Verfassungsgericht
Verbrannt
Ein Advokat der Folter? Wie der liberale Staatsrechtler Horst Dreier von liberalen Kritikern als Richter am Bundesverfassungsgericht unmöglich gemacht wurde
So schnell kann ein Auswahlverfahren in den Graben gefahren und der Ruf eines angesehenen Wissenschaftlers beschädigt werden! Eigentlich sollte am 15. Februar der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier zu einem der neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt werden. Und nicht nur das: Er sollte Vorsitzender des 2. Senates werden, also zunächst Vizepräsident, in zwei Jahren dann sogar Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Doch daraus wird nun nichts mehr. Es gibt sogar gut vertretbare Gründe dafür, dass die Union Horst Dreier nicht als künftigen fünften Mann im Staate wählen will. Aber die Art und Weise, in der Dreier von anderen, nicht zuletzt maßgeblich von Journalisten »unmöglich« gemacht wurde, ist, für sich genommen, mehr als bedenklich, zumal da diese Kampagne auch noch unter dem Slogan »Schützt die Menschenwürde!« angezettelt wurde.
Aber Schritt für Schritt – zuerst zur Sache, dann zum Verfahren. Zwei Themen wurden in der Debatte in den Vordergrund gerückt: Wie steht Dreier zum Verbot der Folter? Und wie steht er zum rechtlichen Status des Embryos? Der zweite Punkt ist natürlich bedeutsam in der gegenwärtigen Stammzelldebatte. Für die Union gab zwar das zweite Thema den Ausschlag, beschädigt wurde Dreier aber unter dem Stichwort Folter.
Das Thema Folter: Von der Süddeutschen Zeitung bis zur tageszeitung wurde Dreier – und zwar im eklatanten Widerspruch zu seinen wissenschaftlichen Schriften, insbesondere zu seinem Grundgesetz-Kommentar – als klammheimlicher theoretischer Folterknecht diffamiert. Der Autor der taz brachte sogar das Bubenstück fertig, eine Art akademischer Sippenhaftung einzuführen, indem er die in der Tat befremdlichen Ansichten eines Assistenten dem Lehrer als dessen eigene Meinung unterschob, nur weil Dreier einen Text seines Schülers, wie ungezählte andere, sachlich durchaus gegenläufige, in einer Fußnote erwähnte. Der Vorwurf also: Dreier plädiere dafür, wenn es sein muss, zu foltern und dafür den Schutz der Menschenwürde zurücktreten zu lassen; er relativiere also den Schutz der Menschenwürde.
Doch in Dreiers Kommentar steht das Gegenteil. Die Identität und Integrität des Menschen müssten in jedem Falle respektiert werden: »Das schließt jede Art von Folter, Gehirnwäsche oder andere erniedrigende Behandlungen… aus«, und zwar »gerade auch dann, wenn (das Individuum, Anm. d. Red.) sich in staatlichem Gewahrsam befindet«. Überdies handele es sich bei der unantastbaren Menschenwürde um eine »absolute Garantie« und weiter: »Absolutheit heißt hier: Unabwägbarkeit« (Hervorhebung durch Dreier). Wie Heribert Prantl, Leitartikler der Süddeutschen Zeitung, den Kandidaten Dreier dennoch in die Nähe des Bonner Staatsrechtlers Herdegen und des Heidelberger Juristen Brugger rücken konnte, der in der Tat nicht in jeder Folter einen kategorischen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen will, bleibt sein Redaktionsgeheimnis. Dreier macht sich den Standpunkt der beiden Genannten jedenfalls nicht zu eigen, sondern betont nochmals: »Selbst der Schutz des Lebensrechts einer Geisel rechtfertigt nach herrschender Auffassung nicht etwa die polizeiliche Folter des vermeintlichen Täters mit dem Ziel, ihn zur Preisgabe des Aufenthaltsortes des Opfers zu zwingen.« Nimmt man noch hinzu, dass Dreier – ganz auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts – vehement dem Vorhaben des Gesetzgebers widersprach, den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges auf Vorrat zu »genehmigen«, dann fragt man sich in der Tat, weshalb ausgerechnet liberale Journalisten sich dazu hergaben, einen liberalen Staatsrechtler unmöglich zu machen. Nicht einmal eine gerne zitierte Äußerung Dreiers gibt dafür etwas her. Dreier hatte über folgenden Fall nachgedacht: Jemand ist verpflichtet, sowohl die unabwägbare Menschenwürde von A als auch von B zu schützen – kann aber die eine Pflicht faktisch nur zulasten der anderen erfüllen. In einer solchen Konstellation, so Dreier, »dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein«. Man darf sich gewiss die Gegenfrage stellen, ob solche tragischen Konflikte innerhalb des Rechts überhaupt gelöst (also »gerechtfertigt«) werden können. Aber Dreier aus diesem Gedanken einen Strick zu drehen ist unanständig.
