Pflegepolitik Das Geheimnis guter Pflege
Die Bundesregierung will die Betreuung in Altenheimen verbessern – und nimmt viel Rücksicht auf Interessenverbände.
Altenpflege ist Ansichtssache. In der Bild- Zeitung kam unlängst die ehemalige Altenpflegerin Eva Ohlert zu Wort. »Das Altenheim macht die Menschen krank. Sie verlieren ihre Lebensfreude, ihren Mut und ihre Würde«, sagte sie und begründete dies Urteil drastisch: »Ich habe Menschen in Heimen getroffen, die auf vollgekoteten Klostühlen beim Mittagessen saßen.« Kurz zuvor hatte in Berlin der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) seinen jüngsten Bericht zur Altenpflege vorgestellt. Danach erleiden zehn Prozent der Heimbewohner und sechs Prozent der ambulant versorgten Patienten als Folge von Vernachlässigung gesundheitliche Schäden. Beim MDS hält man das für einen Fortschritt.
In dieser Woche legt die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform der Altenpflege vor. Der jüngste Versuch, des Elends in der Pflege Herr zu werden, trägt den Titel Pflegeweiterentwicklungsgesetz und soll leisten, was das Pflegequalitätssicherungsgesetz der rot-grünen Regierung aus dem Jahr 2002 nicht vermochte. Das neue Gesetz umfasst inklusive Begründung 260 Seiten und sieht 19 Einzelmaßnahmen vor, deren spektakulärste wohl der innerhalb der Koalition noch umstrittene sechswöchige Pflegeurlaub für Angehörige ist. Natürlich behauptet niemand im Ernst, dass ein sechswöchiger Urlaub zur jahrelangen Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen einen nennenswerten Beitrag leisten könne, weshalb sich unter Fachleuten die Erwartungen an das neue Gesetz in Grenzen halten.
Warum ist es so einfach, Übel zu bennennen, wie die ehemalige Altenpflegerin Eva Ohlert sie beklagt – und so schwer, sie zu beseitigen?
Antworten auf diese Frage liegen tief versteckt in einem Geflecht aus Institutionen, Interessen und Rechtsbeziehungen. 8500 Altenheime und 13000 Pflegedienste gibt es in Deutschland, sie werden betrieben durch private Träger und gemeinnützige Verbände und finanziert von Pflegekassen, örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern sowie den Gepflegten selbst und ihren Angehörigen. Überwacht werden sie durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen und die je nach Kommune, Landkreis oder Bundesland unterschiedlich organisierte Heimaufsicht, die selbst, genau wie die Pflegeeinrichtungen, Bundes- und Landesrecht zugleich unterliegen.
Viele Missstände sind lange schon bekannt – nur ist »eine rasche Änderung bzw. Besserung kaum zu erwarten«, wie der Bundestag vor sieben Jahren im Dritten Bericht zur Lage der älteren Generation feststellte. Es gebe da »auf allen Ebenen Beharrungstendenzen«, eine »Änderung der bestehenden Praxis« setze eine »Vielzahl von zum Teil recht komplizierten Aushandlungsprozessen« voraus.
Beharrungstendenzen auf allen Ebenen? Komplizierte Aushandlungsprozesse?
In Paragraf 115 Absatz 1 des rot-grünen Pflegequalitätssicherungsgesetzes von 2002 findet sich ein kleiner Satz, der großen Schaden angerichtet hat. Es geht um die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Der Satz lautet: »Gegenüber Dritten sind die Prüfer und die Empfänger der Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet.«
Diese unscheinbare Bestimmung hat weitreichende Folgen. Sie schaltet die Kontrolle durch den Markt aus. Wer für einen Angehörigen einen Platz in einem Altenheim sucht, der ist gezwungen, eine Dienstleistung zu kaufen, über deren Qualität er nur Vermutungen anstellen kann. Zugleich gibt es eine öffentlich-rechtliche Qualitätskontrolle, die detailliert Auskunft geben könnte. Und es gibt gute Pflegeeinrichtungen, die mit den Ergebnissen dieser Kontrolle gerne werben würden. Doch beide Seiten sind »zur Verschwiegenheit verpflichtet«.
Wie konnte ein solches Gesetz je beschlossen werden? Das Gesundheitsministerium verweist auf den Einfluss der »Lobby«. Doch die Vorschrift zur Geheimhaltung steht wie selbstverständlich schon im ersten Gesetzentwurf und wurde in der Folge nie infrage gestellt – nicht durch Regierungsvertreter, aber ebenso wenig durch die Opposition. Hat demnach die »Lobby« Ministerium und Parlament unterwandert?
Das Ministerium gibt sich ahnungslos, doch ein Abgeordneter kann Auskunft geben. Willi Zylajew, »pflegepolitischer Sprecher« der Unionsfraktion, war bis 2002 im Rheinland stellvertretender Geschäftsführer der Caritas. In dieser Eigenschaft, erinnert er sich, habe er Mitte der neunziger Jahre die Kohl-Regierung bei der Einführung der Pflegeversicherung beraten. Und schon damals habe man in internen Runden beim damaligen Gesundheitsminister Norbert Blüm die Veröffentlichung von Qualitätsberichten erörtert – und verworfen.
