Psychiatrie Der Gutachter
Hans-Ludwig Kröber ist einer der gefragtesten Kriminialpsychiater Deutschlands. Die schlimmsten Verbrecher vertrauen ihm Dinge an, die sie sonst niemandem sagen würden
Manche Männer überqueren im Segelboot den Stillen Ozean, um jene Grenzen zu überschreiten, die dem Menschen gesetzt sind, andere durchmessen zu Fuß den brasilianischen Dschungel, wieder andere verabreichen sich halluzinogene Pilze oder erklimmen Himalaya-Gipfel ohne Sauerstoffgerät. Hans-Ludwig Kröber überschreitet Grenzen, indem er sich an einen Tisch setzt, seinen Block herausholt und zuhört.
Grenzüberschreitungen sind der Alltag eines forensischen Psychiaters, allerdings die anderer Menschen – jener Verbrecher nämlich, die nun als sogenannte Probanden vor Kröber sitzen und ihn im Geiste mitreißen über diese unsichtbare Linie, die den mittleren Bürger trennt vom Räuber, vom Kinderschänder, vom Mörder. Zahllose Kriminelle hat Kröber im Laufe der Jahre hinüberbegleitet in die dunklen Gefilde, die scheinbar außerhalb der Gesellschaft liegen, in Wahrheit jedoch mittendrin: wo Anstand und Rücksicht als Schwächen gelten, wo die Regeln des Zusammenlebens manchmal ganz aufgehoben sind, wo das Recht des Stärkeren regiert oder die Verblendung, die bloße Angst, die totale Einsamkeit.
Viele unter Kröbers Probanden haben Taten begangen, die das Land aufwühlten: Marlis S. beispielsweise, die ihre siebenjährige Tochter Jessica in einem Hamburger Hochhaus verhungern ließ. Oder Mario M., der eine Dreizehnjährige in seiner Dresdner Wohnung wochenlang als Sexsklavin gefangen hielt. Oder der 17-jährige Felix D., der im mecklenburgischen Tessin scheinbar anlasslos ein Ehepaar aus der Nachbarschaft erstach. Auch Christian Klar sollte von Kröber auf seine künftige Gefährlichkeit hin begutachtet werden, als die Begnadigung des RAF-Terroristen durch den Bundespräsidenten noch zur Debatte stand. Doch Klar verweigerte die psychiatrische Untersuchung, begnadigt wurde er nicht.
Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité, ist derzeit einer der gefragtesten Kriminalpsychiater des Landes. Wenn er einen Täter exploriert, verströmt er – unbeeindruckt von den Abgründen, die sich vor ihm auftun – freundliche Ungezwungenheit. Nichts Klinisches umgibt den Nervenarzt bei der Arbeit. Nichts Steriles. Nichts Lauerndes. Nichts, wovor einer sich fürchtet. Die Begutachteten (und manchmal auch deren Angehörige) unterhalten sich mit einem netten Herrn Mitte fünfzig, der sich aufrichtig für ihr Schicksal und die Untat interessiert.
„Wie ist es denn schließlich zur Entscheidung gekommen, die Frau zu vergewaltigen?“, will er von einem Delinquenten wissen. „Haben Sie sich das früher schon mal ausgemalt?“ Oder: „Haben Sie denn gar nicht daran gedacht, was passiert, wenn man Sie erwischt?“ Oder: „Ihre Geschichte stimmt doch nicht! Die Spuren am Tatort sagen etwas ganz anderes.“ Oder: „Man erschießt doch keine wildfremde Frau, bloß weil man mit seiner Mutter seit Wochen Ärger wegen irgendwelcher Möbel hat!“
Vielleicht erfährt Kröber deshalb oft viel über die Hintergründe einer Tat – er verabscheut keinen, er ekelt sich nie. Auch nicht, wenn ihm ein wirklich böser Mensch gegenübersitzt und lächelnd erzählt, wie sein kindliches Opfer noch versucht hat, durch Bezahlen von 20 Pfennig der unausweichlichen Ermordung zu entgehen. So was ist auch für Kröber schwer zu ertragen. In solchen Momenten, schreibt er in einer Fachzeitschrift, „schützen wir uns durch unseren Wunsch, zu verstehen, und unsere Fähigkeit, mehr zu verstehen, als wir verstehen können“.
Es sei eine Art „ethnologisches Interesse“, das ihn antreibe herauszufinden, warum deutsche Jugendliche in Berlin-Neukölln auf dem Schulhof mit dem Butterflymesser aufeinander losgingen, sagt Kröber. Warum ein braver Polizeibeamter plötzlich Tennisschläger klaue, warum ein Schuster seiner Ehefrau den Schädel einschlage. Meistens kommen dem Psychiater die Tatmuster bekannt vor, mitunter trifft er Menschen, die selbst ihn noch erstaunen. Doch alle Straftäter – wie grausam ihre Verbrechen auch waren, wie unsympathisch sie im Gespräch erscheinen mögen – bleiben für den Sachverständigen Menschen, die für ihre Vergehen ganz persönliche (wenn bisweilen auch kaum nachvollziehbare) Gründe hatten. Und deren Wert immer noch schwerer wiegt als der Unwert ihrer Taten.
