Innere Sicherheit

Aus der Balance

Im Kampf gegen den Terrorismus läuft der Staat Gefahr, die Freiheit der Sicherheit zu opfern. Eine Antwort auf Wolfgang Schäuble

Wer die Freiheit für den Preis der Sicherheit hält, hat schlecht gerechnet. Zwar stimmt es, dass die Freiheit wenig nutzt, wenn man unausgesetzt um Leib und Leben fürchten muss. Seinen Bürgern Sicherheit zu gewährleisten ist die erste Aufgabe des Staates. Wenn er sie nicht mehr erfüllt, verliert er seine Legitimation. Aber stimmt es auch, dass jemand, der seine grundrechtlich geschützte Freiheit gegenüber der Staatsgewalt aufgibt, sich sicher fühlen kann? Oder hat er nur eine Gefahrenquelle gegen die andere ausgewechselt?

Am Luftsicherheitsgesetz ist erkennbar geworden, zu welchem Ergebnis der Tausch führen kann. Mit diesem Gesetz nahm sich der Staat das Recht heraus, unschuldige Passagiere eines gekaperten Flugzeugs vorsätzlich zu töten, um dadurch andere vor dem drohenden Tod zu bewahren. Es gibt Juristen, die das Gesetz mit dem Argument zu rechtfertigen suchten, wer in Zeiten terroristischer Bedrohung einen Flug buche, willige damit in seine Tötung ein. Dieses Opfer sei dem Einzelnen im Interesse der Sicherheit anderer zuzumuten.

Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Sie sind aber auch nicht notwendig in Harmonie. Freiheit produziert Sicherheitsrisiken, die sich nur durch Freiheitsbeschränkungen eindämmen lassen. Dabei darf aber das Ziel nicht aus den Augen verloren werden. In einem Land, das sich nach bitteren Erfahrungen in seinem obersten Verfassungsgrundsatz auf Achtung und Schutz der Menschenwürde festgelegt hat, geht es um die Sicherheit der Freiheit. In einem solchen Land darf dem Staat nicht jedes Mittel zur Bewahrung der Sicherheit recht sein.

Je kleiner die Gefahr, desto problematischer die Überwachung

Deswegen kommt es auch hier, wie meist, auf einen vernünftigen Ausgleich zwischen zwei gleich wichtigen und aufeinander angewiesenen Rechtsgütern an. Wie er im Einzelnen ausfällt, kann nicht abstrakt und ein für alle Mal, sondern nur im Blick auf die jeweilige Gefahrenlage bestimmt werden. Veränderte Risiken können eine veränderte Balance verlangen. Um diese Balance geht es zurzeit in vielen Ländern, die mögliche Ziele terroristischer Anschläge sind. Wo die Linie verläuft, hinter der die Balance aus den Fugen gerät, ist umstritten.

In Deutschland zieht sich dieser Streit mitten durch die Regierung. Dem Bundesinnenminister fallen ständig neue Sicherheitslücken auf, die er mit freiheitsbeschränkenden Gesetzen stopfen will. Die Bundesjustizministerin verweist darauf, dass sich nicht alle Vorschläge mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen. In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht zwei von drei nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedeten Antiterrorgesetzen des Bundes und der Länder für verfassungswidrig erklärt und für das dritte eine einschränkende Interpretation vorgeschrieben.

Nimmt man diejenigen Gesetze hinzu, welche schon vor dem 11. September in Kraft getreten und ebenfalls mit der veränderten Gefahrenlage gerechtfertigt worden waren, wie das Gesetz über die Abhörbefugnisse des BND von 1997 und das Gesetz über den Großen Lauschangriff von 1998, dann sind es sogar vier von fünf Gesetzesänderungen, die der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhielten. In allen Fällen kam das Verfassungsgericht zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber in seinem Streben nach Sicherheit die Grundrechte der Bürger übermäßig eingeschränkt hatte.

