Verbrechen

110 – Bei Anruf Tod

Zwei Polizisten setzen einen volltrunkenen Schüler in einer Winternacht an einem unbewohnten Ort nahe Lübeck ab. Kurz darauf wird er überfahren. Die Eltern glauben zunächst an einen tragischen Unfall. Dann beginnen sie, Fragen zu stellen

Wer sich in einer Dezembernacht ohne Mantel in die Einsamkeit der Kronsforder Landstraße bei Kilometer 10,6 stellt, kann das Entsetzen spüren, das Robert Syrokowski zuletzt gepackt haben muss. Nach wenigen Minuten umschließt die Kälte wie eine Klammer die Brust, die Finsternis steht wie eine Wand vor den Augen. Die Füße versinken in der eisigen Schmiere der Böschung, Robert war barfuß. Wenn Fahrzeuge vorbeidonnern, taucht in ihrem Scheinwerferkegel ganz kurz ein Holzkreuz am Straßenrand auf. Es erinnert daran, dass Robert Syrokowski in den frühen Morgenstunden des 1. Dezember 2002 hier starb – fast erfroren und auf der Fahrbahn sitzend. Da war er gerade 18.

Mehr als fünf Jahre später beschäftigt das Ende des Lübecker Gymnasiasten den Bundesgerichtshof. Robert ist nämlich nicht bloß das Opfer irgendeines tragischen Verkehrsunfalls – wäre er in jener Nacht nicht in die Hände der Polizei gefallen, würde er heute noch leben. Zwei Beamte hatten ihn in Gewahrsam genommen und dann an unbewohnter und ihm unbekannter Stelle ausgesetzt. Die beiden Polizisten sind vom Landgericht Lübeck am 31. Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt worden. Ob das Urteil jetzt rechtskräftig wird oder ob die Umstände, die zum Tode des Jungen geführt haben, neu verhandelt und bewertet werden müssen, darüber wird der Dritte Strafsenat in Karlsruhe nächste Woche befinden.

»Ich bin der Präsident der USA«, sagt der Polizist. Robert lächelt

Die letzte Nacht des Robert Syrokowski nimmt ihren Anfang in einer Landdiskothek im Weiler Groß Weeden , etwa 20 Kilometer von Lübeck entfernt. Es ist Sonnabend, Robert ist das erste Mal hier, seine Freunde haben ihn mitgebracht, in ihrer Gesellschaft trinkt er kräftig Bier und Wodka mit Orangensaft. Bei seinem Tod am Sonntag früh wird er immer noch fast zwei Promille im Blut haben. Um 2.45 Uhr verlässt der Junge die Diskothek allein und ohne seinen Kameraden Bescheid zu sagen. Will er frische Luft schnappen? Jedenfalls trägt er nur ein T-Shirt und darüber einen dünnen Baumwollpullover. Draußen ist es trocken, aber bitterkalt: vier Grad über null.

Eine Viertelstunde später findet eine Zivilstreife Robert etwa 300 Meter von der Disco entfernt an der Einfahrt zu einer Sondermülldeponie halb auf der Straße liegend. Er ist »leichenblass und nicht ansprechbar«. Die Beamten hüllen den Zusammengebrochenen in eine Wärmedecke und rufen den Rettungswagen. Robert kommt wieder zu sich und kann auch sagen, wie er heißt. Den Rettungsassistenten kommt Robert betrunken, aber nicht volltrunken vor – sie rücken wieder ab. Später werden sie angeben, den Jungen in der Obhut der Streifenbeamten zurückgelassen zu haben, die ihrerseits beteuern, ihn den Rettungsassistenten anvertraut zu haben. Wer die Unwahrheit sagt, wird nicht geklärt, sicher ist nur, dass Robert um 3.40 Uhr allein in der Nacht zurückbleibt.