Vielleicht vermeidet Kröber in seinen schriftlichen Gutachten, die er anschließend für die Staatsanwaltschaft und das Gericht anfertigt, gerade dieser Anteilnahme wegen jede Weinerlichkeit. Im Gegenteil, er schlägt zuweilen einen Ton hemdsärmeliger Direktheit an, die manchem, der Kröber nicht kennt, zynisch vorkommt. Über eine Kindermörderin schreibt er: „Frau X ist eine auffällige Persönlichkeit mit einer erheblichen emotionalen Dickfelligkeit, einer markanten Sturheit und einer geringen Anstrengungsbereitschaft und einer Neigung zur Bequemlichkeit.“ Über einen Frauenmörder steht im Gutachten: „Herr Y betonte, unser Gespräch habe ihn enorm aufgewühlt. Diese verbalen Bekundungen waren sicher hilfreich, weil man es Herrn Y nicht ohne Weiteres angemerkt hätte, abgesehen von einem kurzen Tränenausbruch, der allerdings aufgesetzt wirkte. Es gab vereinzelte dramatisierende Momente, ansonsten aber kein wesentliches Agieren. Das Beziehungsangebot bestand am deutlichsten darin, man möge sich seiner als eines braven Kindes erbarmen.“ Andere seiner Expertisen verfallen – der hässlichen Materie zum Trotz – in einen beinahe feuilletonistischen Stil. Man merkt, dass hier ein witziger und sprachlich gewandter Verfasser am Werk ist, und bedauert mitunter, dass Kröbers Texte dem engen Lesezirkel der Richter, Staatsanwälte und Verteidiger vorbehalten bleiben.
Demnächst wird Kröber vor Gericht wieder durch die verschlungenen Seelenpfade eines Sexualmörders wandern: Sein Proband wird Uwe K. sein, der im Februar dieses Jahres den neunjährigen Jungen Mitja in Leipzig nach der Schule fortgelockt, missbraucht und ermordet haben soll. Eine Überwachungskamera in der Straßenbahn hat K. und sein Opfer noch kurz vor dessen gewaltsamem Tod aufgenommen. Und die Zeitungen druckten das Bild: Da sitzt der vorbestrafte Sexualtäter neben dem todgeweihten, arglos lachenden Kind. Auch solchen Menschen muss Kröber gerecht werden. Auch bei K., dessen Hauptverhandlung am 28. August vor dem Landgericht Leipzig beginnt, hat Kröber sich im Auftrag der Justiz der Frage gewidmet: Weshalb hat er das getan? Ist sein Gehirn krank? Und wenn nicht – aus welcher Lebensgeschichte, aus welchem Augenblick heraus erwuchs das Motiv, eine Tat wie diese zu begehen?
Dann wird Kröber ein weiteres Mal als Sachverständiger in einem Mordprozess sitzen – ein übergroßer, etwas übergewichtiger Mann, dessen Kopf mit dichten, moosartigen Locken bedeckt ist und dessen Miene nichts verrät außer dem Bedürfnis, in Ruhe gelassen zu werden. In den Verhandlungspausen wird er sich Knöpfe in die Ohrmuscheln schieben und zu den Klängen von Klavierkonzerten oder Bach-Kantaten Aufzeichnungen anfertigen, vielleicht auch sein vorläufiges schriftliches Gutachten mit dem vergleichen, was er soeben gehört hat. Wenn Journalisten ihn ansprechen, wird er freundlich lächelnd weitergehen. Und am Ende des Prozesses, wenn die Beweisaufnahme fast schon abgeschlossen ist, wird er das Wort haben und dem Gericht zu deuten versuchen, was sich im Inneren des Angeklagten K. zum Tatzeitpunkt abgespielt haben könnte.
Die forensische Psychiatrie ist keine exakte Wissenschaft wie die Mathematik oder die Physik. Bei ihr hängt der Erkenntnisgewinn ab von der Beobachtungsgabe, der Intelligenz und der Erfahrung eines Sachverständigen. Bisweilen verschwimmen die Grenzen zwischen ärztlichem Wissen und einer Interpretationsfähigkeit, die aus der puren Menschenkenntnis geboren ist.
In jedem Fall gehören die Stunden, in denen Kröber seine Ausführungen macht, zu den lehrreichsten einer Hauptverhandlung. Dann geht es vor Gericht nicht mehr um Spuren, Zeugenaussagen oder gerichtsmedizinische Details, sondern um jene Generalfrage, die jeden in seinem Innersten berühren muss: Wie konnte jemand, der als ganz normales Kind geboren wurde, so werden wie der, der jetzt auf der Anklagebank sitzt? Wie kann aus einem harmlosen kleinen Kerl einer wachsen, der vergewaltigt, misshandelt, um sich sticht, Feuer legt? Oder einer, der keine menschliche Regung mehr kennt?
In jenen Gutachten, die sich mit schuldfähigen Angeklagten befassen, wirft Kröber deshalb immer auch soziale, ethische und letztlich politische Fragen auf: Wie kann es sein, dass ein Kind mitten in der Großstadt über Jahre in einem verdunkelten Raum verhungert – und niemand nimmt davon Notiz? Welche Vernachlässigungsprozesse führen dazu, dass ein hochbegabter Junge unter den Augen von Lehrern und Sozialarbeitern zum Sexualstraftäter wird? Fragen, die weit hinausgehen über die angeklagte Person und sich ausweiten zu einer Deutung des Menschen und der Welt, in der wir leben.
Während der Nervenarzt im Gerichtssaal sein Gutachten erstattet, legt sich mancher im Publikum still Rechenschaft darüber ab, wie nah er selbst dem Abgrund wohl schon gewesen ist, oder sinnt mit heimlicher Dankbarkeit darüber nach, welche biografischen Katastrophen ihm selbst erspart geblieben sein mögen. Auch wegen solcher Sachverständigenauftritte ist die Öffentlichkeit von Hauptverhandlungen so wichtig: Dem selbstgerechten Hörer, der gekommen ist, sich an der Vernichtung der Bestie durch das Strafgericht zu ergötzen, macht das Verabscheuen plötzlich keinen rechten Spaß mehr. Und oft muss er erkennen, dass ihn von dem Elenden da auf der Anklagebank nichts anderes trennt als das Glück, von einem zerstörerischen Schicksal verschont geblieben zu sein.