Mit Ausnahme des Luftsicherheitsgesetzes, das den Einsatz der Luftwaffe im Innern vorsah, betrafen die Gesetze allesamt die heimliche Informationsgewinnung. Das ist charakteristisch für die Bekämpfung neuartiger Gefahren wie organisierte Kriminalität, Waffenschmuggel und eben Terrorismus. Der Staat setzt in diesem Kampf auf Prävention. Er sucht der Straftat zuvorzukommen und die Gefahr schon im Keim zu ersticken.

Prävention gibt es nicht erst seit dem Terrorismus. Immer schon war die Polizei auch dazu da, Straftaten zu verhüten und Gefahren abzuwenden. Doch brauchte sie, um einschreiten zu dürfen, zumindest eine bevorstehende Tat oder eine manifeste Gefahr. Angesichts der neuartigen Bedrohungen ist die Prävention aber immer weiter nach vorn verschoben worden. Es geht heute nicht mehr nur darum, einen Verdächtigen zu observieren, sondern überhaupt erst Anhaltspunkte für einen Verdacht oder einen künftigen Gefahrenherd zu finden.

Damit wächst der Informationshunger des Staates erheblich. Er lässt sich freilich nur heimlich stillen. Deswegen wachsen auch die Geheimdienste und ihre Befugnisse. Die Vorteile der vorverlagerten Prävention sind allerdings nicht kostenlos zu haben. Wo erst Verdachtsmomente gesammelt werden sollen, trifft sie potenziell jeden und alles, weil bei der Verdachtssuche nichts unverdächtig ist, nicht das Buch aus der Bibliothek, nicht der Wecker auf dem Nachtisch, nicht der Ort, an dem man seine Freunde trifft.

Deswegen darf man auch nicht der Beschwichtigung trauen, wer sich nichts vorzuwerfen habe, habe auch nichts zu befürchten. Jeder muss befürchten, dass seine Kommunikation überwacht wird. Niemand kann sicher sein, dass ihm daraus keine unangenehmen Folgen erwachsen. Ist man einmal im Verdachtsraster hängen geblieben, sind Beschattung und Ausforschung der Nachbarn, Beförderungsverweigerungen im Flugzeug, der Verlust des Arbeitsplatzes wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr völlig fern.

Daher muss man dem staatlichen Informationshunger Grenzen ziehen. Je geringfügiger die Straftat, je kleiner der mögliche Schaden, je schwächer die Anhaltspunkte dafür, dass er eintreten könnte, je einschneidender die möglichen Folgen der Informationserlangung für den Einzelnen, desto höher müssen die Schwellen für Überwachungsmaßnahmen sein. Umgekehrt: Je schwerer die Straftat, je stärker die Anhaltspunkte, dass sie vorbereitet wird, je größer der mögliche Schaden, desto niedriger darf die Schwelle ausfallen.

Geheimdiensten, die nur Berichte über Gefahrenszenarien liefern, kann man ausgedehntere Überwachungen gestatten als Polizeibehörden, die daraus sogleich personelle Konsequenzen ziehen. Dieser Unterschied würde unterlaufen, wenn die Geheimdienste ihre Erkenntnisse ohne Weiteres an die Polizei weitergeben dürften. Bei der Weitergabe von Informationen zu anderen Zwecken als denen, die ihre Beschaffung rechtfertigten, ist also besondere Aufmerksamkeit nötig.

Zwar wird der Bundesinnenminister nicht müde, zu erklären, die alten Denkmuster passten für die neuen Bedrohungen nicht mehr. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist für die Lösung von Konflikten zwischen Sicherheit und Freiheit aber unverzichtbar. Er setzt der Staatstätigkeit keine starren Grenzen, sondern passt sich veränderten Gefahrenlagen an. Ausnahmen davon sind unnötig. Udo di Fabio hat zu Recht davor gewarnt, »das Recht in einen Ausnahmezustand hinein zu veralltäglichen oder vom Ausnahmezustand her konzeptionell zu denken«.

