Medien Kühne Rechnung
ARD und ZDF geben offenbar mehr für ihre Online-Angebote aus als versprochen – die private Konkurrenz schäumt
»Zwei mal drei macht vier, widde widde witt und drei macht neune«, singt eine fröhliche Kinderstimme zu einem Videoclip der neuen Imagekampagne von ARD und ZDF. Und fast sieht es so aus, als hätten die Macher der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Faible für die Grundrechenarten à la Pippi Langstrumpf auch bei der Kalkulation der Ausgaben für ihre Online-Aktivitäten ausgelebt.
Dumm nur, dass da jemand nachrechnet. Alle zwei Jahre gibt die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Bericht heraus, in dem sie darlegt, was die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrem Geld angestellt haben. Sie prüft dabei auch Selbstbindungen, die laut Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag »Bestandteil des Ermittlungsverfahrens« sind. So hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio zugesagt, in der Periode 2005 bis 2008 nicht mehr als 0,75 Prozent der Gebühren für Internetangebote auszugeben. Diese Selbstverpflichtung hatten ihnen die Ministerpräsidenten der Länder abgerungen, nachdem private Anbieter gegen die Wettbewerber mit dem scheinbar bodenlosen öffentlichen Geldtopf vehement protestiert hatten.
Während die Öffentlich-Rechtlichen bei der KEF nun meldeten, sie hätten die Obergrenze eingehalten, kommt die zu einem anderen Ergebnis: In einer ersten Fassung des Berichts, der in Auszügen der ZEIT vorliegt, heißt es, das Erste gebe 0,84 Prozent für sein Online-Angebot in der vierjährigen Periode aus. 0,9 Prozent seien es beim Zweiten Deutschen Fernsehen und auch das Deutschlandradio werde die Latte mit 0,81 Prozent deutlich reißen. Dabei bezieht die Kommission in ihre Rechnung die technischen Kosten mit ein, die im Internet zum Beispiel beim Abrufen von Videoclips entstehen.
Insgesamt werden die Öffentlich-Rechtlichen für ihre Internetauftritte in den vier Jahren inklusive 2008 so rund 275 Millionen Euro ausgegeben haben das wäre eine Überschreitung um rund 34 Millionen Euro. Allein die ARD investiert mit all ihren regionalen Sendern in diesem Jahr 55,7 Millionen Euro in ihre Online-Angebote.
Zeitungsverleger und die Verantwortlichen der Privatsender schäumen angesichts solcher Etats, von denen sie nur träumen können. » An diesem Beispiel wird deutlich, welch stumpfes Schwert die Selbstverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. So ist nicht nur der Verstoß bemerkenswert und der Versuch, ihn unter der Decke zu halten, sondern vor allem die völlige Sanktionslosigkeit«, regt sich etwa Tobias Schmid, RTL-Bereichsleiter für Medienpolitik, auf.
Als die KEF Ende Oktober die erste Fassung ihres Berichts den Vertretern der Länder vorlegte, sorgte das Ergebnis auch dort für größeren Unmut. » Ein Vorgang, den ich als sehr ärgerlich empfunden habe«, sagt Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Ärgerlich fanden die Rundfunkpolitiker auch, dass die Kommission das Geld, das zu viel ausgegeben wurde, zunächst offenbar nicht für die nächste Periode abziehen wollte. Einmütig habe man die KEF allerdings versucht davon zu überzeugen, dass die Rechtslage eindeutig sei, sagt Stadelmaier. » Das ist eine einfache Plus-minus-Rechnung.« Die zwei Cent monatliche Gebühr, die ARD, ZDF und Deutschlandradio im Schnitt zu viel ausgegeben haben, sollen dementsprechend in der nächsten Gebührenperiode fehlen.
»Wie ertappte Jungs« hat Stadelmaier die Vertreter von ARD und ZDF erlebt. Von einem gewissen Unrechtsbewusstsein, das er noch zu erkennen glaubte, ist allerdings nicht viel zu spüren. Ganz im Gegenteil man wähnt sich bei den Öffentlich-Rechtlichen mitten in den Verhandlungen mit der KEF. Und gibt sich dementsprechend entschlossen. Fritz Raff, Vorsitzender der ARD: »Die ARD hat die Selbstbindung eingehalten! Ich bedaure, dass die KEF das anders sieht und die Kosten für die technische Verbreitung anders bewertet. Bei Hörfunk und Fernsehen hat die KEF bislang immer die Kosten für technische Verbreitung als eigenen Posten akzeptiert.« Auch ZDF-Intendant Markus Schächter beharrt auf seinem Standpunkt. » Das ZDF hat seine Selbstbindung bei den Online-Kosten selbstverständlich eingehalten. Die Selbstbindung bezog sich ausdrücklich auf die Systematik der KEF-Anmeldung (ohne technische Kosten, Red.) für die Online-Aufwendungen«, sagt er. » Wenn jetzt andere Kriterien einbezogen werden, dann ist das eine veränderte Geschäftsgrundlage.«
Der KEF-Vorsitzende Horst Bachmann will sich zu den Vorgängen erst äußern, wenn der Bericht im Januar dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission Kurt Beck übergeben wird. Aus den Zeilen im Bericht ist aber klar ersichtlich, dass die KEF sich kaum auf die Argumentation von ARD und ZDF einlassen wird. Sie kritisiert sogar noch weiter gehend, dass auch andere Kosten erst gar nicht erfasst werden, weil sie dem Internetangebot nur zugerechnet werden, wenn sie überwiegend dafür entstanden sind. » Im Übrigen ist die Kommission der Auffassung, dass durch die konsequente Anwendung des Überwiegenheitsprinzips Teile des Online-Aufwands weiterhin nicht mit erfasst wurden«, heißt es wörtlich in dem Abschnitt über die ARD.