Kurze Zeit später klingelt es kräftig an der Tür der Eheleute B., die mit ihren fünf Kindern das Haus an der Einfahrt zur Sondermülldeponie bewohnen. Herr B. öffnet, draußen steht ein sehr junger Mann und will herein. Es ist Robert, der leicht hin und her schwankt und mit halb geschlossenen Augen und schwerer Zunge behauptet, hier zu wohnen. »Meine Eltern haben dieses Haus gekauft«, sagt er schleppend. Vergeblich versuchen die B.s, dem – wie sie fälschlich glauben – unter Drogen stehenden Besucher den Unsinn auszureden. Robert, der mit seiner Familie tatsächlich am Vortag in ein neues Haus innerhalb Lübecks umgezogen ist, wankt ums Eigenheim der B.s, wobei er immerzu in sein Handy spricht. Schließlich versucht er von hinten durch den Wintergarten einzudringen. Er habe den Schlüssel vergessen, ruft er, aber er wisse schon, wie er hereinkomme. Er sei so müde und friere und wolle in sein Bett. Er kommt den B.s hilflos vor, »wie ein kleines Kind«.

Weil sich die B.s mit ihrem offensichtlich verwirrten Gast keinen anderen Rat wissen, wählen sie die Nummer, die jedem deutschen Bürger im Notfall Hilfe verspricht: 110. Daraufhin erscheinen Hans Joachim G. und Alexander M., zwei erfahrene Polizisten. Von der Einsatzleitstelle wissen sie bereits, dass eben gerade schon ein Polizeifahrzeug bei Robert Syrokowski gewesen ist. Mit dem Auftauchen der Beamten nimmt die Sache in den Augen der Eheleute B. eine befremdliche Wendung. »Ich bin der Präsident der Vereinigten Staaten«, stellt M. sich dem inzwischen unruhig hin und her trippelnden Robert vor, »und das«, er weist auf den Kollegen, »ist Micky Mouse.« Robert lächelt. Er scheint das Abwertende dieser Ansprache nicht zu begreifen. Die Beamten weisen ihn vom Gelände der B.s, und als Robert sich zum Gehen wendet, fahren auch sie ab.

Gleich danach kehren sie zurück, um zu prüfen, ob Syrokowski sich an das Verbot hält. Der hat inzwischen wieder versucht, von hinten in sein vermeintliches Elternhaus zu gelangen, und kommt den Beamten jetzt aus der Zufahrt zur Deponie entgegengelaufen. Dabei stürzt er schwer über die armdicke Stahlkette, die den Weg zur Sondermülldeponie absperrt. Trotzdem erhebt er sich sofort und rennt wie ein Automat weiter, ohne auf Verletzungen zu achten oder sich den Staub abzuklopfen. Alexander M. erwischt Robert am Arm: »Jetzt ist Schluss, Freundchen, du kommst jetzt mit und kannst dich ausnüchtern.« Sie setzen den Jungen in den Fond des Polizeiwagens und fahren ab.

Das geschieht um 4.15 Uhr. Um 5.30 Uhr wird Robert zehn Kilometer nördlich, mitten in der stockdunklen Verlassenheit der Krummesser Heide, von einem Pkw erfasst und getötet werden. Doch wie ist er an diesen Ort gelangt?

Sämtliche Angaben über das, was Robert Syrokowski in diesen 75 Minuten widerfuhr, stammen von den beschuldigten Beamten – der einzige Zeuge ist tot. In der Hauptverhandlung behaupteten die Angeklagten, sie hätten Robert in sein Elternhaus nach Lübeck fahren wollen, der aber habe darauf bestanden, vorzeitig auszusteigen. Und weil er 18 Jahre alt gewesen sei, im Auto keinen betrunkenen, sondern einen durchaus vernünftigen Eindruck gemacht habe, außerdem im Besitz eines Handys gewesen sei und sich ein Taxi habe rufen wollen, habe man ihn einige Kilometer vor Lübeck an einer durch Straßenlaternen beleuchteten Stelle hinter dem Elbe-Lübeck-Kanal abgesetzt.