Das gilt besonders für das »Feindstrafrecht«, nach dem einige Juristen angesichts der Bedrohung durch Terroristen verlangen. Sie berufen sich darauf, dass der Terrorist sich selbst außerhalb der Rechtsordnung gestellt habe. Daraus folgt aber nicht, dass der Staat deswegen seinen Rechtsschutz schmälern dürfte. Der Staat, der seine Feinde außerhalb des Rechts stellt, hört damit auf, ein Rechtsstaat zu sein.

Der Bundesinnenminister fühlt sich allerdings für die Bekämpfung des Terrorismus noch nicht genug gerüstet. Die gesetzliche Einführung der Online-Durchsuchung ist keineswegs sein letztes Ziel. Wenn es nach ihm ginge, würde die Bundeswehr auch im Inneren eingesetzt und die Grenze zwischen Geheimdiensten und Polizei eingeebnet. Auch die Befugnis, ein gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen, hat er noch nicht aufgegeben. Soweit die Verfassung dem entgegensteht, strebt er eine Verfassungsänderung an.

Indessen setzt das Grundgesetz auch der Verfassungsänderung Grenzen. Die Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaats und des Bundesstaats sind ebenso unabänderlich wie die Garantie der Menschenwürde, die Existenz unveräußerlicher Menschrechte und die Grundrechtsbindung der gesamten Staatsgewalt. Die Rechtlosstellung feindlicher Kombattanten wie in den USA könnte in Deutschland auch mit einer Verfassungsänderung nicht erreicht werden.

Angesichts des bröckelnden Konsenses über das Folterverbot nach der Entführung des Metzler-Sohns ist es auch nicht überflüssig, zu betonen, dass Folter selbst als Mittel der Terrorismusbekämpfung nicht infrage kommt. Zwar kann man den Sicherheitsbehörden zur Verhütung schwerer Straftaten weitergehende Befugnisse einräumen als bei der Verfolgung geschehener Taten, weil noch etwas zu retten ist. Die Folter kann aber selbst mit der Rettungschance nicht gerechtfertigt werden. Sie verletzt die Menschwürde.

Die Menschwürde, die »zu achten und zu schützen« Artikel 1 zur »Verpflichtung aller staatlichen Gewalt« macht, ist nicht die Würde, welche der Einzelne durch ein gutes Leben erwerben und durch böse Taten verlieren kann. Es ist die Würde, die jeder menschlichen Person innewohnt, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Einsichtsfähigkeit, ihrer körperlichen Beschaffenheit, ihrer Lebensführung. Diese Würde hat auch der Terrorist.

Auf der Menschenwürde ruht die gesamte Verfassungsordnung. Sie gilt absolut. Während alle folgenden Grundrechte, selbst das Recht auf Leben, bei der Kollision mit anderen Grundrechten oder hochrangigen Verfassungsgütern einer Abwägung unterzogen werden können und dabei unter Umständen den Kürzeren ziehen, ist die Menschwürde nicht abwägungsfähig. Sie muss niemals zurückstehen, auch nicht im Kampf gegen den Terrorismus.

Das Bundesverfassungsgericht ist mit Artikel1 des Grundgesetzes sparsam umgegangen. Es hat ihn häufig zitiert, um das »Menschenbild« des Grundgesetzes zu beschreiben und einzelne Grundrechte durch den Hinweis auf ihren Würdebezug zu stärken oder um neuartige Schutzwirkungen zu ergänzen, wie zum Beispiel den Schutz der Privat- und Intimsphäre, der unter Heranziehung von Artikel 1 aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeleitet wurde, das heute die Hauptlast bei der Begrenzung staatlicher Überwachung trägt.