Wie sehr die soziale Umwelt die Biografie eines Menschen formt, lässt sich auch an Kröbers eigenem Leben ablesen: 1951 wird in Bielefeld geboren, Vater und Mutter sind Nervenärzte. Sein älterer Bruder ist geistig behindert, ihn in Schutz zu nehmen ist die Aufgabe des kleinen Hans-Ludwig. Bis zum Abitur schlafen die Brüder im selben Zimmer. Kröbers Eltern arbeiten in der Psychiatrie und in der Epileptiker-Abteilung von Bethel, der größten Sozialeinrichtung der evangelischen Diakonie in Europa, die einen ganzen Stadtteil von Bielefeld ausmacht. Kröber wird später in Münster Medizin studieren und ab 1984 an der psychiatrischen Universitätsklinik in Heidelberg arbeiten. 1994 wird er Professor in Hamburg werden, 1996 nach Berlin gehen.
In Bielefeld wächst Kröber „als guter Protestant“ der Zionsgemeinde auf. Und obwohl er im Erwachsenwerden irgendwann aufhört, an Gott zu glauben, sind die Musik des Johann Sebastian Bach und die frommen Liedtexte des Paul Gerhard sein geistiges Zuhause geblieben. Als dem jungen Kröber sein Gott abhandenkommt, tritt er aus der Kirche aus. Später tritt er wieder ein – nicht aus Gründen des Glaubens, sondern aus der Überzeugung, dadurch eine Gemeinschaft zu unterstützen, die sich gegen die Spielregeln des Sozialdarwinismus stemmt und trotzdem funktioniert, trotzdem vital und überlebensfähig ist. Die Kirche, sagt der Familienvater, sei „letztlich die Truppe, zu der ich gehöre“. Mit seiner Weltanschauung, dass eine Gesellschaft unmenschlich wird, wenn es in ihr allein um Erfolg, Nützlichkeit und Effizienz des Einzelnen geht, steht Kröber mitten im christlichen Lager. Dort achtet man auch die Würde des Kranken und Behinderten. Die Würde des Alten, des Schwachen. Die Würde des Täters.
Zu dessen Würde gehört Kröbers Ansicht nach auch sein Recht auf eine angemessene Strafe, sofern er schuldfähig ist. Würde ist für den Psychiater die Kehrseite der Verantwortung. „Die bürgerliche Gesellschaft ehrt den Verurteilten durch die Strafe als einen der Ihren“, so sieht es Kröber. „Sie zeigt ihm: Du bist Mitspieler, und wenn du foul spielst, wird das geahndet. Du bist ein Mensch, der weiß, was er tut. Du bist kein Tier!
Auch deshalb lässt Kröber in seinen Gutachten fast nur klassische psychiatrische Phänomene wie Schizophrenie, Psychosen, Debilität oder andere schwere seelische Abartigkeiten, die die Handlungsfreiheit des Probanden beeinträchtigen, als Grund für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit gelten. Seelische Notlagen, schlimme Kindheit, Vereinsamung oder andere soziale Verwerfungen, die zur Tat beigetragen haben, sieht er wohl und bedauert ihre Tragik, doch führen sie bei ihm kaum zur Schuldminderung und damit zum Strafrabatt für den Angeklagten. Solcherlei Rücksichtnahmen betrachtet Kröber als Gutachter-Kitsch. „Dass alltägliche Lebensbelastungen zumutbar sind, ihre sozialverträgliche Meisterung in die Verantwortung des Einzelnen fällt, selbst dann, wenn er unattraktiv, minderbegabt und arbeitslos ist, wird mancherorts geleugnet – und zwar nur in Gutachten“, schreibt Kröber in einem Aufsatz.
Ab einem gewissen Alter sei der Mensch „für sein Gesicht selbst verantwortlich“, findet der Sachverständige in Übereinstimmung mit Albert Camus. Was für ihn heißt: verantwortlich auch für den vernünftigen Umgang mit destruktiven Erfahrungen, menschlichen Defiziten und persönlichen Beschädigungen, die wie Hindernisse im eigenen Leben stehen. Und mit Schicksalsschlägen, für die er selber gar nichts kann. „Das ist Erwachsensein: Ein Mensch muss bewirtschaften, was er mitbekommen hat, auch wenn es wenig ist oder schlecht“, sagt Kröber. Das habe mit Ehre zu tun oder manchmal – im umgekehrten Fall – eben mit Verbrechen.
