: Gibt es Gründe, die einen so starken Eingriff des Staates in die Privatsphäre rechtfertigen?

Sieber: Bei neuen komplexen Kriminalitätsformen wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Korruption geht es zum Beispiel um den Schutz der Bürger gegen Anschläge, den Schutz des Staates gegen Unterwanderung oder den Schutz von Kindern gegen Missbrauch durch organisierte Straftätergruppen. Diese Risiken resultieren teilweise aus einer arbeitsteiligen Spezialisierung der Straftäter in organisierten Gruppen oder aus Besonderheiten des Internets. Gerade im Internet zeigen sich massive Probleme der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie der Verschlüsselung. Onlineüberwachungen sind deshalb in eng begrenzten Fällen, unter bestimmten Bedingungen und in gewissen Grenzen erforderlich.

ZEIT: Wie müsste der gesetzliche Rahmen gestaltet sein, damit der Rechtsstaat nicht beschädigt wird?

Sieber: Zum Schutz der Freiheitsrechte der Betroffenen sind diese Eingriffe so auszugestalten, dass sie zielgenau nur für konkrete und schwere Verdachtsfälle oder dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit anwendbar sind. Sie müssen darüber hinaus kontrollierbar sein, das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren und nicht inflationär eingesetzt werden können.

ZEIT: Wie müsste das konkret aussehen?

Sieber: Zunächst muss zwischen Ermächtigungen in der Strafprozessordnung, in den Polizeigesetzen und in den Gesetzen über die Geheimdienste unterschieden werden. Für das Strafprozessrecht brauchen wir eine Änderung des Grundgesetzes. Die Onlineüberwachung muss dabei auf gesetzlich bestimmte schwere Delikte begrenzt werden. Die Vorschrift darf nicht automatisch eine Raumüberwachung mit Hilfe eingeschalteter Mikrofone und Videokameras implizieren. Eine Begrenzung des Eingriffs ergibt sich außerdem aus den Zeugnisverweigerungsrechten und aus der Unantastbarkeit des »absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung«. Unklar ist allerdings, wie die Ermittlungsbehörden entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Datenerhebung im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung vermeiden können, ohne bereits die Daten geprüft zu haben. Der notwendige Richtervorbehalt sollte durch ein dreiköpfiges Kollegium ausgeübt werden, das jede Maßnahme auf der Grundlage von ausreichenden Informationen rechtfertigen und begründen muss. Von zentraler Bedeutung sind Verpflichtungen zur Protokollierung aller Aktivitäten, da nur so ein Missbrauch verhindert werden kann. Unverzichtbar sind auch Pflichten zur Benachrichtigung des Betroffenen. Und nicht zuletzt sollte ein parlamentarisches Kontrollgremium die Maßnahmen überprüfen.

