Abgeltungsteuer Große und kleine Fluchten

Von 2009 an gelten für alle Kapitaleinkünfte die gleichen Steuersätze. Doch auch in Zukunft gibt es für potente Geldanleger genügend Schlupflöcher

Am 1. Januar 2009 kommt die Abgeltungsteuer. Alle Anleger müssen dann ein Viertel ihrer Kapitaleinkünfte an den Fiskus überweisen. Alle Anleger? Entgegen anderslautenden Beteuerungen der Regierung lässt auch die neue Einheitssteuer diverse Schlupflöcher offen, durch die man sich zumindest teilweise einer Besteuerung entziehen kann. Einzige Voraussetzung: Man muss vermögend sein.

Das Ziel ist freilich genau das Gegenteil: Die neue Steuer soll Steuerflüchtlinge bekehren und zurück in die Heimat locken. Die Einnahmen durch reuige Rückkehrer sind fest eingeplant. »Es ist besser, 25 Prozent auf X zu haben statt 42 Prozent auf gar nix«, sagt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. In der Tat stehen Spitzenverdiener mit der neuen Abgabe deutlich besser da als vorher. Doch ob die Rechnung aufgeht, ist trotzdem fraglich.

Finanzexperten fordern die Abgeltungsteuer schon seit mehr als 20 Jahren – in vielen europäischen Staaten hat sie sich längst durchgesetzt. Als einer ihrer Vorteile gilt die Vereinfachung: Für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt künftig derselbe Steuersatz von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer knapp 28 Prozent. Die Bank führt das Geld direkt an den Fiskus ab, und damit ist die Schuld beglichen.

Derzeit gelten für die verschiedenen Arten der Kapitalerträge unterschiedliche Sätze: Auf Zinsen erhebt der Staat die Einkommensteuer, also einen Steuersatz von bis zu 45 Prozent; Dividenden besteuert er nach dem Halbeinkünfteverfahren mit maximal 22,5 Prozent, und Gewinne aus Wertpapiergeschäften sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Die Abschaffung dieser Regelung trifft vor allem Aktionäre besonders hart, weil auch die Kursgewinne steuerpflichtig werden, die sie nach mehr als einem Jahr erzielen.

Der Wegfall der Spekulationsfrist erschwere für Kleinanleger vor allem auch die Altersvorsorge, sagt Sabine Köhler von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche. Schließlich verdient der Fiskus mit der Abgeltungsteuer an jedem erfolgreichen Wertpapiergeschäft mit.

Damit nicht genug: Künftig sind Werbungskosten wie Depotgebühren, Fahrten zu Hauptversammlungen oder Steuerberatungskosten nicht mehr absetzbar. Das trifft insbesondere reichere Schichten. In Zukunft muss jeder mit dem Werbungskostenpauschalbetrag von 51 Euro jährlich auskommen. Dieser wird mit dem Sparerfreibetrag von 750 Euro zum Sparerpauschbetrag zusammengelegt. Sind die jährlichen Erträge höher als 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Ehepaare, wird die Abgeltungsteuer fällig. Vermögende überschreiten diese Grenze schnell, aber selbst mit einem kleinen Depot ist der Freibetrag bald ausgeschöpft.

»Vor diesem Hintergrund ist der Abgeltungsteuersatz viel zu hoch gewählt«, sagt Lothar Siemers von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC). Andere europäische Länder stellen Anleger meist besser. Entweder ist der Steuersatz niedriger oder der Freibetrag höher – in Frankreich beispielsweise bleiben Kapitaleinkünfte bis zu 20000 Euro vor dem Fiskus verschont.

Die Einführung der Abgeltungsteuer verfolgt hehre Ziele, insbesondere soll sie die Steuererklärung einfacher machen. Nur sei sie »handwerklich nicht gut umgesetzt«, sagt Siemers. Aus Angst vor neuen Schlupflöchern hat die Bundesregierung so viele Ausnahmen zugelassen, dass die Steuer alles ist, nur nicht einfach. So müssen nach wie vor einige Anleger in der Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Kapitalerträgen in den entsprechenden Anlagen angeben. Beispielsweise müssen sie Erträge aus Auslandskonten aufführen.