Für sein konservatives Verständnis von Psychiatrie bekommt Kröber oft Beifall von der falschen Seite. Bestimmte Medien, vor allem jene Revolverblätter, die ohnehin eine gehässige Einstellung zu Angeklagten aller Art pflegen, preisen ihn beispielsweise als „Berlins härtesten Psychiater“. Doch was als Schmeichelei gemeint sein mag, kommt beim Gutachter als Unverschämtheit an. „Was soll das?“, fragt Kröber. Soll Psychiatrie mit Gnade zu tun haben? Will man ihm unterstellen, er behandle Kriminelle ungerecht? „Ich schaue genau hin, welches Problem ein straffälliger Mensch hat.“ Das allein sei die Grundlage für eine angemessene und realistische Behandlung von Tätern mit dem Ziel, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. „Ich nehme die Leute ernst, ich glaube nur manche Ausreden nicht.“
Die Analyse der Umstände, die dazu führen, dass das Gute eine Seele verlässt und das Böse darin überhandnimmt, ist Kröbers Geschäft. Dabei stört ihn nicht, dass das Böse keine natürliche, sondern eine religiöse Kategorie ist. „Das Böse bedarf keiner Krankheit, um auf die Welt zu kommen, es bedarf keiner Ungerechtigkeit und auch keiner dunklen Mächte“, schreibt er, „es bedarf lediglich des Menschen.“ Das Böse ist für den Kriminalpsychiater Kröber keine Abnormität, sondern ein Teil des Menschseins – es ist der Preis der Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen im Sinne der biblischen Schöpfungsgeschichte. Damit positioniert sich Kröber auch gegen jene neuerdings modern gewordenen Thesen einiger Hirnforscher, die im menschlichen – auch im verbrecherischen – Handeln nichts anderes erblicken als die Folge naturgegebener Programmierung und kaum beeinflussbarer neurophysiologischer Prozesse irgendwo im limbischen System des Gehirns.
Dabei bestreitet Kröber gar nicht, dass bestimmte Faktoren die Entstehung des Bösen begünstigen. Doch sind sie für den Kriminalpsychiater immer noch durch den menschlichen Willen beherrschbar und haben ihren Ursprung nicht in der Biologie, sondern im Sozialen: Dissozialität, Gewalt in der Familie und emotionale Kälte gehören dazu, wobei die negativen Kräfte ihre rabiateste Dynamik entfalten, wenn sie auf ein von Natur aus sensibles und begabtes Kind einwirken. Begegnete die Umwelt solch vielversprechenden Kindern mit Abwertung und Ablehnung oder werde ihnen „die Seele aus dem Leib geprügelt“, wie Kröber es formuliert, dann könnten deren gute Gaben umschlagen in eine unvergleichliche Zerstörungswut. Solche Kinder setzten ihre Kapazitäten schließlich bloß noch dafür ein, destruktive Ziele zu erreichen, sie schlössen förmlich einen „Pakt mit dem Teufel“.
Gefährlich ist, wer nichts zu verlieren hat, nichts hat, was ihm wichtig ist, nichts, woran sein Herz hängt, nichts, was er zu bewahren sucht. Der Sachverständige Kröber trifft in den Untersuchungsgefängnissen vor allem auf junge Männer, die aus einer subjektiv oder objektiv aussichtslosen Lage heraus ihr Handeln auf kurzzeitige Befriedigung primitiver Bedürfnisse ausrichteten und zu diesem Zweck schwere Straftaten begingen. Aus seiner Perspektive lässt sich damit auch die Kraft der Nationalsozialisten erklären, die sich in den zwanziger Jahren aus einem Heer demoralisierter junger Männer rekrutierten, das durch eine wirtschaftlich am Boden liegende Republik geisterte. Die sie umgebende Gesellschaft war durch den Ersten Weltkrieg verroht, die Politik chaotisch, die Kriminalität exorbitant. „Die NSDAP war eine Männerpartei, und 80 Prozent ihrer Mitglieder waren unter 30 Jahre. Auch die Führungsriege war sehr jung“, sagt Kröber. In den Augen eines Kriminalpsychiaters bewirken solche historischen Konstellationen, dass das Böse sich plötzlich nicht mehr bloß als Randerscheinung einer im Wesentlichen friedlichen Bevölkerung manifestiert, sondern sich zur Staatsform auswachsen kann.
„In guten Zeiten explorieren wir sie, in schlechten Zeiten regieren sie uns“, soll der Heidelberger Nervenarzt Karl Wilmanns, der Adolf Hitler als ganz jungen Patienten untersuchte, später über die Psychopathen an der Macht philosophiert haben. Und an dieser Erkenntnis über die Gefährdung einer aus dem Gleichgewicht geratenen Gesellschaft und die Faszination, die vom Bösen ausgeht, hat sich bis heute nichts geändert.
Aber es gibt auch die Abkehr vom Bösen. Wer Böses getan hat, muss ihm deshalb nicht verfallen sein. Es nicht wieder zu tun – auch das gehört zur Entscheidungsfreiheit des Menschen, an die Kröber glaubt und die ihn letztlich optimistisch stimmt. Darum traut er manchem Probanden, dessen künftige Rückfallwahrscheinlichkeit er bei vorzeitiger Haftentlassung prognostizieren soll, viel mehr Gutes zu als die meisten anderen Kriminalpsychiater. Selbst Schwerverbrechern gibt Kröber eine kriminalprognostische Chance, wenn er in ihnen den Willen zur Besserung findet, eine gewisse charakterliche Stärke und die Fähigkeit, das eigene Leben zu kontrollieren. Geirrt hat er sich bisher noch in keinem.
Als die vorzeitige Haftentlassung des Sexualmörders Z., der eine junge Frau umgebracht und dafür „lebenslänglich“ bekommen hatte, zur Diskussion stand, wurde Kröber damit beauftragt, den Mann auf dessen Gefährlichkeit hin zu untersuchen. Das Besondere an Z. war, dass er die ihm nachgewiesene Tat stets bestritten und sich auch im Gefängnis unbeirrbar für unschuldig erklärt hatte. Er hatte inzwischen sogar Menschen gefunden, die seine Version glaubten, und es war ihm gelungen, sich auf diese Weise um die – für eine gute Prognose so entscheidende – „Auseinandersetzung mit der Straftat“ herumzudrücken.
