Bologna-Prozess Kleine Fächer in Gefahr
Sterben Japanologie, Astronomie oder Alte Geschichte aus? Das Akkreditierungsverfahren für Studiengänge bedroht die Vielfalt an den Universitäten.
Kann ein einziger Brief das Hochschulwesen stärker erschüttern als fünf Konferenzen europäischer Bildungsminister? Diese Konferenzen begründeten den sogenannten Bologna-Prozess, der die Einführung gestufter Studiengänge in Europa vorsieht.
Der Prozess war von Beginn an heftig umstritten. Vom Untergang der abendländischen Universität, vom abermaligen Tod Wilhelm von Humboldts war oftmals zu lesen. Doch eigentlich konnten die Hochschulen mit den neuen Studienstrukturen gut leben. Es galt bei der Umstellung, gewisse mehr oder weniger sinnvolle Gestaltungsprinzipien zu beachten wie die Stufung in grundständige Studiengänge (Bachelor) und Aufbaustudiengänge (Master) oder die Gliederung des Studiums in Module. Ansonsten bot sich die große Chance, relativ frei die eigenen Studiengänge neu auszurichten. Ob und inwieweit diese Chancen tatsächlich wahrgenommen wurden, ist eine andere Frage.
Nun aber, durch ein einfaches Schreiben des damaligen Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, Jürgen Kohler, gerät das mühsam reformierte Studiengefüge wieder komplett durcheinander. Die Wirkung des Briefes könnte sein, dass es Studiengänge, die aus zwei oder mehr Studienfächern bestehen (etwa aus Kunstgeschichte und Soziologie oder Germanistik und Romanistik), in absehbarer Zeit nicht mehr geben wird. Was ist passiert?
Um darüber zu berichten, muss vorab erklärt werden, worum es sich bei der Akkreditierung handelt: Diese neue Art der Qualitätskontrolle von Studiengängen wurde in Deutschland zeitgleich mit der Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse eingerichtet. Die Studiengänge erhalten, wenn sie ein Prüfverfahren erfolgreich bestanden haben, eine Art TÜV-Plakette – das Gütesiegel des Akkreditierungsrates.
Organisiert wird dieses Verfahren von privaten Agenturen, bezahlt wird es in der Regel von den jeweiligen Hochschulen. Nach welchen Kriterien die Studiengänge von den Agenturen geprüft werden, ist in den »Ländergemeinsamen Strukturvorgaben« der Kultusministerkonferenz und in länderspezifischen Vorgaben festgelegt. Der Akkreditierungsrat selbst stellt innerhalb dieser Vorgaben ebenfalls weitere Regeln für die Verfahren auf. Ansonsten überprüft und akkreditiert der Rat die Agenturen, das heißt, er entscheidet über deren Zulassung.
Der besagte Brief des Juristen Jürgen Kohler ist auf den 12. Juli 2006 datiert. Erst mit einiger Verzögerung entfaltete er seine Wirkung: Die Agenturen haben nun ihre Verfahrenspraxis geändert und lehnen eine Akkreditierung von »Studiengangsteilen« ab. In Kohlers Schreiben an die Agenturen heißt es: »Für die Vergabe des Gütesiegels des Akkreditierungsrates ist daher zwingend, dass der gesamte Studiengang geprüft wird und nicht einzelne Module oder Teilbereiche in Form eines ›separaten‹ zweiten Faches oder Nebenfaches von vornherein außer Betracht bleiben.« Akkreditiert werden können also nur komplette Studiengänge. Gestützt wird diese Position auf die bereits genannten Ländergemeinsamen Strukturvorgaben, die »Studiengänge – nicht etwa Teilstudiengänge – als Gegenstand der Akkreditierung definieren«, schreibt Kohler.
Der Brief legt eine sehr enge Studiengangsdefinition fest, und dies hat weitreichende Folgen. Insbesondere die sogenannten kleinen Fächer trifft diese Regelung hart. Für eigene Studiengänge haben sie nicht die Kapazitäten. Eigene Studienfächer wiederum, die Teil eines Studiengangs sind, können sie nun nicht mehr anbieten, weil diese nicht akkreditierbar sind. Damit wiederum können diese Studienfächer nicht vom jeweiligen Landesministerium genehmigt werden. Infolgedessen werden sich themenbezogene Studiengänge durchsetzen, die aus einer festgelegten Mischung unterschiedlicher Fächer bestehen. Diese muss es selbstverständlich auch geben können – darf es aber nicht ausschließlich geben müssen.
