Forschung Das Gewissen befragen
Stammzellforschung in Deutschland muss weiterhin möglich sein. Aber nur in den Grenzen, die es schon gibt
Immer wenn Abgeordnete allein ihrem Gewissen folgen dürfen, wird es ernst. Jedenfalls moralisch. Am Donnerstag dieser Woche ist es im Bundestag wieder einmal so weit. Es geht um die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Und es geht darum, ob das Importverbot für Stammzelllinien ein weiteres und – wie es heißt – letztes Mal gelockert werden soll. Bisher darf in Deutschland nur an solchen Stammzelllinien geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland angelegt worden sind. Soll dieser Stichtag (einmalig) verschoben werden, und zwar auf den 1. Mai 2007 – oder nicht?
Warum erregt dieser Streit die Gemüter? Und wessen Gemüt erregt er? Im Kern geht es um die eine Frage: Was ist der ethische Status des menschlichen Embryos? Wenn das noch ungeborene Leben unter dem Schutz des Rechts steht (siehe den Paragrafen 218) – muss dies dann nicht auch für den Embryo im allerfrühesten Stadium gelten? Und für Embryonen, die in der Glasschale erzeugt wurden? Wer diese Fragen verneint und nur von »Zellhaufen« spricht, hat im Grunde gar keine Gewissensfragen: Erlaubt ist, was der Forschung – und später vielleicht kranken Menschen – nützt.
Gewissensfragen stellen sich aber für den, der derart wertfrei über menschliche Embryonen nicht zu urteilen vermag. Ist aber erst einmal das Lebensrecht und die Menschenwürde im Spiel, dann gilt Immanuel Kants Regel auch schon gegenüber den Vorstufen des menschlichen Lebens: Kein Mensch darf allein als Mittel zum Zweck gebraucht und verbraucht werden. Ins Praktische gewendet: Eine Erzeugung von Embryonen, ausschließlich um sie als Mittel der Forschung zu zerstören, ist tabu.
Ein ethisch imposanter Standpunkt! Scheinbar frei von jedem Dilemma – spiegelverkehrt, so wie die Auffassung derer, die nur Zellhaufen vor sich sehen. Aber kann und muss dieses fundamentale Nein gegen jede embryonale Stammzellforschung tatsächlich ohne Dilemma durchgehalten werden? Selbst bei starker ethischer Sensibilisierung bestehen daran Zweifel.
Erstens: Durch den politischen Kompromiss des Jahres 2002 (verbunden mit dem Stichtag 2001) hat der deutsche Gesetzgeber die Stammzellforschung in Deutschland zugelassen. An diesen alten Stammzelllinien wird weiter geforscht. Aber sie sind inzwischen durch »falsche« Nährmittellösungen derart »verschmutzt«, dass sie für die Entwicklung von Therapien nicht mehr taugen. Wer eine Verschiebung des Stichtags ablehnt, kann nicht – was immer auch er insgeheim hoffen mag – den Geist in die Flasche zurücktreiben; sondern er kann nur noch erreichen, dass die deutsche Forschung eine »verschmutzte« Forschung bleibt.
Zweitens: Schon die erste Stichtagsregelung konnte nur ein bescheidenes Ziel haben: Es sollen in Deutschland keine Embryonen allein zur verbrauchenden Forschung hergestellt werden – und es sollen keine Stammzelllinien importiert werden, die allein aufgrund des deutschen Gesetzes hergestellt wurden. Aber auch die vorgeschlagene Verschiebung des Stichtags würde dieses eben noch erreichbare Ziel sichern.
Drittens: Stammzelllinien werden heutzutage überwiegend aus Embryonen gewonnen, die nicht eigens dafür erzeugt wurden, sondern die bei der künstlichen Befruchtung in der Petrischale in großer Zahl übrig geblieben sind. Auch die katholischen Bischöfe können nicht erklären, wie werdendes menschliches Leben geschützt werden soll, wenn aus diesen überzähligen Embryonen keine Stammzellen gewonnen werden, sondern wenn sie irgendwann einfach zum Abfall geworfen werden, ohne Amen in der Kirche.
Deshalb halten einige protestantische Kirchenführer, wie der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber, eine einmalige Stichtagsverschiebung für tolerabel, obwohl sie früher ganz »katholisch« argumentiert hatten. Hätten sie ihre Meinungsänderung nicht zugeben sollen?
So gesehen, hängt nun für die ethischen Dilemma-Träger vieles davon ab, ob das Versprechen gilt, es handle sich tatsächlich um eine letzte Verschiebung des Stichtages; dann würden sie durch eine Zustimmung nichts verlieren, was nicht schon seit 2002 verloren ist. Wer jedoch heute mit dem Stichwort »letztmalig« wirbt, aber insgeheim schon auf die nächste Verschiebung spekuliert, legt den Keim für eine massive politische Vertrauenskrise, ja, für den Vorwurf des Betrugs.
- Datum 14.02.2008 - 08:48 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 14.02.2008 Nr. 08
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Es ist schon nicht schlecht, was unsere Regierungen in den letzten zehn Jahren so alles an Forschungsverboten initiiert haben. Kernkraft darf nicht weiter erforscht werden, Gentechnik steht ebenfalls nicht zur Debatte und die Forschung an Stammzellen betreiben deutsche Wissenschaftler nun für ausländische Firmen oder Hochschulen im Ausland. Ich denke es geht uns in diesem Land noch bei weitem zu gut, daß wir uns solche Unglaublichkeiten leisten können. Wo soll denn die Zukunft dieses Landes herkommen? Etwa von Windrädern, Güllegruben und Solarzellen?
