Mitja-Prozess Der lange Weg in den Abgrund

Mitjas Mörder hat einen mühsamen Kampf gegen seine pädophile Neigung geführt – alle Chancen zerrannen ihm unter den Händen.

Der Mord am neunjährigen Mitja aus Leipzig ist ein Klassiker des Schreckens. Als hätte eine finstere Macht beschlossen, Fritz Langs alten düsteren Kinothriller M – Eine Stadt sucht einen Mörder Wirklichkeit werden zu lassen. Ein pädophiler Sexualstraftäter trifft auf ein Schulkind, bringt es vom Nachhauseweg ab, kauft ihm eine Kleinigkeit, lockt es fort, missbraucht es – und bringt es um. Die ganze Stadt jagt den Täter. Und findet ihn.

Die Stadt, die den Kindermörder Uwe Kolbig im Februar dieses Jahres eine Woche lang jagte , war Leipzig. Sein Foto füllte die Bildschirme und die Zeitungen. Helikopter und Suchhunde waren ihm auf der Spur. Ein Kriminalbeamter würde die Fahndung nach Mitjas Mörder später im Prozess als »unser Lebenswerk« bezeichnen. Nirgends konnte der Flüchtige bleiben. Keine ruhige Minute, kein Essen, kein Wasser. Schließlich stürzte Kolbig sich nachts vor eine Straßenbahn der Linie 11 und blieb schwer verletzt liegen. »Wie heißen Sie?«, fragten die Polizisten den Mann auf den Schienen, und er flüsterte: »Ich bin der, den ihr sucht.«

Jetzt sitzt der Gesuchte grau im großen Sitzungssaal 115 des Landgerichts Leipzig. Hinter ihm haben sich bewaffnete Beamte aufgebaut, von denen nicht klar ist, ob sie dem Schutze der Bevölkerung dienen oder eine Art Drohkulisse gegen das gesunde Volksempfinden darstellen. Die Pressefotografen und Kameras haben sich um eine Einblickschneise auf Kolbig geschlagen, und der Sender N24 überträgt pausenlos live aus dem noch leeren Sitzungssaal.

»Geh nicht mit fremden Männern!«, sagen die Mütter zu ihren Kindern. »Lass dich nicht ansprechen! Lass dich nicht einladen!« Doch genau das hat Mitja getan: Er ist mitgegangen am Nachmittag des 22. Februar 2007, als er gegen 16.30 Uhr aus der Kindertagesstätte Sonnenhügel kam. Zu seiner Trambahnhaltestelle sind es bloß zehn Minuten. Auf dem Weg muss er sich Kolbig angeschlossen haben. Mitja ist ein zutrauliches Kind, das wenig Distanz hält, er spricht fremde Leute an, fragt nach der Uhrzeit und ist auch schon nach Hause getrampt. Mit Kolbig zusammen besteigt er die Straßenbahn der Linie 11, die Überwachungskamera ist defekt, doch wie durch ein Wunder schaltet sie sich ausgerechnet in dem Moment, als der Mann und das Kind schäkernd nebeneinandersitzen, wieder ein. Und zeichnet die Szene auf. Die Bilder werden Kolbig später überführen.

Um 17 Uhr betreten Kolbig und Mitja einige Stationen weiter eine Konditorei. Die Verkäuferin kennt den Jungen vom Sehen. Doch diesmal ist er nicht allein. »Wer war bei ihm?«, fragt der Vorsitzende Johann Jagenlauf die Zeugin aus der Bäckerei. »Der Herr da«, antwortet die und weist auf den Angeklagten. Mitja, der weder ängstlich noch beklommen wirkte, habe sich einen Kuchen aussuchen dürfen, der Mann habe sich abseits gehalten und schließlich bezahlt. Dass Mitja sich von Kunden etwas spendieren ließ, kam öfter vor, und dieser Begleiter sah alles andere als bösartig aus. Könnte der Vater sein, denkt die Verkäuferin bei sich. Sie blickt den beiden noch eine Zeit lang nach. Die Letzte, die das Kind lebend sieht.