Trotzdem schrieb Kröber in seinem Gutachten über Z.: „Insgesamt ist die Tat des Herrn Z. eher als das massive Versagen eines verantwortungsscheuen, im Kern selbstunsicheren Mannes zu werten denn als Ausdruck einer überdauernden Aggressivität und Zerstörungsbereitschaft. Insofern ist vorstellbar, dass bereits die Tatfolgen, also die Ermittlung und die Bestrafung, Herrn Z. dermaßen beeindruckt haben, dass ähnliche Taten von ihm nicht mehr zu erwarten sind. In ganz besonderer Weise hat nun aber auch die Wahl und Einübung des Selbstkonzeptes als eigentlich Unschuldiger und zu Unrecht Verurteilter Herrn Z. eine gewaltige Rollenverpflichtung des normentreuen Lebens auferlegt, die er mit viel Freude und Optimismus ausfüllt. Obwohl hier also eine besonders eigentümliche Form der ‚Auseinandersetzung mit der Straftat‘ vorliegt, ist in dieser Wendung der Dinge gleichwohl kriminalprognostisch ein zusätzlich sicherndes Moment für die Zukunft zu sehen. Subjektiv mag die vielfältige und anhaltende Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld und die Zuwendung der Medien bei Herrn Z. durchaus zu dem Gefühl geführt haben, dass er – ungeachtet des Wissens um die eigene Täterschaft – sozial ganz zu Recht als unschuldig gelten darf.“ Z. wurde daraufhin entlassen. Er ist nie wieder auffällig geworden.
Bei manchen Kriminellen, sagt Kröber, sei deutlich zu erkennen, wie sehr sie darunter litten, sich ins gesellschaftliche Abseits gestellt zu haben, wie sehr sie der Verlust der eigenen Würde schmerze, den die böse Tat ihnen eingebracht habe. Solche Täter haben nicht nur eine bessere Prognose, nicht mehr straffällig zu werden, sie sind Kröber auch die liebsten: Denn sie wollen die Heilung ihrer Defekte. Sie haben sich nicht aufgegeben. Sie sind nicht verloren.
- Datum 21.09.2007 - 05:05 Uhr
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- Quelle ZEITmagazin LEBEN, 23.08.2007 Nr. 35
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Leider verlassen sich die Richter viel zu sehr auf solche Gutachten. Wie oft muss man von einem entlassenen Straftäter hören, der rückfällig geworden ist. Meist war es ein Gutachten, das dem Täter eine "Genesung" bescheinigte. Ist es wirklich entscheidend, wieso jemand ein solches Verbrechen begangen hat? Ist man wegen einer schlechten Kindheit rehabilitiert bzw.entschuldigt, wenn man anderen Menschen das Leben nimmt, oder seelische Grausamkeiten zufügt? Ich denke nicht. Vielmehr sollte man die Mühe, die man in die Rehabilitation dieser unmenschlich agierenden Verbrecher steckt dafür verwenden, Kindern eine schlechte Kindheit zu ersparen und zukünftige Verbrechen verhindern. Es ist erwiesen, dass bei einem psychischen Defekt, der den Verbrecher dazu verleitet zu morden, keine Heilung möglich ist. Leider wollen sich viele Psychologen gern damit rühmen, den Unheilbaren doch noch geheilt zu haben. Wo bleibt deren Verantwortung für das nächste Opfer und dessen Angehörigen? Wie kann das Urteil eines einzelnen Menschen darüber entscheiden, ob ein gefährlicher Verbrecher wieder auf andere Menschen losgelassen wird? Keine exakte Wissenschaft heißt für mich = nicht tragbare Gefahr für die Gesellschaft
Zeitleserinchen, aus Ihrem Kommentar wird deutlich, dass Sie den Artikel nicht gelesen haben oder anscheinend nicht verstanden haben. Den im Artikel steht deutlich, dass Hans-Ludwig Kröber keine anderen Gründe als schwere psychische Erkrankungen als Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit gelten lässt. Eine schwere Kindheit, ist für ihn deutlich kein Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit oder vorzeitige Entlassung.
Seine Untersuchung ist wichtig um zu Verstehen wie zu einer Tat kam, nicht um Entschuldigungen zu finden. Und im Artikel wird klar das Kröber absolut nicht zu den Psychiatern gehört, die meinen Unheilbare heilen zu können. Es wäre also empfehlenswert vor dem Kommentarschreiben einen Artikel komplett zu lesen und nicht nur den ersten Absatz, und daraus falsche Schlüsse zu ziehen.
Zeitleserinchen, aus Ihrem Kommentar wird deutlich, dass Sie den Artikel nicht gelesen haben oder anscheinend nicht verstanden haben. Den im Artikel steht deutlich, dass Hans-Ludwig Kröber keine anderen Gründe als schwere psychische Erkrankungen als Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit gelten lässt. Eine schwere Kindheit, ist für ihn deutlich kein Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit oder vorzeitige Entlassung.
Seine Untersuchung ist wichtig um zu Verstehen wie zu einer Tat kam, nicht um Entschuldigungen zu finden. Und im Artikel wird klar das Kröber absolut nicht zu den Psychiatern gehört, die meinen Unheilbare heilen zu können. Es wäre also empfehlenswert vor dem Kommentarschreiben einen Artikel komplett zu lesen und nicht nur den ersten Absatz, und daraus falsche Schlüsse zu ziehen.
wird wegen einer schlechten Kindheit "rehabilitiert" oder entschuldigt.
Und gerade dieser Artikel zeigt, dass da ein Gutachter eben nicht vorneweg entlastet.
