Sterbehilfe Zu Tode geholfen

Der schweizerische Verein Dignitas verdeckt mit dem Etikett »Sterbebegleitung«, was er wirklich anbietet: Beihilfe zur Selbsttötung

Minelli ante portas! Ludwig A. Minelli, der Vorstand des schweizerischen Vereins Dignitas – in Wirklichkeit eines der nur zwei stimmberechtigten Mitglieder dieser Organisation von Suizid-Beihelfern – kündigte am vorigen Wochenende an, dass er sein Tätigkeitsfeld auf Deutschland ausdehnen will, und zwar im Wege einer gezielten Provokation: »Wir möchten in Deutschland eine Organisation aufbauen. Dazu planen wir einen Präzedenzfall. Wir haben in Deutschland jemanden gefunden, der eine Sterbebegleitung machen und das Risiko der Strafverfolgung auf sich nehmen will. Wenn diese Person wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird, würden wir das durchziehen bis an den Bundesgerichtshof. Denn beim Suizid handelt es sich um ein Menschenrecht.«

Wie bei Minelli nicht selten, erschwert sein sprachliches Schwanken zwischen Beschönigung und Provokation dem unbefangenen Beobachter die Einordnung der Dinge. Natürlich ist eine »Sterbebegleitung« nicht nur keinesfalls strafbar, sondern im Gegenteil sogar höchst erwünscht, wenn damit gemeint sein soll, einen Sterbenden auf seinem letzten Weg pflegerisch, persönlich und seelsorgerisch zu begleiten. Was Minelli mit diesem Begriff bemänteln will, ist in Wirklichkeit eine aktive Beihilfe zur Selbsttötung: Dignitas besorgt das todbringende Gift, mit dem die zum Suizid Entschlossenen ihr Leben beenden können. Damit ist noch kein Urteil gesprochen, aber beim Namen nennen sollte man die Dinge schon. Das Problem, das Dignitas mit dem Etikett »Sterbebegleitung« verdeckt, besteht darin, dass die Menschen, die den Verein in Anspruch nehmen, eben gerade nicht, noch nicht sterben würden, wenn Dignitas sie nicht »begleiten« würde; deswegen ist selbst der Begriff »Sterbehilfe« hier nicht wirklich angebracht. Darunter sind gewiss auch Menschen, die in einer Weise weiterleben müssen, die sich kaum ein Kritiker von Dignitas für sich selbst wünschen würde.

Sodann: Wenn jemand einem zum Suizid entschlossenen Menschen das schonlich tödliche Gift zur Verfügung stellt, trägt er in der Tat persönlich das Risiko einer Strafverfolgung, sofern die Tat überhaupt strafbar ist; dafür kommt es aber sehr auf den konkreten Fall an. Sollte dieser »Jemand« weiter gehen als bis zur straffreien Beihilfe zu einer straffreien Selbsttötung, dann könnte sein Strafverfahren im Fall einer Anklage möglicherweise auch bis vor den Bundesgerichtshof gelangen. (Die Grenze zur Strafbarkeit wäre eindeutig überschritten bei der Tötung auf Verlangen, einer Situation also, in der nicht der Patient, sondern der Betreuer den Tod als Herr der Tat zielgerichtet herbeiführt. Aber diese Grenze hat Dignitas nach eigenem Bekunden nie überschritten.) Was aber nicht möglich ist: dass Minelli oder sein Verein ein höchstrichterliches Urteil erlangen (»würden wir das durchziehen bis an den Bundesgerichtshof«) – es sei denn, der Verein selber würde tätig, indem er seine Art der »Sterbebegleitung« gewerbsmäßig betriebe und durch die Annahme von Honoraren, wie auch immer kaschiert (als »Mitgliedsbeiträge«, Kostenvorschüsse et cetera), zum Mittäter würde.