Kolbig hat zu Beginn des Prozesses seinen Verteidiger ein schriftliches Geständnis verlesen lassen. Darin hat er zugegeben, er habe mit Mitja Analverkehr gehabt und ihn später erstickt. Diese Aussage wird von den rechtsmedizinischen Befunden bestätigt. Doch was sich zwischen ihm und seinem Opfer genau abgespielt hat, darüber schweigt der Angeklagte. Sicher ist, dass er Mitja in seine Wohnung mitnahm, wo der den Kuchen aß und fernsah. Dass er sich eine ganze Zeit lang ungezwungen in Kolbigs Wohnung bewegt haben muss, beweisen die kindlichen Fingerabdrücke, die überall gefunden wurden. Kolbig will sich noch zwei Stunden lang in der Küche Mut angetrunken haben, bevor er über Mitja herfiel.

An jenem 22. Februar, als Kolbig den Neunjährigen mit nach Hause nimmt, ist er an seiner persönlichen Endstation angekommen. Seine Hoffnungen sind zunichte, er hat nichts mehr zu verlieren. Hinter ihm liegen 43 Lebensjahre, in denen er einen erbitterten Kampf geführt hat – gegen sich selbst, seine Neigungen, seine Defizite. Jetzt ist er gescheitert. Und dass er einen Krieg verloren hat, sieht man ihm auch im Prozess an. Zerstört sitzt er neben seinem Verteidiger Malte Heise, der hier nur noch pastorale Funktionen erfüllen kann.

Schon als 16-Jähriger wird Uwe Kolbig auffällig, als er sich an einer Fünfjährigen vergreift. Ein Jahr später verurteilt ihn das Kreisgericht Bitterfeld wegen dreifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Ein Psychiater stellt bei dem Halbwüchsigen eine »pädophile Fixierung« fest, die neben einer normalen Heterosexualität existiert. Außerdem konsumiert Kolbig – damals Maurer – Bier in großen Mengen, seine Taten begeht er immer in alkoholisiertem Zustand. 1982 missbraucht Kolbig eine Sechsjährige, 1984 hat er Analverkehr mit einer Zwölfjährigen. Er wird zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt mit anschließender Unterbringung in der Psychiatrie. Erst als er nach seiner Entlassung eine Küchenhilfe aus der Klinik heiratet, stabilisiert sich sein Leben. 25 Jahre ist er alt, die Frau zwölf Jahre älter und ein mütterlicher Typ, der Kolbig Halt gibt. Unter ihren Fittichen gelingt es ihm sogar, seinen Alkoholkonsum zu kontrollieren. Er macht den Führerschein, arbeitet zeitweise als Fahrer und lässt sich acht Jahre nichts zuschulden kommen.

Mit seiner Familie war Kolbig glücklich. Doch das hielt nur kurz an

1996 wird Kolbig arbeitslos, er lässt sich gehen und trinkt wieder. Im August 1997 überfällt er einen elfjährigen Angler und versucht, ihn zu vergewaltigen. Der Junge schreit, und Kolbig wird gefasst, 2,9 Promille hat er im Blut. Er wird vom Berliner Kriminalpsychiater Hans-Ludwig Kröber untersucht, der feststellt, dass Kolbig zu einer befriedigenden Sexualität mit erwachsenen Frauen durchaus imstande und seinen pädosexuellen Bedürfnissen keineswegs hilflos ausgeliefert ist. Er hält den Delinquenten allerdings für weiterhin gefährlich, sollte der seinen Alkoholmissbrauch – den sicheren Vorboten der Sexualstraftaten – nicht in den Griff bekommen. Kolbig wird zu zwei Jahren Gefängnis und einer Entzugstherapie im Maßregelvollzug Leipzig verurteilt.

