Kreditverkäufe Böses Spiel mit guten Kunden
Banken geben viele Kredite an Finanzinvestoren weiter. Auch braven Schuldnern droht dadurch vielfach Ärger bis hin zur Zwangsversteigerung. Jetzt schreitet die Politik ein.
Kurz vor Weihnachten fielen die Heuschrecken ein in Bad Bramstedt. Fred Winter ahnte nicht, dass sie auftauchen würden, er fühlte sich sicher in der Kleinstadt im Holsteiner Auenland. Am 15. Dezember 2006 war es jedoch mit der Ruhe vorbei. Als der 43-Jährige an jenem Tag den Brief der Sparkasse Südholstein öffnete, war ihm sofort klar: Da wollte jemand das schnelle Geld.
In dem Schreiben teilte ihm die Sparkasse mit, dass sie seinen Kredit an ein Tochterunternehmen von Lone Star – einer amerikanischen Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Texas – verkauft habe. Und das, obwohl Winter die Raten für seine Immobiliendarlehen regelmäßig gezahlt hatte und seit Monaten darüber verhandelte, die Kredite ganz abzulösen. Rund ein Jahr später sagt der Immobilienkaufmann: »Ich habe mein Geld nicht verzockt, meine Kreditverpflichtungen immer erfüllt und kämpfe doch ums Überleben. Ich hätte nicht gedacht, dass das in Deutschland möglich ist.« Einigen, das begriff Winter ziemlich schnell, wollten sich die Kreditkäufer mit ihm nicht: »Daran waren die gar nicht interessiert.« Aus seiner Sicht trieb der von Lone Star beauftragte Abwicklungsdienst Hudson Advisors gezielt die Zwangsvollstreckung der Immobilien voran. Im August wurden die Häuser unter Zwangsverwaltung gestellt.
Auch wenn der Deutsche Sparkassen- und Giroverband die Ereignisse in Schleswig-Holstein als »absolute Ausnahme« bezeichnet: Eine Ausnahme sind Kreditverkäufe in Deutschland längst nicht mehr. Laut einer Studie der Deutschen Bank wurden im vergangenen Jahr Darlehen mit einem Nominalvolumen von insgesamt mehr als 7,6 Milliarden Euro verscherbelt. Bei mindestens zwei Dritteln handelt es sich um Immobilienkredite. Das Problem dabei: Zum einen fehlt es an klaren gesetzlichen Vorgaben. Zum anderen können die Kreditnehmer sich kaum dagegen wehren.
Erlebnisse wie die von Fred Winter haben jetzt die Politik auf den Plan gerufen: Es bestehe »grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf«, stellte die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem Entwurf eines sogenannten Risikobegrenzungsgesetzes Ende Oktober fest. Sie stößt sich daran, dass die deutschen Banken und Sparkassen zunehmend nicht nur Kredite verkaufen, bei denen die Kunden mit den Raten in Rückstand geraten sind, sondern auch Darlehen, für die der Schuldner ordnungsgemäß zahlt. Letztere machen nach Schätzungen des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) rund ein Drittel des Handels mit Kundenkrediten aus. Das Kalkül dahinter: Ein Finanzinvestor kauft lieber ein Paket aus sogenannten notleidenden und aus korrekt bedienten Krediten als nur Problemdarlehen.
»Es werden Existenzen zerstört, ohne Sinn und Verstand«
Profitabel ist das Geschäft mit Krediten sowohl für die Banken als auch für die Investoren. Die Banken verlieren zwar Geld, weil sie für die Kredite in der Regel einen Preis erzielen, der zwischen 30 und 70 Prozent des Nominalwertes liegt – aber sie können ein enormes Risiko aus ihren Büchern streichen. Die Aufkäufer hingegen können schnell Rendite machen, indem sie die Kredite mit Nachdruck einfordern. Dabei reichen ihnen Teilrückzahlungen, solange diese über dem gezahlten Preis liegen. »Kapitalanlagegesellschaften haben kein Interesse an einer langfristigen Vertragsbeziehung zum Kunden«, sagt Frank-Christian Pauli, Bankenexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Soll heißen: Je schneller es beispielsweise zur Zwangsversteigerung einer Immobilie kommt, desto schneller fließt auch das Geld in die Taschen der Investoren.
