Altersvorsorge Ein Flicken für das Rentenloch
Neue Produkte sollen der Rürup-Vorsorge zum Durchbruch verhelfen. Der Nutzen bleibt zweifelhaft.
Bert Rürup kennen viele. Seit Jahren begleitet der Ökonom fast alle wichtigen Sozialreformen der Bundesregierung, er ist der Kopf der Fünf Weisen und doziert im Fernsehen darüber, was sich in diesem Land ändern muss. Die Deutschen kennen Rürup, er ist, könnte man sagen, populär. Ein Ergebnis seines Reformeifers trägt sogar seinen Namen, populär ist es nicht: die Rürup-Rente. Das 2005 eingeführte Produkt gilt als eines der kompliziertesten, das es je auf dem Markt für die private Altersvorsorge gab. Und als eines der unverkäuflichsten: Nur rund 350.000 Verträge wurden bisher unterschrieben.
Laut einer Umfrage der Postbank haben knapp zwei Drittel der Bevölkerung von der Rürup- oder Basisrente noch »überhaupt nichts« gehört. Und wer von ihr gehört hat, versteht sie kaum. Das liegt an Wörtern wie nachgelagerter Besteuerung, Beitragsbemessungsgrenze und Sonderausgabenabzugsfähigkeit, die in diesem Konzept eine wichtige Rolle spielen. Hinzu kam bei Einführung 2005 ein Konstruktionsfehler, der dem neuen Produkt zunächst den Reiz nahm. Durch eine »gesetzestechnische Panne« habe es »einen Verpuffungseffekt bei einem relevanten Teil der steuerlichen Anreize gegeben«, sagt Rürup heute. Im Klartext: Die Rente sollte dem Bürger helfen, Steuern zu sparen, weil die gezahlten Beiträge absetzbar sein sollten – allein sie tat nicht. Tatsächlich schöpften Rürup-Rentner den vorgesehenen Höchstbetrag bereits mit Ausgaben für private Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen aus.
In ihrer Komplexität und Unbeliebtheit läuft die Rürup-Rente heute sogar der 2001 auf den Markt gebrachten Riester-Rente den Rang ab. Lange galt diese als Inbegriff des schwer vermittelbaren Rentenprodukts, doch als der Gesetzgeber bei Antragsverfahren und Zulagen nachgebessert hatte, starten Riester-Produkte im vergangenen Jahr durch. Mittlerweile sind 8,5 Millionen Verträge geschlossen worden.
Der Erfinder der Rürup-Rente hofft nun ebenfalls auf einen späten Erfolg. Die Politiker hätten den »Geburtsfehler« der mangelnden Absetzbarkeit durch das Jahressteuergesetz 2007 behoben, sagt Rürup, sogar rückwirkend zum Januar 2006. Zudem hat der Gesetzgeber die Rente auch fürs Fondssparen geöffnet. Nachdem bisher nur Versicherer Rürup-Verträge anbieten durften, werden Fondsgesellschaften wie DWS, Deka und Union Investment wohl bald folgen. »Wir gehen davon aus, dass erste Fondsprodukte Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres auf den Markt kommen«, sagt Frank Bock vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Ob das reicht,um die Rürup-Rente attraktiv zu machen? Experten zweifeln grundsätzlich an ihrem Nutzen.
Die Steuerzahlung ist nur aufgeschoben
Ursprünglich sollte die Rürup-Rente helfen, das Rentensystem auf eine neue, zukunftsfähige Basis zu stellen. Gedacht als Ergänzung zur Riester-Rente, die die Privatvorsorge von Angestellten fördern soll, kann die Rürup-Rente von jedem abgeschlossen werden, der sich privat rentenversichern möchte – gerichtet ist sie aber vorwiegend an Selbstständige und Freiberufler. Anders als bei der Riester-Rente, bei der Zulagen vom Staat als Anreiz dienen – dort gibt es jedes Jahr einen festen Betrag pro Versicherten und pro Kind einen Bonus obendrauf –, fördert das Rürup-Modell, indem die Anleger Steuern sparen.