Gerade an Universitäten wurde die Möglichkeit geschaffen, auch im gestuften Studium zwei Fächer relativ frei auszuwählen und dann parallel zu studieren. Derartige Modelle gibt es an einigen Universitäten, etwa in Bielefeld, Bochum, Bremen, Erfurt, Greifswald, Halle-Wittenberg, Osnabrück, Regensburg. Es handelt sich hierbei um das Studienmodell, das zum einen in der Nachfolge des alten Magisterstudiengangs das parallele Studium mehrerer Fächer ermöglicht (zwei Hauptfächer beziehungsweise ein Hauptfach und zwei Nebenfächer); und es ist das Studienmodell, das im Lehramtsstudium für Realschulen und Gymnasien Anwendung findet: zwei Unterrichtsfächer plus Pädagogik und Psychologie.
Gerade in der freien Kombinierbarkeit vieler Fächer liegt der große Vorteil und die hohe Attraktivität dieses universitär geprägten Studienmodells. Es setzt auf die Wahlfreiheit der Studenten, dank deren sie ihren individuellen Interessen und ihren individuellen beruflichen Zielen nachgehen können. Bis 2006 erhielten diese Studienfächer jeweils einzeln ihre Akkreditierungsurkunde. Mit der Verengung der Studiengangsdefinition ist das nicht mehr möglich. Infolgedessen sind die Zwei-Fächer-Studiengänge mit frei zu wählenden Fächerkombinationen nicht mehr akkreditierbar.
Anfang Februar wird das Problem endlich im Akkreditierungsrat mit den Agenturen besprochen. Ob sich die Runde für eine praktikable Lösung im Sinne der Vielfalt der Fächer entscheidet? Sie liegt in einer weniger engen Definition von Studiengängen. Ein Studiengang könnte demnach auch als die Summe seiner Teile, sprich: der Studienfächer, gelten. Im Akkreditierungsverfahren werden sie jeweils separat überprüft; zuvor hat es eine (positive) Bewertung des universitätsweiten Studienmodells gegeben, sodass auch der formale Aufbau des Studiengangs insgesamt auf den Prüfstand kommt.
So formal das Problem und seine Lösung auch erscheinen, auf dem Spiel steht die Zukunft der kleinen und mittelgroßen Fächer und damit auch ein universitäres Verständnis von Studium und Lehre.
Martin Winter arbeitet am Institut für Hochschulforschung Wittenberg (HoF).
- Datum 25.01.2008 - 03:08 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 24.01.2008 Nr. 05
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Wenn einer überall Geschwüre am Körper hat und bald stirbt, wen interessiert es dann, dass er nur unscharf sehen kann.
wenn, aus welchen Gründen auch immer, ein Studiengang nicht akkreditiert wird ? Wird er dann "verboten"? Habe nämlich aus dem Bekanntenkreis gehört, dass es auch Universitäten geben soll, die gar nicht daran denken ihre Studiengänge akkreditieren zu lassen ...
Es wird den Studiengang geben aber du darfst dich dann nicht mehr Bachelor oder Master nennen. Schätze ich jetzt mal...Kommt ziemlich schlecht beim Arbeitgeber, weil er dann nichts über die Qualität deines Studiums sagen kann, was bie den ach-so-tollen akkreditierten Studiengängen angeblich gewährleistet ist.Ach übrigens: in der kleinen Gutachtergruppe, die über die Akkreditierung entscheidet, darf natürlich ein Vertreter aus der Wirtschaft nicht fehlen. Das ist jetzt aber selbstverständlich.
Bisher ist die Akkreditierung eines Studiengangs freiwillig, die Universität muss keine Akkreditierung durchführen lassen. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass in naher Zukunft die Zulassung eines Studiengang von seiner Akkreditierung abhängig gemacht wird.Ungeklärt ist auch wie die Universitäten das Geld für die Akkreditierungen erbringen sollen, ca. 15 000 Euro pro Studiengang, fällig alle 5 Jahre. Bisher erfolgte die Genehmigung eines Studiengang ausschließlich durch die Beamten des zuständigen Ministeriums und damit kostenfrei für die Universitäten.
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