Altersvorsorge Staat spart mit
In Zeiten wechselhafter Werdegänge und krummer Karrieren sollten Selbstständige auf gefördertes Alterssparen nicht verzichten – trotz einiger Nachteile.
Sein Telefon stand nicht mehr still, unzählige E-Mails landeten in seinem Posteingang: Nachdem sich Mark Brenner als Vertriebstrainer selbstständig gemacht hatte, konnte er sich vor Finanzberatern kaum retten. Dabei hatte er sich nur in einem Onlineforum nach ein paar Tipps zur Altersvorsorge erkundigt.
Wer sich wie Brenner für die Selbstständigkeit entscheidet, muss sich nicht nur um Kredite, Kunden und Aufträge bemühen, sondern auch verstärkt um seine Rente. Um Selbstständigen die private Altersvorsorge schmackhaft zu machen, fördert der Staat seit 2005 Einzahlungen in die Basisrente, die nach dem Wirtschafts- und Sozialexperten Bert Rürup auch Rürup-Rente genannt wird. Im Jahr 2007 hat sich die Zahl der abgeschlossenen Rürup-Renten auf mehr als 600.000 verdoppelt. »Sie ist die erste echte staatlich geförderte Möglichkeit für Selbstständige, für das Alter vorzusorgen«, sagt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Zwar gibt es schon seit 2002 die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Arbeitsminister Walter Riester. Sie richtet sich nicht primär an Selbstständige, sondern soll vor allem die gesetzliche Rente aufbessern. Selbstständige können sie deswegen auch nur nutzen, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Beiträge an ein Versorgungswerk zahlen. Eine Sonderregelung gilt für verheiratete Selbstständige, deren Ehepartner riestern kann, etwa weil er Angestellter ist. Auch sie können die Förderung in Anspruch nehmen.
Die Riester-Rente eignet sich daher nur bedingt für Selbstständige, während sie auf die Basisrente nach Rürup – trotz einiger Nachteile – besser nicht verzichten sollten. Beide Varianten sind sich in einigen Punkten ähnlich: Rentenzahlungen sind erst nach dem 60. Geburtstag möglich und müssen versteuert werden. Im Gegenzug können die Einzahlungen bis zu einer gewissen Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Beide Renten können nicht beliehen, verkauft oder gepfändet werden. Immerhin sind Anbieterwechsel möglich: Das angesparte Kapital kann auf einen anderen Vertrag oder Tarif übertragen werden.
Allerdings hat Riester einen wichtigen Vorteil gegenüber Rürup, wenn es darum geht, für Angehörige zu sorgen. Denn der Ehepartner kann das Kapital nach dem Tod des Sparers in seinen eigenen Riester-Vertrag übernehmen. Rürup-Ersparnisse hingegen können nicht vererbt werden. Im Todesfall ist das Geld also weg, es sei denn, man schließt eine – unter Umständen teure – zusätzliche Hinterbliebenenversicherung ab.
Der größte Unterschied zwischen Riester und Rürup ist jedoch die Art und Weise, wie die Renten gefördert werden. Wer sein Geld in eine Riester-Rente steckt, dem gewährt der Staat eine jährliche Zulage von bis zu 154 Euro. Zusätzlich gibt es bis zu 185 Euro für jedes Kind und für Kinder, die seit Beginn dieses Jahres geboren wurden, sogar bis zu 300 Euro. Die Höhe der tatsächlich gezahlten Zulagen richtet sich nach den Einzahlungen. Der Staat belohnt Sparer, die mehr auf die Seite legen: Die vollen Sätze gibt es nur, wenn man vier Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlt. Liegen die Beiträge darunter, gibt es nur eine anteilige Zulage. Allerdings sind die Höchstgrenzen niedrig: Mehr als 2100 Euro Einzahlungen pro Jahr werden nicht gefördert. Wer irgendwann seinen Anspruch auf die Förderung verliert, etwa weil er sich selbstständig macht, kann den Vertrag ruhen lassen. Oder ganz kündigen. Dann müssen allerdings die bereits gezahlten Zulagen zurückgezahlt werden.
