Inzest: Das letzte Tabu
Ein Mann, eine Frau und ihre vier Kinder – und doch keine normale Familie. Eine, die es nach geltendem Recht nie hätte geben dürfen. Denn die Eltern sind Bruder und Schwester. Der Inzestfall in Sachsen fordert die deutsche Justiz heraus.
Als das Kind kam, war die Schwangere ganz allein in der Wohnung. Keiner da, sie zu stützen, keiner, die Qual der Austreibung zu lindern, den in einem Blutstrom durchbrechenden Kopf des Kindes zu halten, das schlierige Neugeborene zu trocknen, die Wunden der Mutter zu säubern und schließlich die Nabelschnur zu durchtrennen. Das hat sie selbst mit einem Messer getan. Für die Einsamkeit der Susan K. am Tag ihrer Entbindung gibt es kein heutiges Wort, nur altmodische Metaphern: gottverlassen, weltverloren, mutterseelenallein. Man möchte meinen, dass solche Begriffe in einer Zeit flächendeckender Ultraschalluntersuchungen nicht mehr vorkommen. Doch da liegt eine junge Frau in den Wehen und wagt nicht, eine Hebamme zu holen. Sie hat Angst, dass man ihr das Kind wegnimmt, sobald es auf der Welt ist, dass man sie wieder vor Gericht zerrt, dass die Presse über sie herfällt, die Nachbarn sie beschimpfen und der Kindsvater, ihr Bruder, für unabsehbare Zeit im Gefängnis verschwindet. Deshalb hält sie den Schmerz allein aus, der sich anfühlt, als müsse sie sterben. Vorm Sterben scheint sie sich nicht besonders zu fürchten.
Susan K. ist ein Mensch im Ausnahmezustand, den wir aus finsteren Mythen kennen, auf dem aber auch die demokratische Rechtsordnung gründet. Homo sacer nennt der Philosoph Giorgio Agamben das rechtmäßig entrechtete, von einer Gemeinschaft ausgeschlossene Individuum, die sich durch diesen Akt der Ächtung erst zusammenschließt. Wer Agambens These vom »einschließenden Ausschluss« nicht verstanden hat, dem wird sie nun anschaulich durch einen tragischen Fall von Geschwisterliebe, der in diesen Wochen das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Susan K. liebt ihren Bruder Patrick S. auf eine Weise, die in Deutschland noch immer verboten ist. Das archaische Wort dafür lautet Blutschande, das modernere aus dem 19. Jahrhundert Inzest, unser Strafgesetzbuch spricht von Beischlaf zwischen Verwandten, und der kann, selbst wenn er aus Hingabe geschieht, mit Freiheitsentzug geahndet werden.
Warum? Das ist nicht leicht zu beantworten in einer Republik mündiger Bürger, wo Homosexualität und Ehebruch legalisiert sind und wo die sexuelle Selbstbestimmung, sofern sie niemandes Rechte verletzt, als Teil der Handlungsfreiheit gesetzlich garantiert ist. Denn der Paragraf 173 StGB bestraft nicht in erster Linie inzestuösen Missbrauch Abhängiger, der als Missbrauch ohnehin unter Strafe steht. Er bestraft auch nicht die Zeugung erbkranker Kinder oder Sex unter Brüdern. Er bestraft einvernehmlichen Vaginalverkehr mit »leiblichen Abkömmlingen« oder »leiblichen Verwandten aufsteigender Linie« oder »leiblichen Geschwistern« – ausdrücklich auch zwischen Erwachsenen. Eine innige Herzensbindung der Delinquenten erwirkt keine mildernden Umstände. Wo aber Liebe ein Verbrechen ist, wird Schwangerschaft zur Tragödie und der sonst von allen Instanzen gepriesene Nachwuchs zum Verhängnis.