Das Thema Embryonen: Dreier setzt sich von der durchgängigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur ab, wonach auch der noch ungeborene Mensch Träger der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist. Ausdrücklich verneint er die »Würdebegabung« von Embryonen, die in der Petrischale erzeugt, aber nicht in einer Gebärmutter eingenistet wurden. Er vertritt damit einen innerhalb der Wissenschaft und auch im bisherigen Nationalen Ethikrat, dem Dreier angehört hatte, diskutierten, wenn auch höchst umstrittenen Standpunkt. Als Wissenschaftler diskriminiert ihn das nicht. Aber soll ein solcher Wissenschaftler unbedingt Verfassungsrichter werden, soll die christlich firmierende Union gehalten sein, einem solchen Kandidaten die Zustimmung und notwendige Zweidrittelmehrheit zu verschaffen – zumal wenn sie damit de facto den künftigen Gerichtspräsidenten mitwählt? Eine solche Wahl ist, fachliche Qualifikation des Vorzuschlagenden natürlich streng vorausgesetzt, immer auch eine politische Wahl, und zwar legitimerweise; der Konsenszwang kontrolliert im Übrigen die politische Dimension der Sache. Von den Fahrensleuten der Union war zunächst zu hören: Ein so dezidierter Flügelmann könnte als »einfacher« Richter akzeptabel sein, nicht aber als Präsident. Doch nachdem die Causa Dreier vorzeitig öffentlich wurde, waren solche Kompromissangebote weder von der SPD zu erwarten noch Dreier zuzumuten.
Zum Verfahren: Weshalb eigentlich wurde die Sache vorzeitig bekannt? Von der SPD-Seite aus, die sich auf Dreier geeinigt hatte, informierte der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen seinen CDU-Widerpart Günther Oettinger per SMS über den Vorschlag. Offenbar hatte Oettinger sein Handy nicht gemustert. Jedenfalls hörte die SPD aus Stuttgart kein Veto, unterstellte einfach Zustimmung und ließ die Sache an die Öffentlichkeit durchsickern – und dies, obwohl Justizministerin Zypries bereits über die Feiertage zum Jahreswechsel wusste, dass die CDU noch »Gesprächsbedarf« hatte. Seit wann aber werden solche hochrangigen Staatsangelegenheiten derart leichfertig kommuniziert und nicht mehr korrekt und aktenkundig verhandelt? Erst am 22. Januar fühlte sich Oettinger bemüßigt, seine CDU-Kollegen im Ministerpräsidentenamt brieflich zu informieren – und das, obwohl es bereits am 14. Januar im CDU-Präsidium deutlich geraucht hatte.
Nun ist dieser Vorschlag erst einmal verbraucht. Das erinnert an jenen anderen Fall, in dem die Union eine von der SPD für den Gerichtspräsidenten vorgeschlagene Person abgelehnt hatte. Helmut Kohl wollte keine Parlamentarier mehr nach Karlsruhe entsenden, Wolfgang Schäuble rang ihm dennoch die Zustimmung für den allseits geachteten Jürgen Schmude ab. Die SPD-Fraktion aber schob den von ihren Leuten präsentierten Schmude rücksichtslos beiseite – es müsse eine Frau sein: Herta Däubler-Gmelin. Darauf der düpierte Schäuble: Die nicht! Die Wahl fiel dann auf Jutta Limbach. Die Frage ist nun: Wen kann die SPD jetzt mit Anstand präsentieren? Vor allem: Auf wen kann sie sich erst einmal intern einigen?
