Sicherheit Minister gegen Richter
Was ist erlaubt im Antiterrorkampf? Wolfgang Schäuble und Udo di Fabio streiten um Grundsätzliches
Soll die Regierung für die Sicherheit, das Bundesverfassungsgericht für die Freiheit zuständig sein? Die Debatte, die seit Längerem schwelt, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nun auf diese Frage zugespitzt – um zugleich einer solchen Aufgabenteilung zwischen den Gewalten entschieden zu widersprechen. Schäuble, der »Verfassungsminister«: Auch in der Vergangenheit habe der Rechtsstaat Freiheitsrechte verteidigt; vom Staat könne aber auch künftig »nicht das Unmögliche verlangt« werden, dass er nämlich Unrecht und Gewalt möglichst ausnahmslos unterbinden und »zugleich in freiheitlicher Distanz und Diskretion nichts sehen, nichts hören und nichts fragen« dürfe. Auf die klare Definition einer »roten Linie«, die nicht überschritten werden darf, lässt Schäuble sich nicht ein.
Anders das Bundesverfassungsgericht. Ausgerechnet in Berlin redete in der vergangenen Woche Udo di Fabio, Verfassungsrichter in Karlsruhe, der Politik ins Gewissen und warnte sie vor einem »präventionstechnischen Überbietungswettbewerb« im Kampf gegen den Terrorismus. In Karlsruhe wiederum plädierte tags darauf der »Verfassungsminister« an die Adresse der obersten Richter, sich stärker zurückzuhalten und der Politik bei der »Durchsetzung des Rechts« unter Einsatz des staatlichen Gewaltmonopols nicht weiter in den Arm zu fallen. Ausführlich legt Schäuble in seiner Rede die Grundsätze dar, die seine Sicherheitspolitik leiten; die ZEIT veröffentlicht den wichtigen Text in einer leicht gekürzten Fassung.
Auf den ersten Blick erscheint der Schlagabtausch zwischen di Fabio und Schäuble paradox. Beide, der christdemokratische Minister wie der Richter, sehen sich als »Konservative«. Doch in dieser Debatte verläuft die Trennlinie erstmals in dieser Deutlichkeit zwischen den Verfassungsinstitutionen, also zwischen Gericht, Regierung und Parlament.
Seit das Verfassungsgericht am 15. Februar 2006 das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärte, gelten die Richter bei Schäuble insgeheim als die wahre Bastion gegen die neue Sicherheitsgesetzgebung aus Berlin. Das gescheiterte Gesetz, das die Ermächtigung geben sollte, ein entführtes Flugzeug abzuschießen, wenn es »gegen das Leben von Menschen eingesetzt« werde, war noch von der rot-grünen Koalition eingebracht und von einer breiten parlamentarischen Mehrheit unterstützt worden. Erbost über die Entscheidung Karlsruhes, hatte Schäuble eine »Wiedervorlage« angekündigt. Der Ingrimm über das Gericht hielt an, aber er schwieg.
Bei seiner Intervention gegen die Berliner Linie kam Udo di Fabio daher vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik nicht zufällig auf das »Luftsicherheitsgesetz« als Herz- und Paradebeispiel für eine potenzielle Grenzüberschreitung zurück. Es könne durchaus Grenzfälle in der Politik geben, und die habe die rot-grüne Regierung mit ihrem »Aktionismus« klären wollen, so der Richter. Aber das Recht könne diese Grenzfälle nicht regeln. Zu beneiden seien Politiker in einer solchen Lage nicht, aber »man darf so etwas nicht ins Grundgesetz gießen«. Durch die Blume widersprach Udo di Fabio damit zugleich allen Berliner Mutmaßungen, wonach das Gericht in Sachen Luftsicherheit inzwischen Zweifel plagten, es mute der Politik für den Ernstfall zu viel zu.
Hinhaltend wiederum ließ der Verfassungsrichter sich auf eine weitere Lieblingsidee Wolfgang Schäubles ein, nämlich den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gesetzlich zu regeln. Das solle in »ruhigeren Zeiten« geschehen, wägte di Fabio vorsichtig ab. Schäuble hingegen möchte nicht warten, er ist generell der Ansicht, der »Gegensatz von »Innen und Außen« habe sich aufgelöst, seit Terroristen asymmetrische Kriege führten. Damit begründet er auch eine Flut anderer Vorstöße aus seinem Haus, die darauf zielen, Informationen zu gewinnen, international zu kooperieren, nationale Befugnisse zu konzentrieren oder auch Online-Durchsuchungen zu ermöglichen.