Denn genau hier verläuft eine feine, eine scharfe, wenn auch in der Rechtsprechung noch nicht scharf gezogene Grenze: zwischen dem in freier Selbstbestimmung vollzogenen, straffreien Suizid, zu dem jemand, der sich der freien Selbstbestimmung des Sterbewilligen ebenso versichert hat wie der Ausweglosigkeit seines Leidens, eine Beihilfe leistet, ohne aber selber Herr der Tat zu werden – und der organisierten »Sterbebegleitung« nach Art der Dignitas, also zwischen der gewissermaßen intimen Vertrauenssphäre zweier Menschen, in der dieser jenem nicht mehr anders zu helfen weiß, und der mehr oder weniger rationalisierten, gar verdeckt gewerbsmäßigen Abwicklung des Suizids, möglichst mit großem, propagandistischem, medialem, scheinmoralisierendem Aplomb vonseiten der Organisation.

Schließlich: Die Rechtsprechung hat sich inzwischen weit entfernt von der ursprünglichen Pönalisierung des Suizids. Menschen, die sich das Leben genommen haben, werden auch längst nicht mehr in den hintersten Ecken der Friedhöfe als »Selbstmörder« verscharrt. Im Grunde ist sogar der Begriff »Selbstmord« sittlich überholt, weil mit dem Wortbestandteil »Mord« der Begriff für das schlimmste Verbrechen immer noch weitertransportiert wird. Aber aus dem schrittweisen Zurückweichen des Strafrechts kann nun nicht umgekehrt proaktiv behauptet werden, wie Minelli das tut: »Denn beim Suizid handelt es sich um ein Menschenrecht.« Dies hat noch kein Rechtssystem der Welt so akzeptiert.

Was also ist zu tun? Was die Aktivitäten von Ludwig A. Minelli angeht – möglichst zunächst gar nichts zusätzlich zum geltenden Recht, schon gar nicht eine Freigabe. Zwar hat Wolfgang Bosbach von der CDU gefordert, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Aber so erwünscht das auf den ersten Blick erscheinen mag, da möchte man vorher erst einmal die gesetzestechnischen Schwierigkeiten kennenlernen, die sich einer sauberen Trennung zwischen »gewerbsmäßig« und »nicht gewerbsmäßig« entgegenstellen, inklusive der Umgehungswege.

Ähnliches gilt für die Anregung von Dieter Wiefelspütz, SPD, man solle ein Betätigungsverbot für Vereine wie Dignitas durchsetzen. (Abgesehen davon, dass ein Verein, der nur zwei Mitgliedern Stimmrecht verleiht, nach deutschem Recht gar nicht denkbar wäre.) Die Schwierigkeit eines Gesetzes, das bestimmte Formen nicht etwa – bitte! – der Sterbehilfe, sondern der Suizid-Beihilfe (gewerbsmäßig, vereinsmäßig) verbieten wollte (und das notwendigerweise sehr präzise und einschränkend tun müsste), läge darin, dass sie im Gegenzug alles andere sozusagen »erlauben« müsste. Es gibt aber in existenziellen Grenzsituationen immer wieder, seltener übrigens, als es die Propaganda von Minelli darstellen will, schwere Notlagen, auf die kein Gesetz passt.

Bisher jedenfalls hat die Rechtsprechung, trotz mancher Schwankungen, zu humanen Urteilen im Zusammenhang mit dem Suizid gefunden. Weshalb sollte das künftig anders sein? Die Gefahr, dass Minelli bei den höchsten Richtern ein Zertifikat bekäme, liegt bei null.