Man wollte ja, sagt Zylajew. Aber man konnte doch nicht! Und dann fängt er an, mit der Autorität des Praktikers von der Altenpflege daheim im Rheinland zu erzählen, von schurkenhaften geführten Pflegeheimen, die wund gelegene Patienten aus übel beleumundeten Kliniken abwiesen – während andere sich aller Sorgenfälle annähmen und dafür bei der Qualitätskontrolle mit schlechten Noten bestraft würden, weil man ihnen den Zustand der Patienten anlastete.
Wenn der Pflegepolitiker spricht, graust es dem Fachmann
In Wirklichkeit dürfte der Multifunktionär Zylajew seit etlichen Jahren kaum noch Gelegenheit haben, Einblick in die Praxis der Altenpflege zu nehmen. Wer echten Praktikern mit dem Argument von den angeblich ungerechten Bewertungen kommt, der stößt auf ungläubiges Staunen. Wie könne man im Ernst annehmen, dass sich bei einem achtstündigen Kontrollbesuch, in der die gesamte Pflegedokumentation einer Einrichtung unter die Lupe genommen wird, nicht zweifelsfrei klären lasse, ob ein Patient drei Tage zuvor mit Geschwüren eingeliefert wurde oder sich im Laufe von Monaten auf der fraglichen Station wund gelegen hat?
Aus Sicht von Jürgen Brüggemann, dem obersten Qualitätsprüfer beim MDS, ist diese Unterstellung so abwegig, dass sie ihren Urheber disqualifiziert. Dennoch muss man in Ermangelung einer besseren Erklärung wohl annehmen, dass so die Praxis der geheimen Qualitätskontrolle ursprünglich begründet wurde.
Inzwischen hat auch Brüggemann Gelegenheit, sich in Berlin Gehör zu verschaffen; er ist Autor der Studie, deren ernüchternde Ergebnisse der MDS kürzlich vorgestellt hat. Seinen Argumenten dürfte es zu danken sein, dass im aktuellen Gesetzentwurf der Großen Koalition das Veröffentlichungsverbot für Qualitätsberichte nun endlich aufgehoben ist.
Also ein Fortschritt? Brüggemann ist skeptisch. In Zukunft sollen die Pflegeverbände selbst mitbestimmen, wie ihre Einrichtungen geprüft und welche Ergebnisse veröffentlicht werden. Das, vermutet er, sei ein Ergebnis »effektiver Lobbyarbeit«.
Für die billige Pflege zahlen Heimbewohner einen hohen Preis
Natürlich ist die Vorstellung naiv, es gebe eine Politik, die mit besten Absichten die Altenpflege zu reformieren trachtet, während eine eigennützige Pflegelobby ihre Bemühungen hintertreibt. Ein trauriges Beispiel der »komplizierten Aushandlungsprozesse«, die der Bundestag einmal beklagte, ist der missglückte Versuch, in Deutschland zur Unterstützung der Pflegeheime das Computerprogramm Plaisir einzuführen. Es sollte, endlich, ein Problem von so grundsätzlicher Dimension lösen, dass es die Frage nahelegt, wie Altenpflege bislang überhaupt möglich war. Noch immer ist in Deutschland nicht einmal ansatzweise geklärt, worin eigentlich eine angemessene Pflege besteht und wie viel Personal benötigt wird, sie zu leisten. Heime und Pflegedienste rechnen mit Hilfe dreier Tarife ab, Pflegestufen genannt, die mit der Wirklichkeit wenig oder nichts zu tun haben. Ein Patient der am niedrigsten dotierten Pflegestufe 1 kann seine Pfleger durchaus länger als zwei Stunden pro Tag beschäftigen, während ein Patient der teuersten Stufe 3 womöglich weniger als eine Stunde täglicher Pflege benötigt.
Plaisir ist ein Programm, das die Frage nach angemessener Pflege und dem erforderlichen Personal beantwortet. Es wurde vor mehr als 20 Jahren in Kanada entwickelt und seither ständig verbessert, es wird in der Schweiz angewandt, in Deutschland hat es begeisterte Anhänger sowohl in den Pflegeverbänden als auch bei den Kassen, und ein Modellversuch in Schleswig-Holstein gilt weithin als geglückt. Einer Übernahme in die deutsche Praxis – ähnlich wie im Fall des australischen Berechnungsverfahrens für medizinische Fallpauschalen – schien nichts mehr im Wege zu stehen.