Die Fragen stellte Gunhild Lütge

 
Leser-Kommentare
  1. Seit Einführung der modernen Kryptographie mit Public/Private Key Verfahren ist es möglich beliebige Daten so zu verschlüßeln, dass selbst unter massivstem Einsatz von Rechenleistung 10 bis 20 Jahre dauert diese zu entschlüßeln. Natürlich sind dann alle Daten die mit demselben Schlüssel verschlüßelt wurden lesbar, doch wer hindert mich daran einfach den Schlüssel zu wechseln ? Und was bringt es die Kommunikation eines Terroristen abzuhören, wenn der Inhalt erst 10 Jahre nach der Anschlagsplanung verfügbar ist ?
    Auch das einschleusen der "Bundestrojaner" in die zu überwachenden Rechner kann durch den Einsatz moderner Kommunikationsmethoden wie beispielsweise IPSec wirkungsvoll verhindert werden, indem durch kryptographische Verfahren die Integrität (die Daten wurden nicht verändert), die Authentizität (die Daten kommen vom richtigen Absender) und die Vertraulichkeit der Daten sichergestellt wird ?
    Außerdem müssen die Pakete um überhaupt verändert werden zu können alle an einem zentralen Vermittlungsknoten vorbeigeleitet werden. Dies ist durch die Struktur des Internets sowieso nur durch Mitarbeit der Telekommunikationsunternehmen zu gewährleisten, die dann bestimmt, so wie bei der Speicherung der Kommunikationsdaten, auch dafür die Kosten übernehmen müssen.
    Zusätlich ergibt sich das Problem der Identifikation der Zielperson oder des Zielrechners. In heutigen Netzen bleibt dazu eigentlich nur die global eindeutige MAC Adresse der Ethernet Karten. Doch auch diese können mit der nötigen technischen Ausstattung durchaus geändert werden. Und wer hindert einen potentiellen Straftäter daran einfach mehrere Rechner zu benutzen ? Oder sich wie in der guten alten Zeit einfach per Akkustikkoppler an einer Telefonzelle einzuwählen ?
    Also bleibt eigentlich nur die Möglichkeit absichtlich Hintertüren in weit verbreitete Softwareprodukte einzubauen. Diese Möglichkeit kann bei Open Source Software schon durch die freie Verfügbarkeit des Quellcodes ausgeschloßen werden. Bleibt also noch die Software von den großen Softwarekonzernen wie z. B. Microsoft. Aber welcher Konzern wird das machen ? Der Absatzmarkt für dessen Produkte würde bei bekanntwerden der Sicherheitslücke zusammenbrechen, weil diese Hintertür nichts weiter ist als eine absichtliche, verborgene Sicherheitlücke deren ausnutzen per Definition nicht bermerkt werden darf. Also genau das richtige für Industriespionage. Oh und wer zwingt potentielle Kriminelle dazu gerade diese Software einzusetzen wenn es Open Source Alternative gibt, bei denen der Einbau einer solchen Hintertür schon durch die Einsehbarkeit des Quellcodes unmöglich ist ?
    Natürlich ist es möglich den Einsatz von Software und Kryptographiesystemen durch Gesetze zu beschränken aber im globalen Umfeld des Internets wohl kaum praktikabel. Und wiesoe sollte sich ein Krimineller an diese Gesetze halten wenn er viel weitreichendere Straftaten plant ?
    Als Fazit kann ich sagen, der Bundestrojaner hat für Straftaten die mit öffentlich verfügbarem Know How und sorfältiger Vorbereitung durchgeführt werden keinerlei Relevanz. Die organisierte Kriminalität wird in keiner Weise
    bedroht und die einzigen Opfer sind wie immer nur die uninformierten Bürger und Kleinkriminellen zu deren Verfolgung ein unglaublich Teures unpraktisches und maßlos überzogenes Verfolgungsinstrument geschaffen wird.
    Aber da es so sein wird wie immer, dass die an der Enscheidungsfindung beteiligten Personen herrlich uninformiert über die technische Seite des Themas sind (siehe http://de.sevenload.com/v...) wird mit dem Bundestrojaner ein völlig unbrauchbares Überwachungsinstrument geschaffen und der Steuerzahler muss einmal mehr unnötig Ausgaben in ungeahnter Höhe für sinnlose Spielzeuge von Politikern und Strafverfolgern tragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Krick

  2. Erst hiess es von fast allen Seiten: Nein!, jetzt schleichen sich die Argumente als logische Schlussfolgerungen in die Diskussion. Und nur am Rande wird noch erwähnt, dass man dafür das Grundgesetz ändern muss. Ist ja auch nur eine kleine Sache. 'Bei neuen komplexen Kriminalitätsformen wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Korruption ...' Neu? Welcher Punkt ist davon neu? Aber es kommt noch besser: 'Von zentraler Bedeutung sind Verpflichtungen zur Protokollierung aller Aktivitäten, da nur so ein Missbrauch verhindert werden kann. Unverzichtbar sind auch Pflichten zur Benachrichtigung des Betroffenen. Und nicht zuletzt sollte ein parlamentarisches Kontrollgremium die Maßnahmen überprüfen.' So erstmal zur Protokollierung. Da erinnere ich mich doch gerade an einen riesigen Datenverlust bei der Bundeswehr, selbst die Sicherungskopien sind weg. Erstaunlich was dann von der Protokollierung noch übrigbleibt, wenn es um Terrorismus geht. Noch besser, Korruption, hier hätten wir das Beispiel Sachsen, Missbrauch von Daten, nein, bestimmt nicht nicht. Und am besten, die Benachrichtungspflicht des Betroffenen: An die organisierte Kriminalität oder an den Terroristen kommt die Mitteilung, sie werden überwacht! Entschuldigung bitte, aber spätestens in diesem Moment wird der ganze Gedankengang dieses Interviews, nämlich das Onlinedurchsunchungen nötig und wirksam sind, ad absurdum geführt. Protokollierung zum Schutz vor Missbrauch, funktioniert ja schon mal in diesem Staat nicht, wenn die betroffene Stelle das nicht will. Parlamentarische Kontrollgremien nehmen in diesem Lande ja erst die Arbeit auf, wenn der Skandal schon vorbei ist und dem Betroffenen nicht mehr zu helfen ist. Ach ja, und wenn man zumindest damit die rechtmässigkeit überprüfen will, dann verschwinden die gesamten Daten. Onlinedurchsuchung, deutlicher gesagt, Onlineüberwachung: Nein, danke!

    • eire00
    • 23.07.2007 um 11:02 Uhr
    3. 1984

    Es ist unglaublich, wie sie unter Vorwande der Kriminalitäts- oder Terrorbekämpfung unsere Freiheit beschränken wollen. Jetzt kann man das Bauen, um angeblich uns die Sicherheit zu bieten, der allmächtigen Staat sehen.