Und vor allem ist es weiter möglich, die Steuer zu umgehen. Für Anleger mit viel Geld kann es sich zum Beispiel lohnen, einen Teil ihres Vermögens in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) oder einer Kapitalgesellschaft (GmbH) auszugliedern. »Betriebsvermögen sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen«, sagt der Steueranwalt Peter Fabry von der Beratungsgesellschaft Rölfs Partner. »Wesentlicher Vorteil des Betriebsvermögens ist aber, dass Werbungskosten zu 60 Prozent angesetzt werden können.« Denn bei Betriebsvermögen gilt nach wie vor das Nettoprinzip, Aufwendungen bleiben also absetzbar. »Gerade bei großen Vermögen stehen den Anlegern neben Banken auch Berater zur Seite«, sagt Fabry. Die Kosten dafür seien nicht unerheblich.

Für eine GmbH & Co. KG galt bisher das Halbeinkünfteverfahren, das 2009 das Teileinkünfteverfahren ablöst: Danach werden 60 Prozent der Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Dividenden und Kursgewinne in der GmbH sind sogar zu 95 Prozent steuerfrei. Wird das Geld in die Firma reinvestiert, sparen diese »Spardosen-GmbHs« langfristig Steuern.

Aber nicht jeder, der der Abgeltungsteuer entgehen will, muss dafür eine GmbH gründen. Auch die Investition in geschlossene Fonds hebelt sie aus. Dabei beteiligen sich Anleger an konkreten Projekten, zum Beispiel dem Bau von Bürohäusern, eines Schiffes oder eines Windparks. Zu den beliebtesten geschlossenen Fonds zählen in Deutschland Schiffsbeteiligungen und Immobilienfonds. Der Vorteil der Fonds ist ihre Besteuerung, die sich nach der Einkunftsart richtet. So erzielen Immobilienfonds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die auch noch nach 2009 mit dem persönlichen Steuersatz der Anleger besteuert werden. Verkauft der Fonds ein Objekt aber nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist für Immobilien, können Anleger den Gewinn steuerfrei vereinnahmen.

Vermögende können auch darüber nachdenken, einen Lebensversicherungsmantel zu kaufen. »Eine Lebensversicherung unterliegt bei sorgfältiger Planung nicht der Abgeltungsteuer«, sagt Sabine Köhler. Dabei erwirbt der Anleger eine Versicherungspolice, in die er beispielsweise sein Aktiendepot einbringt. So kann er Wertpapiere innerhalb des Versicherungsmantels steuerfrei umschichten. Allerdings müssen Anleger die Erträge aus ihrer Police am Ende der Laufzeit versteuern, jedenfalls dann, wenn die Versicherung nach dem Wegfall des Steuerprivilegs am 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Wer seine Kapitallebensversicherung mindestens zwölf Jahre hält und diese nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt bekommt, muss die Hälfte der Erträge mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Erträge von Policen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, sind in diesem Fall steuerfrei.

Mit deutschen Versicherern sind solche Geschäfte allerdings nicht zu machen, weil es hier nicht möglich ist, eigene Wertpapiere in den Mantel einzubringen. Deswegen bieten solche Produkte vor allem spezialisierte Anbieter in Liechtenstein und Luxemburg an. Für einen maßgeschneiderten Lebensversicherungsmantel müssen Anleger fünf bis zehn Millionen Euro berappen. Die Geldanlage erledigt ein Vermögensverwalter. Einige Anbieter bieten auch standardisierte Produkte an, in die Anleger ab 10000 Euro investieren können. Auch Edelmetalle, Edelsteine und Kunst fallen nicht unter die Abgeltungsteuer, sondern weiterhin nur der einjährigen Spekulationsfrist. »Abgesehen davon, kann ein kleines Investment in Gold oder Diamanten für schlechte Zeiten auch wirtschaftlich sinnvoll sein«, sagt Siemers von PWC.