Wieder scheint es bergauf zu gehen. Kolbig reißt sich zusammen, um vom Alkohol loszukommen. Er findet einen Job und wird 1999 aus der Klinik beurlaubt. Seine Beurteilungen klingen zuversichtlich. Dann gerät Kolbig in eine Ehekrise, fängt wieder an, heimlich zu trinken, und schwänzt die Arbeit. Als die Klinik dahinterkommt, dass der Patient sich nicht an die Auflagen hält, bricht sie die Behandlung aufgrund vermeintlicher Aussichtslosigkeit ab. Der Psychiater Kröber, der Kolbig für den Mitja-Prozess nun erneut begutachtet hat, nennt dieses ärztliche Verhalten »keine gute Entscheidung«. Anstatt Kolbig wie den Kranken zu behandeln, der er war, und mit ihm die Hintergründe seines Rückfalls zu thematisieren, anstatt zu erkennen, dass der Rückfall ja gerade den Alkoholiker – wie überhaupt den Abhängigen – ausmache, hätten die Ärzte ihm keine Chance mehr gegeben. Dafür werfen sie Kolbig in ihrer Stellungnahme Vertrauensbruch und Dissozialität vor und entlassen einen kranken Straftäter sehenden Auges zurück in die Gesellschaft.

Trotzdem geht es Kolbig gut. Von 2000 bis 2005 steht er unter Führungsaufsicht, was bedeutet, dass er von seiner Bewährungshelferin regelmäßig kontrolliert wird. Er hat jetzt nicht nur Arbeit, sondern auch großes Glück. Was ihm 2001 widerfährt, muss dem Vorbestraften, dem ehemaligen Maßregelpatienten vorgekommen sein wie ein Wunder: Bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme verliebt sich die 22-jährige hübsche Isabell S. in ihn. Er ist ihr erster Mann. Er trennt sich von seiner Frau, Isabell wird seine Freundin, sie zieht bei ihm ein, sie wird von ihm schwanger, sie bekommt sein Kind. Eine Tochter. Kolbig ist plötzlich Familienvater.

Auch Isabell tritt vor dem Landgericht Leipzig als Zeugin auf. Und obwohl sie nur flüsternd antwortet, ist zu spüren, wie sie innerlich bebt vor Wut. Kein gutes Wort findet sie für den ehemaligen Geliebten. Der Mord an Mitja und die überraschende Konfrontation mit Kolbigs verborgenen Neigungen – von denen sie nichts ahnte – überschatten alles. In Isabells Augen ist Kolbig nichts als ein Lügner, Säufer, Rabenvater. Und als der Sachverständige Kröber sie fragt, was ihr denn früher am Angeklagten gefallen habe, schweigt sie so lange, dass es scheint, sie habe die Frage gar nicht gehört. Dann räumt sie mit ganz kleiner Stimme ein, dass »es schön war«, dass Uwe Gitarre spielte und zärtlich war und ihr Dinge sagte, »die ich gern hören mochte«. Zum Beispiel? »Eine wie dich hab ich noch nie getroffen.«

Jetzt, im Gefängnis, hat Kolbig nur einen einzigen Gegenstand aus der alten Wohnung wiederhaben wollen: ein Familienfoto. Es zeigt die herzhaft lachende Isabell und das strahlende Kind in einem herzförmigen Rahmen aus schwerem Glas. Kolbig sitzt als Dritter dabei und starrt in die Kamera wie einer, der sein Glück nicht fassen kann.

Der Anfang vom Ende ist da, als Isabell im Herbst 2006 auszieht. Kolbig hat die innere Entfremdung, die nach der Geburt des Kindes schleichend einsetzte, nicht aufhalten können. Er weiß nicht, wie man Partnerschaftsprobleme löst und die Korrosion einer Beziehung stoppt. Also greift er zu den eingeschliffenen Verhaltensmustern: Rückzug und Rausch. Als Isabell ihm wegen seiner Trinkerei das Recht auf Umgang mit der Tochter verweigert, gerät er in den Zustand totaler Verzweiflung.