 
Leser-Kommentare
  1. Sie schreiben in Ihrem Bericht "... dass die Menschen, die den Verein in Anspruch nehmen, eben gerade nicht, noch nicht sterben würden ...".
    Haben Sie sich vielleicht überlegt aus welchem Grund diese Personen sterben wollen?Hier geht es nicht um Suizid-Gründe wie sie bei unverstandener Liebe, Probleme im Alltag etc. entstehen.Hier geht es darum dass diese Menschen kein menschenwürdiges Leben mehr führen können. Persönlich weiss ich ein Fall von einer Person die geistig noch voll intakt war, körperlich sich aber fast nicht mehr bewegen konnte vor Schmerzen. Diese Schmerzen waren auch medizinisch belegbar.
    Wennn ich Sie richtig verstehe, finden Sie es sinnvoller diese Leute noch 20 Jahren physisch leiden zu lassen; hier geht es wie schon betont nicht um psychische Leiden.
    Wir haben in der heutigen Medizin leider immer noch nicht für alle Krankheiten die Mittel diese zu heilen.Wenn also ein Mensch lieber vor seinen Schöpfer tretten will so ist das ganz allein seine Entscheidung.
    Ich finde es bewundernswert dass es Menschen gibt die den Mut aufbringen können Personen die diesen Weg begehen wollen zu helfen. Im Fall der Organisation "Exit" weiss ich dass sie nur die Möglichkeit zur Verfügung stellt. Wann der Kunde die Tablette schluckt ist aber ihm überlassen. Ist also nur noch eine "indirekte" Sterbehilfe.
    Zum Schluss möchte ich noch den Text von Hermann Hesse, zu Suizid, als Gedanken anfügen:"Ich sehe in ihm weder eine Sünde noch eine Feigheit. Aber ich halte den Gedanken, dass dieser Ausweg uns offen steht, für eine gute Hilfe im Bestehen des Lebens und all seiner Bedrängnisse."
    Philipp Sigrist

    • ttob
    • 21.11.2007 um 12:54 Uhr

    ...ist für mich schon ein Menschenrecht, das Recht auf Selbstbestimmung. ICH will sterben wann ICH will, und nicht wenn irgendeine Kirche oder irgendein philosophierender Moralapostel meint, ich dürfe das (oder nicht). Von daher ist auch absolut nicht einsichtig, warum aktive Sterbehilfe verboten ist. Und wenn Herr Leicht polemisiert:"gewerbsmäßigen Abwicklung des Suizids, möglichst mit großem, propagandistischem, medialem, scheinmoralisierendem Aplomb vonseiten der Organisation."dann ist, für mich, in Wirklichkeit Herr Leicht der Scheinmoralisierende. Er ist nicht in der Lage  den aktuellen, von verschiedenen Hospizbewegungen und Kirchen sehr aggressiv in die  Öffentlichkeit getragenen, Anfeindungen gegen Dignitas mit Argumenten entgegenzutreten.In Wirklichkeit geht die mediale Aufregung doch von den Gegnern aus und nicht von Dignitas selbst, die in erster Linie ihrer Arbeit nachgehen und dabei ununterbrochen angefeindet werden. Ich sehe Dignitas sehr wohl als Organsiation, die für meine Rechte kämpft und der verlogenen deutschen Debatte um das Thema mutig die Stirn bietet.Viel Erfolg und weiter so Dignitas!

    • GEBE
    • 21.11.2007 um 13:45 Uhr

    Ausweglosigkeiten von Lebensumständen gibt es viele, in denen
    Menschen im Suizid eine Erlösung sehen.

    Und gerade dieses Thema ist so unglaublich belastet mit
    moralischen Ansprüchen jeglicher Art und Güte. In der Auseinandersetzung
    treffen in der Regel zwei Ansichten aufeinander. Die eine religiös intendiert,
    die andere säkularisiert und einem gewissen Rationalismus verpflichtet.

    Die erste nimmt für sich in Anspruch zu wissen, was
    Gottesmeinung hierzu sei, die zweite geht von der Existenz des Menschen aus
    fein zusammen gebastelter Materie aus.

    Nun ist man gewohnt, die Fragen nach dem Herkommen des Lebens,
    nach seinem Sinn; dem Wesen des Todes und dem Nachtodlichen ausschließlich
    innerhalb dieser beiden polarischen Ansichten zu verhandeln.

    Beide betrachten das Leben als linearen Ablauf. Beiden gemeinsam
    ist das, was augenscheinlich als Leben mit der Geburt beginnt und mit dem Tod endet.
    Beide gehen von einem Anfang und einem Ende aus. Die Religiösen setzen an
    Anfang und Ende den Glauben an Gott; die Rationalisten jeweils den Glauben an
    das Nichts. Weder Theologie noch Wissenschaft schaffen die ganze Ewigkeit. 

