Psychiatrie Der GutachterSeite 4/4

Aber es gibt auch die Abkehr vom Bösen. Wer Böses getan hat, muss ihm deshalb nicht verfallen sein. Es nicht wieder zu tun – auch das gehört zur Entscheidungsfreiheit des Menschen, an die Kröber glaubt und die ihn letztlich optimistisch stimmt. Darum traut er manchem Probanden, dessen künftige Rückfallwahrscheinlichkeit er bei vorzeitiger Haftentlassung prognostizieren soll, viel mehr Gutes zu als die meisten anderen Kriminalpsychiater. Selbst Schwerverbrechern gibt Kröber eine kriminalprognostische Chance, wenn er in ihnen den Willen zur Besserung findet, eine gewisse charakterliche Stärke und die Fähigkeit, das eigene Leben zu kontrollieren. Geirrt hat er sich bisher noch in keinem.

Als die vorzeitige Haftentlassung des Sexualmörders Z., der eine junge Frau umgebracht und dafür „lebenslänglich“ bekommen hatte, zur Diskussion stand, wurde Kröber damit beauftragt, den Mann auf dessen Gefährlichkeit hin zu untersuchen. Das Besondere an Z. war, dass er die ihm nachgewiesene Tat stets bestritten und sich auch im Gefängnis unbeirrbar für unschuldig erklärt hatte. Er hatte inzwischen sogar Menschen gefunden, die seine Version glaubten, und es war ihm gelungen, sich auf diese Weise um die – für eine gute Prognose so entscheidende – „Auseinandersetzung mit der Straftat“ herumzudrücken.

Trotzdem schrieb Kröber in seinem Gutachten über Z.: „Insgesamt ist die Tat des Herrn Z. eher als das massive Versagen eines verantwortungsscheuen, im Kern selbstunsicheren Mannes zu werten denn als Ausdruck einer überdauernden Aggressivität und Zerstörungsbereitschaft. Insofern ist vorstellbar, dass bereits die Tatfolgen, also die Ermittlung und die Bestrafung, Herrn Z. dermaßen beeindruckt haben, dass ähnliche Taten von ihm nicht mehr zu erwarten sind. In ganz besonderer Weise hat nun aber auch die Wahl und Einübung des Selbstkonzeptes als eigentlich Unschuldiger und zu Unrecht Verurteilter Herrn Z. eine gewaltige Rollenverpflichtung des normentreuen Lebens auferlegt, die er mit viel Freude und Optimismus ausfüllt. Obwohl hier also eine besonders eigentümliche Form der ‚Auseinandersetzung mit der Straftat‘ vorliegt, ist in dieser Wendung der Dinge gleichwohl kriminalprognostisch ein zusätzlich sicherndes Moment für die Zukunft zu sehen. Subjektiv mag die vielfältige und anhaltende Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld und die Zuwendung der Medien bei Herrn Z. durchaus zu dem Gefühl geführt haben, dass er – ungeachtet des Wissens um die eigene Täterschaft – sozial ganz zu Recht als unschuldig gelten darf.“ Z. wurde daraufhin entlassen. Er ist nie wieder auffällig geworden.

Bei manchen Kriminellen, sagt Kröber, sei deutlich zu erkennen, wie sehr sie darunter litten, sich ins gesellschaftliche Abseits gestellt zu haben, wie sehr sie der Verlust der eigenen Würde schmerze, den die böse Tat ihnen eingebracht habe. Solche Täter haben nicht nur eine bessere Prognose, nicht mehr straffällig zu werden, sie sind Kröber auch die liebsten: Denn sie wollen die Heilung ihrer Defekte. Sie haben sich nicht aufgegeben. Sie sind nicht verloren.