Zweimal versucht Robert, die Nummer seiner Eltern zu wählen – vergeblich

Diese fürsorgliche Version hat das Landgericht Lübeck den Beamten nicht geglaubt. Die Richter waren vielmehr davon überzeugt, dass Alexander M. und Hans Joachim G., die zur Polizei Ratzeburg gehören, den orientierungslosen Jungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich heraus auf Lübecker Stadtgebiet transportieren wollten, um ihren Platzverweis durchzusetzen und »einen Störer los zu sein«. Sie hätten den geistig Beeinträchtigten, lediglich mit einem Pullover Bekleideten in der Winternacht im Stich gelassen, ohne zu prüfen, ob sein Handy funktioniert, ob er Geld dabei hat und ob er überhaupt weiß, wo er sich befindet.

Warum sonst hätten die Beamten gegen die Vorschriften verstoßen und ihrer Einsatzleitstelle die 15-minütige Fahrt mit Robert verschweigen sollen, wie sie es getan haben? Robert hatte nur noch 1,90 Euro in der Tasche, die Fahrt nach Hause konnte er gar nicht bezahlen. Auch war ihm die Gegend hinter dem Elbe-Lübeck-Kanal völlig fremd, welche Adresse hätte er dem Taxi nennen sollen? Und hatte er wirklich den richtigen Taxenruf im Kopf?

Fest steht, dass Robert noch im Polizeiauto sitzend auf seinem Handy vier Mal die Notrufnummer 110 gewählt hat – hatte er Angst? Fest steht auch, dass Robert – war er wirklich an der von den Beamten bezeichneten Stelle ausgesetzt worden – zwei Kilometer gelaufen sein musste, um zum Ort seines Todes zu gelangen. Und zwar zwei Kilometer in die falsche Richtung, weg von Lübeck durch den ganzen Ort Kronsforde hindurch und hinein in die pechschwarze Finsternis der Krummesser Heide. Darf man das glauben? Und warum haben ihn die Beamten – angenommen, er wollte wirklich selbst aussteigen –, nicht mitten in einer Ortschaft abgesetzt? Drei Dörfer haben sie mit Robert im Auto durchquert.

Der Lübecker Rechtsanwalt Klaus Nentwig, der Roberts Eltern als Nebenkläger im Prozess vertrat, hegt den Verdacht, dass der Junge gar nicht am Elbe-Lübeck-Kanal aus dem Polizeiwagen entlassen wurde, sondern vorher, auf einem unbeleuchteten Waldparkplatz unweit der Stelle, wo er starb. Diese Vermutung ist für die Verteidigung zwar nichts als »Spökenkiekerei«, würde aber erklären, warum der Junge sich bei Temperaturen um den Gefrierpunkt mitten im Nichts auf die Landstraße setzte: So konnte er auch im Zustand der totalen Erschöpfung ein vorbeikommendes Auto auf sich aufmerksam machen.

Um 5.30 Uhr knallt der VW-Golf einer jungen Frau, die mit 90 Stundenkilometern über Land unterwegs ist, in den auf dem Asphalt sitzenden Gymnasiasten. Er stirbt noch am Unfallort. Robert trägt weder Schuhe noch Strümpfe, wahrscheinlich Folge der sogenannten Kälte-Idiotie. Gerichtsmediziner kennen dieses Phänomen bei unterkühlten Betrunkenen: In eisiger Umgebung drängt es sie – von Hitzehalluzinationen irregeführt –, sich auszuziehen. Kälte-Idiotie ist ein Zeichen des nahenden Erfrierungstodes.

In der letzten Stunde seines Lebens hat der umherirrende Robert noch verzweifelt versucht, mit dem Handy eine Menschenseele zu erreichen: Seine Freundin hatte ihr Mobiltelefon abgestellt, bei allen anderen Nummern kamen die Gespräche nicht zustande. Auch zu Hause hat Robert es versucht, zwei Mal wollte er die Nummer seiner Eltern eingeben, beide Male hat er sich verwählt.

Die Syrokowskis erfuhren von den Umständen, die zum Tode ihres Kindes geführt hatten, zunächst gar nichts. »Ihr Sohn ist bei einem Autounfall umgekommen«, teilte die Polizei ihnen am Morgen mit. Sie begruben den Toten im Glauben an ein tragisches Unglück. Und vielleicht wären sie heute noch dieser Meinung, hätten nicht plötzlich die Eheleute B. aus Groß Weeden vor ihrer Haustür gestanden: Sie hatten von Roberts Unfall im Radio gehört und berichteten nun den Eltern Syrokowski von dem merkwürdigen Polizeieinsatz in ihrer Grundstückseinfahrt.

