Innere Sicherheit Die rote Linie

Terrorismus und Lauschangriff, al-Qaida und Online-Durchsuchung: Wie der Rechtsstaat die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wahren kann.

Freiheit oder Sicherheit? Leben gegen Leben? Wenn es derart grundsätzlich wird in der Diskussion über den Antiterrorkampf, lohnt es, einen Blick zurück zu werfen und mit denen zu sprechen, die in der Vergangenheit Verantwortung getragen haben und schwierige Abwägungen treffen mussten.

Hans-Jochen Vogel, Justizminister in den RAF-Jahren, nennt drei große Bewährungsproben, die der deutsche Rechtsstaat in den zurückliegenden drei Jahrzehnten zu bestehen hatte: den linksextremistischen Terror in den siebziger Jahren, die organisierte Kriminalität in den Neunzigern, den islamistischen Terror heute. Auch dem gegenwärtigen Innenminister Wolfgang Schäuble und seinem Vorgänger, Otto Schily, fallen auf Anhieb diese drei Beispiele ein. Genauso wie Dieter Grimm, dem Staatsrechtler und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht.

Im Herbst 1977 müssen der damalige Kanzler Helmut Schmidt und seine sozial-liberale Koalition innerhalb von sieben Wochen gleich mehrere schwierige Entscheidungen treffen. Am 5. September 1977 entführt ein Kommando der Roten Armee Fraktion den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und droht mit dessen Tötung, falls nicht elf RAF-Terroristen aus dem Gefängnis entlassen würden – elf potenzielle Mörder, die in Freiheit sicherlich weitere Anschläge planen und verüben würden. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, kapern vier Palästinenser am 13. Oktober ein deutsches Verkehrsflugzeug mit 90 Passagieren, leiten es nach Mogadischu um, erschießen einen der beiden Piloten und kündigen die Hinrichtung weiterer Geiseln an.

Im Lichte dieser furchtbaren Entwicklung wendet sich Schleyers Familie am 15. Oktober verzweifelt an das Bundesverfassungsgericht und beantragt, der Bundesregierung aufzugeben, die elf RAF-Gefangenen freizulassen, um das Leben des Entführten zu retten. Karlsruhe lehnt ab. Am frühen Morgen des 18. Oktober stürmen Polizisten der GSG9 auf Befehl der Bundesregierung die Lufthansa-Maschine auf dem Flughafen von Mogadischu und befreien die Geiseln. Tags darauf wird in Mülhausen im Elsass Hanns Martin Schleyers Leiche gefunden. Die Bundesregierung hat sich nicht erpressen lassen, aber die Terroristen haben ihre furchtbare Drohung wahr gemacht.

Selbst wenn die Gefahren der RAF-Zeit und die neuen Bedrohungen des islamistischen Terrors nicht völlig vergleichbar sind, so gilt doch: Im Extremfall müssen Regierungen mitunter dramatische Entscheidungen treffen, für die sich im Gesetzbuch keine Handlungsanweisung findet und die sich darum in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Aber wie weit darf eine Regierung hierbei gehen?

Helmut Schmidt, der eiserne Kanzler im Herbst 1977, weist nicht ohne Stolz darauf hin, dass seine Regierung in den Jahren der terroristischen Bedrohung den Rechtsstaat bewahrt habe. »Wir haben jeden Tag dafür gesorgt«, sagt Helmut Schmidt, »dass wir nichts taten, was das Grundgesetz verletzen würde.« Dies sei vor allem seinem Justizminister zu verdanken gewesen »und dessen penibler Eigenart«.

Hans-Jochen Vogel vertraute der Kanzler in dieser aufgerauten Zeit nahezu blind, denn auch damals machte nicht jeder Vorschlag vor der roten Linie des Grundgesetzes halt. Vogel erinnert sich zum Beispiel an die Forderung nach einer bedingten Todesstrafe für verurteilte RAF-Mörder. Sie sollte für den Fall vollstreckt werden, dass Terroristen die Inhaftierten freizupressen versuchten. »Ich machte dem Bittsteller sofort klar«, sagt Vogel, »dass bereits die Wiedereinführung der Todesstrafe auf meinen entschiedenen Widerstand stoßen würde.«