Aber es gibt nun einmal Umstände, die ein Kind überhaupt nicht gedeihen lassen und wenn es nirgends etwas sieht und erlebt, was ihm zeigt, es gibt noch etwas anderes als saufende, prügelnde und lieblose Eltern, dann ist es fast verloren. Nur sehr starke Menschen schaffen sich aus einem solchen Milieu wieder raus.
Ich finde sowohl das voreilige Abnehmen der Verantwortung (schlechte Kindheit etc.) nicht gut als auch die Vor-Verurteilung und Gnadenlosigkeit, die sich immer zeigt, wenn sich Volkes Stimme erhebt.
Und wenn es z.B. um Eltern geht, die ihr Kind totschlugen und verhungern ließen und ich dann lese, wie Volkes Stimme auf diese "Monster" reagiert, dann stelle ich immer die Frage, was diese. ja, Selbstgerechten meinen, welche Art Eltern diese totgeschlagenen und verhungerten Kinder geworden wären, hätten sie überlebt. Mit großer Wahrscheinlichkeit ähnliche "Monster"und dann könnten auch sie nicht mehr auf Gnade hoffen. Und deshalb hat das dann für mich eigentlich eher etwas von Krokodilstränen, wenn das kleine Kind, das man zu Lebzeiten kaum beachtet hat, 'betrauert' wird und die groß gewordenen Kinder in ihrem Unglück, das ein Verbrechen auch ist, gnadenlos angeprangert werden.
Zeitleserinchen, aus Ihrem Kommentar wird deutlich, dass Sie den Artikel nicht gelesen haben oder anscheinend nicht verstanden haben. Den im Artikel steht deutlich, dass Hans-Ludwig Kröber keine anderen Gründe als schwere psychische Erkrankungen als Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit gelten lässt. Eine schwere Kindheit, ist für ihn deutlich kein Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit oder vorzeitige Entlassung.
Seine Untersuchung ist wichtig um zu Verstehen wie zu einer Tat kam, nicht um Entschuldigungen zu finden. Und im Artikel wird klar das Kröber absolut nicht zu den Psychiatern gehört, die meinen Unheilbare heilen zu können. Es wäre also empfehlenswert vor dem Kommentarschreiben einen Artikel komplett zu lesen und nicht nur den ersten Absatz, und daraus falsche Schlüsse zu ziehen.
1. Die Arbeit von Herrn Kröber mag in vielen Fällen zum richtigen Ergebnis führen, oder nicht. Ich finde das irrelevant. Solange die Chance eines Fehlurteils so hoch ist, wie sie nun mal nachweislich ist, spielt das kaum eine Rolle. Wegen der Möglichkeit eines Fehlurteils hat man die Sterbehilfe noch nicht weltweit legalisiert, deshalb wurde auch die Todesstrafe weitestgehend abgeschafft, nur Sexualstraftäter werden weiterhin entlassen.
2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen und es viel zu viele "ahnungslose" Gutachter gibt, die sich so gern profilieren wollen.
3. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde? Wie würde es Ihnen in einer solchen Situation gehen? Wie würde Herr Kröber zukünftig urteilen?
5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist.
1. Die Arbeit von Herrn Kröber mag in vielen Fällen zum richtigen Ergebnis führen, oder nicht. Ich finde das irrelevant. Solange die Chance eines Fehlurteils so hoch ist, wie sie nun mal nachweislich ist, spielt das kaum eine Rolle. Wegen der Möglichkeit eines Fehlurteils hat man die Sterbehilfe noch nicht weltweit legalisiert, deshalb wurde auch die Todesstrafe weitestgehend abgeschafft, nur Sexualstraftäter werden weiterhin entlassen.
2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen und es viel zu viele "ahnungslose" Gutachter gibt, die sich so gern profilieren wollen.
3. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde? Wie würde es Ihnen in einer solchen Situation gehen? Wie würde Herr Kröber zukünftig urteilen?
5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist.
Abgesehen, daß der Artikel ohnehin wirklich lesenswert ist, zeigt er doch 2 Dinge auf, die mir besonders auffielen.
a)Kröber nimmt die Leute/Probanden ernst. Das ist nach meinen Erfahrungen nicht so selbstverständlich, wie es sein sollte. Hier tragen aber auch die Medien dazu bei, daß dem nicht so ist. Auf der einen Seite gibt es die hinlänglich bekannten Schmierenblätter als Vorverurteiler. Daß unter einem solchen Druck ein Gutachter durchaus dazu geneigt ist, evtl. Medienwirksamkeit mit in seine Bewertungen (bewusst oder unbewusst) einfließen zu lassen, ist zwar nicht gewollt, aber durchaus nachvollziehbar. Dies soll nun keine Schelte gegenüber den Gutachtern sein.Es braucht schon eine gehörige Portion Mut, sich gegen "Volkes Stimme" zu erheben. Vielleichter ist es, im Gutachten noch ein paar Fragezeichen stehen zu lassen, um dem Gericht die Entscheidung zu überlassen, die Verantwortung abzugeben. Andererseits werden aber auch die Medien zur Transportation von Inhalten benutzt, die der Gutachter gerne weitergeben möchte, um sich als Heiler zu bestätigen. Insofern weredn die Medien durchaus Teil des jeweiligen Entscheidungsprozesses.
b) Gut nachvollziehbar erscheint mir auch der Hinweis auf die Umstände um die Entwicklung der NSDAP. Die heutige Situation im Osten unserer Republik verdeutlicht die Wiederholbarkeit der Situation. Trotzdem, oder gerade deshalb, scheint es unumgänglich, daß hier ein Umfeld geschaffen werden muss, das zumindest solche Phänomene , wie die Anhäufung von Kindstötungen, oder wie zuletzt der Vorfall in Mügeln reduziert. Ausschließen kann man solche Dinge ohnehin nicht. Der Mensch bleibt trotzdem ein Individuum. Wenn ein Mensch nichts mehr zu verlieren hat, werden Grenzen abgebaut. Leider.