Aus Angst wagt Susan K. ihrem Kind nicht einmal einen Namen zu geben
Am 14. April 2005 gegen elf Uhr vormittags klingelt in einer Anwaltskanzlei in der sächsischen Kleinstadt Zwenkau das Telefon. Susan K. ist dran und fleht den damaligen Anwalt ihres Bruders an, sofort zu ihr zu kommen. Joachim Frömlings Büro liegt nur wenige Minuten von ihrer Wohnung entfernt. Er wirkt heute noch nervös, wenn er von der zitternden, blassen, verschwitzten Frau und ihrem namenlosen, in eine Decke gewickelten Säugling berichtet. Was mache ich denn jetzt?, habe sie gefragt. Wie ein verängstigtes Tier habe sie im Zimmer gekauert und gewimmert: Die nehmen es mir doch sofort weg! Der Anwalt, selbst überfordert von der Situation, telefoniert seinen Kollegen Sven Kuhne aus Leipzig herbei, der Susan K. eigentlich vertritt. Mühsam überreden sie die erschöpfte Frau, sich in ein Leipziger Krankenhaus bringen zu lassen, wo niemand sie kennt. Ein seltsames Gespann, das da an die Pforte der Entbindungsstation klopft: ein gesetzter Herr von knapp 50, ein junger Mann Anfang 30 und die 21-jährige frisch niedergekommene Mutter mit Kind, aber ohne Kindsvater.
Patrick S. sitzt damals schon seit sechs Monaten in der Justizvollzugsanstalt Plauen, verurteilt zu knapp zwei Jahren Gefängnis wegen »einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs« mit seiner Schwester. Die Beweismittel: drei gemeinsame Kinder. Alle drei sind zu diesem Zeitpunkt allerdings längst weg, von Jugendämtern in Obhut genommen, in Pflege gegeben – um des Kindswohls willen, wie man auf Amtsdeutsch sagt. Das erste Kind wird den Eltern im Januar 2003 im Alter von gut einem Jahr entzogen, nachdem diese »Hilfe zur Erziehung in einer anhaltenden Überforderungssituation« beantragt hatten, die anderen beiden kommen gleich nach der Entbindung im März 2003 und im April 2004 in Pflege. Dass Susan K. das vierte Kind behalten darf, hofft sie an jenem Frühlingstag 2005 verzweifelt.
Monatelang verheimlichte sie ihre Schwangerschaft, offenbarte sich keiner Freundin und keinem Verwandten, schwieg, wie sonst nur ungewollt Schwangere schweigen. Nicht einmal einen Namen wagte sie auszuwählen. Am Nachmittag jenes 14. April nimmt sie in einem Leipziger Klinikzimmer den Vorschlag ihres Anwalts an: Sofia. Es ist das griechische Wort für Tugend. Susan K. weint, als Kuhne und Frömling das Krankenhaus verlassen. Sie fürchtet zwar nicht, inhaftiert zu werden, denn bisher wurde sie nur nach Jugendstrafrecht angeklagt, weil sie beim ersten Kind 17 war und wegen leichter geistiger »Retardierung« weiter als minderjährig gilt. Trotzdem misstraut sie den Ärzten, sieht schon die Gesetzeshüter vor ihrem Wochenbett aufmarschieren, um die hochnotpeinliche Frage zu stellen, warum sie nicht wenigstens verhütet habe.
Dass Inzest den Genpool schädige, ist verbreitete Meinung
Da kommen doch behinderte Kinder raus! Den Vorwurf kennt sie, auch den Abscheu, als setze sie Wechselbälger in die Welt. Das monströse Kind, das nicht natürlich gezeugt, sondern von Hexen untergeschoben wird, der elternverschlingende Krüppel, Dickkopf, Kielkropf: Daran glaubt heute natürlich keiner mehr. Trotzdem ist das erste Argument gegen Inzest stets die Missgeburt. Wer Einwände wagt, dem werden ganze Alpendörfer volksgesundheitsgefährdender und krankenkassenbelastender Inzestkinder vor Augen gehalten. Seit der Radikaleugenik der NS-Zeit, als durch Zwangssterilisation, Euthanasie und schließlich Holocaust die Rassenhygiene ins Wahnhafte gesteigert wurde, sprechen die Deutschen zwar nicht mehr laut von »lebensunwertem Leben«. Aber dass Behinderte die Gemeinschaft belasten, Inzest den Genpool schädige, ist verbreitete Meinung.