- Datum 9.2.2008 - 05:06 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 07.02.2008 Nr. 07
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Ausführunen kann ich nur voll und ganz zustimmen. Dass Herr Prantl bei der Demontage von Herrn Dreier ganz vorne mitmischt, wundert mich nicht. Der bereits bundesweit bekannte Slogan "dumm, dümmer, Prantl" bekommt hier neue Nahrung für seine Berechtigung. Für mich gehöt Herr Prantl zu der Menge der intellektuell Vewahrlosten innerhalb der "Eliten" der Republik. Diese Tatsachen geht inzwischen weit über parteipolitische Grenzen hinweg. Z.B..Rita Süssmuth lässt sich m.E. ohne Mühe in diese Reihe einordnen. Claudia Ströble und die taz in diesem Zusammenhang zu erwähnen, ist müssig. Sie verstehen sich diesbezüglich von selbst. Und Herr Prantl hätte nach meiner Auffassung ohne Mühe im Reichspropaganda-Ministerium einen Job gefunden. Was dem Staatsrechtler Horst Dreier nach von Ausführungen Hern Leichts von Heribert Prantl, Claudia Ströble und der taz wahrheitswidrig unterstellt wird, ist unter aller Sau. Diese Leute sollten sich mal die Mühe machen, sich über die wissenschaftliche Tätigkeit Herrn Dreiers zu informieiren. Hier gebe ich ihnen, in der wahrscheinlich relatiätsfernen Hoffnung, die Diffamierer vertehen Herrn Dreier überhaupt, die Chance sich zu infomieren: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/lehrveranstaltungen/rechts-_und_staatsphilosophie_i/ http://www.auditorium-netzwerk.de/Themen-Fachbereiche/Universitaetsvorlesungen/Dreier-Horst-Grundrechte-Historische-Entwicklung-und-aktuelle-Bedeutung-Eine-Einfuehrung::1970.html Uebrigens, Herr Dreier ist nicht der/die erste, der von Demagogen und Ideologen, die eh nur schon Vorgedachtes nachplattern, intellektuell von Anti-Intellektuellen "vernichtet" oder zuzmindest schwer beschädigt wird.
Link zu Herrn Dreiers Vorlesung über die Grundrechte: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/vergangene_semester/sommersemester_2007/grundrechte/ Ich kann jedem, der Interesse daran hat, sich über Inahlt und Struktur der Grundrechte des GG zu informieren , diese Vorlesung nur empfehlen. Man kann sie im MP3-Format als CD käuflich erwerben. Wer lange Autofahrten sinnvoll nutzen möchte, hat hier eine gute Gelegenheit.
@Flieger51Herr Prantl hat also nach Meinung des Autors Herrn Dreier diffamiert. Sie begeben sich aber auf dasselbe Niveau, wenn Sie vom Reichspropagandaministerium und von angeblich bekannten Slogans (dumm, dümmer...) schreiben, die ich in diesem Zusammenhang bei google genau 5 Mal (sic!) finde.Und falls Herr Prantl hier wirklich zu miesen Tricks gegriffen hat, ist er wohl eher gerissen und manipulativ, nicht dumm.Ich denke, Sie haben eine politische Agenda, die der des Herrn Prantl diametral gegenübersteht und freuen sich hier nur, dass ein Zeitautor an Ihrem Hassobjekt Kritik übt. Oder irre ich?
Was heisst hier politische Agenda?
Herr Dreier ist SPD-Mitglied und vetritt, soweit mir Informationen vorliegen, einen durch und durch mir sehr sympathischen säkularen Standpunkt .
Im Uebrigen hat Herr Prantl gegen die Berufung Prof. Dr. Horst Dreiers eifrige Mitstreiteri u.a. in der CSU, sowie bei den Grünen und bei "Die Linke" . Es lässt sich also vermuten, es handelt sich um eine ideologieträchtig motivierte Demontage des renomierten Rechtsprofessors.
Meine politische Agenda kann im Wesentlichen durch die Art. 1 bis 19 GG ausgedrückt sehen.