 
Leser-Kommentare
  1. Leider verlassen sich die Richter viel zu sehr auf solche Gutachten. Wie oft muss man von einem entlassenen Straftäter hören, der rückfällig geworden ist. Meist war es ein Gutachten, das dem Täter eine "Genesung" bescheinigte. Ist es wirklich entscheidend, wieso jemand ein solches Verbrechen begangen hat? Ist man wegen einer schlechten Kindheit rehabilitiert bzw.entschuldigt, wenn man anderen Menschen das Leben nimmt, oder seelische Grausamkeiten zufügt? Ich denke nicht. Vielmehr sollte man die Mühe, die man in die Rehabilitation dieser unmenschlich agierenden Verbrecher steckt dafür verwenden, Kindern eine schlechte Kindheit zu ersparen und zukünftige Verbrechen verhindern. Es ist erwiesen, dass bei einem psychischen Defekt, der den Verbrecher dazu verleitet zu morden, keine Heilung möglich ist. Leider wollen sich viele Psychologen gern damit rühmen, den Unheilbaren doch noch geheilt zu haben. Wo bleibt deren Verantwortung für das nächste Opfer und dessen Angehörigen? Wie kann das Urteil eines einzelnen Menschen darüber entscheiden, ob ein gefährlicher Verbrecher wieder auf andere Menschen losgelassen wird? Keine exakte Wissenschaft heißt für mich = nicht tragbare Gefahr für die Gesellschaft

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    Zeitleserinchen, aus Ihrem Kommentar wird deutlich, dass Sie den Artikel nicht gelesen haben oder anscheinend nicht verstanden haben. Den im Artikel steht deutlich, dass Hans-Ludwig Kröber keine anderen Gründe als schwere psychische Erkrankungen als Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit gelten lässt. Eine schwere Kindheit, ist für ihn deutlich kein Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit oder vorzeitige Entlassung.
    Seine Untersuchung ist wichtig um zu Verstehen wie zu einer Tat kam, nicht um Entschuldigungen zu finden. Und im Artikel wird klar das Kröber absolut nicht zu den Psychiatern gehört, die meinen Unheilbare heilen zu können. Es wäre also empfehlenswert vor dem Kommentarschreiben einen Artikel komplett zu lesen und nicht nur den ersten Absatz, und daraus falsche Schlüsse zu ziehen.

    Zeitleserinchen, aus Ihrem Kommentar wird deutlich, dass Sie den Artikel nicht gelesen haben oder anscheinend nicht verstanden haben. Den im Artikel steht deutlich, dass Hans-Ludwig Kröber keine anderen Gründe als schwere psychische Erkrankungen als Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit gelten lässt. Eine schwere Kindheit, ist für ihn deutlich kein Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit oder vorzeitige Entlassung.
    Seine Untersuchung ist wichtig um zu Verstehen wie zu einer Tat kam, nicht um Entschuldigungen zu finden. Und im Artikel wird klar das Kröber absolut nicht zu den Psychiatern gehört, die meinen Unheilbare heilen zu können. Es wäre also empfehlenswert vor dem Kommentarschreiben einen Artikel komplett zu lesen und nicht nur den ersten Absatz, und daraus falsche Schlüsse zu ziehen.

  2. wird wegen einer schlechten Kindheit "rehabilitiert" oder entschuldigt.
    Und gerade dieser Artikel zeigt, dass da ein Gutachter eben nicht vorneweg entlastet.
    Aber es gibt nun einmal Umstände, die ein Kind überhaupt nicht gedeihen lassen und wenn es nirgends etwas sieht und erlebt, was ihm zeigt, es gibt noch etwas anderes als saufende, prügelnde und lieblose Eltern, dann ist es fast verloren. Nur sehr starke Menschen schaffen sich aus einem solchen Milieu wieder raus.
    Ich finde sowohl das voreilige Abnehmen der Verantwortung (schlechte Kindheit etc.) nicht gut als auch die Vor-Verurteilung und Gnadenlosigkeit, die sich immer zeigt, wenn sich Volkes Stimme erhebt.
    Und wenn es z.B. um Eltern geht, die ihr Kind totschlugen und verhungern ließen und ich dann lese, wie Volkes Stimme auf diese "Monster" reagiert, dann stelle ich immer die Frage, was diese. ja, Selbstgerechten meinen, welche Art Eltern diese totgeschlagenen und verhungerten Kinder geworden wären, hätten sie überlebt. Mit großer Wahrscheinlichkeit ähnliche "Monster"und dann könnten auch sie nicht mehr auf Gnade hoffen. Und deshalb hat das dann für mich eigentlich eher etwas von Krokodilstränen, wenn das kleine Kind, das man zu Lebzeiten kaum beachtet hat, 'betrauert' wird und die groß gewordenen Kinder in ihrem Unglück, das ein Verbrechen auch ist, gnadenlos angeprangert werden.