Deshalb hat der renommierte Strafrechtsanwalt Endrik Wilhelm seiner Verfassungsbeschwerde für Patrick S. eine lange Passage zur Volksgesundheit beigefügt. Tatsächlich führt inzestuöse Fortpflanzung nicht zur Degeneration von Erbgut. Durch deckungsgleiche Erbanlagen erhöht sich nur die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene »defekte« Gene, die bei den Eltern rezessiv waren, beim Kind dominant werden. Dieses Risiko besteht bei allen Menschen. Humangenetiker nennen eine Wahrscheinlichkeit von 1,5 bis 3 Prozent bei »normalen« Paaren, bei Geschwisterpaaren 25 bis 40 Prozent. Diese Zahlen sind jedoch anfechtbar, da sie auf schmalen empirischen Studien aus den sechziger und siebziger Jahren beruhen. Entscheidend ist heute, dass Menschen mit erhöhtem Risiko, behinderte Kinder zu zeugen, sich nach deutschem Recht nicht strafbar machen, wenn sie dieses Risiko eingehen – Behinderte ebenso wenig wie Spätgebärende. Denn das Grundgesetz weist allem menschlichen Leben einen absoluten Achtungsanspruch zu. Und wäre Sofia durch künstliche Befruchtung gezeugt worden, der Paragraf 173 hätte nicht zur Anwendung kommen dürfen. Trotzdem schwingen bei der Strafverfolgung von Patrick S. und Susan K. eugenische Argumente mit. Sind sie der geheime Strafgrund? Der Entzug der Kinder indirektes Strafinstrument?
Susan K. hat es wohl so empfunden. Als wir sie im Frühjahr 2007 in Leipzig zum ersten Mal treffen, schweigt sie geschlagene zwei Stunden. Ihr Schweigen ist nicht aggressiv, doch sie hat die Erfahrung gemacht, dass Worte alles verschlimmern und man sich am besten in sich selbst verkriecht. Susan K. ist zierlich, langhaarig, mädchenhaft trotz der Schminke, zu der man ihr geraten hat. Zur modischen Tarnfleckenhose trägt sie eine rosa Strickjacke. Sie sitzt dicht, aber nicht zu dicht neben ihrem Bruder, der für beide spricht. Zur Jeans trägt er eine rostrote Strickjacke. Patrick S. wirkt mit 30 immer noch jungenhaft, trotz Gefängnis, trotz zermürbender Strafverfolgung und dauernder Umzüge.





Trotz dieses ergreifenden Plädoyers von Frau Finger ändert es nichts an der Tatsache, dass, wenn diese Gesetze aufgehoben würden, man den Inzest natürlich auch generationenübergreifend freigeben müsste.Zu Deutsch: Bruder und Schwester dürfen, und deren Abkömmlinge dann evtl. natürlich auch, das wäre damit dann ja auch freigegeben. Wer verantwortet dann die Erbschäden, die auftreten? Die Wahrscheinlichkeit potenziert sich mit jeder Generation, wie Ihnen jeder Erbforscher bestätigen kann. Tragisch für die wenigen Einzelfälle, sicher, aber diese gesetzlichen Regelungen haben durchaus Ihren Sinn. Auch wenn das einer Kolumnistin angesichts zweier Betroffener vielleicht nicht so bewusst ist...
Na, ganz einfach: So wie Sie die Verantwortung für Ihr möglicherweise behindertes Kind tragen (wenn Sie denn eins hätten). Und ist deshalb die Liebe verboten? Sie hätte sich ruhig etwas mehr mit dem Plädoyer beschäftigen können.