Schäubles Kernthese, um die sich der Konflikt mit Karlsruhe rankt: »Nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht werden den neuen Formen der Bedrohung im Grunde nicht mehr ausreichend gerecht.« Manche Staatsrechtslehrer gehen inzwischen merklich weiter als der Innenminister: Der Rechtsstaat wie der Staat überhaupt werde in der Auseinandersetzung mit dem »Feind«, dem terroristischen Islamismus, zum Opfer seiner Zurückhaltung, argumentieren sie. Um Waffengleichheit im asymmetrischen Kampf herzustellen, müsse dieser Rechtsstaat selbst zum Instrument in dem Konflikt werden. Zum Schutz des Staates sei das »Bürgeropfer« gefordert, Politik müsse ohne rechtsstaatliche Fisimatentchen entscheiden können. Schäuble wiederum lässt es bei dem allgemeinen Rat bewenden, das Gericht solle sich bei den Gesetzesbemühungen der Regierung aus prophylaktischen Sicherheitsgründen stärker zurückhalten.
Dagegen Udo di Fabio unverblümt: Er halte es für eine Krankheit, dass ständig unser System infrage gestellt werde. Kein guter Ratgeber sei die »intellektuelle Lust« am antizipierten Ausnahmezustand. Furchtlos müssten die Bürger zwar leben können, man dürfe sich aber nicht in eine Notzeit hineinreden, in der alle Mittel erlaubt seien. Alle Mittel? Gezieltes Töten? Folter à la Abu Ghraib, ein rechtloser Status von Gefangenen wie in Guantánamo? Schäuble lässt offen, was er im Einzelnen davon hält. Udo di Fabio wiederum wörtlich: »Wer mehr Sicherheit in Freiheit will, der sollte den Pragmatismus mehr lieben als das Spiel mit dem Grenzfall.« Mit manchen Gesetzgebungsplänen, legte er nach, lenke die Politik nur von der eigenen Unfähigkeit oder der mangelnden Bereitschaft ab, Polizei und Militär so adäquat auszustatten, damit sie effektiv arbeiten könnten. Das ist seine rote Linie.
Bilanziert man die Rede di Fabios, heißt es: Auch ein »konservativer« Verfassungsrichter sieht genug Grund, um vor Gedankenspielen zu warnen, mit denen der Berliner Gesetzgeber die Grenzen zwischen Freiheit und Sicherheit spürbar verschiebe, ja, das Rechtsstaatssystem grundsätzlich korrigiere. Zuletzt immerhin: die Speicherung von Fingerabdrücken, biometrische Passdaten, die Nutzung von Mautdaten, das Speichern von Fluggastdaten sowie die Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telefon- und Mailverbindungen für ein halbes Jahr. Die Fortsetzung folgt täglich.
Spät kommt diese Grundsatzdebatte, und dennoch sei die Prognose gewagt: Sie steht erst am Anfang. Geführt werden muss sie, dringend. Ob die liberalen und zurückhaltenden Abwägungen der Karlsruher Richter zwischen Freiheit und Sicherheit überleben oder ob die fordernden Vorstellungen von der »Selbstbehauptung« eines höchst bedrohten Rechtsstaates nach Schäubles Vorstellungen Gehör finden? Definitiv erfahren wird man das möglicherweise erst, wenn der »Notfall« eintritt, den weder die Berliner Regierungspolitiker noch die Karlsruher Richter sich wünschen.
- Datum 16.11.2007 - 01:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 15.11.2007 Nr. 47
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Abgesehen davon, dass mir der Begriff nicht gefällt: Es gibt die rote Linie. Und die heißt Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Gesetz wurde 1949 in klarem Bewusstsein dessen ausgearbeitet, was zu viel Befugnisse für die Staatsgewalten auslösen kann. Dieses Bewusstsein scheint weitestgehend verloren gegangen zu sein. Immerhin ist es auch schon wieder 18 Jahre her, dass der totalitäre Überwachungsstaat DDR in der Bundesrepublik aufging. Wie es scheint, setzt sich das "Eva Prinzip" - es war ja nicht alles schlecht, damals - immer übergreifender durch. Bürger- und Freiheitsrechtler haben es immer schwerer, hat der gemeine Bildzeitungleser doch nichts zu verbergen und demnach nichts zu befürchten. Das hatten in der Zeit vor 1933 auch sehr viele Menschen nicht. Als sie deportiert wurden, haben sie sich ziemlich gewundert, wieso.