    Aber gerade dann wenn ein Mensch einen Suizid erwägt, ist in
    diesem Erwägen und in der Absicht zur Tat selbst zu erkennen, wie das Ich selbst
    von seiner Unsterblichkeit überzeugt ist, weshalb es ja einen Suizid als
    Erlösungsmöglichkeit ins Auge faßt.

    Was spricht sich aber denn anderes aus in der Absicht des
    Suizids, als eine Erlösung haben zu wollen; eine Erlösung von gegebenen
    Schmerzen und Leid, die man ablegen, die man loswerden will, von denen man
    befreit  s e i n  möchte. Es ist damit nichts anderes aus, als
    davon erlöst  s e i n  zu wollen.In dem
    suizidalen Wunsch nach Erlösung von Schmerzen und Leid drückt sich aus, daß das
    Ich in den Genuß der Schmerz- und Leidbefreiung kommen möchte!

    Mit Denknotwendigkeit ergibt sich daraus, daß der Gedanke an einen
    Suizid nichts anderes ist als das Mittel, in
    den Genuß des Erlebens
    von Leid- und Schmerzfreiheit zu gelangen. Der Suizid
    selbst ist der Beleg dafür, wie das Ich einen postsuizidalen Erlösungszustand
    voraussetzt.

    Im Suizid drückt sich die Hoffnung auf Gelingen eines erlösten
    Erlebniszustandes selbst aus.Wie absurd
    und vollkommen sinnlos, wie paradox, sich selbst widersprechend wäre jede suizidale
    Absicht, wenn sie nicht davon ausginge etwas erreichen zu wollen, was aber nicht
    erreichbar und erfahrbar wäre als Hoffnung auf Erlösung der eigenen Absicht!

    Anhand solcher Phänomene wie dem Suizid läßt sich mehr über das
    Leben, den Tod und die geistige Unsterblichkeit des Ich des Menschen erfahren
    und lernen, als Theologie und äußere Wissenschaft zustande zu bringen in der
    Lage sind. Die Theologie schafft nicht die Erkenntnis der ganzen Ewigkeit – und
    die Wissenschaft muß sich fragen lassen, warum als Körper aufgestapelte Physis überhaupt
    den Wunsch und die Veranlassung haben kann, sich mittels Suizid selbst entstapeln
    zu wollen.

    Nimmt man
    also die physische Definition des Lebens der äußeren Wissenschaft ernst, ist
    mit Moral nicht aufzuwarten. Nimmt man die Theologie ernst, muß man ihr entgegen
    halten, daß sie ja selbst nichts vom Ich des Menschen und von der Ewigkeit
    versteht.GEBE

    • AchimW
    • 21.11.2007 um 14:08 Uhr

    Euthanasie ein kein Akt der Nächstenliebe, sondern
    Mord bzw. Mithilfe zum Selbstmord. Das Leben dient der Bewusstseinsevolution
    des Menschen und muss in Natürlichkeit bis zum letzten Atemzug gelebt werden.
    Daher ist jede aktive Sterbehilfe genauso barbarisch wie die Todesstrafe und
    das feige Morden des eigenen oder fremden Lebens. Ausnahmen davon sind nur erlaubt
    oder sogar richtig im Rahmen reiner Notwehr, oder wenn im Rahmen passiver
    Sterbehilfe Maschinen abgestellt werden, die einen Menschen am natürlichen
    Sterben hindern oder sogar bei einem bereits Verstorbenen nur noch die Funktion
    der Organe aufrechterhalten. Zum Leben gehört das Recht auf ein Sterben in
    Würde, weshalb es andererseits menschenunwürdig ist, das Leben um jeden Preis
    erhalten zu wollen, sobald absolut sicher festgestellt werden kann, dass ein
    schwerkranker Mensch über keinerlei Bewusstsein mehr verfügt. Doch auch wenn
    ein Mensch in einem künstlichen Tiefschlaf gehalten wird, im Koma oder in
    sogenannter Bewusstlosigkeit liegt, ist in ihm noch das Unbewusste tätig, wenn
    auch nur dermassen unscheinbar, dass seine Tätigkeit für die Wissenschaft nicht
    nachweisbar ist. Daher sollte auch die passive Sterbehilfe sorgfältig geprüft
    werden. Bei Dignitas („Würde“) ist offenbar nicht der Name Programm, sondern
    eher Profitgier oder gar legalisierte Mordlust im Deckmantel scheinheiliger
    Humanität.