Es wurden auch weniger radikale und gleichwohl bedenkliche Wünsche zur besseren Terrorbekämpfung geäußert. »Mehr als einmal musste ich darauf hinweisen«, sagt Vogel, »dass unsere Verfassung unübersteigbare Vorentscheidungen getroffen hat, wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Folterverbot, den Rechtsstaat. Und jedes Mal habe ich betont: Wenn wir an diesen Grundfesten rütteln, arbeiten wir den Terroristen in die Hände, die unser freiheitliches Gemeinwesen beseitigen wollen.«

Dennoch weiß auch Vogel nur zu gut, dass Ausnahmesituationen einen Politiker dazu zwingen können, Grenzen des Rechts zu strapazieren, gar zu verletzen. Der Einsatz eines entführten Passagierflugzeuges als Massenvernichtungswaffe wäre einer dieser Extremfälle. »Wir haben es seit dem 11. September 2001 mit einem anderen Terrorismus zu tun als zur RAF-Zeit«, sagt Vogel. Es sei ungleich schwerer, den Staat und die Menschen vor Selbstmordattentätern zu schützen. Und dann spricht der Justizminister von 1977 einen Satz, der für ihn bis heute gilt: »Doch ein Unrecht – wie etwa die Tötung Unschuldiger zur Rettung anderer Unschuldiger – kann niemals Recht sein, selbst wenn die Gefahr vielleicht keine andere Entscheidung zulässt.« In einer äußersten Notlage, sagt Vogel, müsse eine Regierung ihr Handeln selbst verantworten und dürfe nicht darauf setzen, dass der Staat ihre Entscheidung bereits im Voraus legitimiere.

Deutschland vor dreißig Jahren – auch damals wurden Antiterrorpakete geschnürt, und am Rechtsstaat wurde kräftig gerüttelt. Der Verteidigerausschluss und das Kontaktsperregesetz, mit dem jede Verbindung eines RAF-Gefangenen zu seiner Außenwelt unterbrochen werden durfte, sind nur zwei Beispiele. Zudem führte der damalige Chef des Bundeskriminalamts die elektronische Rasterfahndung ein, in deren Fänge zwar mancher Terrorist, aber ebenso mancher Unverdächtige geriet. Horst Herold schuf den modernen Präventionsstaat und hebelte die freiheitliche Regel aus, dass ein rechtstreuer Bürger sich die Obrigkeit vom Leib halten kann. Und dennoch: Mit Recht betont Hans-Jochen Vogel, dass die Verfassung damals selbst im Lichte größter Gefahr unangetastet blieb: »Was wir machten, hielt sogar den kritischen Augen des Verfassungsgerichts stand.«

Wie anders die Lage zwei Jahrzehnte später. Es sind die neunziger Jahre, die Mauer ist gefallen, der RAF-Terror fast vergessen, in Deutschland regieren Helmut Kohl und die christlich-liberale Koalition. Die wiedervereinte Republik entdeckt einen neuen Feind: die organisierte Kriminalität. »Palermo ist überall«, warnen deutsche Sicherheitspolitiker und fordern drastische Gesetze gegen ausländische Verbrecherbanden, die sich angeblich den demokratischen Staat und dessen Institutionen gefügig machen wollen.

Zum Symbol gerät der Streit um die Einführung des Großen Lauschangriffs, der – für die Zwecke der Strafverfolgung – nicht ohne eine Grundgesetzänderung zu haben ist. Für die einen liegt in heimlichen Mikrofonen unterm Ehebett der Schlüssel für einen erfolgreichen Kampf gegen die Mafia. Für die anderen ist der Lauschangriff des Teufels, verletze er doch den Kern der Privatsphäre. Am Ende siegen die Befürworter, auf der Strecke bleiben das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie tritt aus Protest gegen den Eingriff in die Verfassung zurück.

Der Große Lauschangriff markiert eine Wende. Was im deutschen Terrorherbst 1977 noch tabu war, gilt nicht mehr, das Grundgesetz darf beschnitten werden – sogar für die gewöhnliche Verbrechensbekämpfung. Ironie der Geschichte: Wegbereiter des sozialdemokratischen Ja zum Lauschangriff ist der Abgeordnete Otto Schily, Bedenkenträger hingegen sein Fraktionskollege Hans-Jochen Vogel. Zwanzig Jahre zuvor hatte Anwalt Schily den damaligen Justizminister noch beschuldigt, mit seinen RAF-Gesetzen den Rechtsstaat zu ruinieren. Jetzt ist es Vogel, der vor einer schweren Beschädigung des Rechtsstaats warnt und Schily in den Arm fällt. Vogel und einigen anderen wackeren Mitstreitern gelingt es, wenigstens die Geheimnisträger, also Anwälte, Ärzte und Priester, vor Wanzen zu schützen. Im Januar 1998 wird die Verfassung geändert und der Lauschangriff Gesetz.