Zwischen diesem Besuch und der Verurteilung der beiden Beamten liegen viereinhalb Jahre. Die Aufklärung der Todesumstände des Gymnasiasten ist weniger von den Strafverfolgungsbehörden geleistet worden als vielmehr von seinen Eltern und deren Rechtsanwalt Klaus Nentwig. Die Staatsanwaltschaft Lübeck dagegen war mäßig interessiert. Drei Tage nach Roberts Tod meint die zuständige Staatsanwältin, es lägen keine Anhaltspunkte für einen Pflichtverstoß der Polizeibeamten vor, dabei stützt sie sich auf die Aussagen der Beamten G. und M., die von einer Hilflosigkeit des Jungen nichts bemerkt haben wollen. Als Nentwig sechs Wochen später die Akte einsieht, ist sie so gut wie leer. Der Anwalt fordert die Staatsanwältin auf, endlich tätig zu werden: Unterlagen zu beschlagnahmen, Zeugen zu vernehmen, Gutachten in Auftrag zu geben – doch die hat es nicht eilig. So gehen die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht verloren und auch die Notrufe, die Robert aus dem Polizeiwagen unter 110 abgesetzt hat, sind inzwischen gelöscht.

Am 16. September 2003 stellt die Staatsanwaltschaft ihre spärlichen Ermittlungen ganz ein: Der Tod des Robert Syrokowski sei ein »tragischer Unglücksfall«, niemand sei verantwortlich. Weil Nentwig sich vergeblich beim Generalstaatsanwalt beschwert, muss er schließlich das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht anrufen, um die Staatsanwaltschaft Lübeck zur Wiederaufnahme der Ermittlungen zu zwingen. Sein Antrag hat zunächst Erfolg, doch im November 2004 werden die Ermittlungen abermals eingestellt. Auch diese Verfügung greift der Rechtsanwalt mit der Beschwerde an, die der Generalstaatsanwalt wiederum verwirft.

Wieder ruft Rechtsanwalt Nentwig das Oberlandesgericht an, dieses führt noch einige Ermittlungen selbst durch und ordnet dann die Erhebung der Anklage wegen »Aussetzung des Robert Syrokowski« an. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lübeck kämpft die zum Jagen getragene Staatsanwaltschaft nicht für die Verurteilung, sondern für die Freisprechung der beiden Angeklagten. Trotzdem werden sie verurteilt, wenn auch nicht wegen Aussetzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung.

Mit diesem Urteil wollen sich die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Lübeck nicht abfinden. Einträchtig fordern sie seine Aufhebung: Dem Gymnasiasten sei seine Volltrunkenheit und die damit einhergehende geistige Beeinträchtigung nicht unbedingt anzumerken gewesen, argumentieren sie. Die Beamten hätten einen Volljährigen, der aussteigen will, nicht gegen seinen Willen im Auto festhalten können. Er habe das Fahrzeug an beleuchteter Stelle verlassen und sei im Besitz eines Handys gewesen. Die furchtbare Entwicklung der Sache sei für die Polizisten nicht abzusehen gewesen.

Selbst Laien konnten erkennen, wie hilflos der betrunkene Junge war

Die Nebenklage denkt da anders. Sie findet, den erfahrenen Beamten konnte der hilflose Zustand des Schülers gar nicht entgangen sein, war er doch sogar von Laien wie den Eheleuten B. erkannt worden. Und auf den Willen eines erkennbar Verwirrten komme es nicht an. Statt den leicht bekleideten Robert heimzufahren oder zu seinen Freunden in die Disco zu bringen, hätten die Beamten ihn abtransportiert und seine Lage durch den Ortswechsel an eine unbewohnte Stelle »objektiv verschlechtert«. Gegen die Polizisten spreche auch, dass sie der Einsatzleitung diese Fahrt verheimlicht hätten. Die Nebenklage will, dass die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht Kiel stattfindet, damit eine andere als die Lübecker Staatsanwaltschaft an dem weiteren Verfahren mitwirkt.