  2. Das ist wohl der stilistisch schwächste Artikel, den ich je in der Zeit gelesen habe. Das heißt vollständig gelesen habe ich ihn nicht - solche Verkausalisierungen kenne ich sonst nur aus österreichischen OHG-Urteilen.

    • odtphy
    • 21.11.2007 um 15:00 Uhr

    Bevor man einem Menschen die Wahl zwischen Leben und Sterben gibt, Letzteres auch noch als Geschäft, sollte man ihm vorher noch die Möglichkeit anbieten, seinen den Todeswunsch begründenden Zustand zu ändern. Natürlich geht das nicht immer, aber häufig.
     
    Nur ein paar Beispiele:
    -- Schmerzen, die zum Suizid als Schmerzbefreiung drängen: nach wie vor ist die Schmerztherapie in Deutschland ein Stiefkind, u.a. wegen der immer noch restriktiven Handhabung der Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Hier genauso wie durch neurochirurgische Eingriffe, Implantation von Morphinpumpen peridural und Ähnliches kann für viele schon der erwünschte Effekt der Schmerzfreiheit auch ohne Suizid erreicht werden
    -- Depressionen, die kurzentschlossen zur Selbsttötung rufen, sind oft endogenen Ursprungs und haben einen zyklischen Verlauf; vier Wochen später würde der Patient, wenn er denn nicht vorher schon eine Erlösungsfirma beauftragt hat, vom Suizid nichts mehr wissen wollen. Auch hier ist medizinische Hilfe möglich.
    -- Einsamkeit und Verzweiflung könnten ebenso effektiv durch geriatrische Sozialarbeit abgefangen werden
     
               etcetc.
     
    Falls der Sterbewunsch dann immer noch besteht, ist eine kommerzielle Vermarktung weiterhin unethisch, in diesem Fall kann man sich z.B. an die DGHS wenden (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben).
     
    Im Übrigen ist der ärztliche Ermessensspielraum bereits groß; juristische Probleme sind nicht zu erwarten, solange die "Tatherrschaft" beim Patienten bleibt, fallbezogen kann sogar eine "terminale Sedierung" statthaft sein.
     
    Und denkt daran: ein Suizid kann nicht rückgängig gemacht werden....

    • pajero
    • 21.11.2007 um 15:05 Uhr

    Auch mit Blick auf seinen Artikel zur angeblichen Äußerung Wolfgang Thierses sollten wir Herrn Leicht spätestens jetzt eine journalistische, eine substanzielle und vor allem eine emotionale "Auszeit" gönnen.

    • wpev
    • 21.11.2007 um 17:57 Uhr

    Derlei kommerzielle Tötung von skrupellosen Geschäftemachern... muß,  ja muß, unter Strafe stehen. Verantwortungsbewusste Ärzte kämpfen für den Lebenserhalt... begleiten bis zuletzt kompetend sedierend und lindernd... wie oft hört(e) man von Genesung in buchstäblich letzter Sekunde? Und die Seele... sie bedarf der Hilfe ebenso... das alles wird brutal abgewürgt. GgG=Gift gegen Geld! Wo leben wir nur? Will der Mensch letzte Bastionen des Schöpfers stürmen?Matthäus
    6,27:  Wer ist unter euch, der seines
    Lebens Länge eine Spanne zusetzen könnte, wie sehr er sich auch darum sorgt?
    Galater 6, 7. Irret euch
    nicht, Gott läßt sich nicht
    spotten! Denn was irgend ein Mensch sät, das wird er auch ernten.Dignitas... Würde sieht anders aus... 

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  • Quelle DIE ZEIT, 22.11.2007 Nr. 48
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