Heute, fast zehn Jahre später, spielt er kaum noch eine Rolle. Die Polizei macht so gut wie nie davon Gebrauch, das Verfassungsgericht setzte hohe Hürden. Der Lauschangriff hat also wenig Unheil angerichtet, könnte man sagen, warum dann das Geschrei? Natürlich hat der Lauschangriff die Verfassung nicht aus den Angeln gehoben, gleichwohl macht sich seitdem das Empfinden breit, die Verfassung habe an schützender Kraft verloren. So ist das eben, wenn in eine Festungsmauer Löcher geschlagen werden. Außerdem ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung kein unbedeutender Wert, stärkt er doch das Sicherheits- und Lebensgefühl. »Wird dieses verletzt, leidet zwangsläufig das Vertrauen«, sagt der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm.

Und nun, im Jahre sieben nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon, besteht der deutsche Rechtsstaat da seine dritte Bewährungsprobe? Man ist geneigt, vorsichtig mit Ja zu antworten, denn bislang haben die Regierenden trotz allem Maß gehalten. Doch auf die Zukunft möchte man keine Wette abschließen, zumal wir in Deutschland zum Glück noch keinen verheerenden Terrorangriff erleben mussten. Was dann geschehen würde, weiß niemand. Es bleibt jedenfalls ein mulmiges Gefühl, wenn Wolfgang Schäuble, als Innen- immerhin auch Verfassungsminister, ein Büchlein des Kölner Rechtsprofessors Otto Depenheuer anpreist, in dem dieser tatsächlich fordert: »Im hereinbrechenden Zeitalter des Terrorismus aber gibt es eine moralische Verpflichtung, auch das ›Undenkbare zu denken‹.«

Einige Kollegen Depenheuers haben längst aufgeschrieben, was das heißen könnte. So erklärt ein Professor aus Bonn die Menschenwürde plötzlich für antastbar, legitimiert ein Zweiter die Aufweichung des Folterverbots und entwirft ein Dritter auf dem Reißbrett ein Feindrecht, das die allgemeinen Prinzipien des fairen Prozesses für Al-Qaida-Gefangene außer Kraft setzt. Wo ist hier noch eine rote Linie?

Er habe einen dringenden Wunsch, sagt Hans-Jochen Vogel: »Dass der Grundkonsens unter allen Verantwortlichen und unter allen gerecht Denkenden auch heute erhalten bleibt.« Diesen Wunsch würden auch Otto Schily und Wolfgang Schäuble stützen, die zwei deutschen Innenminister in der Zeit nach dem 11. September. Sie sagen aber zugleich, dass die neuen Gefahren neue Antworten erforderten und unsere Gesetze auf Selbstmordattentäter, die massenhaft morden, international vernetzt sind und Schutz in auseinanderfallenden Staaten finden, eben nicht mehr recht passen würden.

Auch Hans-Jochen Vogel und Dieter Grimm sagen, dass die alten Rechtskriterien nicht mehr richtig greifen. »Hier das Strafrecht, dort das Kriegsrecht, das funktioniert so nicht«, meint Grimm. Vielleicht müsse man tatsächlich eine dritte Kategorie entwickeln. Sogleich aber fügt er unmissverständlich hinzu: »Dass bedeutet allerdings nicht, dass der Staat sich seiner Verfassung entledigen darf. Die Fesseln des Rechts gelten nach wie vor.« Grimm stört besonders das ewige Gerede vom »Krieg« gegen den Terror. Dieses Wort intendiere doch nur: Achtung, freie Bahn für die Obrigkeit!

Längst aber geht es nicht mehr nur um die Achtung der ersten großen roten Linie, um die Menschenwürde und den Rechtsstaat. Dahinter tauchen weitere gefährdete Linien auf. Sie sind zwar nicht unantastbar, sollten aber nur in großer Not verrückt werden. Dazu zählen die Privatsphäre, die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Post- und Fernmeldegeheimnis. Doch der Respekt vor diesen Grundrechten ist geschwunden, die Raster- und Schleierfahndung, zentrale Antiterrordateien und verdachtsunabhängige Kontrollen, heimliche Abfragen von Kontobewegungen und Flugverbindungen zeugen davon.