»Es werden Existenzen zerstört, ohne Sinn und Verstand«, sagt Kathy Thedens. Auch sie und ihr Bruder hatten im Dezember 2006 die Nachricht vom Verkauf ihrer Kredite erhalten, auch sie hatten damals mit der Sparkasse Südholstein über eine Ablösung der Darlehen verhandelt – nun steht das gemeinsame Haus unter Zwangsverwaltung. »Dabei haben wir bewusst die Sparkasse als Gläubiger gewählt, das erschien uns am sichersten«, erinnert sich Thedens. Davon dürften auch die 65 weiteren Schuldner des Geldinstitutes überzeugt gewesen sein, deren Kredite im Gesamtvolumen von rund 123 Millionen Euro Ende 2006 den Besitzer wechselten.
Der Kritik an ihren Geschäftspraktiken und an ihrem Umgang mit den Darlehensnehmern widersprechen die Fondsvertreter vehement. »Im Vordergrund steht immer eine einvernehmliche, für beide Seiten tragfähige Lösung«, sagt Karsten von Köller, Deutschland-Chef von Lone Star. »Erst wenn die Verhandlungsbemühungen gescheitert sind, werden Sicherheiten verwertet.«
Derartigen Beschwichtigungsversuchen schenken die Politiker der Großen Koalition immer weniger Glauben. Aufgeschreckt hat sie ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Februar dieses Jahres: Der Bankensenat des Gerichtes entschied damals, dass Kreditverkäufe ohne Zustimmung des Schuldners grundsätzlich wirksam seien, es sei denn, Gegenteiliges sei ausdrücklich vereinbart. Verletze die Bank indes Bankgeheimnis und Datenschutzrechte, könne sie dem Kunden gegenüber zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet sein.
Ein problematisches Urteil, finden Rechtsexperten und Datenschützer. »Die Schwierigkeit an dieser Entscheidung ist, dass der Verkauf wirksam bleibt«, sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Bankrecht an der Berliner Humboldt-Universität. »Der Schuldner müsste also seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank als ursprünglichem Gläubiger geltend machen und gleichzeitig gegen den Krediterwerber vorgehen.« Zwei Gerichtsprozesse zur selben Zeit: Den meisten Schuldnern dürften dafür sowohl die finanziellen Mittel als auch die Nerven fehlen.
Das Urteil sei eine rechtliche Katastrophe, schimpft auch Thilo Weichert. Der Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins sagt: »Diese Entscheidung als Aushöhlung des Datenschutzes zu bezeichnen ist, gelinde gesagt, eine Untertreibung.« Der Kreditnehmer habe das Recht, mögliche Einwände gegen den Verkauf zu äußern, daher müsse er vorher erfahren, an wen seine Daten gehen würden.
Für Udo Reifner, Direktor des iff, ist das Kernproblem ein anderes: Solange der Kunde seinen Kredit ordentlich bediene, sei auch die Bank dem Kreditnehmer gegenüber in der Pflicht – so müsse sie ihn zum Beispiel beraten. Solche Pflichten ohne Zustimmung des Kunden zu verkaufen sei klar rechtswidrig und schade dem Ansehen der Banken, sagt Reifner. »Der eigentliche Skandal ist doch: Niemand würde auf die Idee kommen, seinen Kredit einem Hedgefonds zu überlassen. Das ist aber genau die Situation, in der sich viele Kunden nach dem Darlehensverkauf wiederfinden.«
Schuldner sollen künftig vor einem Verkauf informiert werden
Die anhaltende Kritik von Betroffenen, Rechtsexperten und Verbraucherschützern zeigt Wirkung: Zwischen den Koalitionsfraktionen ist mittlerweile unstreitig, dass die Banken ihre Schuldner vorab über den Kreditverkauf informieren sollten. Die SPD fordert sogar ein »außerordentliches Kündigungsrecht«: So soll es dem Kunden erlaubt sein, bei Verkauf seines Kredites aus dem Vertrag auszusteigen, ohne Vorfälligkeitszinsen zu zahlen. Eine solche Zahlung bei vorzeitiger Darlehensablösung dient normalerweise als Ersatz für die der Bank entgangenen Zinseinnahmen. »Damit wäre die Waffengleichheit zwischen den Vertragsparteien wiederhergestellt«, sagt SPD-Finanzexperte Reinhard Schultz.