Die Mittel des Staates müssen andere sein als die der Terroristen

Die jüngste Antiterrorgesetzgebung hat jedoch den direkten Rekurs auf Artikel 1 notwendig gemacht. Das Luftsicherheitsgesetz wurde nicht schon deswegen für verfassungswidrig erklärt, weil es in das Recht auf Leben unschuldiger Passagiere eingriff, sondern weil es dies in einer mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarenden Weise tat. Ähnlich hat das Verfassungsgericht in den Entscheidungen über den Großen Lauschangriff und das niedersächsische Sicherheitsgesetz argumentiert, in dem die Wohnung als »letztes Refugium« zur Wahrung der Menschenwürde bezeichnet worden ist.

Erhöhte Terrorismusgefahren verlangen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass es die Sicherheit einer freiheitlichen Gesellschaft ist, die erhöht werden soll. Wenn man im Kampf gegen den Terrorismus zu denselben Mitteln greift, welche die Terroristen anwenden, gibt man den grundlegenden Unterschied zu ihnen auf. Es ist dieser Widerspruch zu den eigenen obersten Prinzipien, der es verbietet, sie gegenüber ihren Verächtern zu missachten.

Dieter Grimm war von1987 bis 1999 Richter im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Er ist jetzt Professor an der Berliner Humboldt-Universität

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Leser-Kommentare

  1. "Wenn man im Kampf gegen den Terrorismus zu denselben Mitteln greift, welche die Terroristen anwenden, gibt man den grundlegenden Unterschied zu ihnen auf. Es ist dieser Widerspruch zu den eigenen obersten Prinzipien, der es verbietet, sie gegenüber ihren Verächtern zu missachten."
    Der Mann bringt es auf den Punkt. Aus Paranoia sollte keine Politik werden.Wenn doch bleibt nichts mehr freiheitlich. Schäuble geh doch mal in Therapie und werde wieder ein Mensch, und nimm deine Macht- und Geldgeilen Lobbyisten gleich mit.
    MFG

  2. ist zwar Ihr Artikel hervorragend, wird aber nicht dazu führen, dass sich etwas ändert. Es scheint so, dass sich in dieser Republik die Politiker über alles hinwegsetzen und die Beurteilungen von Fachleuten in den Wind schreiben. Oder ist es etwa normal, dass Gesetzte und Verordnungen erst durch höchstrichterliche Entscheidungen gestoppt werden konnten?In Pakistan sind Richter und Anwälte gegen ein korruptes und rechtswidrig handelndes, nicht demokratisches Regime vorgegangen und haben auf der Straße gegen Musharraf demonstriert. In Deutschland stehen Juristen immer öfter auf, und machen deutlich, dass hier sehr viel schief läuft. Aber es ändert sich nichts! Warum ist es in einem demokratischen System nicht mehr möglich, Fehlentwicklungen zu korrigieren? Diese Frage kann sich jeder selbst beantworten.

    • 29.11.2007 um 10:49 Uhr
    • MS

    Natürlich ist mit Menschenwürde die Würde jedes einzelnen Menschen gemeint. Die Schreibweise "Menschwürde" gibt es im deutschen Sprachgebrauch gar nicht, die Silbe "en" wird eingefügt um das Wort besser sprechen zu können.Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen und den Artikel von Herrn Grimm loben. Hier wurde klar, kurz und gut die Argumentation gegen Schäubles Pläne wiedergegeben. Und ich bin auch nicht davon überzeugt, dass Widerstand gegen diese Ausgeburten des Verfolgungswahns und der Rache sinnlos sind.