Auch die Führungsaufsicht – also die regelmäßige Zuwendung des Staates – ist inzwischen erledigt. Erst seit dem 18. April 2007 kann über Sexualstraftäter diese Maßregel unbefristet verhängt werden, was bedeuten kann, dass die Delinquenten sich ein Leben lang bei ihren Bewährungshelfern melden müssen, dass kontrolliert wird, ob sie sich an die Auflagen (zum Beispiel: kein Alkohol, kein Kontakt zu Kindern) halten und dass sie bei Zuwiderhandlung aus dem Verkehr gezogen werden. Der Grund für die erweiterte Führungsaufsicht ist die Erkenntnis, dass Rückfälle in dieser Tätergruppe nicht aus heiterem Himmel geschehen, sondern meistens durch instabile Verhältnisse oder Krisen ausgelöst werden. Vielleicht hätte es dem Kind Mitja das Leben gerettet, wenn eine Amtsperson in dieser desperaten Phase nach Kolbig gesehen hätte, doch für ihn kommt die Gesetzesreform zu spät. Er ist im Februar 2007 ganz auf sich gestellt.

Warum hat er Mitja getötet – und nicht wie frühere Opfer gehen lassen?

Am Tattag hat Uwe Kolbig Urlaub. Er treibt sich am Leipziger Bahnhof herum, trinkt Bier. Als er in die Trambahn der Linie 11 steigen und heimfahren will, sitzt seine geschiedene Frau darin. Sie erschrickt über sein Aussehen. Er schämt sich und steigt wieder aus. Später begegnet er zufällig Mitja. Und es vollzieht sich das, was der Psychiater Kröber vor Gericht als »typischen Rückfall« bezeichnet: Kolbig nimmt Kontakt zu dem Kind auf, obwohl er weiß, dass er es nicht tun sollte. Aber was ist schon dabei? Sich mit einem Jungen unterhalten ist doch nicht verboten! Doch im Laufe dieses Annäherungsprozesses gewinnt der Mann allmählich die totale Kontrolle über das Kind. Kröber sagt, Kolbig habe sich langsam, aber sicher »auf die Tat zurutschen lassen«.

Das Landgericht Leipzig verurteilt den voll schuldfähigen Uwe Kolbig am 11. September zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Eine höhere Strafe gibt das deutsche Recht nicht her. Kolbig wird voraussichtlich nie wieder freikommen. Die Richter gehen davon aus, dass er den Jungen in seinem Schlafzimmer anal vergewaltigt und ihm dabei erhebliche Schmerzen zugefügt hat. Danach habe er ihn erstickt, um die Tat zu verdecken.

Kolbig hatte bis zu diesem 22. Februar neuneinhalb Jahre straffrei gelebt. Als er Mitja den Arm von hinten um den Hals schlingt und ihm mit der anderen Hand die Atemöffnungen verschließt, ist das Kind schon wieder vollständig angezogen. Warum hat Kolbig, dessen frühere Opfer alle überlebt haben, diesmal getötet? Er selbst schweigt dazu. Doch er wusste, dass ihm die Sicherungsverwahrung bevorstand, sollte Mitja zur Polizei gehen. Kolbig hatte, auch was das Strafmaß betrifft, nichts mehr zu verlieren. Und das ist die schreckliche Kehrseite der rasanten Strafverschärfungen für Sexualdelikte: Steigen die Strafen für sexuelle Übergriffe ins Exorbitante, macht es für den Täter irgendwann keinen Unterschied mehr, ob er eine Vergewaltigung begeht oder einen Mord. Insofern ist es vorstellbar, dass Kolbig, der sich durch seinen Rückfall jeder Zukunft beraubt sah, in einem Akt der Selbstaufgabe sein Zerstörungswerk vollendet hat.

 
Leser-Kommentare
  1. Unfassbar schlimm sowas, mehr kann man eigentlich nicht sagen.

    Ich hatte mindestens drei mal Gänsehaut beim Lesen des Artikels.

    • hamkon
    • 12.09.2007 um 15:25 Uhr

    Wenn sich die Tage schwer bewegen, sich selbst der Sonne Glanz empört - Du alter Narr, dort auf den Wegen, wird irgendwo ein Kind zerstört.

