Nachwuchsforschung Doktorspiele
Das Promotionsrecht der Universitäten ist bedroht. Der Verlust der Titelhoheit würde den Hochschulen schaden und sie um ihr bestes Personal bringen.
Die Universität hat viel von ihrer traditionellen Exklusivität verloren. Weder ist sie wie in früheren Zeiten der einzige Hort der Gelehrsamkeit noch die wichtigste Karriereschmiede für die Elite. Ein Privileg jedoch ist den Hochschulen bis heute verblieben: das Recht, Titel zu vergeben. Wer seinen Namen mit einem Kürzel veredeln möchte, muss eine Hochschule absolvieren.
Doch das letzte und wichtigste Alleinstellungsmerkmal der Universität ist von mehreren Seiten bedroht. Die Wirtschaft möchte selbst einen akademischen Abschluss vergeben, den Professional Bachelor. Fachhochschulen drängen seit Langem auf ein eigenes Promotionsrecht. Und in außeruniversitären Instituten – ob sie unter dem Dach von Max-Planck, Helmholtz oder Leibniz leben – wächst der Wunsch, den Forschungsnachwuchs selbst auszubilden. Bisher leben sie von den Doktoranden der Universitäten.
Das muss auch in Zukunft so bleiben. Denn der Verlust der Titelhoheit würde nicht nur die betroffenen Abschlüsse entwerten, sondern ebenso den Universitäten schaden. Zum einen nämlich sollte ein akademischer Grad eine akademische Ausbildung voraussetzen. Zum anderen drohen die Universitäten ohne das exklusive Promotionsrecht ihr wichtigstes Personal zu verlieren: hochkarätige Professoren und vielversprechende Nachwuchsforscher.
Es wird den Universitäten aber kaum helfen, allein auf Vorrechte der Vergangenheit zu pochen. Vielmehr müssen sie sich ihrer in der Gegenwart auch würdig erweisen. Diese Wahrung eigener Standards ist – höflich ausgedrückt – nicht immer gewährleistet. Manche Universitätsprofessoren forschen heutzutage weniger als ihre Kollegen von der Fachhochschule. Der Wissenschaftsrat hat deshalb schon einmal erwogen, ob man manchen Uni-Fakultäten mangels Forschungsaktivität das Promotionsrecht aberkennen sollte. Diese Überlegung ist leider berechtigt.
Falsch wäre es auch, sich aus Angst vor der feindlichen Übernahme der Zusammenarbeit mit der Konkurrenz zu verschließen. Vielmehr müssen die Universitäten die Kooperation suchen. Nichts spricht etwa gegen Promotionsprogramme mit Fachhochschulen, an denen auch FH-Professoren als Gutachter beteiligt sind – solange die Universität die Regie führt.
Auch gemeinsam mit Max-Planck- und Helmholtz-Instituten organisierte Graduate Schools sind eine gute Idee, um Forschungskräfte zu bündeln. Nur sollten die Universitäten häufiger selbst den Anstoß für diese Einrichtungen geben und deren Existenz nicht – wie es zurzeit geschieht – von den Fördergeldern der Exzellenzinitiative abhängig machen. »Öffnung, nicht Isolation« lautet die Überlebensstrategie.
- Datum 30.07.2007 - 04:06 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 26.07.2007 Nr. 31
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Der Artikel ist nur zu wahr. Ein Beispiel wie ich es hier bei mir immer wieder erlebe. Die Hochschule Darmstadt im Fachbereich Informatik schneidet in aktuellen Umfragen immer wieder herrausragend ab - die Lehre dort ist auf hohem Niveau ebenso wie die Forschungsmöglichkeiten. Herrausragenden Studenten können dort aber nicht Promovieren - da bisweilen das Recht auf die Promotion fehlt.
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, daß die nahegelegen TU Darmstadt diese Studenten mit Kusshand aufnehmen würde.
Das Gegenteil ist der Fall: Hier herrscht ein unfreundliches Klima der Konkurrenz so das diese Stundenten ausweichen müssen an Universitäten, wie bspw. die RWTH Aachen ohne solche "Nachbarschaftsalüren". Mit einem großen Schaden für den Standort Darmstadt.
Ich bin für ein dynamisches Promotionsrecht.
wie bitte? die uni ploetzlich als garant fuer einheitliche standards, wenn herausgeber von tageszeitungen mit unveraenderten magisterarbeiten an anderen unis promovieren.... ausserdem: jeder darf doch selbst entscheiden, welchen titel er von welcher institution haben moechte. und ich glaube nicht, dass z.b. max planck da eine schlechte adresse ist. eher eine auszeichnung, in vielen bereichen.