  3. "Die Menschwürde, die »zu achten und zu schützen« Artikel 1 zur
    »Verpflichtung aller staatlichen Gewalt« macht, ist nicht die Würde,
    welche der Einzelne durch ein gutes Leben erwerben und durch böse Taten
    verlieren kann. Es ist die Würde, die jeder menschlichen Person
    innewohnt,
    unabhängig von ihrem Alter, ihrer Einsichtsfähigkeit, ihrer
    körperlichen Beschaffenheit, ihrer Lebensführung. Diese Würde hat auch
    der Terrorist."
    Treffender und Eindeutiger läßt sich das eigentlich Umkämpfte nicht benennen!Der Weg Deutschlands bis zu diesem "Artikel 1" war, wie das vergangene Jahrhundert gezeigt hat, keine leichtfüssige Veranstaltung und sollte von daher als die wahrhaftig grundlegende Staatsprämisse bewahrt und, wo immer nötig, entschieden verteidigt werden.Und von daher erscheint mir Grimms "Antwort auf Wolfgang Schäuble" wohltuend eindeutig.Ich hoffe, dass diese Eindeutigkeit letztendlich gegenüber allen sogenannten guten Gründen zur Erzielung von Sicherheit durch Einschränkung der Freiheit Bestand haben wird.

    • 29.11.2007 um 10:57 Uhr
    • noanswer

    freiheit ist nur möglich innerhalb eines systems, dessen aufgabe jetzt darin besteht, das lustvolle ausleben dieser freiheit zu verhindern.
    selbstverständlich im namen der (globalen) wirklichkeit.
    offenbar stört wirklichkeit die lust an der freiheit. oder die lust an sich und anderen.
    wer keine lust auf verordnete selbsttötung von ab(!)-geordneten hat, fällt aus dem system.
    dass das ab-geordneten in seinem kulturlosen, dystopischen kern lust auf mehr macht, ist kein wunder.
    wer vollständig an 'das system' glaubt, oder zumindest so tut, gibt sich auf. das bekommt einem selten. da man tatsächlich kulturlos und dystopisch wird.
    die leerstelle wird durch gesetze gefüllt, die im nachhinein rechtfertigen, was wahrscheinlich schon länger gang und gäbe ist.
    oder wie herr lüpertz es präziser und knapper in einem fernsehinterview formulierte: der faschismus hat versagt, der kommunismus hat versagt. die globalisierung wird auch versagen.

    • 29.11.2007 um 11:18 Uhr
    • Isaidy

    und es ist gut und wichtig auf die Unumstößlichkeit der Menschenwürde hinzuweisen und was wir opfern, wenn wir Sicherheit vor Freiheit stellen. Nur fällt es leicht diesem Artikel zuzustimmen aufgrund der Tatsache, dass wir in Deutschland bisher - gottseidank - von Anschlägen wie in Spanien, England oder Amerika verschont geblieben sind. Gäbe es hier so einen Anschlag mit hunderten von Toten und Verletzten und würde man der Täter habhaft, dann würden mich die Kommentare derjenigen und der Medien interessieren, die jetzt uneingeschränkt gegen Folter und für die Menschenwürde eintreten. Gerade nach einem solchen Anschlag - und gebe Gott, dass er sich nie ereignet - wären Stimmen wie die von Herrn Grimm 100mal wichtiger als jetzt, da wir uns in relativer Sicherheit wähnen. Herrn Schäuble muss man sicher zugute halten, dass er als Innenminister über Informationen verfügt, die niemandem sonst zugänglich sind. Es ist durchaus möglich, dass sich ihm ein ganz anderes Bedrohungspotenzial offenbart, von dem wir alle nichts wissen. Aber als Politiker ist es unklug, herumzuunken aber nichts Konkretes als Begründung anzubieten. Auf diese Art schafft es auch die Regierung der USA seit 9/11 mit ihren ewigen Alarmstufen gelb/orange/rot, die Bevölkerung ständig unter Strom zu halten und sich freie Bahn zu verschaffen, die freiheitlichen Grundrechte der Bürger immer mehr zu beschneiden. Man schafft eine subtile, permanente Bedrohungslage und verspricht Sicherheit dagegen zum Preis der Freiheit. Hoffentlich halten wir Herrn Schäuble nicht nur für "überspannt", weil sich bisher in Deutschland doch noch nichts Schlimmes ereignet hat.