  3. Zeitleserinchen, aus Ihrem Kommentar wird deutlich, dass Sie den Artikel nicht gelesen haben oder anscheinend nicht verstanden haben. Den im Artikel steht deutlich, dass Hans-Ludwig Kröber keine anderen Gründe als schwere psychische Erkrankungen als Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit gelten lässt. Eine schwere Kindheit, ist für ihn deutlich kein Grund für einen verminderte Schuldfähigkeit oder vorzeitige Entlassung.
    Seine Untersuchung ist wichtig um zu Verstehen wie zu einer Tat kam, nicht um Entschuldigungen zu finden. Und im Artikel wird klar das Kröber absolut nicht zu den Psychiatern gehört, die meinen Unheilbare heilen zu können. Es wäre also empfehlenswert vor dem Kommentarschreiben einen Artikel komplett zu lesen und nicht nur den ersten Absatz, und daraus falsche Schlüsse zu ziehen.

    Antwort auf "Gutachten = heikel"
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    1. Die Arbeit von Herrn Kröber mag in vielen Fällen zum richtigen Ergebnis führen, oder nicht. Ich finde das irrelevant. Solange die Chance eines Fehlurteils so hoch ist, wie sie nun mal nachweislich ist, spielt das kaum eine Rolle. Wegen der Möglichkeit eines Fehlurteils hat man die Sterbehilfe noch nicht weltweit legalisiert, deshalb wurde auch die Todesstrafe weitestgehend abgeschafft, nur Sexualstraftäter werden weiterhin entlassen.
    2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen und es viel zu viele "ahnungslose" Gutachter gibt, die sich so gern profilieren wollen.
    3. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
    4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde? Wie würde es Ihnen in einer solchen Situation gehen? Wie würde Herr Kröber zukünftig urteilen?
    5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist.

    1. Die Arbeit von Herrn Kröber mag in vielen Fällen zum richtigen Ergebnis führen, oder nicht. Ich finde das irrelevant. Solange die Chance eines Fehlurteils so hoch ist, wie sie nun mal nachweislich ist, spielt das kaum eine Rolle. Wegen der Möglichkeit eines Fehlurteils hat man die Sterbehilfe noch nicht weltweit legalisiert, deshalb wurde auch die Todesstrafe weitestgehend abgeschafft, nur Sexualstraftäter werden weiterhin entlassen.
    2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen und es viel zu viele "ahnungslose" Gutachter gibt, die sich so gern profilieren wollen.
    3. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
    4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde? Wie würde es Ihnen in einer solchen Situation gehen? Wie würde Herr Kröber zukünftig urteilen?
    5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist.

  4. Abgesehen, daß der Artikel ohnehin wirklich lesenswert ist, zeigt er doch 2 Dinge auf, die mir besonders auffielen.

    a)Kröber nimmt die Leute/Probanden ernst. Das ist nach meinen Erfahrungen nicht so selbstverständlich, wie es sein sollte. Hier tragen aber auch die Medien dazu bei, daß dem nicht so ist. Auf der einen Seite gibt es die hinlänglich bekannten Schmierenblätter als Vorverurteiler. Daß unter einem solchen Druck ein Gutachter durchaus dazu geneigt ist, evtl. Medienwirksamkeit mit in seine Bewertungen (bewusst oder unbewusst) einfließen zu lassen, ist zwar nicht gewollt, aber durchaus nachvollziehbar. Dies soll nun keine Schelte gegenüber den Gutachtern sein.Es braucht schon eine gehörige Portion Mut, sich gegen "Volkes Stimme" zu erheben. Vielleichter ist es, im Gutachten noch ein paar Fragezeichen stehen zu lassen, um dem Gericht die Entscheidung zu überlassen, die Verantwortung abzugeben. Andererseits werden aber auch die Medien zur Transportation von Inhalten benutzt, die der Gutachter gerne weitergeben möchte, um sich als Heiler zu bestätigen. Insofern weredn die Medien durchaus Teil des jeweiligen Entscheidungsprozesses.