Also zumindest hier in Stuttgart ist die Kooperation zwischen MPG und Universitaet in Bezug auf die Promotion ueberhaupt kein Problem.
Dieser Zwang zur Kooperation macht auch Sinn, denn die MPG beschraenkt sich eben auf Forschung. Ein gewisses Ausmass an Lehre gehoert aber auch dazu...
Warum einer weiteren Zersplitterung der Forschungslandschaft das Wort reden?
Am 'anderen' Ende (Fachhochschulen) kenne ich mich nicht so aus. Die erste Frage die sich natuerlich stellt ist:
Wenn einigen FHs so viel an einem Promotionsrecht liegt, warum bemuehen sie sich dann nicht um Universitaetsstatus?
Denn den Unterschied FH/Uni bis zur Unkenntlichkeit verwaessern zu wollen ist glaube ich nicht der richtige Weg.
(Zu) Kurz gesagt: Kooperation und Koexistenz ja, Beliebigkeit nein.
Das Kompetenzgerangel ist nicht nur auf Darmstadt beschraenkt, sondern ein wesentlicher soziologischer Bestandteil der Implementierung der bekannten pseudo elitaeren wissenschaftlichen Machtstruktur in unseren Beamtensystem (soziologisch gesehen laengst erkannt und kalter Kaffee).
Man kann den bekanntlich sehr kreativen FHs nur den Rat
geben, sich davon schnell zu verabschieden, um sich gleichzeitig ein neues wissenschaftliches Selbstbewustsein zu verleihen.
Das die Uni-Profs, eben meistens nur Verwaltungsangestellte in Sachen Wissenschaft, des oeffteren nicht wissen was die Doktoranden machen, ist bekannt (Ihr Thema). Dies sollte man aber als ganz natuerlich ansehen, denn eine echte Doktorarbeit ist eine eigene, selbstaendige wissenschaftliche Arbeit. Die Ergebnisse sollten nicht nur aus Gruenden des Schutzes des geistigen Eigentums, vom Kandidaten alleine zur Veroeffentlichung in Journalen gebracht werden, ohne Koautoren, auch als zu erbringende und zu bewertende eigenen Promotions-Leistung.
Die Professoren Untat sollte sich wieder an die Regeln des korrekten wissenschaftlichen Arbeitens halten, vielleicht koennen die FHs es ihnen vormachen auch weil Forschung mit der Randbedingung der klugen Anwendung besser zu evaluieren und zu bewerten ist.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum "der Verlust der Titelhoheit" bei den Universitäten "die betroffenen Abschlüsse entwerten" würde.
Ich stimme aber zu, dass ein akademischer Grad weiterhin eine akademische Ausbildung voraussetzen muss. Es spricht jedoch nichts dagegen, den Fachhochschulen das Promotionsrecht zu verleihen. Warum sollte man dort schlechter forschen können als an Unis, wo man seinen Doktorvater bisweilen nur von hinten sieht.
Man kann darüber diskutieren, ob sich die FHs das Promotionsrecht einzeln verdienen sollten - durch Nachweisen, dass gute Forschung und Betreuung gewährleistet sind -, aber es gibt keinen Grund, die FHs noch länger in ihren Rechten zu beschneiden. Vor allem, da die Stellung von deutschen FHs weltweit recht einzigartig ist beziehungsweise diese durch die Internationalisierung der Hochschullandschaft eh schon längst - zumindest was die Studienabschlüsse anbelangt - mit den Universitäten gleichgezogen haben.
Ich fände es obendrein auch nicht schlimm, wenn Forschungsinstitute das Promotionsrecht bekommen würden. Voraussetzung müsste eben nur sein, dass auch wirklich eine akademische Ausbildung gewährleistet ist. Das Motto der Zeit ist sind doch Transparenz und Wettbewerb. Warum sollten die Universitäten da einen besonderen Schutz bekommen? Sie werden sich beweisen müssen - trotz Konkurrenz.
Jan Söfjer, Dipl.-Online-Journalist (FH)
Eine Sache stört mich doch: Warum wird andauernd auf die Fachhochschulen eingehackt, wenn es um das Thema Promotionsrecht geht? Eine FH vermittelt wissenschaftliche Befähigung. Gesetzlich ist Master Uni/Master FH vollkommen äquivalent. Uni: Nase runter!
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