Die Banken fürchten derlei Pläne. Sie haben Angst, dass die Politik den für sie wichtigen Refinanzierungsmarkt zu stark einschränken könnte. Beim Zentralen Kreditausschuss, in dem die Spitzenverbände der deutschen Banken zusammentreten, heißt es zu den SPD-Plänen eines Sonderkündigungsrechts: »Dadurch würde der Markt für Kreditverkäufe schlichtweg unmöglich gemacht.« Nach Belieben könnten Schuldner dem Kreditkäufer das Darlehen wieder entziehen, befürchtet der Ausschuss.
»Eine Einschränkung des Verbriefungsmarktes ist unerwünscht«, trat Jörg Asmussen, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Anfang dieser Woche den Sorgen der Banken entgegen. Ein Interesse daran, dass die öffentliche Diskussion bald endet, haben die Geldinstitute dennoch. Sie gefährdet ihre wichtigste Geschäftsgrundlage: das Vertrauen der Kunden. Dabei, so beteuern die Banken, profitierten doch gerade diese von den Darlehensverkäufen. Die Entlastung der Kreditinstitute führe zu besseren Konditionen für die Gesamtheit der Kunden .
Diese nützlichen Effekte bestreiten nicht einmal die Verbraucherschützer. Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband schränkt aber ein: »Die Refinanzierung darf in keinem Fall auf dem Rücken von einzelnen Kunden stattfinden.« Jedem, der noch vor einer gesetzlichen Neuregelung einen Kreditvertrag abschließt, rät Pauli zu einem Blick ins Kleingedruckte: Dort haben einige Anbieter Klauseln versteckt, in denen sie sich allgemein das Recht zum Verkauf des Kredites einräumen lassen. »Man sollte immer nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, sich die Zustimmung erst einmal vorzubehalten.«
Für Fred Winter kommt die Gesetzesregelung in jedem Fall zu spät. Er will kämpfen – auf juristischem Wege. Einen ersten Erfolg konnte der Bad Bramstedter Ende Oktober erringen: Das Oberlandesgericht Schleswig gewährte ihm Prozesskostenhilfe, und seine Anwälte sehen gute Chancen, dass die Zwangsverwaltung seiner Häuser demnächst gestoppt wird. Winter ist jetzt entschlossen, das Verfahren durchzuziehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof: »Fälle wie den meinen darf es in Deutschland einfach nicht mehr geben.«
- Datum 27.11.2007 - 01:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 22.11.2007 Nr. 48
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...drehen in der Lobbyrepublik, wann gab es zum letzten Mal schmerzhafte Einschnitte für die? Immer nur Geschenke, von der Riesterrente bis zum Studienkredit, damit nur der Ackermann seine 25% Rendite erreicht.Unfassbar, dass die Heuschrecken mit sowas überhaupt durchkommen, in meinen Augen ist deren Verhalten mindestens sittenwidrig. Aber im Zweifel fürs Kapital. Nicht wahr?
Solche Wildwestmethoden in Deutschland einzuführen ist geradezu unglaublich und zerstört jedwede Vertrauensbasis -sofern es die überhaupt noch gibt- zwischen Kreditnehmern und Kreditinstituten. Dass sich ausgerechnet eine Sparkasse mit solchen Machenschaften derartig hervortut ist schon ein Skandal an sich!!!Dass die Rechtsprechung des BGH so etwas auch noch flankiert ist geradezu infam - unterstützt aber die Kritik an bezahlten "Nebentätigkeiten" unserer obersten Richter.Richter des Bankensenats referieren oder haben zumindest gut bezahlt auf Bankentagungen referiert, Richter des Wirtschaftssenats bei der Energieversorgeroligarchie und und und...... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Verstehe ich nicht: Wie kann jemand, der die Raten für sein Immobiliendarlehen immer regelmäßig zahlt, seinen Vertrag also erfüllt, überhaupt so ohne Weiteres in die Zwangsversteigerung getrieben werden? Gelten mit einem Verkauf des Kredits an einen Finanzinvestor andere Regeln? Oder muss man als Kreditnehmer nicht doch erst in Zahlungsschwierigkeiten geraten? Habe ich etwas übersehen?
die bösartigsten Absichten, um Existenzen zu vernichten.Kreditaufkauf von einem Dritten, dürften nie erlaubt werden. Sollte auch im Kreditvertrag verankert werden. Jede andere Handlung sollte als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden.