Diamanten, ein Monet oder Lebensversicherungsmäntel – derlei Anlagen sind nichts für Normalverdiener. Für deren Altersvorsorge sind bestenfalls Rentenversicherungen eine Alternative. »Für Kleinanleger sind die Riester- und Rürup-Rente geeignet«, sagt Karl Braun, Geschäftsführer der ATS Allgemeine Treuhand Braun + Partner Steuerberatungsgesellschaft. Sie werden staatlich gefördert. Die Einzahlungen können steuerlich abgesetzt werden. Zwar sind die Auszahlungen im Rentenalter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, doch Anleger können durch diese Steuerstundung gewinnen.

Sieht man von diesen kleinen Fluchten ab, füllt also die Masse die Kasse. Vermeiden können die Kleinanleger die Abgeltungsteuer aber, wenn sie sich bis Ende 2008 mit Wertpapieren eindecken. Warten sie die Spekulationsfrist ab, können sie die Kursgewinne steuerfrei auch nach 2009 realisieren.

Und trösten können sie sich mit einem Beschluss des Bundestages vom 8. November, der auch den Reichen zumindest einen Ausweg verschlossen hat. Bislang war es vermögenden Anlegern möglich, etwa in Luxemburg ihren eigenen Fonds zu gründen. Mit diesen »Millionärsfonds« hätten sie Wertpapiere auch in Zukunft an der Börse abgeltungsteuerfrei kaufen und verkaufen können, ganz wie sie wollten. Gewinne innerhalb des Fonds waren steuerfrei und sollten das bisher auch bleiben. Doch diesen Fluchtweg hat der Bundestag nun kurzerhand geschlossen – auch für die Millionärsfonds gilt nun die Abgeltungsteuer.

 
Leser-Kommentare
    • ttob
    • 12.12.2007 um 15:04 Uhr

    Über die Höhe der Freibeträge kann man streiten, über die Höhe der Steuer auch (könnte beides etwas höher sein). Aber die Richtung ist richtig, auch wenn die Begründung "Bürokratieabbau" ziemlich lächerlich ist.Kapitalerträge sollten generell so hoch besteuert sein, dass es sich lohnt das Geld real zu investieren (z.B. in eine GmbH), anstatt es zur Bildung von Spekulationsblasen an der Börse zu verwenden. Von daher sehe ich das nicht direkt als "Schlupfloch", denn nur Realinvestitionen schaffen Jobs und Wohlstand. Wenngleich eine Vereinfachung solcher schrullig bürokratisch wirkenden Regelungen wie "Halbeinkünfteverfahren" sicher auch mal anstände.Offenbar findet auch ein blindes Huhn mal ein Korn. Erstaunlich, dann war die große Koalition doch nicht ganz umsonst :-)

  1. 2. @ ttob

    "Kapitalerträge sollten generell so hoch besteuert sein, dass es sich lohnt das Geld real zu investieren (z.B. in eine GmbH), anstatt es zur Bildung von Spekulationsblasen an der Börse zu verwenden." Da haben Sie wohl was falsch verstanden. Die von Lienemann beschriebene "kleine Vermögensverwaltungs GmbH" schafft keine Arbeitsplätze sondern befreit lediglich von der Steuer auf Kursgewinne.  Meine Verraussage: es werden wieder gewaltige Geldbeträge in die Schweiz und nach Luxemburg abfliessen (völlig legal übrigens), die nie mehr zurückkommen. Zum Schaden des Mittelstandes, der sich ja sein Geld nicht bei den international agierenden Geschäftbanken sondern bei KSK und Volksbank leihen muss. Und die stecken wegen Basel 2 eh schon im Schlamassel.  