    Hielte die Staat ihre Hände von Internet fern ! Von unserer Freiheit fern !

    • coeps
    • 23.07.2007 um 11:13 Uhr

    ...der eigene technischen Unverstand auf jeden Straftäter projeziert?

    ....Kann aber auch ohne sein Wissen ein Computerprogramm wie etwa ein Trojanisches Pferd zugespielt werden, das dann von innen heraus die Türen öffnet und während einer Onlineverbindung Kontakt mit seinem Auftraggeber aufnimmt....
    Ja Ja, das ist schon möglich. Vorrausgesetzt der Rechner verwendet ein übliches Betriebssystem, hängt am Netz, hatt möglichst viele Ports offen. Und der Nutzer ignoriert einfach, dass Daten versendet werden.... weitere Eigenschaften einer Laborumgebung...

    ....setzen sich dann mit Servern der Softwarehersteller in Verbindung oder starten in verschlüsselter Form auch einen Datenaustausch mit einer Reihe weiterer, vom Nutzer meist nicht identifizierbarer Rechner. Solche Schwachstellen und »Hintertüren« könnten.....
    Genau: typische Verhaltensweise einer Person, die was zu verbergen hat.

    ... die in Computerprogrammen bereits vorhandenen Sicherheitslücken und »Hintertüren«, die den meisten Nutzern in ihrer Gefährlichkeit nicht bewusst sind...

    Frage? Gilt das auch für Kriminelle ????

    ....Aber es ist schwer zu beurteilen, wie der Wettlauf von Angriffs- und Schutzmechanismen ausgehen wird.....

    Ich wage mal ne Prognose: Schon aus reiner Überzeugung, werden sich Gruppen wie der CCC um die technische Behandlung von "Bundestrojanern" kümmern. Und die wirklich guten Leute arbeiten nicht beim BKA (zumindest lässt sich das aus dem Verhalten der Bundeswehr schliessen). Da wird woanders sehr viel mehr Geld für Sicherheitsprofis gezahlt...

    Das klingt alles so schön einfach. Als würde sich jemand, der zu verbergende Daten auf seinem Rechner hat verhalten, wie eine (ich bediene mal ein Klischee) Hausfrau, welche zwei mal die Woche ihre E-Mails auf einem Windows-Rechner abruft und jeden Anhang aufmacht. Schon das Einhalten weniger Regeln macht eine Durchsuchung definitiv technisch unmöglich.

    Herr Frank Krick hat es schon gesagt:
    ...ein völlig unbrauchbares Überwachungsinstrument geschaffen und der Steuerzahler muss einmal mehr unnötig Ausgaben in ungeahnter Höhe für sinnlose Spielzeuge von Politikern und Strafverfolgern tragen...

    Aufpassen muss nicht der Kriminelle, sondern der unbescholtene Bürger, welcher sich nicht um seine Datensicherheit sorgt. Wie gut unsere demokratischen Sicherheitsmechanismen funktionieren, kann man ja beobachten.

  3. Ein Zielgerichteter Einsatz von Bundestrojanern, wie soll das aussehen?

    Nemen wir an die zu überwachende Person setzt aus OpenSource OS und hält elementare Sicherheitsregeln ein, nur SSH /SFTP freigaben firewall, rechner hineter NAT/Router regelmäßige updates.

    Wie soll in so ein System zielsicher eingeborchen werden. Nemen wir an der Einbruch gelingt, hierfür muß zwingent GPL-ter Code verändert und modifiziert werden.

    Das wirft schon ein paar Probleme auf :

    Um die Aufdeckung des Angrifs zu verschleiern müssen Eingriffe in das System vorgenommen werden (Rootkits, etc). Derartige Rootkits sind eine Sicherheitslücke und könne früher oder Später auch von anderen genutzt werden (Sieh auch den Skandal um den Sony/BMG kopierschutz mit Rootkit).

    Wer Hafted für für Angriffe dritter welche das vom Staat genutze Rootkit mitnutzen?

    Wann und wie legt der Staat den Code offen den er für seine Zugriffe Nutzt, zumindest für angriffe auf freie Systeme kommt er nicht umher GPLten Code zu weiterzuverarbeiten. Den MUß er offenlegen.

    Wer soll überhaubt sicherstellen das die ermittler ihre mgglichkeiten nicht nutzen um die Straftaten erst zu begehen nach den vorgeblich gefarndet wird? Wer alle Passwörter hat kann das.