Bei ihrer ersten Meldung an die Kommission hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio die Verbreitungskosten ihrer Online-Angebote gar nicht angegeben. Sie entstehen, wenn sich jemand etwa die Tagesschau in 100 Sekunden ansehen will. Dann lädt er die Daten beim Anklicken automatisch vom Server der ARD ins Netz und schickt sie damit durch die Leitungen von Anbietern wie T-Online oder AOL. Die berechnen dafür drei bis sechs Cent pro Gigabyte. Seit ARD und ZDF mit ihren Mediatheken einen Teil ihres Programms zum Abruf bereitstellen, sind diese Kosten gestiegen.
ARD und ZDF hingegen verteidigen die getrennte Auflistung auch damit, dass sie ihre Mediatheken als neuen Verbreitungsweg »in Form des Abruffernsehens« verstehen. Dabei lässt sich vor allem hier darüber streiten, ob nicht etwaige Geschäftsmodelle der privaten Konkurrenz kaputt gemacht werden, bevor sie überhaupt entstehen können.
Keinesfalls nur beim Informationsangebot, sondern auch im Unterhaltungssektor denn Seifenopern-Geschichten gibt es ebenfalls jederzeit zum Nulltarif. Was das Publikum erfreut: In der vergangenen Woche ist die 45-minütige ZDF-Telenovela Wege zum Glück auf der Liste der zehn meistgesehenen Mediathek-Angebote sechsmal vertreten.
Unproblematisch findet das der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz. » Das, was zulässigerweise im Hauptprogramm gesendet wird, kann dementsprechend auch online verfügbar sein«, sagt der CDU-Abgeordnete.
Unstrittig ist das nicht. Die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz schlägt beispielsweise für den nächsten Staatsvertrag vor, dass die Öffentlich-Rechtlichen unabhängige Töchter für ihre Entertainment-Angebote gründen sollen, die sich dann eben selbst finanzieren müssen und nicht aus Gebührengeldern.
Die Kontroverse um die Inhalte wird im Mittelpunkt stehen, wenn es im nächsten Jahr darum geht, was im Rundfunkstaatsvertrag für die Jahre 2009 bis 2012 steht. Klar ist bislang nur eins: Von einer weiteren Selbstverpflichtung für die Online-Ausgaben werden die Öffentlich-Rechtlichen die Finger lassen. Das hatte sich bereits nach Vorgaben von der EU-Kommission und dem Bundesverfassungsgericht angedeutet. Statt klarer Budgetregeln soll es künftig um eine inhaltliche Abgrenzung gehen.
Der ZDF-Fernsehrat will im Dezember eine Vorlage erarbeiten, die festlegt, was zum Auftrag des Gebührensenders gehört und was nicht. Im privaten Lager ist man vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung allerdings mehr als skeptisch. » Für die anstehenden weitreichenden Fragen rund um den Programmauftrag lässt dieser Umgang mit Selbstverpflichtungen kaum hoffen«, sagt RTL-Mann Tobias Schmid.
Skeptisch dürfte rückblickend auch der öffentlich-rechtliche Schmusekurs der vergangenen Wochen in Richtung Zeitungsverleger stimmen. ZDF-Intendant Schächter und jüngst auch ARD-Vorsitzender Raff hatten den privaten Wettbewerbern ihre Informationssendungen förmlich aufgedrängt. Die Tagesschau in 100 Sekunden soll es frei Haus geben oder auch die heute-Sendung. Zu einem Zeitpunkt, als die Öffentlich-Rechtlichen womöglich wussten, dass sie ihre Selbstbindungen gebrochen haben, hat das allerdings einen schalen Beigeschmack. Als habe man den Feind in letzter Sekunde noch umarmen wollen.
Für Medienrechtler ist der Bruch der Selbstbindung darüber hinaus brisant, weil er die Schwächen des öffentlich-rechtlichen Kontrollsystems aufzeigt. » Man kann daraus den Schluss ziehen, dass es keinen wirksamen Kontrollmechanismus gibt«, sagt Hubertus Gersdorf, der an der Universität Rostock Rundfunkrecht lehrt.
Das wird auch in Zukunft eine Rolle spielen, wenn sich die Debatten zum
Web-Leben von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt um Rechnungen allein um
konkrete Programmaufträge drehen. » Wir brauchen eine Steuerung der
Öffentlich-Rechtlichen von außen, das ist wichtig, damit der Staat nicht macht,
was er will«, fordert Gersdorf. Dabei war die Strategie nach dem Motto »Erst
Fakten schaffen und dann den Status quo zementieren« schon immer fester
Bestandteil deutscher Medienpolitik.
Frei nach Pippi Langstrumpf: »Ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir
gefällt.«
- Datum 30.04.2008 - 02:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT Nr.48 vom 22.11.2007
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