    b) Gut nachvollziehbar erscheint mir auch der Hinweis auf die Umstände um die Entwicklung der NSDAP. Die heutige Situation im Osten unserer Republik verdeutlicht die Wiederholbarkeit der Situation. Trotzdem, oder gerade deshalb, scheint es unumgänglich, daß hier ein Umfeld geschaffen werden muss, das zumindest solche Phänomene , wie die Anhäufung von Kindstötungen, oder wie zuletzt der Vorfall in Mügeln reduziert. Ausschließen kann man solche Dinge ohnehin nicht. Der Mensch bleibt trotzdem ein Individuum. Wenn ein Mensch nichts mehr zu verlieren hat, werden Grenzen abgebaut. Leider.

    Insgesamt, so mein Eindruck, lässt sie die Forensik, wie sie Kröber umschreibt doch mit einer gewissen "mathematischen" Logik erklären. Ich denke, es bedarf "nur" der richtigen Anwendung der Variablen. Das soll jedoch keine Vereinfachung sein, aber es zeigt doch, daß es, wie von Kröber praktiziert, anders geht.

  5. 1. Die Arbeit von Herrn Kröber mag in vielen Fällen zum richtigen Ergebnis führen, oder nicht. Ich finde das irrelevant. Solange die Chance eines Fehlurteils so hoch ist, wie sie nun mal nachweislich ist, spielt das kaum eine Rolle. Wegen der Möglichkeit eines Fehlurteils hat man die Sterbehilfe noch nicht weltweit legalisiert, deshalb wurde auch die Todesstrafe weitestgehend abgeschafft, nur Sexualstraftäter werden weiterhin entlassen.
    2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen und es viel zu viele "ahnungslose" Gutachter gibt, die sich so gern profilieren wollen.
    3. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
    4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde? Wie würde es Ihnen in einer solchen Situation gehen? Wie würde Herr Kröber zukünftig urteilen?
    5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist.

  6. Der Fall Z. darf doch nicht wahr sein, oder?
    „Insgesamt ist die Tat des Herrn Z. eher als das massive Versagen eines verantwortungsscheuen, im Kern selbstunsicheren Mannes zu werten denn als Ausdruck einer überdauernden Aggressivität und Zerstörungsbereitschaft. Insofern ist vorstellbar, dass bereits die Tatfolgen, also die Ermittlung und die Bestrafung, Herrn Z. dermaßen beeindruckt haben, dass ähnliche Taten von ihm nicht mehr
    zu erwarten sind."
    Soll das heißen, weil Herr Z. kein Selbstbewusstsein hat, reicht ein Konfrontation mit der Bestrafung aus, um ihn für immer gesellschaftstauglich zu machen, obwohl er eine junge Frau ermordet hat? Was ist, wenn er wieder in eine Stresssituation gerät? Schließlich hat er nicht plötzlich mehr Selbstbewusstsein als vorher.
    "Er ist nie wieder auffällig geworden." Woher weiß der GUTACHTER das? Vielleicht hat Herr Z. auch nur gelernt, seine Taten besser zu planen. Er wird ja die gleichen Fehler nicht zweimal machen und sich erwischen lassen. Oder wird Herr Z. 24 Stunden am Tag bewacht?
    Wenn Herr Kröber sich nicht profilieren will, wieso gibt es dann einen so langen Artikel über seine Arbeit? Ein seriöser Arzt gibt keine Garantien für den Erfolg seiner Operationen. Sollte nicht dasselbe auch für Gutachter gelten?

