Stammzellforschung Der JungbrunnenSeite 2/2

Und schließlich: Welche hoffnungsvollen Eltern würden ihre mit viel Aufwand im Reagenzglas gezeugten Embryonen für eine solche keineswegs gänzlich risikofreie Zellentnahme zur Verfügung stellen?

Es ist aber längst nicht gesichert, ob mit der neuen Reprogrammierungstechnik alle bisherigen Probleme der Stammzellforschung gelöst sind. Zwar erscheinen ihre zwei großen Vorteile bestechend: Sie erlaubt, Zellkulturen mit embryonalen Eigenschaften ohne den Umweg über die Zerstörung eines Embryos herzustellen. Hinfällig sind dabei auch der Riesenaufwand und die Risiken des therapeutischen Klonens. Würde das iPS-Verfahren zum Standard, brauchten die Mediziner ihre Patienten nur noch um eine Hautprobe zu bitten, um für jedermann immunologisch passende Ersatzgewebe zu züchten.

So weit ist es jedoch noch lange nicht. Therapietauglich sind die bisher geschaffenen iPS-Kulturen auf keinen Fall, auch die deutschen nicht. Denn vorerst müssen die Forscher den verjüngenden Cocktail mit Hilfe von sogenannten Genfähren ins Zellinnere schleusen. Diese Transportvehikel sind gentechnisch bearbeitete Retroviren. Sie haben zwar den Vorteil, ihre Fracht sehr effizient in die Zellen zu transportieren. Allerdings klinken sie sich dabei mitsamt ihrer Ladung ins Erbgut der Zellen ein – und das gleich mehrfach. Yamanakas Forscherteam in Kyoto hat nachgezählt: Das Erbgut ihrer iPS war nach dem Gentransfer geradezu gespickt mit retroviralem Erbmaterial – rund zwanzigmal hatten sich die Genfähren mitsamt ihrer Last im Erbgut der reprogrammierten Zellen eingenistet.

Genau das birgt Gefahren. Denn die Eindringlinge könnten dabei nicht nur wichtige Erbinformationen zerstören. Sie haben obendrein auch die Eigenschaft, in ihrer Nachbarschaft liegende Gene anzuschalten. Solche Effekte, fürchten die Fachleute, könnten Ersatzzellen, die aus iPS herangezüchtet wurden, zu krebserzeugenden Zeitbomben im Körper der Patienten machen.

Die aktivierende Wirkung eingeklinkter Genfähren auf benachbarte Erbanlagen bereitet den Experten noch aus anderen Gründen Kopfzerbrechen: Derzeit können sie nicht ausschließen, dass dabei rein zufällig auch bislang unbekannte Schlüsselgene der Pluripotenz geweckt werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass die bisherige verblüffend einfache Rezeptur des Jugendcocktails dann noch um einige Zutaten erweitert werden müsste.

Die Fachleute sind mittlerweile überzeugt, dass ein Einschleusen der Gene für die Verjüngung kein gangbarer Weg für künftige Therapien sein kann. Sie bevorzugen eine einfachere Strategie: Neue Wirkstoffe sollen wie normale Medikamente in die Zellen eindringen und dort die ruhenden Embryogene wecken. Schließlich sind Oct-4, Nanog und Konsorten in erwachsenen Zellen ohnehin vorhanden – allerdings stillgelegt. Die Suche nach solchen Wirkstoffen könnten wohl nur sehr große Pharmaunternehmen mit ihren riesigen Substanzlagern bewältigen. Dabei können die Deutschen kaum mitmischen, fürchtet James Adjaye: »Das ist eine Sache für die großen Labors in Japan und den USA.«

Doch bis dahin bleibt noch viel zu forschen – und genügend Anlass für die überfällige Revision des Stammzellgesetzes.