Wer in eine Rürup-Rentenversicherung einzahlt, darf den betreffenden Betrag von der Steuer absetzen – bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Allerdings kann er noch nicht den kompletten Betrag als Sonderausgaben geltend machen. In diesem Jahr sind es nur 64 Prozent des Maximalbetrages, also höchstens 12.800 Euro. In der Zukunft steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die kompletten Einzahlungen absetzbar sind. Außerdem kann der Sparwillige nur dann den vollen Betrag absetzen, wenn er sonst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlt. Bei Angestellten oder bei Freiberuflern, die über Versorgungswerke in die gesetzliche Kasse einzahlen, werden diese Rentenpflichtbeiträge von den 20.000 Euro abgezogen – und nur von diesem Rest sind derzeit 64 Prozent für die Rürup-Rente steuermindernd absetzbar (siehe Kasten). Zudem ist die Steuer nur aufgeschoben. Der Sparer muss die Rente später versteuern, wenn sie ihm vom 60. Geburtstag an ausbezahlt wird. Auch dieser Steuersatz steigt jährlich an. Falls der Sparer aktuell bereits eine Rente aus einem Rürup-Vertrag bekommt, weil er auf einen Schlag viel eingezahlt hat, muss er die Auszahlung heute zu 54 Prozent und ab 2040 zu 100 Prozent versteuern.
Erfinder Bert Rürup lobt das Konzept als »sehr modernes Altersvorsorgeprodukt« – auch Selbstständige kämen damit in den Genuss einer Förderung, wie sie sonst nur Angestellte mit Riester-Verträgen oder Betriebsrenten vorbehalten sei. Finanzwissenschaftler Rürup drückt es so aus: »Die Förderung besteht in einer verringerten Lebenseinkommensteuer aufgrund des Steuerstundungseffektes der nachgelagerten Besteuerung und weil im Alter die Steuersätze regelmäßig geringer sind als in der Erwerbsphase.« Es gibt allerdings Experten, die bezweifeln, dass er damit recht hat.
»Ich halte von der Rürup-Rente gar nichts, weil sie unflexibel ist und sich nicht rentiert«, sagt Klaus Jaeger, Professor am Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin. Er hat in einer Studie durchgerechnet, welche Rendite Versicherungsverträge à la Rürup im Gegensatz zu klassischen Rentenversicherungen erzielen. Sein Ergebnis: »Für junge Leute mit hohem Einkommen rechnet sich Rürup kaum. Wer dagegen kurz vor der Rente steht, für den kann es sich lohnen. Im Durchschnitt liegt der Vorteil der Rürup-Rente aber nur bei 0,4 Prozentpunkten.«
Für die Mini-Mehrrendite zahlen Sparer einen hohen Preis. »Aus dem Vertrag kommen sie nie mehr raus, das ist wie eine Falle«, sagt Jaeger. Der Sparer bindet sich an einen Vertrag, der frühestens ab dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird und dann nur als Monatsrente – bei Riester können Sparer immerhin 30 Prozent als Einmalbetrag entnehmen. Zwar kann das angehäufte Geld weder durch Insolvenz noch durch Hartz-IV-Bescheide angegriffen werden, aber es ist auch nicht beleihbar, vererbbar oder übertragbar. Wer kurz nach Rentenbeginn stirbt, hat die Wette auf ein langes Leben und damit den gesamten Einsatz verloren. Einige Anbieter vertreiben per Zusatzversicherung einen Hinterbliebenenschutz und eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch solche Extras schmälern die Auszahlung laut Stiftung Warentest später um bis zu 50 Prozent.
»Die Rendite ist nicht nur mager, sondern sogar ungewiss«
Was Jaeger am meisten ärgert: »Alle Anbieter rechnen Ihnen nur Beiträge und Auszahlungen vor, nicht aber den Anteil, mit dem Sie die spätere Rente versteuern müssen. Keiner errechnet den Renditevorteil über die gesamte Laufzeit.« Der Grund dafür ist simpel: Oft gibt es keinen Renditevorteil. Lilo Blunck, Vorsitzende des Bunds der Versicherten, mahnt: »Die Rendite ist nicht nur mager, sondern sogar ungewiss.« Dazu kommt, dass viele Sparer zum Teil doppelt besteuert werden: Ein 45-Jähriger, der mit 65 in Rente geht, muss später 85 Prozent seiner Rente versteuern. Während der Einzahlphase kann er aber nur durchschnittlich 80 Prozent der Rürup-Beiträge steuerlich absetzen, hat Jaeger errechnet. Ein 20-Jähriger versteuert seine Rente später zu 100 Prozent, von den Einzahlungen werden ihm aber nur 90 Prozent steuermindernd angerechnet.
Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist skeptisch: »Ich würde so einen Vertrag nie abschließen, ohne mir das vorher von einem Steuerberater durchrechnen zu lassen.« Die Euphorie, die in der Finanzbranche ob der erwarteten Fondsprodukte aufkommt, teilt er nicht. Fondssparpläne, so Bieler, könnten höhere Renditen als Versicherungsprodukte bringen. Doch während die Fondsgesellschaften beim Riester-Sparen garantieren müssten, dass der Anleger am Ende mindestens seinen Einzahlungsbetrag herausbekomme, gebe es diesen vorgeschriebenen Kapitalerhalt bei Rürup nicht. Verluste seien möglich.
Ein neuer Unsicherheitsfaktor ist die Abgeltungsteuer. »Sie betrifft weder Rürup- noch Riester-Rente, denn ein Merkmal dieser staatlich geförderten Altersvorsorgeformen ist: Die Einzahlungen sind steuerfrei«, heißt es beim BVI. Wirtschaftsprofessor Jaeger sagt jedoch, die 25-prozentige Besteuerung von Spekulationsgewinnen werde auch Rürup-Fondssparpläne treffen – entweder während der Ansparphase oder bei Auszahlung der Erträge. Noch sei diese Frage nicht geklärt. Dennoch, fürchtet Jaeger, könne das nach den Änderungen neu aufgebrachte Argument der Steuerersparnis viele zum Abschluss bewegen: »Wenn dem Deutschen eine Steuerersparnis vorgerechnet wird, ist er blind. Dann springt er hinterher, egal wohin er fällt.«
- Datum 15.08.2007 - 08:29 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 09.08.2007 Nr. 33
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... sind kompletter Betrug. Sie bergen nicht nur teilweise hohe Gefahren sondern führen in keiner Weise zur Vermögensbildung.
1. Steuergeschenke gibt es nicht. Gesparten Steuern auf der einen Seite stehen Steuererhöhungen in anderen Bereichen gegenüber. Die Sparer tauschen Vergünstigungen bei Riester und Rürup gegen eine höhere Mehrwertsteuer.
2. Es ist in keiner Weise absehbar wie sich die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage in 30 oder 40 Jahren entwickelt. Der Sparer hat keinerlei Möglichkeiten auf eine veränderte Situation zu reagieren. Bereits jetzt vergeht kaum ein Jahr ohne grundlegende "Reformen". Es ist nicht absehbar ob eine Regierung sich in 5, 10 oder gar 30 Jahren an gemachte Zusagen von heute hält. Gerade bei der Direktversicherung wurden in den letzten Jahren viele Menschen vom Staat betrogen, indem KK-Beiträge doppelt kassiert wurden.
3. Die Vermehrung von Kapital durch Zinsen ist ein Märchen. Selbst in den renditestarken Jahren um 1990 herum war das nicht möglich. Nach Abzug von Steuern und Inflation war das Ergebnis fast immer negativ, besonders wenn man ein etwas realistischeres Inflationsszenarion annimmt als der offizielle Warenkorb. Was die Anlageberater ihren Kunden vorrechnen ist einfach Quatsch. Man muß schon sehr viel Glück haben um die eingezahlte Kaufkraft zurück zu bekommen.
4. Bei einer Hyperinflation werden die eingezahlten Beiträge gnadenlos vernichtet. Auch sonst hat der Sparer kaum Einfluß darauf wo seine Gelder investiert werden. Viele private Versicherer sind schon pleite gegangen.
5. Ein Großteil der eingezahlten Beiträge geht für den "Verwaltungsaufwand" der Versicherung drauf.
6. Bei Rürup ist das Geld weg wenn man zu früh stirbt. Die Erben können dann nur noch feststellen dass der Sparer sein Leben lang kontinuierlich enteignet wurde.
7. Da gerade von Enteignung geredet wird: Bei einer Neuauflage des Sozialismus ist das Geld natürlich futsch.
Fazit: Extremen Risiken steht unterm Strich kein Gewinn gegenüber. Der Sparer wird an unflexible Verträge geknebelt. Für die Zukunft braucht man aber Anlageformen welche hochflexibel handhabbar sind. Da darf kein Staat Vorschriften machen oder die Mobilität behindern. Wer sein Geld auf internationale Pensionsfonds verteilt und diese im sicheren Ausland verwalten läßt hat da deutlich bessere Karten. Es geht nich darum Steuern zu hinterziehen. Der Sparer sollte nur die Kontrolle über sein Geld behalten.