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    kann niemand gewährleisten und auch Sie könnten in Stress geraten und jemanden umbringen. Wohl nur wenige haben vorher, als noch alles gut war, gedacht, dass sie zu so etwas fähig wären.
    Bei der Entlassung dieses Mannes ging es wohl um die reguläre Entlassung oder Sicherungsverwahrung und nicht um ein Erlassen der Strafe.
    Unser Strafrecht ist eben so beschaffen, dass ein ehemaliger Täter auch die Möglichkeit der Resozialisierung haben muss.
    Und Herr Kröber ist, so weit ich das verstehe, ein unabhängiger Gutachter, also nicht der behandelnde Therapeut, der sich u.U. ein Scheitern seiner Behandlung nicht eingesteht und deshalb falsche Prognosen stellt.

    kann niemand gewährleisten und auch Sie könnten in Stress geraten und jemanden umbringen. Wohl nur wenige haben vorher, als noch alles gut war, gedacht, dass sie zu so etwas fähig wären.
    Bei der Entlassung dieses Mannes ging es wohl um die reguläre Entlassung oder Sicherungsverwahrung und nicht um ein Erlassen der Strafe.
    Unser Strafrecht ist eben so beschaffen, dass ein ehemaliger Täter auch die Möglichkeit der Resozialisierung haben muss.
    Und Herr Kröber ist, so weit ich das verstehe, ein unabhängiger Gutachter, also nicht der behandelnde Therapeut, der sich u.U. ein Scheitern seiner Behandlung nicht eingesteht und deshalb falsche Prognosen stellt.

  7. kann niemand gewährleisten und auch Sie könnten in Stress geraten und jemanden umbringen. Wohl nur wenige haben vorher, als noch alles gut war, gedacht, dass sie zu so etwas fähig wären.
    Bei der Entlassung dieses Mannes ging es wohl um die reguläre Entlassung oder Sicherungsverwahrung und nicht um ein Erlassen der Strafe.
    Unser Strafrecht ist eben so beschaffen, dass ein ehemaliger Täter auch die Möglichkeit der Resozialisierung haben muss.
    Und Herr Kröber ist, so weit ich das verstehe, ein unabhängiger Gutachter, also nicht der behandelnde Therapeut, der sich u.U. ein Scheitern seiner Behandlung nicht eingesteht und deshalb falsche Prognosen stellt.

  8. Logisch kann man zweifeln, aber..

    @zeitlerserinchen
    Ich halte Ihre Argumentation zwar für nachvollziehbar, jedoch nur so lange, solange sie subejektiv gewertet wird.
    Sie schreiben
    "2. Tatsache ist auch, dass die meisten Richter dem Gutachten einen viel zu großen Stellenwert beimessen..."

    Richter sind ehemalige Jurastudenten, die mit sehr guten Noten abgeschlossen haben, jeoch kein Fachkräfte, die sich mit der jeweiligen Psyche eines jeden Täters fundiert befassen können. Würde man demzufolge die gesamte Last auf die Richter abwälzen, wüsste ich nicht, was dann alles für Fehlurteile (in beide Richtungen) rauskämen.

    "4. Soll die Ursache der "psychischen Erkrankung" eine Mutter trösten, deren Kind Opfer eines Wiederholungstäters wurde, der aufgrund eines Gutachtens als geheilt freigelassen wurde?"

    Natürlich würde ich ebenfalls "am Rad drehen", wenn ein mein Kind Opfer eines Wiederholungstäters würde. Das gilt übrigens für Väter, wie in meinem Fall genauso. Aber wie ich bereits sagte, ist dies mein subejktives Empfinden, und ich habe damit auch recht. Objektiv muss sich aber der Gutachter wegen seiner Fehleinschätzung warm anziehen und sich die Fragen gefallen lassen, warum er zu dieser Fehleinschätzung kam. Auf jeden Fall ist dieser Gutachter für weitere Gutachten vorerst mal nicht mehr weiter geeignet. Ich denke auch, mit einem QM ließe sich auch auf diesem Feld einiges verbessern.

    " 5. Ich stelle den ganze Berufsstand der Gutachter in Frage. Es sei denn, man würde derartige Straftaten zukünftig verhindern können, weil man deren Ursachen kennt. Das halte ich aber für utopisch. Ursachenforschung gehört für mich zwar in die Wissenschaft, aber nicht in den Gerichtssaal, da hier die Gefahr eines Irrtums zu groß ist."