 
Leser-Kommentare
    • thogos
    • 19.01.2008 um 11:03 Uhr

    Einerseits enttäuscht mich die Lektüre des Artikels von Ulrich Bahnsen aufgrund der verzerrenden und tendenziösen Argumentationsstruktur. Auf der anderen Seite ist es ein ungewolltes Verdienst Bahnsens, gerade anhand seiner Argumentation das eigentliche Problem der Stammzellendiskussion gezeigt zu haben.
    Wo aber liegt nun das Problem?
    Bahnsen -und mit ihm viele Befürworter der "verbrauchenden Embryonenforschung"- argumentieren wie folgt: Einige Diskursteilnehmer, so belehrt uns Bahnsen, stellen noch immer unter ethischen Gesichtspunkten die Frage, ob die Forschung an embryonalen Stammzellen aus ethischer Sicht legitim sein könne. Dabei habe die Wíssenschaft doch schon eigene Fakten geschaffen. Schließlich sei es vor kurzem gelungen, Hautzellen wieder in ihren embryonalen Zustand zurückzutransportieren. Daran erkenne man doch, dass es nun gar keiner Embryonen mehr bedürfe, um an die begehrten polypotenten Zellen zu kommen, so dass die ethische Diskussion damit obselet sei.
    So weit, so gut. Doch gegen Ende des Textes deutet Bahnsen doch an, dass diese zurückprogrammierten Hautzellen therapeutisch noch nicht verwertbar seien. Damit sie vielleicht irgendwann einmal verwertbar werden könnten, muss also weiter embryonale Stammzellenforschung betrieben werden. Also, so verlangt es der Autor, lockert endlich das Stammzellengesetz!
    Der aufmerksame Leser fragt sich nun, wieso der Duktus des Artikels dazu beitragen könnte, die ethische Diskussion zu beenden. Die Tatsache nämlich, dass irgendwann einmal keine "verbrauchende Embryonenforschung" mehr notwendig sein könnte, ist von keinerlei ethischen Relevanz bezüglich der Frage, ob heute Embryonen verbraucht werden dürfen, um irgendwann einmal von dieser Forschung absehen zu können.
    Der Umstand, dass Person A jetzt sterben muss, damit vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt das Leben von Person B gerettet werden kann, rechtfertigt noch nicht die Herbeiführung des Todes von Person A. Das Problem ist nur dann zu lösen, wenn wir der Person A das Menschsein absprechen. Nur wenn Person A ein Zellklumpen ist, haben wir die moralische Rechtfertigung, ihn zu opfern. Anders als Bahnsen insinuiert, ist die allein die Hoffnung, irgendwann einmal den Tod anderer verhindern zu können, noch keine Rechtfertigung.
    Das Problem bleibt also auch nach Bahnsens Lektüre bestehen: Ist der Zellklumpen ein Mensch oder ist er keiner. Karl Kardinal Lehmann hat in seiner Stellungnahme in der ZEIT nochmals deutlich aufgezeigt, dass es keine medzinisch gesicherten Argumente gibt, die das Zustandekommen des Menschens jenseits der Befruchtung schlüssig erscheinen ließen. Wo es um Leben geht, muss der Grunsatz gelten: in dubi pro vita - im Zweifel für das Leben.
    Natürlich können wir es uns so einfach machen wie Bahnsen und die ethischen durch pragmatische Diskussionen ersetzen. Die Voraussetzung ist und bleibt aber die Frage, wie wir den Embryo bewerten. Sprechen wir ihm das Menschsein ab, dann können wir ohne schlechtes Gewissen frei über ihn verfügen. Über alles und jeden, dem das Menschsein abgesprochen wird, lässt sich freier verfügen: Leider jedoch erinnert genau diese Argumentationsfigur an traurige historische Parallelen. Und vor der Erstarkung dieser historisch belasteten Argumentationsfigur sollten wir uns auch um unserer eigenen Wohlergehens Willen hüten!

  1. lässt sich leicht beantworten: Vor der Implantation betrachten wir ihn so, wie alle anderen Säugerembryonen auch, bis zu diesem Zeitpunkt ist nur die Art- oder Gattungszugehörigkeit des Embryos relevant. Nach der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut hingegen hat der menschliche Embryo die Chance, sich zu einem Menschen, zu einer Person weiterzuentwickeln. Von da an genießt er - in Abhängigkeit von der Mutter - den vollen Lebensschutz (und nicht nur im Zweifel). Überspitzt könnte man auch sagen: Menschen werden geboren und schwimmen nicht der Petrischale. Diese Auffassung ist ethisch durchaus vertretbar und könnte auch von der katholischen Kirche akzeptiert werden. Leider hat sie sich bereits auf eine Extremposition festgelegt und kann nun nicht mehr zurück. Eine Gefahr, dass man in Folge dieser Auffassung irgendeinem Menschen das Menschsein absprechen könnte, vermag ich absolut nicht zu erkennen. 

    • Anonym
    • 04.02.2009 um 12:02 Uhr

    Kleiner bzw. großer Faux-Pax: "Reichstag".....
    ("Eines der Labors, die die Revolution in der Biotechnik vorantreiben, ist nicht weit vom Reichstag (!!!) entfernt. Im Berliner Max-Planck-Institut für molekulare Genetik züchtet der Stammzellforscher ....")

    Lieber Verfasser, die Zeit des Reichstages ist - soweit ich weiß - schon länger vorbei!

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