  4. Wie war das?"Es gibt Juristen, die das Gesetz mit dem Argument zu rechtfertigen suchten, wer in Zeiten terroristischer Bedrohung einen Flug buche, willige damit in seine Tötung ein. Dieses Opfer sei dem Einzelnen im Interesse der Sicherheit anderer zuzumuten."
    Ich will es nicht glauben.Und wenn ich eine Bahnfahrt buche, willige ich dann auch in meine Tötung ein, weil in Zeiten terroristischer Bedrohung der Zug mit einer Boden-Boden Rakete gestoppt werden könnte? Oder wenn ich an einem Militärgelände vorbeifahre?
    Der Kollateralschaden als Lösung?
    Dieses Opfer ist mir im Interesse der Sicherheit anderer zuzumuten?
    Art 2 (2) unseres Grundgesetzes besagt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Die Freiheit der Person ist unverletzlich.In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
    Wenn es über diese Öffnungsklausel möglich ist, mich mit einer Rakete abschiessen zu lassen, dann möchte ich, dass Art 2 des Grundgesetzes um Absatz (3) erweitert wird.
    (3) Jeder hat die Pflicht den staatlich angeordneten Heldentod zu sterben.Dann gibt es wenigstens keine Regressansprüche der Angehörigen.

  5. Das Gesetz kann man zwar verhindern und man kann auch sagen das so etwas unwürdig ist das problem das der Staat bei solch einer Entscheidung hat ist damit leider nicht gantz aus der Welt. Heute werden im Nahmen der Terrorgekämpfung immer mehr Sicherheitsrisiken gebannt und Sicherheitslücken geschlossen, nur niemand ist das der sich fragt ob sie auch Terroristen aufhalten könnten. Als man das Video Sah wie der Ruksakbomber seine Bombe Platzierte war es allen Verantwortlichen klar das damit die Kameras ihren Wert bewisen hatten, nur wenn er eingestigen wäre und die Bombe gezuündet hätte hätte das auch nicht geholfen. Was nützt es also Kameras zum sehen zu haben und Telefone abzuhören villeicht auch ddasinternett mitzuprotokollieren um alles Nachfollziehen zu können ? Damit kann man dann sagen wie es dazu kahm und wer es war und wann er es war nur die Tat lässt sich damit nicht verhindern, dafür gröuchte es mehr Politzisten und grade die werden abgebaut da die Kameras und anderen Sicherheitssysteme ja viel ihrer Arbeit übernehmen können. Telefoniren Terroristen echt im öffentlichen Netzt wo sie wissen das es Abgehört wird ? Oder nutzen sie Besser eine Telefohnzelle oder gar den Guten alten Brief ? Surfen Terroristen echt im netz nach Bombenplänen und Terrerziehelen ohne dafür ins internett caffe zu gehen oder die Ip zu verschleiern ? Ich glaub das Terrorisen nicht so dumm sind wie man uns verkaufen will das sie in einNetz gehen was offen in den Zetungen Diskutiert wird. Eher dinen dise Sachen der Poitik hervoragent dazu Tatengeist zu demonstrieren und den Wählern zu zeigen wie wichtig ihnen das Tema ist. Schade nur das gerade dardurch das Tema Sträflich vernachlässigt wird.

    [Ihre Beiträge sind uns wichtig. Um die Lesefreundlichkeit zu erhöhen versuchen Sie bitte die gängigen Regeln der Orthografie einzuhalten. Danke. Redaktion/ svb]

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  • Von Dieter Grimm
  • Datum 30.11.2007 - 08:58 Uhr
  • Quelle DIE ZEIT, 29.11.2007 Nr. 49
  • Kommentare 23
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  • Schlagworte Politik | Innenpolitik | Innere Sicherheit | Terrorbekämpfung
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