    Gutachter gibt es in den verschiedensten Bereichen unseres Alltags, seien es Gutachter für Verkehrsunfälle, technische Gutachter z.B. für Kraftwerksanlagen, Gebäudetechnik, usw.
    Wenn man Ihrer Argumentation folgen würde, würden alle Gutachter abgeschafft. Wer um alles in der Welt soll denn dann noch eine ordentliche Grundlage für ein Urteil erstellen?
    Oder sollen wir unterscheiden zwischen "hässlichen" und "unhässlichen" Straftaten? Eine falsch konstruierte Brücke, die einstürzt und mehrere Menschen unter sich begräbt ist Folge einer "unhässlichen" Straftat, sprich eines falschen Mischverhältnisses des Betons, weil man sparen wollte. Ein Mord hingegen ist eine "hässliche" Straftat, weil sich ein Mensch nicht mehr unter Kontrolle hatte?
    Ich lasse die Fragen einfach so im Raum stehen.

    @ThomasK.Schulz

    Kröbers Schlussfolgerung erscheint mir in jedem Fall schlüssiger als Ihre Fragen, die natürlich berechtigt sind.
    Nur, wenn man Ihrer Argumentation folgt, würde kein Straftäter mehr eine Chance auf einen neuen Anfang haben. Schlimmer noch, Sie trauen dem Menschen nicht zu, daß er aus seinen Fehlern lernt und auch danach handelt. Attestieren Sie dies für sich ebenfalls?

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    Natürlich kann man nicht allen Straftätern die Chance auf Verbesserung absprechen, jedoch ist die Psychologie ein Grauzone und keine hundertprozentig verifizierbare Wissenschaft. Leider wird sie jedoch zu oft als solche gewertet. Das ich niemandem zutraue, sich zu ändern ist eine falsche Schlussfolgerung. Aber es steht nun mal fest, dass sich ein Mensch nur sehr schwer ändert, oder von seinen Gewohnheiten ablässt.

    @ Zeitleserinchen & Dingele

    Ich habe es nicht so verstanden, dass Zeitleserinchen alle Arbeit auf die Richter übertragen wollte. Ich habe auch schon erleben müssen, dass sich ein Richter nur aufgrund eines Gutachten entschieden hat. Hoffen wir, dass es nicht die falsche Entscheidung war. Ordentliche Grundlage für ein Urteil sollten stets die Beweise sein und nicht die einzelne Meinung eines Gutachters, der schließlich auch nur ein Mensch ist und demnach subjektiv urteilt, ob er will, oder nicht. Technische Gutachter für Auto, oder Haus gehen nur nach technischen Werten. Diese Messlatte lässt sich auf den Menschen nun mal leider nicht anwenden. Wir wissen viel zu wenig über die Psyche eines Menschen, um uns ein wertfreies und fehlerloses Urteil darüber bilden zu können. Deshalb kann ich durchaus verstehen, dass so mancher sich fragt, weshalb so ein Gutachten für die Urteilsfindung relevant sein muss.

    Natürlich kann man nicht allen Straftätern die Chance auf Verbesserung absprechen, jedoch ist die Psychologie ein Grauzone und keine hundertprozentig verifizierbare Wissenschaft. Leider wird sie jedoch zu oft als solche gewertet. Das ich niemandem zutraue, sich zu ändern ist eine falsche Schlussfolgerung. Aber es steht nun mal fest, dass sich ein Mensch nur sehr schwer ändert, oder von seinen Gewohnheiten ablässt.

    @ Zeitleserinchen & Dingele

    Ich habe es nicht so verstanden, dass Zeitleserinchen alle Arbeit auf die Richter übertragen wollte. Ich habe auch schon erleben müssen, dass sich ein Richter nur aufgrund eines Gutachten entschieden hat. Hoffen wir, dass es nicht die falsche Entscheidung war. Ordentliche Grundlage für ein Urteil sollten stets die Beweise sein und nicht die einzelne Meinung eines Gutachters, der schließlich auch nur ein Mensch ist und demnach subjektiv urteilt, ob er will, oder nicht. Technische Gutachter für Auto, oder Haus gehen nur nach technischen Werten. Diese Messlatte lässt sich auf den Menschen nun mal leider nicht anwenden. Wir wissen viel zu wenig über die Psyche eines Menschen, um uns ein wertfreies und fehlerloses Urteil darüber bilden zu können. Deshalb kann ich durchaus verstehen, dass so mancher sich fragt, weshalb so ein Gutachten für die Urteilsfindung relevant sein muss.

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