  2. 3. @ttob

    da haben Sie wohl die Funktion der Börse noch nicht verstanden und hängen staatlich festgesetzten Preisen an. Aber die Spekulation auf die gesetzliche Rente ist für Jüngere ja jetzt schon geplatzt, da Minusgeschäft - wie so viele andere staatlich gewünschten Investitionen.Könnte es sein, daß auch die Investition in eine reale GmbH nichts anderes als Geldvernichtung ist? Möglichst andere (mbH) auch noch per geplatztem Kredit in den Strudel hineinreißt? Da müssen erst noch erklären, warum die Investition in eine GmbH GENERELL gegenüber der Investition z.B. Aktien der Deutschen Bank oder Henkel oder Wacker schlechter ist?

    • ttob
    • 13.12.2007 um 10:12 Uhr

    "warum die Investition in eine GmbH GENERELL gegenüber der Investition z.B. Aktien der Deutschen Bank oder Henkel oder Wacker schlechter ist?"Weil es keine Investition ist. Eine Investition ist es nur in dem Moment, wenn es zur Zeichnung kommt und das Unternehmen das Geld auch tatsächlich in der Kasse hat. Danach erhöht sich lediglich noch der Buchwert der Aktie, die irgendjemand hält. Ohne dass auch nur ein Cent davon in die Realwirtschaft fliesst.Welche gigantischen Summen derart vagabundieren, sieht man allein an den regelmässig entstehenden Spekulationsblasen. Da eben keine reale Investition (Wertgewinn) dahinter steht, platzen sie halt auch regelmässig wieder.

    • ttob
    • 13.12.2007 um 10:25 Uhr

    "Da haben Sie wohl was falsch verstanden. Die von Lienemann beschriebene "kleine Vermögensverwaltungs GmbH" schafft keine Arbeitsplätze sondern befreit lediglich von der Steuer auf Kursgewinne."Mag sein, ich bin kein Steuerexperte. Das bestätigt letztlich nur meine Auffassung, dass Kapital genauso besteuert werden sollte, wie Arbeit. "Meine Verraussage: es werden wieder gewaltige Geldbeträge in die Schweiz und nach Luxemburg abfliessen (völlig legal übrigens), die nie mehr zurückkommen."Warum sollten sie das? Sind im Ausland erwirtschaftete Kapitalgewinne Abgeltungssteuerfrei? Falls ja, dann wäre das tatsächlich ein ernstes Problem. Wenn auch kein unlösbares.Zum Schaden des Mittelstandes, der sich ja sein Geld nicht bei den international agierenden Geschäftbanken sondern bei KSK und Volksbank leihen muss. Und die stecken wegen Basel 2 eh schon im Schlamassel.Warum sollte das nicht mehr gehen? Letztlich leihen sich die Banken das Geld doch eh von der Zentralbank und der Zinssatz orientiert sich am Leitzins. Daran ändert die Besteuerung von Kapitaleinkünften doch nichts.Basel II ist mir sowieso ein Rätsel, die Investition in hochspekulative ausländische Immobiliengeschäfte verhindert es offenbar nicht, während es den heimischen Kleinunternehmen die Luft nimmt. Eine politische Posse ersten Ranges.

    • Anonym
    • 13.12.2007 um 12:03 Uhr

    Das Problem der Abgeltungssteuer ist vor allem die Besteuerung der Kursgewinne und nicht wie bisher nur der Zinsen und Dividenden.
    Dadurch ergibt sich z.T. eine mehr als Verdoppelung der der Steuer unterliegenden Einkünfte! Risikokapital rentiert sich damit praktisch nicht mehr höher als reine Zinseinkünfte. Zumindest schrumpft die verbleibende Nettorisikoprämie für die Investition in ungewisse Möglichkeiten auf ein unrentables Maß.
    Da man dieser Besteuerung ausweichen kann, sogar legal, dies sich auch nie wird unterbinden lassen, solange rechtsstaatliche Prinzipien gelten, ist der erneute Kapitalabfluss ins Ausland schon im Gange.
    Ich denke man kann davon ausgehen, das mit Zeitverzögerung, die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Dauer unter die Einnahmen fallen werden, die heute aus dieser Einkunfstart (Kapitalvermögen)dem Staat zufließen. 
    Solange der Gesetzgeber sich als Kontrolleur und Vorschriftenstaat begreift, der jede Ungerechtigkeit in kleinlichster Manier mit Verordnungen und Gesetzen zu regeln versucht, werden die endlosen Reformen weitergehen.
    Richtig wäre es dies Ungerechtigkeiten in Kauf zu nehmen und stattdessen richtiges wirtschaftliches Handeln ohne Trickserei so viel rentabler zu machern, dass sich Umgehungen und Hinterziehungen wegen zu großen Aufwandes gar nicht lohnen. Am Ende hätten alle mehr davon, außer die Verwalter der "Gerechtigkeit", die mehr oder minder arbeitslos wären.
         