Ein Professor gerät in die Mühlen der Mächtigen: aus Welt-Online:
http://www.welt.de/welt_print/article1639826/Ein_Professor_geraet_in_die_Muehlen_der_Maechtigen.html
"Meine politische Agenda kann im Wesentlichen durch die Art. 1 bis 19 GG ausgedrückt sehen."Das würde der Herr Prantl sicher auch für sich reklamieren...Was daran "ideologieträchtig" sein soll, dass Prantl Unterstützer in allen größeren Parteien außer der FDP hat, erschließt sich mir auch nicht ohne Weiteres.Prantl gilt nicht gerade als Hofschreiber der CSU. Findet er dort ausnahmsweise Zustimmung, handelt es sich um einen Sonderfall.Wie hält es denn der Dreier mit dem Sozialstaatsgebot?Das wäre genau der Punkt, an dem Herr Prantl gerne mal rot sieht, wenn es zu einseitig wirtschaftsliberal zugeht...
"Meine politische Agenda kann im Wesentlichen durch die Art. 1 bis 19 GG ausgedrückt sehen."Das würde der Herr Prantl sicher auch für sich reklamieren...Ihre Polemik lässt es einfach wahrscheinlich erscheinen, dass Sie Herrn Prantl nicht nur wegen seinen Artikeln über Herrn Dreier kritisieren. Das ist offene Feindschaft.Was daran "ideologieträchtig" sein soll, dass Prantl Unterstützer in allen größeren Parteien außer der FDP hat, erschließt sich mir auch nicht ohne Weiteres.Prantl gilt nicht gerade als Hofschreiber der CSU. Findet er dort ausnahmsweise Zustimmung, handelt es sich um einen Sonderfall.Wie hält es denn der Dreier mit dem Sozialstaatsgebot?Das wäre genau der Punkt, an dem Herr Prantl gerne mal rot sieht, wenn es zu einseitig wirtschaftsliberal zugeht...
Soweit ich mich erinnern kann, steht Herr Dreier dem Sozialstaatgebot sehr positiv genüber. Er leitet es u.a. auch aus Art. 1 GG ab.
Ich vermute, Herr Prantl geht davon aus, dass Herr Dreier das Menschenwürdegebot relativiert. Das tut er aber meines Wissens nicht. D.h. auch Herr Dreier sieht Menschenwürde unabhängig von der Person (also unabhängig davon, ob jemand Heiliger oder Verbrecher ist). Er kann sich aber konkierende Situationen vorstellen (Beipiel Fall Daschner), für die er aber keine Lösung hat.
Hierzu ein Zitat aus Welt-Online (ich verweise auf meinen Link oben):
"In dem Kommentar wird der Stand der wissenschaftlichen Debatte zu jenen Fällen abgebildet, in denen polizeiliche Folter eines mutmaßlichen Täters zum Schutz des Lebens eines entführten Opfers notwendig sein könnte. Dreier teilt ausdrücklich die herrschende Meinung, dass die Menschenwürdegarantie auch in solchen Situationen jeder Abwägung mit anderen Werten von Verfassungsrang entzogen ist. Jenen Wissenschaftlern, die dem Gedanken einer zulässigen Rettungsfolter anhängen, folgt er nicht. Er führt aber aus, dass der absolute Vorrang der Menschenwürde dann nicht weiterhelfe, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden kann. Bei einer Entführung zum Beispiel gibt es auch eine staatliche Schutzpflicht für das Opfer, die ebenfalls aus Artikel 1 hergeleitet wird. Dreier gibt für diesen Fall keine Lösung vor. Er merkt lediglich an, dass bei der Beurteilung solcher Situationen „der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein“ dürfe."
Von der CSU wird er wahscheinlich wegen seiner liberalen Haltung in Sachen Bioethik abgelehnt.
M.E. beruht der ganze Streit auf Ignoranz einiger wortgewaltiger Entscheider und Teilen der Presse.
Dass ich Herrn Prantl nicht gerade liebe, gebe ich gerne zu. Aber ich nehme ihm ab, dass er die Artikel 1-19 GG genau so ernst nimmt wie ich, jedoch die Realität z.T. anders intepretiert. Es handelt sich also wohl um ein empirisches Problem und im Fall Dreier um m.E. eine fahrlässige bis grob fahrlässige Missinterpetation der Position der Rechtsprofessors. Herr Prantli ist selbst Jurist und sollte sich schon die Mühe machen, sich zumindest bei juristischen Problemen ausreichend zu informieren.
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