Bei der Forderungsabtretung braucht es doch im Allgemeinen deshalb keine Zustimmung des Schuldners, weil die Forderung grundsätzlich mitsamt allen Einwendungen und Einreden verkauft wird. Daher dürfte aus dem Grundsatz der Vertragstreue doch gar keine einseitige grundlose Kündigung möglich sein, es sei denn natürlich, die Kreditnehmer haben entgegen den Schilderungen doch etwas auf dem Kerbholz.Fragend: Allons!
Auch wenn der Artikel das Selbstverständliche (in etwas unredlicher Art) verschweigt, dass natürlich für die Zwangsvollstreckung nicht etwa die Forderungsabtretung bzw. der neue Gläubiger verantwortlich ist, sondern notgedrungen eine Vertragsverletzung (z.B. Säumigkeit) des Schuldners, so bleibt dennoch der "außervertragliche" Teil des Kreditvertrages von einer Forderungsabtretung nicht unberührt. So wie ich meine Autoversicherung nicht dort abschliesse, wo alle Beiträge in die Rechtsabteilung fließen und statt Schadensregulierung die Prozesskosten zur Vermeidung der selben bezahlt wird, so gibt es Banken, v.a. die regionalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die eben nicht aus jeder passageren Zwangssituation eine Kunden gleich Kapital schlagen wollen, sondern eher ein Interesse daran haben, dass sich der Kunde geschont durch ihre einstweilige Kulanz möglicherweise wieder berappelt und weiter ein treuer Kunde bleibt, an dem vielleicht in Zukunft auch wieder verdient kann. Ein Sonderkündigungsrecht hilft in einer Situation, in der keiner eine Anschlussfinanzierung bieten würde nur herzlich wenig!
Das Problem ist, dass es keine genaue Definition für "notleidend" gibt:"Der VZBV sieht sich als Frühwarnsystem und fordert klare gesetzliche Regelungen, wann ein Kredit überhaupt Not leidend ist. Bisher reichen die Interpretationen von "bereits gekündigt" über "kündbar" bis hin zu "im Verzug". Außerdem müsste der Verkauf ohne Zustimmung unwirksam sein, Sicherungsrechte dürften nicht mit übertragen werden, und alle Verkäufe sollten bei der Finanzaufsicht gemeldet werden."(Quelle: http://www.iff-hamburg.de...)Hatte das auch schon mal detaillierter gelesen, finde es aber nicht mehr. Wenn meine Sparkasse sowas machen würde, der Verantwortliche könnte sein letztes Gebet sprechen.Ich finde es auch bedenklich wie man notleidende Kredite behandelt, mir hat man damals erklärt, wenn mal Zahlungsprobleme auftäten, könnte ich problemslos bis auf die monatlichen Zinszahlungen zurückgehen und später weiter abstottern.Viele Leute geraten unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten (arbeitslos, ...) , wenn dann sofort ein existenzvernichtender Kreislauf in Gang kommt, der erst bei Privatinsolvenz und H4-Abhängigkeit ein Ende findet, dann ist das weder für die Leute, noch für die Gesellschaft gut. Aber darüber wird ja nicht mal verhandelt es geht nur um offensichtliches Unrecht, von Fairness sind wir in diesem Land meilenweit entfernt, wie die BGH-Urteile zeigen. Allein das offensichtliche Unrecht läuft seit 2003 und umfasst mittlerweile angeblich >50 000 Fälle, immerhin rührt sich (nachdem es vor Jahren schon im Fernsehen lief) JETZT SCHON unsere Politik.
Wie bereits oben richtig angemerkt wurde: Ohne dass der Kreditnehmer seine Raten nicht bezahlt, wird es keine Zwangsversteigerung geben. Entweder verdreht der Autor hier absichtlich die Tatsachen oder versteht selbst nicht worueber er eigentlich schreibt.
Wenn eine Partei einseitig einen Vetrag bricht (sprich: keine Raten mehr leistet), sollte sie sich eigentlich nicht darueber wundern, dass der Vertragspartner versucht seine verbleibenden Rechte noch irgendwie geltend zu machen (sprich: Erloese aus der Zwangsversteigerung zu erhalten).
Was an dieser Tatsache skandaloes ist, leuchtet mir nicht so recht ein, selbst wenn ein Investor im Einzelfall vielleicht etwas schneller vorgeht als die heimische Sparkasse.
Skandaloes ist eher wie sich die ZEIT hier fuer politische Stimmungsmache missbrauchen laesst. Tipp an die Redaktion: Ueberpruefen sie dringend die Richtigkeit dieses Artikels, ist eigentlich nur peinlich so etwas auf der Seite zu haben.
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