Wir seien auf dem besten Weg in einen Überwachungs- und Präventionsstaat, warnte Dieter Grimm schon zu einer Zeit, als der 11. September allenfalls in Science-Fiction-Filmen auftauchte. Inzwischen ist die Fiktion Wirklichkeit und gibt es zum Präventionsstaat wohl auch keine Alternative. Gleichwohl hat er einen hohen Preis: Wer Gefahrenquellen frühzeitig aufspüren will, muss massenhaft Informationen sammeln, und zwar weit im Vorfeld eines konkreten Verdachts. Der Präventionsstaat beeinträchtigt das Privatleben und rückt jedermann überall zu Leibe – zu Hause, auf Reisen, am Telefon, am Computer.

Dennoch zeigen die vergangenen dreißig Jahre, dass Freiheit und Sicherheit durchaus immer wieder ins Gleichgewicht gebracht werden können, jedenfalls wenn dabei vier Grundsätze beachtet werden. Das erste Prinzip: Seit den Anschlägen vom 11. September muss in der Tat über vieles nachgedacht werden, was aber nicht heißt, dass auch alles gedacht werden darf. Die Menschenwürde etwa, das Folterverbot und der Rechtsstaat sind unantastbar. Wer daran rüttelt, zerstört das Fundament unseres freiheitlichen Gemeinwesens.

Das zweite Prinzip: Alle Grundrechte haben einen hohen Wert, eine Verfassung verändert man nur im Notfall. Erscheint der Eingriff in ein Freiheitsrecht gleichwohl unausweichlich, muss der Gesetzgeber der Polizei, den Meldeämtern, der Exekutive insgesamt Hürden setzen. Je gravierender und tiefer der Eingriff, desto höher müssen die Barrieren sein – checks and balances. Diese Verlagerung der Gewichte ist in Deutschland noch immer keine Selbstverständlichkeit, der Streit um den Großen Lauschangriff dient da als warnendes Beispiel. Schon Mitte der neunziger Jahre forderten wohlmeinende Kritiker zu Recht, sich bei der Ausgestaltung des Gesetzes an den strengen Regeln Amerikas zu orientieren. Dort nämlich müssen die genehmigenden Richter schriftlich Rechenschaft ablegen über den Umfang der Abhöraktion, über Dauer, Erfolg und Kosten. Das macht zwar viel Mühe, schärft aber den Sinn für die Privatsphäre, für den Wert der Verfassung und zügelt die Schnüffelwut. Der Rat wurde in den Wind geschlagen – bis Karlsruhe ein Machtwort sprach.

Prinzip Nummer drei: Sicherheitsgesetze mit einschneidenden Folgen für die Freiheitsrechte sollten nur auf Zeit erlassen werden. Denn jede Verlängerung zwingt den Gesetzgeber zu einer öffentlichen Debatte, einem Rechenschaftsbericht und zur Beantwortung der Frage, ob die Bedrohung tatsächlich fortwährt.

Das vierte Prinzip: Wichtigster Garant der Grundrechte und des Rechtsstaats sind die Gerichte. Ihre Unabhängigkeit darf auch in Zeiten größter Bedrohungen nicht geschmälert werden.

Ob Schmidt, Schily oder Schäuble, sie alle haben sich an Karlsruhe und an Richtern wie Dieter Grimm gerieben und sie manches Mal zum Teufel gewünscht. Vor Kurzem fragte auf einer Diskussionsveranstaltung eine Frau Innenminister Schäuble, ob ihn das Bundesverfassungsgericht nicht bisweilen nerve. Ach ja, sagte der Minister, aber es gebe noch viele andere berufene Hüter des Grundgesetzes, zum Beispiel ihn. Die hätten alle etwas zu sagen, deshalb liege man auch so oft über den besten Ausgleich von Sicherheit und Freiheit im Streit. Wolfgang Schäuble verschwieg allerdings einen kleinen Unterschied. Das letzte Wort über die roten Linien der Verfassung haben seit fast 60 Jahren die Richter. Zum Glück.