Rürup-Ersparnisse sind bei Insolvenz und Hartz IV sicher
Für viele Selbstständige ist Riester allein deswegen bestenfalls ein zusätzliches Bonbon. »Das Motto lautet: Mitnehmen, aber nicht glauben, dass man mit Riester allein wirklich für das Alter vorsorgt«, sagt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bei der Rürup-Rente gewährt der Staat hingegen keine Zulagen. Wer in die Basisrente einzahlt, kann stattdessen deutlich höhere Beiträge von der Steuer absetzen als die bei Riester möglichen 2100 Euro. Der steuerfreie Anteil der Einzahlungen steigt in den nächsten Jahren langsam bis auf hundert Prozent an. In diesem Jahr liegt er bei 66 Prozent. Wer den Höchstbetrag von 20.000 Euro – bei Ehepaaren sind es 40.000 Euro – einzahlt, kann also maximal 13200 Euro absetzen. Andere steuerfreie Vorsorgeaufwendungen müssen davon aber abgezogen werden.
Die Rürup-Rente habe einige Nachteile, sagt Uwe Fachinger, Professor für Ökonomie und demographischen Wandel an der Hochschule Vechta. Gerade für Geringverdiener sei sie ein Problem, weil die meisten Rürup-Verträge regelmäßige Beiträge erforderten, die sich nicht am Einkommen orientierten. Außerdem gelinge es vielen Geringverdienenden nicht, in der Rürup-Rente genügend Kapital anzusammeln, um sich abzusichern. »Sie bekommen im Alter bis zum Tod einen Festbetrag ausgezahlt«, sagt Fachinger, »und der wird anders als die gesetzliche Rente nicht an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Sie können sich also immer weniger dafür leisten.«
Sowohl Rürup als auch Riester haben außerdem einen Nachteil, den das Fernsehmagazin Monitor im Januar als »Grundsicherungsfalle« öffentlich machte: Wer im Rentenalter von der Sozialhilfe leben muss, bekommt aus seinen Vorsorgeverträgen möglicherweise keinen Cent zusätzlich. Beide Renten werden auf die staatliche Grundsicherung angerechnet – genau wie alle anderen Einkünfte und Vermögenswerte, die bestimmte Freibeträge überschreiten.
Andreas Lutz hält die Rürup-Rente dennoch für eine gute Sache. Der Münchner hat schon zweimal als Angestellter gearbeitet und sich zweimal selbstständig gemacht – immer abwechselnd. Heute berät er andere Existenzgründer. »Bei vielen Gründern ist das Geld anfangs knapp«, sagt Lutz, »und trotzdem rate ich, schon mal etwas zurückzulegen. Auch wenn es zu Beginn nur fünf Prozent des Einkommens sind.« Später sollte der Anteil auf 20 bis 30 Prozent steigen, rät Lutz. Also auf etwa so viel, wie ein Festangestellter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und für private Vorsorge aufwendet. Die Rürup-Rente sollte dabei nur ein erster Baustein sein. Neben dem Steuervorteil bietet sie Sicherheit: Wer Insolvenz anmelden muss oder zum Hartz-IV-Empfänger wird, muss sich keine Sorgen um die Ersparnisse im Rürup-Vertrag machen. Das Geld ist vor Pfändungen geschützt. Dass es auch vor eigenen Plünderversuchen sicher ist, empfindet Lutz als Vorteil. »Man kann das Geld nicht leichtsinnig verbraten, wenn mal Not am Mann ist«, sagt Lutz. »Das ist eben fürs Alter. Basta.«
Wenn auch für alle Rürup-Verträge die gleichen Grundregeln gelten, unterscheiden sich die einzelnen Produkte der verschiedenen Anbieter. In der Regel basieren die Verträge auf regelmäßigen monatlichen Beiträgen. Wie flexibel einmalige Einzahlungen sowie Unterbrechungen der regelmäßigen Raten vorgenommen werden können, sei von Tarif zu Tarif verschieden, sagt Martin Zsohar, Direktor der Produktentwicklung des Analysehauses Morgen & Morgen. »Wer wechselnde Arbeitsbeziehungen hat, sollte daher bei der Auswahl des Produkts besonders auf diesen Punkt achten«, rät er.