Vielleicht sollte man als Erstes mal den Begriff "Embryo" genau definieren. Ein Haufen undifferenzierter Zellen ist für mich kein Embryo, sondern einfach ein Zellhaufen. Wie jeder beliebige Haufen menschlicher Zellen (z.B. alte Hautzellen) kann er (mit biologischen und chemischen Hilfsmitteln) dazu benutzt werden, um zu einem Lebewesen heranzuwachsen.Für mich wird daher erst DANN eine Grenze überschritten, wenn die Zellen sich beginnen herauszudifferenzieren und das Lebewesen als Ganzes erkennbar wird. DAVOR sollte definitiv Schluß sein, nicht weil es dem Lebewesen schaden würde (es hat anfangs ja noch kein funktionierendes Gehirn und demnach auch keinerlei Gefühle), sondern weil es dem Empfinden der Menschen schadet, die damit zu tun haben. Unsere angeborenen Schutzinstinkte sehen in einer solchen Zellanhäufung bereits das niedliche schreiende Baby, diese Schutzinstinkte dauernd zu verletzen, würde imho zu einer gewissen Verrohung führen.Keine Probleme hätte ich wiederrum damit, wenn man solche Zellen zu einzelnen Organen oder Organkomplexen heranwachsen lässt, zumindest solange diese Züchtung weder menschlich aussieht noch in irgendeiner Weise Gefühle empfinden oder gar denken kann.Wenn wir uns daher von all dem religiösen Popanz, dem irreführenden philosophischen Moral-HickHack, sowie von den lächerlichen und unehrlichen Stichtag-Kompromiss verabschieden und zur Abwechslung mal genau definieren was wir wie benennen, was wir wirklich wollen und was wir absolut nicht möchten, dann könnte das die Forschung unheimlich voranbringen.
Auch sollten bei der künstlichen Befruchtung keine Embryonen "übrigbleiben". Ich denke, damit können wir die Forscher erstmal gut beschäftigen.Aber wahrscheinlich hoffen die meisten, dass sie die Forschung irgendwann ihre Gehirntumoren wegzaubert.
"Auch sollten bei der künstlichen Befruchtung keine Embryonen "übrigbleiben""Embryo im Sinne des Gesetzes ist nach § 8 bereits die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle.
Entwicklungsfähig ist eine Eizelle innerhalb von 24 Stunden nach der
Kernverschmelzung, wenn nicht bereits festgestellt werden kann, dass
sich die Eizelle nicht über das Einzellstadium hinausentwickeln kann.Diese unsinnige Definition sollte geändert werden, dann tritt das unglaubliche moralische Dilemma, an welches manche Zeitgenossen gerne glauben, schlicht nicht mehr auf.Eine gesetzliche Inkonsistenz herrscht hier ohnehin, wenn es zwar erlaubt ist einen ausdifferenzierten echten Embryo zu töten (=abzutreiben), bei einigen kleinen nicht differenzierten Zellen aber ein derartig überzogenes Getue veranstaltet wird.
...für wissenschaftlich weniger Belesene: es ist bereits möglich Hautzellen zu Stammzellen zurückzuentwickeln:http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/285673.htmlVerursacht das all den Negativ-Bewertern meiner Kommentare ebenso moralische Bauchschmerzen? Oder ist das wiederrum Ok, wenn ja warum? Immerhin könnte aus einer solchen Hautzelle theoretisch auch wieder ein Mensch wachsen, von daher sollte sie auch den Embryonen-Status erhalten, oder nicht? Überhaupt, am besten alle menschlichen Zellen mit vollem Erbgut.
Erstens gibt es für mich gar kein Dilemma. Von Dilemma reden höchstens nur lauwarme Protestanten, die keine festen Überzeugungen haben.Auch Abtreibung ist nicht vertretbar, wie alles was in den natürlichen Prozess der Entstehung eines neuen Lebens eingreift.Damit sollte auch Ihre Frage bezüglich der Hautzelle beantwortet sein. Es ist nicht Teil des natürlichen Prozesses der Entstehung eines Lebens, dass aus eine Hautzelle ein neuer Mensch wird. Somit darf die Hautzelle in der Forschung verwendet werden. Natürlich heisst das nicht, dass aus dem Erbgut einer Hautzelle ein neuer Mensch geschaffen werden darf.
"Es ist nicht Teil des natürlichen Prozesses der Entstehung eines Lebens"Oh, aha. Also demnach nicht Gottes Wille? Wie steht es denn zum Beispiel mit einer Operation bei Blinddarmentzünung? Ist die nicht auch ein Eingriff in den natürlichen gottgewollten Weg des Lebens?Oder andere Frage, wenn ich aus der Hautzelle einen Menschen züchte, ist der dann kein vollwertiges Geschöpf Gottes?
Sie können anscheinend gar nicht differenzieren...Der grosse Unterschied ist, dass es bei den überzähligen Embryos um die Zerstörung und bei der Operation bei Blinddarmentzündung um die Erhaltung von Leben geht. Wenn Sie da keinen Unterschied machen, dann weiss ich nicht mehr weiter...
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