 
Leser-Kommentare
    • MS
    • 23.11.2007 um 9:35 Uhr

    Würde sie, statt willfährig die Wünsche der Rechteindustrie umzusetzen, sich einmal Gedanken um den Staat und seine Bürger machen, könnte der Bundesinnenminister nicht so offen mit seinen, zum Teil verfassungswidrigen,  Forderungen für Aufsehen sorgen. Scheint mir doch, hier sind mal wieder zwei Personen nicht aufgrund ihrer Qualifikation an diese Positionen gekommen.

    • ttob
    • 23.11.2007 um 10:42 Uhr
    2. Na ja

    Muss das sein?:"...und gibt es zum Präventionsstaat wohl auch keine Alternative..." dieser Satz widerspricht der Aussage des restlichen Artikels. Was soll das? Ein Präventionsstaat ist ein Staat, der vorbeugend große Teile der Bevölkerung beschnüffelt, denn NUR so funktioniert Prävention. Man muss bereits in der Planungsphase mitlauschen, um einer Gefahr vorbeugen zu können. Mit allen Einschränkungen die das mit sich bringt."Prinzip Nummer drei: Sicherheitsgesetze mit einschneidenden Folgen für die Freiheitsrechte sollten nur auf Zeit erlassen werden. Denn jede Verlängerung zwingt den Gesetzgeber zu einer öffentlichen Debatte, einem Rechenschaftsbericht und zur Beantwortung der Frage, ob die Bedrohung tatsächlich fortwährt."Tut es das? Wie sehen denn öffentliche Debatten in D aus? Einige der Gesetzemacher sagen ihre Meinung in die Mikrophone, die Opposition protestiert (tut sie fast immer), dann wird die Sache durchgewinkt. Die Gefahr des Terrorismus besteht eigentlich immer, wenn es die Islamisten nicht mehr sind, dann halt eine andere Gruppe oder die organisierte Kriminalität. Der Vorschlag ist keine wirkliche Sicherung gegen Missbrauch, schon gar nicht gegen Möchtegerndiktatoren, Hitler hat mit sowas seine Machtübernahme gesichert. Ab dem Zeitpunkt gab es gar keine nennenswerten "öffentlichen Debatten" mehr.Eine derart tief eingreifende Sondergesetzgebung darf es nicht geben und wenn man sie doch als nötig erachtet, dann müssen mindestens die Eingeschränkten darüber abstimmen, für deren Schutz die Gesetze angeblich erlassen werden sollen. Ohne Volksabstimmung sollte in dem Bereich gar nichts laufen!

  1. "...und gibt es zum Präventionsstaat wohl auch keine Alternative..."Über diese Aussage bin ich dann auch gestolpert - denn es gibt ja sehr wohl eine Alternative, nämlich den Rechtsstaat, der sich klar zu seinen Grundsätzen bekennt und diese eben nicht im Namen eines fragwürdigen "Krieges" gegen den Terror opfert.Zudem kann von Augenmaß m.E. kaum die Rede sein, wenn stets das maximal Mögliche an Überwachung gefordert wird. Und die öffentliche Debatte krankt ja nun auch am mangelnden Verständnis der Mehrheit (und teilweise auch der beteiligten politischen Akteure), die noch keine allgemein akzeptierten Metaphern für die neuen Maßnahmen gefunden hat.

  2. Mao Tse Tung soll einmal gesagt haben:"Wenn ein Freiheitskämpfer sich in der Bevölkerung bewegen kann, wie ein Fisch im Wasser, dann hat kein Angreifer auch nur die geringste Chance auf einen Sieg"Diese Erfahrung haben die US-Amerikaner in Vietnam unter großen Opfern beider Seiten lernen müssen. Die US-Amerikaner lernen es heute erneut im Irak. Und wenn ich mir die Entwicklung in Afghanistan ansehe, bei allem Dissens gegenüber den Zielen der Taliban, dann wird auch dort der zunehmende Terror gegen die Zivilbevölkerung nicht dazu beitragen, die Herzen der Menschen zu gewinnen. Bedauerlicherweise ist diesmal die Bundeswehr in diese Sache involviert.Von den Amerikanern lernen heißt keineswegs siegen lernen.Trotzdem scheint dieser Herr Schäuble auch in der Bundesrepublick einen solchen Weg gehen zu wollen. Ich muss mich als Bürger ja bisher schon gegen die Angriffe aus dem Internet durch zwielichtige Gestalten zur Wehr setzen. Wenn sich jetzt Schäuble, Zierke und Co. hinzugesellen, um uns auszuspionieren, dann ist das eine neue Front, auf die man sich einrichten muss. Dann sollten wir aufrüsten und um so sorgfältiger technische Mittel nutzen, um uns zu schützen. Und es gibt da genügend Mittel. Wir sollten das Know How und vor allem das Sicherheitsbewustsein verbreiten, dass zur Verteidigung notwendig ist. Sicher ist das immer ein Katz- und Maus- beziehungsweise ein Räuber und Gendarm-Spiel (wobei wir ja eigentlich nicht die Räuber sind). Wenn daraus künftig ein "Bevölkerung- und Gendarm-Spiel" wird, dann haben Schäble und Co. (siehe oben) keine Chance auf einen Sieg.