Na, ganz einfach: So wie Sie die Verantwortung für Ihr möglicherweise behindertes Kind tragen (wenn Sie denn eins hätten). Und ist deshalb die Liebe verboten? Sie hätte sich ruhig etwas mehr mit dem Plädoyer beschäftigen können.
Endlich nimmt sich mal eine seriöse Zeitung dieses Falles an, Danke!
Hoffen wir das Verfassungsgericht bringt diese mittelalterlichen und inhumanen Gesetze zur Strecke! Unsere "Volksvertreter" kümmern solche Sachen ja nicht, ebensowenig wie die riesigen Gesetzeslücken bei Telefonwerbung oder bei kostenpflichtigen Massenabmahnungen. Trifft ja nur den Bürger, keinen Konzern. Vielleicht könnte man in diesem Rahmen auch gleich noch ein Entschädigungsgesetz für Medienopfer verabschieden:http://www.zeit.de/2005/2...
Denn bei diesem Inzestfall hat sich die BLÖD-Zeitung natürlich wieder besonders unrühmlich hervorgetan. Nur durch die massive und negative Öffentlichkeit ist das Paar überhaupt derart unter Druck. Ich würde mich wahrscheinlich nicht mal mehr auf die Straße wagen.
Man kann und darf das Zeugen von Kindern nicht verbieten, erst recht nicht Geschlechtsverkehr, der (zumindest von Erwachsenen) in beiderseitigem Einverständnis begangen wird. Geschwisterliebe ist ohnehin sehr selten und noch weniger Betroffene dürften das erhöhte Risiko von behinderten Kindern in Kauf nehmen. Hier wird das Leben von sechs Menschen zerstört, sinnlos, denn Liebesbeziehungen lassen sich nun mal nicht verbieten und versucht man es doch, dann endet es idR. in einer Tragödie.
Wer erdreistet sich, dieses Glück als Schande zu beurteilen? Mit fällt dazu nur das Johannes-Evangelium ein: ...Wer aber von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein...
Der Artikel hat mich sehr erschüttert. Vor allem die Informationen über das Verhalten der sogenannten "Sozialarbeiter" zeigt, dass wir seit der Nazizeit nicht viel gelernt haben: Noch immer gibt es "brave Bürger" die andere schamlos durchden Dreck ziehen, nur um sich selbst zu profilieren. Und die Behörden unterstützen sie dabei. Denn aus meiner Sicht gehört eine "Sozialarbeiterin", die derart auf vertraulichen Informationen vom Betreuten herumtrampelt:
a) sofort entlassen.
b) wegen schwersten Amtsmißbrauchs 5 Jahre in den Knast.
Der Artikel weist durchaus gelungen auf eine Tragödie und auf Probleme der Justiz hin, aus biologischer Sicht jedoch wird erschreckend blind mit dem Thema umgegangen.
Also meines Erachtens nach wird im Artikel sehr klar auf die biologischen Risiken eingegangen. Inzest ist eine Frage der Aufklärung und nicht der Bevormundung.
Also meines Erachtens nach wird im Artikel sehr klar auf die biologischen Risiken eingegangen. Inzest ist eine Frage der Aufklärung und nicht der Bevormundung.
"Wer verantwortet dann die Erbschäden, die auftreten?"
Ach sind wir schon so weit? Muss man sich für Erbschäden bei seinen Kindern jetzt neuerdings verantworten? Da begibst du dich auf vermintes Gelände, lieber Fuego, denn jeder weiß, auch mit steigendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für behinderten Nachwuchs. Willst du also all den 35+ Akademikerinnen künftig den Nachwuchs verbieten? Oder den Rauchern, denn auch bei deren Kindern steigt das Missbildungsrisiko, selbst wenn sie während der Schwangerschaft nicht rauchen, können die (vor allem männlichen) Keimzellen von Mutationen betroffen sein. Oder was ist mit all denen, die keine Gentests bei ihren Embryos machen lassen und dann behinderte Kinder zur Welt bringen?