    • ttob
    • 13.12.2007 um 14:51 Uhr

    Risikokapital rentiert sich damit praktisch nicht mehr höher als reine Zinseinkünfte. Zumindest schrumpft die verbleibende Nettorisikoprämie für die Investition in ungewisse Möglichkeiten auf ein unrentables Maß.
    Die Logik erschliesst sich mir nicht ganz, immerhin werden Zinseinkünfte ja genauso hoch besteuert und ein Spekulationsgewinn fällt schliesslich immer noch an + Ausschüttung. Direkte Risiko-Firmenbeteiligungen, die nicht als Aktien ausgegeben werden, dürften steuerlich sogar noch besser fahren.

    Da man dieser Besteuerung ausweichen kann, sogar legal, dies sich auch nie wird unterbinden lassen, solange rechtsstaatliche Prinzipien gelten, ist der erneute Kapitalabfluss ins Ausland schon im Gange.
    Inwiefern kann man das denn? Solange jeder Deutsche seine Einnahmen entsprechend versteuern muss (egal wo sie anfallen), solange macht es auch keinen Sinn Kapital ins Ausland zu schaffen. Zumindest könnte man es dann auch nur im Ausland steuerfrei verkonsumieren. Und der Artikel erwähnt ja, dass die Abgeltungssteuer in vielen Ländern bereits existiert.Richtig wäre es dies Ungerechtigkeiten in Kauf zu nehmen und stattdessen richtiges wirtschaftliches Handeln ohne Trickserei so viel rentabler zu machern, dass sich Umgehungen und Hinterziehungen wegen zu großen Aufwandes gar nicht lohnen.Und? Konkrete Vorschläge? Die massive Anhäufung von Kapitalvermögen und Kapitaleinkommen ist im Übrigen keine kleine "Ungerechtigkeit", sondern mittlerweile eine Gefährdung für fast alle westlichen  Demokratien und Solidargemeinschaften.Die Normalbürger werden jetzt schon aufgerieben bei dem Versuch, die Renditen und Zinsen zu erwirtschaften, die eine immer kleiner werdende Vermögensclique noch reicher machen wird. Man nennt das auch Vermögens/Einkommensschere und sie klafft zunehmend weiter auseinander. Meines Wissens im gesamten Westen. Die Abgeltungssteuer könnte deshalb ein kleiner Schritt in eine andere Richtung sein. Natürlich muss man sie beobachten und Fehlentwicklungen versuchen aufzufangen.

    • argubi
    • 13.12.2007 um 15:19 Uhr
    8. Fehler

    Hallo,
    leider ist auf der letzten Seite ein Fehler im Artikel. Bei der Prüfung der Alternativen steht, dass man bei Rentenversicherungen künftig ab Alter 60 die Hälfte der Erträge mit dem Staat teilen muss.
    Das ist selbstverständlich falsch: Die Hälfte der Erträge müssen versteuert werden aber nicht abgegeben werden. Hat jemand mit 60 Jahren einen Steuersatz von 30 %, so muss er von der Hälfte seiner Erträge diese mit 30 % versteuern, so dass er aber insgesamt 85 % der Erträge behält. 

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  • Quelle DIE ZEIT, 29.11.2007 Nr. 49
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  • Schlagworte Finanzen | Abgeltungsteuer
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