  3. Als ich den Begriff "Krieg gegen den Terror" nach dem 11.Sept. 2001 zum ersten Male gehört habe, dachte ich, da hätte sich jemand ganz gewaltig im Ernst der Lage vergriffen und eine humoristische Einlage versucht. Nie hätte ich mir träumen lassen, dass es nicht einen Menschen gibt, der sofort die innere Unmöglichkeit dieses Begriffes erkennt! Dass jeder Mensch zumindest instinktiv weiß, dass ein "Krieg" gegen den Terror in sich eine monströse Absurdität ist. Aber ich wurde eine besseren (?) belehrt. Dieser abstruse Begriff fand einen bemerkenswert glatten Durchgang in die politischen Schlagworte, Schlagzeilen und Leitartikel und wird seither in ständigem "Shock and Awe" Verfahren bemüht, um die nächste Freiheitseinschränkung mit dem nötigen Hintergrund zu versehen.Und von daher gesehen, haben die Terroristen schon einige größere Etappensiege für sich verbuchen können ... und die fulminanten Reden, dass man sich nie dem Terror beugen werde, haben sich sehr schnell in Luft aufgelöst.Jedes Gesetz, das die Individualrechte im "Krieg gegen den Terror" etc. einschränkt, ist bereits der vollzogene Kotau vor den Terroristen.Wenn das die Politik nicht mehr wahrnimmt, muß die Gesellschaft eben für das Korrektiv sorgen.

  4. "...und gibt es zum Präventionsstaat wohl auch keine Alternative..."

    Doch, die gibt es. Den Preis der Freiheit zu akzeptieren nämlich.

    Nicht, dass dieser besonders hoch wäre.

    Nur zur Erinnerung: verkürzt wird das Leben vor allem von uns selbst (Rauchen, ungesunde Ernährung, ...). Und wo das Ende mal unerwartet kommt, da liegt es selten an bärtigen Gotteskriegern. In Deutschland kommen in jedem Jahr mehr Menschen im Straßenverkehr um, als im ganzen Westen seit und *einschliesslich* dem 11.09. durch Terroranschläge.

    Ich habe keine Lust, mir wegen einer gefühlten Bedrohung meine Privatsphäre kaputt machen zu lassen. Und der Aussicht, dass ich morgen möglicherweise vor einen Bus laufen, wird mir heute keine schalflosen Nacht bereiten. Und Osamas Pläne konsequenter Weise erst recht nicht.

    Ihr Hysteriker tut mir leid.

