Flatrate-Trinken Noch ein Wodka gefällig?
Wie Niedersachsens Hauptstadt Hannover versucht, öffentliche Gratisbesäufnisse für Jugendliche zu verbieten.
Eine Stunde vor Mitternacht, an einem kühlen Freitagabend Ende Juni, setzte die Stadt Hannover ein Zeichen. Marc Hansmann, Ordnungsdezernent im Rathaus, baute sich vor der Diskothek Funpark und der Fernsehkamera eines Privatsenders auf und verkündete, dass die Stadt von nun an keine Kompromisse mehr machen werde. Kampf den Flatrate-Partys! Wenige Meter entfernt, verschwanden unterdessen junge Frauen und Männer in der Diskothek, sie folgten einem Versprechen: Trinken bis zum Umfallen, Wodka-Mischungen für zehn Cent das Glas.
Vier Monate liegt der Tod jenes 16-jährigen Berliners inzwischen zurück, der den fragwürdigen Genuss von 52 Tequilas nicht überlebte. Der Fall zog eine kurze Debatte über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs unter Jugendlichen im Allgemeinen und sogenannter Flatrate-Partys im Besonderen nach sich und endete mit der Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission. Jene wiederum befand, dass es neuer Verbote nicht bedürfe. Auch so schon erlaube es das geltende Recht den Städten und Gemeinden, den Ausschank allzu preiswerten Alkohols zu untersagen.
Bis zu diesem Votum hatten die Hannoveraner auf die Kraft der besseren Argumente gesetzt. Die Stadt bat Gastronomen und Geschäftsführer zu Gesprächen, sie entwarf freiwillige Verzichtserklärungen. Kein Wirt unterschrieb. Einige erklärten sich immerhin bereit, auf Flatrate-Offerten zu verzichten, sofern sich auch der Konkurrent um die Ecke der Initiative anschlösse.
Sollte man also Jugendlichen ihre Gratisbesäufnisse verbieten? Die städtischen Juristen zögerten. Zu unklar war die Rechtslage zwischen Jugendschutz und Gaststättengesetz, zu wenig greifbar waren die Paragrafen, zu absehbar die Manöver, durch die Gastwirte die Verbote mittels leicht geänderter Offerten umgehen würden. Am Ende gab das Urteil der Experten aus Bund und Ländern den Ausschlag für das Verbot. Moralische Unterstützung kam von Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP), sonst ein Apologet des freien Unternehmertums, der Städte und Gemeinden ermutigte, energisch vorzugehen.
Also verbieten – aber was genau? Wo steht geschrieben, was eine Flatrate-Party ist? Unbegrenzte Mengen Alkohol zum Festpreis bietet ja jede legale All-inclusive-Veranstaltung. Dennoch: Nach der Interpretationshilfe der Kommission gelangte die Stadt zu dem Schluss, dass man selbst dann gewönne, gingen Prozesse gegen Wirte verloren. »Wir haben es dann wenigstens versucht«, sagt Hansmann und verkündete vor der Kamera die neue Linie.
Seither beharken sich Dezernent und Funpark-Geschäftsführer Louis Meyer schriftlich. Die Stadt verbot die Zehn-Cent-Drinks, verzichtete in der Begründung auf eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen und argumentierte mit dem Gaststättengesetz: Die Gesundheit der Gäste sei gefährdet, außerdem dürfe an erkennbar Betrunkene kein Alkohol ausgeschenkt werden. Was wohl ungeahnte Folgen für Volksfeste und Fußballstadien hätte, würden diese Vorschriften plötzlich ernst genommen.
- Datum 26.07.2007 - 11:18 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 19.07.2007 Nr. 30
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aber allzu betrunkene Jugendliche kann man vermutlich zur Nachtzeit mit konsequenten Alkoholkontrollen auf dem Parkplatz dazu bewegen, dass sie dauerhaft zur Apfelsaftschorlen-Flatrate nebenan migrieren. Konsequente kommunale Bemutterung wirds schon richten.
dass man es verbieten muss dass Jugendliche sich praktisch tot zu saufen.Haben diese Wirte selber keine Kinder ? oder einen Sinn von Verantwortung??
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