Insgesamt, so mein Eindruck, lässt sie die Forensik, wie sie Kröber umschreibt doch mit einer gewissen "mathematischen" Logik erklären. Ich denke, es bedarf "nur" der richtigen Anwendung der Variablen. Das soll jedoch keine Vereinfachung sein, aber es zeigt doch, daß es, wie von Kröber praktiziert, anders geht.
1. Die Arbeit von Herrn Kröber mag in vielen Fällen zum richtigen Ergebnis führen, oder nicht. Ich finde das irrelevant. Solange die Chance eines Fehlurteils so hoch ist, wie sie nun mal nachweislich ist, spielt das kaum eine Rolle. Wegen der Möglichkeit eines Fehlurteils hat man die Sterbehilfe noch nicht weltweit legalisiert, deshalb wurde auch die Todesstrafe weitestgehend abgeschafft, nur Sexualstraftäter werden weiterhin entlassen.
2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen und es viel zu viele "ahnungslose" Gutachter gibt, die sich so gern profilieren wollen.
3. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde? Wie würde es Ihnen in einer solchen Situation gehen? Wie würde Herr Kröber zukünftig urteilen?
5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist.
Der Fall Z. darf doch nicht wahr sein, oder?
„Insgesamt ist die Tat des Herrn Z. eher als das massive Versagen eines verantwortungsscheuen, im Kern selbstunsicheren Mannes zu werten denn als Ausdruck einer überdauernden Aggressivität und Zerstörungsbereitschaft. Insofern ist vorstellbar, dass bereits die Tatfolgen, also die Ermittlung und die Bestrafung, Herrn Z. dermaßen beeindruckt haben, dass ähnliche Taten von ihm nicht mehr
zu erwarten sind."
Soll das heißen, weil Herr Z. kein Selbstbewusstsein hat, reicht ein Konfrontation mit der Bestrafung aus, um ihn für immer gesellschaftstauglich zu machen, obwohl er eine junge Frau ermordet hat? Was ist, wenn er wieder in eine Stresssituation gerät? Schließlich hat er nicht plötzlich mehr Selbstbewusstsein als vorher.
"Er ist nie wieder auffällig geworden." Woher weiß der GUTACHTER das? Vielleicht hat Herr Z. auch nur gelernt, seine Taten besser zu planen. Er wird ja die gleichen Fehler nicht zweimal machen und sich erwischen lassen. Oder wird Herr Z. 24 Stunden am Tag bewacht?
Wenn Herr Kröber sich nicht profilieren will, wieso gibt es dann einen so langen Artikel über seine Arbeit? Ein seriöser Arzt gibt keine Garantien für den Erfolg seiner Operationen. Sollte nicht dasselbe auch für Gutachter gelten?
kann niemand gewährleisten und auch Sie könnten in Stress geraten und jemanden umbringen. Wohl nur wenige haben vorher, als noch alles gut war, gedacht, dass sie zu so etwas fähig wären.
Bei der Entlassung dieses Mannes ging es wohl um die reguläre Entlassung oder Sicherungsverwahrung und nicht um ein Erlassen der Strafe.
Unser Strafrecht ist eben so beschaffen, dass ein ehemaliger Täter auch die Möglichkeit der Resozialisierung haben muss.
Und Herr Kröber ist, so weit ich das verstehe, ein unabhängiger Gutachter, also nicht der behandelnde Therapeut, der sich u.U. ein Scheitern seiner Behandlung nicht eingesteht und deshalb falsche Prognosen stellt.
kann niemand gewährleisten und auch Sie könnten in Stress geraten und jemanden umbringen. Wohl nur wenige haben vorher, als noch alles gut war, gedacht, dass sie zu so etwas fähig wären.
Bei der Entlassung dieses Mannes ging es wohl um die reguläre Entlassung oder Sicherungsverwahrung und nicht um ein Erlassen der Strafe.
Unser Strafrecht ist eben so beschaffen, dass ein ehemaliger Täter auch die Möglichkeit der Resozialisierung haben muss.
Und Herr Kröber ist, so weit ich das verstehe, ein unabhängiger Gutachter, also nicht der behandelnde Therapeut, der sich u.U. ein Scheitern seiner Behandlung nicht eingesteht und deshalb falsche Prognosen stellt.
kann niemand gewährleisten und auch Sie könnten in Stress geraten und jemanden umbringen. Wohl nur wenige haben vorher, als noch alles gut war, gedacht, dass sie zu so etwas fähig wären.
Bei der Entlassung dieses Mannes ging es wohl um die reguläre Entlassung oder Sicherungsverwahrung und nicht um ein Erlassen der Strafe.
Unser Strafrecht ist eben so beschaffen, dass ein ehemaliger Täter auch die Möglichkeit der Resozialisierung haben muss.
Und Herr Kröber ist, so weit ich das verstehe, ein unabhängiger Gutachter, also nicht der behandelnde Therapeut, der sich u.U. ein Scheitern seiner Behandlung nicht eingesteht und deshalb falsche Prognosen stellt.
Logisch kann man zweifeln, aber..
@zeitlerserinchen
Ich halte Ihre Argumentation zwar für nachvollziehbar, jedoch nur so lange, solange sie subejektiv gewertet wird.
Sie schreiben
"2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen..."