Am 10. Januar wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Verfahren weitergeht. Der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, Klaus Tolksdorf, weiß aus eigener Anschauung, was von einem Polizeibeamten erwartet und verlangt werden darf – er war früher selbst Polizist.

Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unter www.zeit.de/audio

Anzeige
Leser-Kommentare

    • 05.01.2008 um 20:18 Uhr
    • xgurux

    ... die hoffentlich die entsprechenden disziplinarischen als auch strafrechtlichten folgen für die beamten nach sich zieht. besser spät als nie. das aussetzen von betrunkenen ist übrigens gängige (unrechtmäßige!!!) praxis bei polizeieinsätzen, es trifft häufig und an wochenenden vorzugsweise betrunkene/randalierende punks, die entweder außerhalb von großstädten oder gleich in gegenden mit bekannt rechtsradikalem hintergrund "ausgesetzt" werden. ist mir schon desöfteren zu ohren gekommen. gibt es eigentlich die "ag kritischer polizistInnen" noch?

  1. ... gewesen, hätte bereits am nächsten Tag in der Zeitung gestanden:
    "Polizisten lassen jungen Afrikaner erfrieren." "Gestapo-Methoden in
    Norddeutschland". Gegen die Beamten wäre unverzüglich ein
    Disziplinarverfahren eingeleitet worden, sie wären mit sofortiger
    Wirkung suspendiert worden. Der Bundestag hätte einen
    Untersuchungsausschuss "Rassismus bei der Polizei" eingesetzt usw. usw.
    So aber hat es Jahre gedauert, bis jemand misstrauisch geworden ist.

  2. werden die polizisten natürlich menschlich verurteilt. es stimmt natuerlich auch, daß polizisten betrunkene los werden wollen. als ich 22 jähriger, unerfahrener taxifahrer in einer deutschen großstadt war, kamen 2 beamte mit einem betrunkenen untergehakt, setzten ihn kraft ihres amtes in mein taxi, das in erster warteposition stand. und keine 200 meter nach dem losfahren, kotzte der typ mein taxi voll. ohne die polizisten, die die tür auf machten und den kerl reinbugsierten,
    hätte ich diesen leichenblassen, kaltschweissigen typ, der sich nicht mehr auf den beinen halten konnte, nie rein gelassen... .. klassische überrumpelung ;)
    zum artikel :
    meiner meinung nach haben den eigentlichen fehler schon die rettungsleute gemacht. wie wäre es denn, wenn die sich mal so einen "pusterich" zulegen.
    auch die polizisten, die ja sonst immer schnell mit dem pusterich bei der hand sind, hätten doch mal pusten lassen können. aus dem promillewert von über 2,0 bei einem jungen mann, der mutmaßlich kein spiegeltrinker ist,
    hätte sich dann alles weitere (abtransport per rettung oder auf die polizeistation zum ausnuechtern ) ergeben muessen ?!

  3. Wie in einer Diktatur! Ob der Richter, der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, Klaus Tolksdorf, der richtige Richter ist, das muß er uns Bürgern erst einmal beweisen. Ein ehemaliger Polizist erscheint nicht gut geeignet, in diesem Fall das höchste Recht zu sprechen.

  4. Ich frage mich, was mit der Staatsanwaeltin passiert. Wurde Sie nicht mehrfach auf ein Problem hingewiesen? Hat sie nicht ihre Pflicht verletzt? Sofern das nachweisbar ist, sollte ihr mindestens gekuendigt werden. Das gleiche gilt fuer die anderen nur mittelbar beteiligten. > Wäre Robert ein Schwarzer gewesen, hätte bereits am nächsten Tag> in der Zeitung gestanden: "Polizisten lassen jungen Afrikaner erfrieren."Ja genau. Oder der Finder haette ihn im Strassengraben verscharrt, damit die Leiche nicht andere Autofahrer gefaehrdet. Kommt ganz darauf an, wen man trifft.