    Mit einem Rechtsstaat nicht mehr vereinbar

  4. Wer diese Frage der Justizministerin an die Kinder von den Kindernachrichten (ZDF?) gesehen hat, weiss, welche Art von Analfabeten dieses Land regiert. Der Angriff mit Bundestrojanern ist ein Angriff von Ahnungslosen auf Ahnungslose. Die Einzigen, die er niemals erreichen wird, sind Terroristen und ernsthaft Kriminelle. Und natürlich Profis, die ihre Heim-Netze ordentlich gesichert haben. Das wird die dann aber automatisch in den Verdacht bringen, zu den Terroristen oder den Kriminellen zu gehören. So schlicht ist bekannterweise die Logik unserer Staatssicherheit 2.0.
    Schöne neue Welt...

  5. dieser Maßnahmen, nämlich die Terroristen und die organisierte Kriminalität, werden sich sehr schnell auf derartige Methoden einstellen könne. Wer verlangt denn eigentlich von einem Terroristen oder erst recht von der organisierten Kriminalität, dass diese dauerhaft mit dem gleichen Rechner online sind?
    Möglichkeiten, den Rechner zu schützen, der online geht, bestehen ja eh schon ohnehin. So wird eine Überwachung durch den Staat wohl eher zum Glücksspiel denn zu effektiven Waffe wider dem Terrorismus. Kommt jetzt noch hinzu, dass die Terroristen ihre Mails auf einem anderen Offline-Rechner schreiben, dort verschlüsseln und lediglich per USB-Stick oder meinetwegen Diskette zum Onlinerechner bringen, erfährt Vater Staat nichts mehr. Er kann lediglich die Kommunikationswege aufzeichnen.
    Damit das nicht zu einem Mittel der präventiven Bürgerbelästigung - entschuldigung, der Srafverfolgung und Gefahrenabwehr selbstverständlich - werden kann, muss jeder Bürger anfangen, nur noch verschlüsselte Mitteilungen zu senden.
    Herr Sieber scheint zwar dafür zu plädieren, enge Voraussetzungen an den Einsatz einer solchen Maßnahme zu knüpfen und sie auf wenige Straftaten zu beschränken, doch wie wir am Beispiel der Mautdaten sehen, werden derartige Beschränkung meist beim erstbesten Grund aufgehoben.
    Als Beispiel mag da auch die Kontostammdatenabfrage dienen. Diese wurde ausweislich der Gesetzesbegründung zur Terrorabwehr eingeführt und dient nun zur Ermittlung von vermeintlichen Sozialhilfebetrügern. Nicht das diese Helden der Nation wären, aber ihr Delikt - so sie es denn begangen haben - ist um ein vielfaches weniger schädlich.
    Führen wir nun also eine Online-Überwachung trotz ihrer wohl zu erwartenden Ineffektivität ein und beschränken diese auf Straftaten im Terrorismusbereich, werden wir wohl kurz darauf eine Ausweitung erleben. Irgendein vergrämter, alter Politiker wird dann lauthals verkünden, dass die Überwachung von * (bitte einsetzen) unabdingbar ist. Und schon haben wir die nächste Stufe erreicht.
    Es trifft so oder so die Bürger. Keiner kann sich mehr sicher sein, ob da nicht ein Beamter - immerhin im weiteren Sinne Angestellter des Volkes - mithört oder mitliest. Und das führt selbst ohne weitere Konsequenzen dazu, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, weil sich immer weniger trauen, sie auszuüben.
    In Zeiten, in denen "keine Denkverbote" herrschen dürfen, kann man sich also scheinbar nur noch fragen: "Wer hört zu, wenn ich meine Gedanken niederschreibe."

    @joergheinrich: Das wäre allerdings eine extrem interessante Überlegung, wie der Staat Codes unter GPL aushebeln will, ohne selbst GPL einzusetzen. Ich tippe mal gaaaaaaanz vage darauf, dass eine weitere gesetzliche Regelung geschaffen wird, die dem Staat Sonderrechte bei GPLs gewährt.

    • Mzungu
    • 23.07.2007 um 12:33 Uhr

    Kritisches Nachfragen anstatt brav Stichwortgeben lernen Sie hier:

    Im ARD-Morgenmagazin: Politiker zum Thema Internet…

    Kinderreporterin fragt Zypries:
    “Nennen Sie uns doch mal ein paar Browser.”
    Zypries antwortet:
    “Browser - Was sind denn jetzt noch einmal Browser?”

    Darauf die beiden Kinderreporterinnen zueinander:

    “Um Computer gehts doch eigentlich. Die anderen Fragen sind dann eigentlich geschmissen.”

    Spätenstens wenn Prof. Sieber meint: "Die bereits aufgespielten Programme des PC...", dann möchte ich auch gerne wissen, welche Browser und welche Betriebsysteme er benutzt und kennt. Oder erledigt das, wie bei vielen unserer Volkvertreter, der Praktikant?

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