"Die Wahrscheinlichkeit potenziert sich mit jeder Generation"
Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass es in der Nachfolgegeneration wieder zur Geschwisterliebe kommt, statistisch vernachlässigbar. Statistik ist was Tolles :-)
"Zu Deutsch: Bruder und Schwester dürfen, und deren Abkömmlinge dann evtl. natürlich auch, das wäre damit dann ja auch freigegeben."
Ja und? Du gehts davon aus, dass die Menschen von der Liebe lassen, nur weil sie verboten ist. Das klappt aber so gut wie nie. Du kriminalisierst sie nur und machst ihre Kinder damit auch gleich noch zu Opfern. Ganz davon abgesehen hat die Justiz sich aus den Schlafzimmern ohnehin rauszuhalten, dieses Grundrecht mussten sich die Homosexuellen ja auch erst erkämpfen und sie haben es (zum Glück) geschafft. Trotzdem ist unsere Gesellschaft nicht daran zugrunde gegangen, ich behaupte sogar, dass sie dadurch bereichert wurde und offener.
DonFuege, versuchen Sie doch bitte das nächste Mal den Artikel nicht nur zu lesen, sondern auch zu begreifen. Sie behaupten, daß es ein Risiko geben würde, welches sich von Generation zu Generation gar vergrößern würde. Dumm nur, dass es ausweislich des Artikels dafür überhaupt keine wissenschaftlichen Kriterien genügenden Forschungsergebnisse gibt. Das ist einfach nur eine Behauptung die seit Ewigkeiten genannt wird, die aber nicht belegt ist.
Es gibt dafür jede Menge belegte Möglichkeiten, seinem Nachwuchs zu schaden, z.B. Rauchen. Wird auch nicht verboten, dabei handelt es sich hierbei um ein handfestes Risiko welches zudem um viele Größenordnungen häufiger vorkommt als irgendwelche Inzestkinder.
Zunächst einmal: beim Menschen gibt es keine verlässliche quantitative Statistik über die Zunahme genetisch bedingter Erkramkungen bei Reduktion des Genpools (etwa durch Verwandtenehen). Eine "Verschlechterung" des Erbguts findet natürlich eh nicht statt, lediglich eine andere "Vermischung". Die meisten Gendefekte sind rezessiv, sodass bei immer zwei Allelen das reguläre dominiert und die entsprechende Erkrankung nicht manifest wird. Erst bei Zusammentreffen zweier erkrankter Allele wird der Schaden klinisch manifest, entsprechend ist eine solche Wahrscheinlichkeit in der Verwandtschaft höher. Entspechendes gilt für geschlechtschromosomal verererbte Schäden; jeder Gymnasiast kennt die Stammbäume der Fürstenhäuser mit gehäuftem Auftreten der Bluterkrankheit (Hämophilie A durch Faktor VIII-Mangel, x-chromosomal rezessiv vererbt).
Aber: das ist überhaupt nicht das Thema!! Wenn hier Regelungen, durch wen auch immer, möglich werden, impliziert das schlicht die Wiedereinführung der Eugenik. Szenario: Vor der staatlich genehmigten Kindszeugung müssen beide Eltern in spe eine Genkartierung durchführen lassen (soweit bereits möglich), eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) wird Pflicht, natürlich in der Konsequenz auch die erzwungene Interruptio....etc. Eine Grenzziehung zwischen der statistisch erhöhten Möglichkeit einer genetisch induzierten Erkrankung durch Verwandtenehen und der genetischen Kontrolle, Überwachung und "Korrektur" aller Zeugungsfähigen ist schlicht nicht möglich. Somit wird auch die Grundlage der Inzestgesetze äußerst schwammig; "ästhetische" Gründe dürfen keine Rolle spielen und gehen niemanden etwas an.
Fazit: nachdem das Thema auf den Tisch gekommen ist, muss das antiquierte Gesetz gekippt werden, andernfalls ist der Weg in die schöne neue Welt der Genkorrektur bereits geebnet.
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