  5. Man muss nicht unbedingt eigene Kinder haben, um den Schmerz der Eltern über die Tötung Ihres Sohnes zu ermessen.Wann begreift man denn in Deutschland, dass mit unseren Institutionen, die vorgeblich unsere Sicherheit herstellen, vieles massiv im Argen liegt.Die Auswahl bei der Polizei: Es weren vornehmlich die rekrutiert, die die Sicherheit des Berufsbeamtentums wollen, die vor ehrlicher konstruktiver Arbeit zurückschrecken, die als Waffennarren endlich Waffen in der Öffentlichkeit tragen und benutzen können, die als autoritäre Persönlichkeiten Bestätigung durch gefühlte "Macht" erfahren und die sich wegen der sozialen Sicherheit ihres Berufsbeamtentum und der Deckung vieler Fehler durch den Korpsgeist als über dem Gesetz stehend begreifen..Die Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaften verschleppen oder behindern Ermittlungen gegen Polizeibeamte oder dulden die Beseitigung von Beweismitteln. Wenn es dann versehentlich doch zur Anklage kommt, wird immer der geringst mögliche Straftatbestand zur Anklage erhoben und nicht der maximal mögliche, wie bei ums Dummen und Undankbaren.Die Richter folgen gerne mit besonderem Verständnis für die Nöte der gestressten Beamten, was wiederum einige Abschläge einbringt , dem Strafantrag der Straatsanwalt, der sich in der Regel, zumindest was die spürbaren Folgen für die Beamten betrifft, nicht von dem der Verteidigung unterscheidet. Hauptsache man bleibt unter 12 Monaten Haft und die Verbrecher in Uniform haben keine finanziellen Einbußen hinzunehmen.
    Dieses mafiöse Dreigestirn aus Bütteln, Staatsanwaltschaften und Richtern ist eines Rechtstaates unwürdig. Weg mit dem Berufsbeamtentum in seiner jetzigen Treibhausvariante für Polizeibeamte. Es fördert die Kriminalität innerhalb der Polizei. Es komme mir bitte keiner mit dem Schwachsinn der Hoheitlichen Aufgaben, als wenn die Wahrnehmung Hoheitlicher Aufgaben eine Vollkaskoabsicherung in sozialer und strafrechtlicher Hinsicht voraussetzt. Siehe Fluglotsen.Die Medien: Die Medien leisten ihren Beitrag zur Heiligsprechung unserer Büttel. Die Zeit macht hier eine lobenswerte Ausnahme, hoffentlich noch lange. Ansonsten kann man sich ja auch mal im Blaulichtmilieu erkundigen.P.S.Und da macht man jetzt die große Welle mit der Jugendkriminalität. Alles Ablenkung von wichtigen Themen.

  6. Dass die mit diesem Fall befassten Justizbehörden unser Land wie eine rechtlose Bananenrepublik aussehen lassen, ist der eigentliche Skandal und ein Alarmzeichen für den Zustand unseres Rechtssystems. Eigentlich müsste dies zu drastischen Konsequenzen führen, ich fürchte aber, in diesem angefaulten System von Seilschaften wird wieder nichts passieren.Und Polizisten, die im Beruf frustriert, zynisch und menschenverachtend geworden sind, gehören konsequent aus dem Polizeidienst entfernt.

  7. des Berufsbeamtentums und der daraus resultierende "Korpsgeist" aus Justiz, Politik und Polizei sorgt wohl wieder einmal dafür, dass eine doch sehr eindeutige Situation so behandelt wird, dass alle staatsseitig Beteiligten relativ unbeschädigt aus dieser unsäglichen Geschichte herauskommen werden. Den Eltern gehört mein Mitgefühl und die Kraft, mit diesem Unrecht zurecht zu kommen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren
  • Von Sabine Rückert
  • Datum 5.1.2008 - 04:23 Uhr
  • Serie audio
  • Quelle DIE ZEIT, 03.01.2008 Nr. 02
  • Kommentare 16
  • Empfehlen E-Mail verschicken | Bookmarks
  • Autoren abonnieren RSS-Feed
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte | |
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service