Das Grundgesetz derart auszuhöhlen, wie es unser Innenminister gerade tut und noch weiter beabsichtigt, bis er es am Ende völlig auf den Kopf gestellt hat, öffnet dem Nächsten, der der verlockung der Macht erliegt, wie so vielen vorher, Tür und Tor.
Wer im Geschichtsunterricht nicht nur Schiffe versenken gespielt hat, sondern ab und an mal zugehört hat, wird wissen, was ich meine. Eine Auseinandersetzung mit der Weimarer Republik und den Vorgängen, die schließlich zu ihrem Ende geführt haben, sei jedem (ich meine alle 81 Mio.) Bundesbürger ans Herz gelegt, um auf den Art. 20 des GG zurückzugreifen, solange der §129a StGB diesen noch nicht komplett "verbietet".
nicht wegen Terrorismus, sondern weil sich der Parlamentarismus in einer tiefen Krise befindet. Das personifizierte Verhältniswahlrecht ist nicht mehr zeitgemäß, die parteiinterne Vergabe von Listenplätzen eine Verhöhnung des Wählers; Fraktionszwang und namentliche Probeabstimmungen nicht nur moralisch verwerflich. Mehr plebiszitäre Elemente in der Verfassung: unerwünscht ! Die Bundesregierungen seit den 70iger Jahren weisen eine beinahe unendlich lange Liste verfassungswidriger Gesetze auf - die "vorsätzlich" so beschlossen wurden, wohlwissend, das der Klageweg regelmäßig bis zu 10 Jahre dauern kann.In der aktuellen Debatte ist die Strategie zu erkennen, ein Gesetz nach dem anderen zu beschließen und Karlsruhe pausenlos zu nerven. Den Begriff der "Superrevisionsinstanz" hat die Politik geprägt-nicht das Verfassungsgericht. Die Totalerfassung der Bevölkerung beginnt mit der Schüleridentnummer (und der angelegten lebenslangen Schulakte) bis 20 Jahre nach dem Tod mit Löschung der SteuerIdentnummer. Dazwischen wird so ziemlich jeder Schritt überwacht und protokolliert - im Namen des Terrors ? Eher im Namen des personifizierten Teufels und der hat in Deutschland einen Namen !
Der Artikel führt leider etwas in die Irre, wenn er einige Rechtswissenschaftler zitiert, die ein "Bürgeropfer" fordern. Mich würde interessieren, welcher Jurist dies gesagt hat. (Eine Idee habe ich schon.) Was soll damit überhaupt gemeint sein? Soll ich meine Freiheit zum Schutz der Allgemeinheit opfern? Oder sollen vielleicht nur die "Bösen" ein "Bürgeropfer" bringen müssen? Das alle Lösungen, die in diese Richtung zielen, kaum zu begründen sind, ist glücklicherweise noch Konsens in der Rechtswissenschaft. Der Artikel hätte also gerne noch erwähnen dürfen, dass das BVerfG auch in der Rechtswissenschaft auf einen starken Rückhalt bauen kann.Die Frage nach der Roten Linie ist wichtig und im Grunde auch richtig mit "Grundgesetz" beantwortet. Leider ist die Antwort aber etwas komplizierter. Denn das GG kann zum einen ausgelegt und zum anderen geändert werden. Eine abstrakte Rote Linie ist meines Erachtens nach so schwer zu ziehen. Doch müsste sie gefunden werden. Denn eine einzelne Maßnahme mag durchaus noch mit dem GG in Einklang zu bringen sein, erst die Gesamtschau zeigt, ob die Rote Linie überschritten ist. Jedes Gesetz, welches im Aktionismus gegen den Terror verabschiedet wird, kann uns einen Schritt näher an diese Linie bringen.Problematisch finde ich weiterhin, dass Schäuble seine These von der Schwäche der Rechtsordnung noch nicht im Ansatz belegt hat. Warum bitte ist denn unsere Rechtsordnung den neuen Bedrohungen nicht gewachsen? Bis dahin würde ich mir wünschen, dass auch der Bundestag seiner Verantwortung wieder gerecht wird und die relevanten Gesetzen besser berät. So hat das BVerfG bei der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz auch nur mit Wasser gekocht und keine juristischen Winkelzüge erfunden. Der Verstoß gegen die Menschenwürde hätte jedem Abgeordneten auffallen müssen.Übrigens gilt das BVerG nicht nur bei Schäuble als letzte Bastion des freiheitlich, demokratischen Rechtsstaats...