Richter sind ehemalige Jurastudenten, die mit sehr guten Noten abgeschlossen haben, jeoch kein Fachkräfte, die sich mit der jeweiligen Psyche eines jeden Täters fundiert befassen können. Würde man demzufolge die gesamte Last auf die Richter abwälzen, wüsste ich nicht, was dann alles für Fehlurteile (in beide Richtungen) rauskämen.
"4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde?"
Natürlich würde ich ebenfalls "am Rad drehen", wenn ein mein Kind Opfer eines Wiederholungstäters würde. Das gilt übrigens für Väter, wie in meinem Fall genauso. Aber wie ich bereits sagte, ist dies mein subejktives Empfinden, und ich habe damit auch recht. Objektiv muss sich aber der Gutachter wegen seiner Fehleinschätzung warm anziehen und sich die Fragen gefallen lassen, warum er zu dieser Fehleinschätzung kam. Auf jeden Fall ist dieser Gutachter für weitere Gutachten vorerst mal nicht mehr weiter geeignet. Ich denke auch, mit einem QM ließe sich auch auf diesem Feld einiges verbessern.
" 5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist."
Gutachter gibt es in den verschiedensten Bereichen unseres Alltags, seien es Gutachter für Verkehrsunfälle, technische Gutachter z.B. für Kraftwerksanlagen, Gebäudetechnik, usw.
Wenn man Ihrer Argumentation folgen würde, würden alle Gutachter abgeschafft. Wer um alles in der Welt soll denn dann noch eine ordentliche Grundlage für ein Urteil erstellen?
Oder sollen wir unterscheiden zwischen "hässlichen" und "unhässlichen" Straftaten? Eine falsch konstruierte Brücke, die einstürzt und mehrere Menschen unter sich begräbt ist Folge einer "unhässlichen" Straftat, sprich eines falschen Mischverhältnisses des Betons, weil man sparen wollte. Ein Mord hingegen ist eine "hässliche" Straftat, weil sich ein Mensch nicht mehr unter Kontrolle hatte?
Ich lasse die Fragen einfach so im Raum stehen.
@ThomasK.Schulz
Kröbers Schlussfolgerung erscheint mir in jedem Fall schlüssiger als Ihre Fragen, die natürlich berechtigt sind.
Nur, wenn man Ihrer Argumentation folgt, würde kein Straftäter mehr eine Chance auf einen neuen Anfang haben. Schlimmer noch, Sie trauen dem Menschen nicht zu, daß er aus seinen Fehlern lernt und auch danach handelt. Attestieren Sie dies für sich ebenfalls?
Natürlich kann man nicht allen Straftätern die Chance auf Verbesserung absprechen, jedoch ist die Psychologie ein Grauzone und keine hundertprozentig verifizierbare Wissenschaft. Leider wird sie jedoch zu oft als solche gewertet. Das ich niemandem zutraue, sich zu ändern ist eine falsche Schlussfolgerung. Aber es steht nun mal fest, dass sich ein Mensch nur sehr schwer ändert, oder von seinen Gewohnheiten ablässt.
@ Zeitleserinchen & Dingele
Ich habe es nicht so verstanden, dass Zeitleserinchen alle Arbeit auf die Richter übertragen wollte. Ich habe auch schon erleben müssen, dass sich ein Richter nur aufgrund eines Gutachten entschieden hat. Hoffen wir, dass es nicht die falsche Entscheidung war. Ordentliche Grundlage für ein Urteil sollten stets die Beweise sein und nicht die einzelne Meinung eines Gutachters, der schließlich auch nur ein Mensch ist und demnach subjektiv urteilt, ob er will, oder nicht. Technische Gutachter für Auto, oder Haus gehen nur nach technischen Werten. Diese Messlatte lässt sich auf den Menschen nun mal leider nicht anwenden. Wir wissen viel zu wenig über die Psyche eines Menschen, um uns ein wertfreies und fehlerloses Urteil darüber bilden zu können. Deshalb kann ich durchaus verstehen, dass so mancher sich fragt, weshalb so ein Gutachten für die Urteilsfindung relevant sein muss.
Natürlich kann man nicht allen Straftätern die Chance auf Verbesserung absprechen, jedoch ist die Psychologie ein Grauzone und keine hundertprozentig verifizierbare Wissenschaft. Leider wird sie jedoch zu oft als solche gewertet. Das ich niemandem zutraue, sich zu ändern ist eine falsche Schlussfolgerung. Aber es steht nun mal fest, dass sich ein Mensch nur sehr schwer ändert, oder von seinen Gewohnheiten ablässt.
@ Zeitleserinchen & Dingele
Ich habe es nicht so verstanden, dass Zeitleserinchen alle Arbeit auf die Richter übertragen wollte. Ich habe auch schon erleben müssen, dass sich ein Richter nur aufgrund eines Gutachten entschieden hat. Hoffen wir, dass es nicht die falsche Entscheidung war. Ordentliche Grundlage für ein Urteil sollten stets die Beweise sein und nicht die einzelne Meinung eines Gutachters, der schließlich auch nur ein Mensch ist und demnach subjektiv urteilt, ob er will, oder nicht. Technische Gutachter für Auto, oder Haus gehen nur nach technischen Werten. Diese Messlatte lässt sich auf den Menschen nun mal leider nicht anwenden. Wir wissen viel zu wenig über die Psyche eines Menschen, um uns ein wertfreies und fehlerloses Urteil darüber bilden zu können. Deshalb kann ich durchaus verstehen, dass so mancher sich fragt, weshalb so ein Gutachten für die Urteilsfindung relevant sein muss.
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