Der Kommentar von Hr. Halbstein entbehrt sicher jeder Grundlage. Auf alles einzuschlagen und alles schlecht zu reden ist einfach, bringt einen aber nicht weiter. Die vorgeschlagene "Alternative" sich an ausländische Pensionsfonds zu wenden, ist sicher keine. Oder meint er, dass er den Fondsmanager in USA mal eben anruft, und dieser dann flexibel seine Anlagen ändert? Wohl kaum.
Jedes Produkt hat wie immmer seine Vor- und auch Nachteile. Für einen Unternehmer, der in den letzten JAhren immer stärker der größeren Konkurrenz ausgeseztt ist, ist die Variante Kapital in einen Rürup Vertrag zu zahlen sicher sehr viel wert. Nur hier ist sein Vermögen vor einer späteren Insolvenz sicher.
Der Vorwurf der Unflexibilität stellt sich nicht, denn erstens weiß man dies bei Abschluss und zweitens soll dies der gesetzlichen Rente entsprechen - die genauso unflexibel auf ein langes Leben setzt.
Riester wird in letzter Zeit auch nur hochgejubelt in der Presse und alle negativen Bewertungen sind verstummt. Dabei bestehen hier die gleichen Fehler. Man darf nicht ins Ausland, es ist voll zu versteuern, und vorallem ist die Rendite durch die Konstruktion begrenzt - auch als Fondsprodukt.
Überhaupt ist die Fragestellung im Grunde genommen schon unzulässig. Ob Fonds, Lebensversicherung, Rürup oder Riester besser ist, als das andere wäre die Frage, ob ein Cabrio oder ein Geländewagen das bessere Auto ist. Es kommt doch bitte auf die Wichtigkeiten an.
Es ist immer wieder witzig, wie Fachartikel von so genannten Experten aufgelockert werden. Wie sagt der "Finanzexperte" Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen "skeptisch": »Ich würde so einen Vertrag nie abschließen, ohne mir das vorher von einem Steuerberater durchrechnen zu lassen.« Wenn Herr Bieler als "FINANZ-Experte" einen Steuerberater braucht, sollte er seine Kompetenz prüfen. Ich glaube, Verbraucherschützer werden vor allem deswegen so gerne zitiert, weil sie so schöne Stilblüten produzieren. Ich sammmle solche Beispiele. Frau Blunck vom "Bund der Versicherten" - nur durch einen Absatz getrennt - auch nur in die Nähe wirklicher Könner wie Professor Jäger zu stellen, ist noch mit Unwissenheit der Autorin zu entschuldigen, aber nur damit. Im Hause "Bund der Versicherten" hat man es nämlich nur mit dem "dagegen" und will mit dem "wie?" nichts zu tun haben, das verpflichtet auch nicht zu fachlicher Präszision. Apropos: wissen Sie, was Prof. Jäger gemacht hat? Er hat Ende 2004 exakt berechnet, was besser ist (Riester, Betriebsrente, Rürup oder Privatrente). Er hat es einfach getan und die Ergebnisse veröffentlicht. Nur hält sich keiner daran, auch die Finanzberater nicht.
Das ist das Gegenteil von Produktberatung und nennt sich auf den Vertrieb übersetzt "Konzeptberatung": das Produkt steht am Ende einer Vorteilhaftigkeits-Vergleichrechnung, zu der jeder Berater und jeder Finanzexperte in der Lage sein solle; auch Herr Bieler vom Verbraucherschutz.
Persönlich danke ich Prof. Jäger für viele Berechnungsvorlagen, mit denen ich berate, veröffentliche und Buchbeiträge zum Sparen schreibe. Bitte verzichten Sie künftig auf Kompetenzverstärker à la Blunck und Biehler. Sie sind nicht ZEIT-gemäß.
Hallo, was ist an der Sache so schwer. Wer einen ordentlichen Berater hat, der weiß auch worum es bei den Sachverhalten geht. Ich finde es schade, daß selbst einige Steuerberater bis heute nicht mal was von der Förderungsfähigkeit der Rürup-Rente bzw. generell von dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wissen... Ich habe einen Berater, der mir zum beispiel das Thema der nachgelagerten Besteuerung bzw. der künftigen Besteuerung der Renten so erklären konnte, daß ich behaupten kann jetzt zumindest soviel zu wissen, daß mir klar ist warum was wie laufen sollte. Das allerdings in einem kurzen Kommentar zu erklären... da gebe ich recht ist nicht gerade leicht, weil erstmal die Grundlagen erklärt werden müssten, die Alterseinkünftegesetz mit sich bringt.
In diesem Sinne...
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