natürlich bietet ein schäble sich an als haupttäter in einem schurkendrama mit dem titel: back to the roots.charakterliche oder moralische sonderheiten mögen ihn ja für diese rolle prädestinieren.dennoch: was für ein unfug.es handelt sich hier keinesfalls um einen alleingang.wo sind denn die politiker, die gegen diesen generalangriff auf sämtliche grundrechte antreten?was ist mit dem parlament? sitzen dort nicht die leute, die die rechte und interessen ihrer wähler vertreten sollen?es darf gelacht, wahlweise auch geweint, werden.so schlimm der schäble auch sein mag, er ist es nicht allein, ihn unterstützt und fördert eine riesige koalition der billigen.
Haben denn unsere tollen Politiker so gar keine Angst mehr vor dem "Souverän"? Meinen sie, sie können mit uns Bürgern machen was sie wollen? Alle drangsalieren, die nicht genug Geld für einen fähigen Anwalt haben?Sich selbst Freiräume und Schutzzonen schaffen, um nicht auch dem allgemeinen Umrecht unterliegen zu müssen?Unsere "Volksvertreter" sollten sich mal daran erinnern, wovon sie ihre Majestät nähren!Meinen sie, sie könnten uns alle nun zum Narren halten, weil sich die Politikerkaste soweit gefestigt hat, daß es auch in der Bundesrepublik inzwischen fast egal ist, welche Partei an der Macht ist?Sie sollten sich da nicht irren!Sie sind gerade dabei, vielen Menschen die Lebensgrundlagen zu entziehen, mit ihrer unsäglichen Wirtschafts- und Steuerpolitik, die ständig Geld von unten nach oben transferiert. Keine Angst, daß diesen Menschen mal der Geduldsfaden reißt?Natürlich, wir haben ja eine Demokratie. Als in der DDR Hunderttausende gegen die Politik auf die Straße gingen, brach das politische Regime zusammen. Als wenige Jahre später in der BRD Hunderttausende gegen die Politik auf die Straße gingen, hat der Dicke das einfach ignoriert und die Probleme "ausgesessen", geändert hat sich nichts. Aber die Menschen lernen dazu.Also brauchen sie jetzt Gesetze, die den Menschen nach und nach die Möglichkeit einer freien Meinungsäußerung nehmen. Angefangen wird mit einer umfassenden Überwachung, damit man jeden Bürger und sein Leben so gut "kennt", daß man ihn im Bedarfsfalle (wenn er den Mächtigen unbequem wird) jederzeit gezielt unter Druck setzen kann.Wen interessiert denn nach Monaten der Ermittlungsarbeit noch, ob die ursprünglichen Anschuldigungen haltlos waren oder nicht? Der Beschuldigte ist bis dahin längst einen Haufen los: seinen Job, die Zuwendung seiner Nachbarn und Freunde, sein Handy, seinen Computer, meist auch seine Familie, vielleicht auch den Führerschein und vieles andere mehr. Das Beispiel des angeblichen "Vordenkers" der mg sollte zu denken geben.Wenn selbst öffentliche Lügen der Geheimdienste (siehe den Vorwand zum Irak-Krieg) zu keinen Konsequenzen mehr führen, wie soll dann der einfache Bürger vor ähnlichen Ungerechtigkeiten geschützt werden?Es wird Zeit, daß die Bürger dieses Landes aufwachen und anfangen, ihren Politikern Fragen zu stellen, diese Politik in Frage zu stellen, ihre Freiheit zu verteidigen. So kann es nicht weitergehen.
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