Seit drei Jahren ist in Deutschland von Plaisir nicht mehr die Rede. Wer sich im Gesundheitsministerium nach dem Stand des Verfahrens erkundigt, erfährt lediglich, dass die Verhandlungen mit dem kanadischen Softwareentwickler gescheitert seien. Kann das wahr sein: Eine Innovation, mit deren Hilfe sich öffentliche Mittel in Milliardenhöhe effizienter hätten einsetzen lassen, scheitert an Verhandlungen um einen allenfalls sechsstelligen Betrag?
Unbestreitbar ist, dass die Kanadier mit den Deutschen gerne ins Geschäft gekommen wären, während es hier erhebliche Vorbehalte gab. Vor allem aus Sicht der Sozialhilfeträger, der Kommunen und Landkreise, die einen Großteil der Pflegekosten tragen, hatte Plaisir nämlich einen erheblichen Nachteil: Es hätte die Pflege verteuert. 2004, als die Verhandlungen scheiterten, hatte die Finanzkrise der Städte und Gemeinden ihren Höhepunkt erreicht. Sozialhilfeträger und Pflegekassen, sagt eine Verbandsvertreterin, die nicht genannt werden möchte, seien seinerzeit übereingekommen, »dass die gegenwärtige Ausstattung der Pflegeheime durchaus ausreichend sein kann und sein muss«.
Und in Zukunft? Die Große Koalition hat in ihrem Gesetzentwurf einen eleganten Weg gefunden, den Konflikt zwischen Notwendigem und Bezahlbarem zu entschärfen. Die Frage, welche Qualitätsmaßstäbe in der Altenpflege gelten, sollen Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber von nun an gemeinsam beantworten. Aus Sicht der Steuerzahler wäre dagegen nicht viel einzuwenden – müsste nicht jeder Einzelne befürchten, irgendwann selbst einmal zum Pflegefall zu werden.
- Datum 20.09.2007 - 02:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 20.09.2007 Nr. 39
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Die Heimaufsicht hat keinen "Biß"; die Regierung fürchtet sich vor Caritas, Diakonie und DRK. Überall mächtige Politik. Im Hindergrund stehen mächtige konservative Einfluß- und Wählerblöcke.Auch der Medizinische Dienst hat sehr viele Mängel. Entscheidet fast immer gegen den Versicherten und für die Krankenkassen-Bürokratie.Aber wo und wie sdoll eine Änderung kommen? Selbst in Diskussionssendungen, wo über dieses Thema gesprochen / gestritten wird, werden die Kernfragen "unterdrückt". Nämlich: Wer profitiert vom jetzigen Zustand?
Ich behaupte: Caritas, Diakonie und DRK scheffeln Geld und nochmals Geld. Es geht denen nicht um den Menschen, sondern um eine Fallnummer, für die man Soundsoviel EUROS pro Monat abrechnen / "abzocken" kann.
Gestatten Sie mir einige wenige Streiflichter:
* unqualifiziertes Personal
* personal für "Hungerlöhne"
* billiges Personal aus dem Ausland
* Stellen, die im Stellenplan stehen, sind teilweise unbesetzt!
* es wird das billigste an Lebensmitteln eingekauft
* es wird oft nicht das geleistet, was auf dem Papier steht (Papier ist geduldig )
* Heimleiter haben opulente Gehälter und noch andere sehr valide Vorteile. Oft auch nicht qualifiziert.
* im kirchlichen Raum treffen "Theologen" wirtschaftliche / unternehmerische Entscheidungen. Ein Witz der Weltgeschichte.
* in vielen Heimen müssen bestimmte Arbeiten von Angehörigen, die zu Besuch kommen, teilweise gemacht werden bzw wird solches gern gesehen oder nahegelegt.
"Warum ist es so einfach, Übel zu bennennen, wie die ehemalige Altenpflegerin Eva Ohlert sie beklagt – und so schwer, sie zu beseitigen?
Antworten auf diese Frage liegen tief versteckt in einem Geflecht aus Institutionen, Interessen und Rechtsbeziehungen"
eine gewohnt hilfreiche formulierung.
nun, wartaweil hat so einige der symptome und hintergründe geschildert. leider ist ihm zuzustimmen. und einiges hinzuzufügen.
der alte, ganz besonders der pflegebedürftige alte mensch, fällt aus der berühmten wertschöpfungskette, nun verursacht er lediglich kosten. er wird damit buchstäblich zu unwertem leben. wem dieser begriff bekannt vorkommt, der möge darüber nachdenken.
spätestens ab grenznutzen=0 wird es eng für den homo sapiens. dann mag er als hatz4-empfänger zwar noch als lohndrücker von begrenztem nutzen sein - aber einem alten menschen ist selbst dieses privileg verwehrt.
ein staat, der die zunehmende verarmung großer bevölkerungsteile per gesetz befördert, wenn nicht initiiert, der sozusagen mit flinker hand das unkraut im garten des kapitals jätet, der erweist sich als promoter eines zutiefst räuberischen wertschöpfungs-kettenmassakers.
dazu brauchen wir keinen staat - dann können wir uns gleich die schädel einhauen.
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