Wer wechselnde Arbeitsbeziehungen hat, sollte auf flexible Verträge achten
Generell lassen sich bei den Rürup-Policen bisher zwei Arten unterscheiden: klassische Rentenversicherungen mit Garantiezins und fondsgebundene Verträge ohne Garantiezins, dafür mit höheren Renditeaussichten, aber auch höherem Risiko. Daneben gibt es seit Dezember auch den ersten Rürup-geförderten Fondssparplan, den die DekaBank auf den Markt gebracht hat. Wer ihn abschließt, kann jederzeit seine Sparrate erhöhen oder senken, ganz aussetzen oder größere Beträge auf einen Schlag einzahlen. Doch die hohe Flexibilität hat ihren Preis. Zwar fällt bei der Deka-BasisRente keine Provision an. Aber stattdessen berechnet die Bank einen Ausgabeaufschlag von 3,5 Prozent für die Fondspapiere und stellt laufend Gebühren von 1,1 Prozent in Rechnung. Dafür verspricht sie ein Ablaufmanagement, das die Rente sichern soll. Analyst Zsohar sieht reine Rürup-Fonds dennoch kritisch. »Renten sind eine Paradedisziplin der Versicherer«, sagt er. »Da weiß ich am Anfang genauer, welche Rente ich am Ende erwarten kann.«
Vertriebstrainer Mark Brenner hat sich inzwischen entschieden. »Das Geschäft entwickelt sich gut«, sagt er. Jetzt investiert er in einem ersten Schritt 150 bis 200 Euro monatlich in einen Rürup-Vertrag. Darauf allein will er sich aber nicht verlassen. Bis zu 400 Euro will er später in Anlagen mit höheren Renditen investieren. »Und dann setze ich noch auf ein ganz klassisches Mittel der Altersvorsorge«, sagt Brenner. »Im Juni werde ich zum zweiten Mal Vater.«
- Datum 21.02.2008 - 04:45 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 31.01.2008 Nr. 06
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hätten wohl alle Rentenbezieher sehr viel mehr davon.Denn eine "winzige" Kleinigkeit wird immer vergessen zu erwähnen: Die Arbeitgeber wollen sich immer weiter vor den solidarischen 50% Anteilen der Sozialversicherungen drücken - was auch en Grund ist für die ewigen sogenannten Gesundheitsreformen und Rentenreformen bzw. der Berechnungsformeln. Das hat alles weniger mit Demoskopie zu tun als mit der bewussten Absenkung des Lohnniveaus und der verfügbaren Arbeitsplätze.Denn jeder Prozentpunkt Riesterrente kostet den Einzahler das doppelte wie die gesetzliche Rentenversicherung wegen des fehlenden Arbeitgeberanteils, der zur Zeit schon - warum eigentlich - auch der RV-Anteil 20% liegen soll, sicher aber demnächst weiter abgesenkt wird. Hinzu kommt die verlustreiche "Vermögensverwaltung" (bis 45% Verlust im Gegensatz zu 1,5% bis 3% bei der gesetzlichen Rente) in den Konzernen mit Provisionen usw., die später auch nur das auszahlen, was sie gerade eingenommen haben - von Kapitaldeckung also keine Spur.Insgesamt ein riesiges Konjunkturförderprogramm für die Versicherungsbranche, das allenfalls den Versicherten was bringt, die genug haben und alle Vorsorge auf Riester umgestellt haben - aber niemals für den kleinen Mann mit ungewissem Lebensverlauf.Eigentlich müssten sich die Staatsanwälte für dieses Geldvernichtungsmodell interessieren - zumal die Beiträge aus berits versteuerten Einnahmen erfolgen.
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