  5. ... vor kurzem in Deutschland, den Überwachungsstaat.Schon vergessen? Ach ja, ist ja noch nicht aufgearbeitet worden, die DDR-Vergangenheit. Fragt mal die "gelernten DDR-Bürger", woran sie sich bei der gegenwärtigen Diskussion erinnert fühlen. Richtig, an die Stasi. Scheint im Vergleich zum Präventionsstaat a la Schäuble aber noch recht harmlos gewesen zu sein. Wobei die heutigen technischen Möglichkeiten einfach zu hinreißend sind, um sie nicht zu benutzen. Oder ist das schon Mißbrauch? Beispiel: Die schöne automatische KFZ-Kennzeichen-Erkennung per Video, erdacht zur Erleichterung des Schutzes von Firmen, in Tiefgaragen etc. - seit Beginn der sog. Maut mißbraucht zur Datensammlung, welches Auto wann wo durchgefahren ist - und diese Daten sind vom ersten Tage an gespeichert (übrigens zusammen mit dem Fahrerfoto), und die Frist zur Speicherung wird still und heimlich jedes Mal, wenn sie abgelaufen ist, wieder verlängert. Wer will mit diesen Daten was genau tun?Überprüfen ob die Geschäftsreisenabrechnungen der Unternehmen stimmen? Ist technisch möglich, aber recht aufwendig.Nicht?Was dann? Anerkanntermaßen können diese Daten NICHT zur sofortigen Fahndung, z.B. nach gestohlenen Fahrzeugen in Echtzeit, verwendet werden. Also?Was ist der Sinn solcher Maßnahmen?Ähnliches bei den Telefonverbindungsdaten. Meint jemand ernsthaft, daß bei den heutigen praktischen Ermittlungsfristen daraus sinnvolle Rückschlüsse zu ziehen sind, außer der Suche nach "Maulwürfen"? Ist übrigens ein zweischneidiges Schwert, da diese Daten ja auch Kontakte von "Geheimagenten" (oder V-Männern) zu ihren Dienststellen offenlegen. Oder nicht? Nein? Da gibt es andere Möglichkeiten? O.k., und die Terroristen sind alle zu blöd für diese anderen Möglichkeiten, oder?Die Unlogik all dieser hektischen Maßnahmen kennt kaum Grenzen. Warum gibt es dazu keine öffentlichen Anhörungen, warum dürfen die Betroffenen nicht mitentscheiden, wenn es um die Einengung ihrer Privatsphäre und ihrer Freiheit geht?Die bisherigen deutschen Partokratien haben eigentlich schon gereicht.

  6. In Deutschland gabe es anscheinend zwei geplante Terroranschläge und dafür wird die Freiheit von 82 Mill. Menschen geopfert.Betrachten wir im Gegensatz dazu die betrügerischen Vorkommnisse unserer sogenannten Volksparteien, muss die Frage gestellt werden, warum wurden diese noch nicht wegen betrügerischen Absichten und Bereichung an der Demokratie verboten.Schäuble stahl sich damals durch Erinnerungslücken zu den 100.000 Mark-Zahlungenen von Waffenschiebern (Schreiber) aus der Affäre und ist heute wieder Innenminister. Unser ehemaliger Bundeskanzler Kohl verweigert die Aussage zu seinen Spendern und wird nicht bestraft, geschweigedenn die Partei, für die er tätig war - lediglich Steuerrückzahlungen fielen an. Kanther führt für die CDU Schwarzekassen und wird nach sieben Jahren mit einer Bewährungsstafe belegt, damit er seine Pension erhält. Es sind also alles immer nur perönliche Endgleisungen, für die die Parteien nicht verantwortlich sind - so einfach geht das.Bei Terroristischen Vereinigen kann ein zufälliger Kontakt schon zur Verhaftung und Verurteilung führen.Ex-Bundesarbeitsminster Clemens ebenete den gesetzlichen Weg für die Ausbeutungsmanie der Zeitarbeitsfirmen und ist heute ein hochbezahlter Angestellter der größten europäischen Zeitarbeitsfirma "Adecco".Und diese Parteien bestimmen mit ihren "Angestellten" die politischen, demokratischen und rechtlichen Geschicke unseres Staates? Da frage ich mich wirklich, wer hier in Wahrheit Staatsfeindlich ist - also die Innere Ordnung unserer Gesellschaft systematisch zerstört und die Bürger zu blosem, ungeschützem Humankaptial deklariert.Terrorismus ist für diese Ausbeutungsstrategie ein wichtiges Instrument, das unsere Politiker hochhalten und anbeten, wenn nicht gar pflegen. Betrachtet man unter diesem Aspekt auch noch die NATO-Geheimtruppe GLADIO (ca. 15.000 Mann), die über 50 Jahre unerkannt Terroranschlänge inzinierten und politischen Gegnern in die Schuhe schoben, mag man dem Terroranbeter Schäuble nicht mehr glauben. Vor allem wenn Gladio angeblich innerhalb von Wochen 1990 aufgelöst wurde. Wo die 15.000 Mann verblieben sind, bleibt bis heute im Dunkeln und wird in der historischen Wirklichkeit einfach ausradiert.Schein und Sein der Deutschen Politik:
    ”Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug dafür kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern dürfen.”
    Voltaire

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle DIE ZEIT, 22.11.2007 Nr. 48
  • Kommentare 8
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Autoren abonnieren RSS-Feed
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Rechtsstaat
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service