    Im Mai 2006 trafen sich in Hamburg einige erwachsen gewordene Überlebende, die als Kinder missbraucht worden waren. Sie suchten die öffentliche Begegnung mit "den Normalen".

    Ein öffentliches Interesse war nicht zu bemerken. Die Bischöfin Maria Jeppsen hatte Dringlichkeiten, die Vertreter/-innen von CDU, FDP, den Grünen waren vollkommen sprachlos.
    Herr Petersen, von der SPD schlich eher zwischen den Ständen der betroffenen Veranstalter herum, als dass er
    dort agierte.

    Kindesmissbrauch? Kinderfickerei? Kindermord? Eher ein - wenn schon nicht zu verdrängendes - Verhängnis, das eigentlich nur Anlaß zu Krokodilstränen, Lippenbekenntnissen ist, aber nicht Anlaß nach den Auslösern und deren Umstände zu fragen. Die Verhältnisse, die wir heute in Deutschland in den immer stärker wachsenden Verelendungsghettos schaffen und tolerieren sind Brutstätten für diese Entsetzlichkeiten. Dabei ist es egal, ob sich Pädophile sexuell in Gestalt von Eltern über ihre Kinder her machen oder die "feinen" Damen und Herren aus den vornehmen Stadtteilen sich ihr "Vergnügen" einkaufen. Physische Gewalt, Folter und Satanismus sind andere Spielarten, die sich der Kinder als Lustobjekte bedienen und sie zu lebenden Toten machen.

    Aber, ich denke die Auseinandersetzung mit dieser Form von tabuisiertem Hedonismus liegt nicht im Interesse der Personen, die einen gesellschaftlichen Diskurs darüber anstoßen könnten. Da übt sich dieses Volk doch lieber in seinen alten Tugenden und spricht von "Einzelfällen", weil ihr die Mathematik dieser Welten zu kompliziert ist.

    Machen wir wirklich einfach weiter so?

    • andrku
    • 12.09.2007 um 20:47 Uhr

    Er lässt vor allem eine Schlußfolgerung zu:
    eine einfache Lösung gibt es nicht.

    Klar wirkt sich eine Strafverschärfung auf die Radikalität des Täters aus, aber kann man einen mehrfachen (!) Wiederholungstäter immer wieder laufen lassen? Das geht schliesslich genauso schlecht.

    Die Frage die sich mir aufdrängt: hätte er denn überhaupt eine Ansprechperson gehabt, in seinen Krisen? Wurde ihm das vermittelt? Wurde er therapeutisch für die, wahrscheinlich häufige, Situation des "hineinrutschens" sensibilisiert? Woher kam seine Neigung?

    Fälle wie dieser Mann lassen sich, meines Erachtens, nie vollkommen ausschließen. Die Krisen, die in jedem Leben auftreten, überfordern manche Menschen halt gnadenlos. Manche stürzen sich aus dem Fenster, andere vegetieren depressiv vor sich hin, wieder andere werden gewalttätig.

    Aber SPÄTESTENS nach dem zweiten Missbrauch hätte man die Reißleine ziehen müssen und ihn unter stärkere Überwachung stellen, und zwar für den Rest des Lebens. Eine wöchentliche Untersuchung auf Alkoholkonsum zB. und er wäre, noch vor Anbahnung der nächsten Tat, entweder beim nächsten Therapeuten oder wieder hinter sicheren Mauern gewesen.

    Mit seiner Tat hat er nämlich gleich noch das Leben von zwei anderen Menschen zerstört: das der Eltern. Ganz egal, ob er dabei krankhaft handelte oder nicht, ob man ihn verstehen kann, oder nicht. Soweit hätte es nie kommen dürfen.

    MfG
    AKu

  2. die Namen der verantwortlichen Ärzte und Betreuer lesen, die diesen Mann wieder an die Öffentlichkeit gelassen haben.

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  • Quelle DIE ZEIT, 13.09.2007 Nr. 38
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