Datensicherheit
Meine Festplatte
Endlich schützen die Karlsruher Richter den Bürger vor dem Zugriff des Staates auf seinen Computer.
Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht mit großer Souveränität bewiesen, dass es sich von Berlin nicht unter Druck setzen lässt. Das ist nichts Neues. Aber immer wieder beruhigend.
Hätte das Bundesverfassungsgericht in seinem Online-Urteil nur über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz entschieden , dann wäre das nicht weiter bemerkenswert – ein juristischer Schmeckhappen, zu genießen allenfalls für ein paar Staatsrechtler. Tatsächlich aber ist, was Karlsruhe am Mittwoch verkündet hat, von eminenter Bedeutung: für die unübersichtliche, noch kaum regulierte Welt der elektronischen Kommunikation und den virtuellen Kampf gegen den Terror; auch für die Rechtspolitik der Großen Koalition, die seit Monaten blockiert ist.
Am wichtigsten aber ist das Urteil für das immer erbitterter ausgefochtene Fernduell zwischen der Politik in Berlin und dem Verfassungsgericht selbst. Am Ende ging es um nicht weniger als die Frage, wer das letzte Wort hat bei der Auslegung des Grundgesetzes – die Legislative oder die Verfassungshüter in Karlsruhe. Nun hat das Gericht gesprochen, und es sagt: Wir.
Gelegenheit dazu bot eine Klausel, die es den Verfassungsschützern in NRW erlauben sollte, heimlich Computerfestplatten zu verwanzen und auszuspähen. Diese Befugnis hat Karlsruhe jetzt nicht nur kassiert, es hat sie förmlich in der Luft zerrissen. Das ist keine Überraschung. Tatsächlich war das Landesverfassungsschutzgesetz derart schlampig gearbeitet, dass man den Eindruck gewinnen konnte, ein paar Düsseldorfer Juristen hätten es zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag geschrieben.
Mit diesem vernichtenden Urteil hat sich das Verfassungsgericht aber eben nicht begnügt. Es hat vielmehr weit ausgeholt, um grundsätzlich zu klären, unter welchen Voraussetzungen Polizei und Geheimdienste konspirativ auf Computerdaten zugreifen dürfen. Herausgekommen ist dabei eine sorgsam abwägende Entscheidung, welche die Freiheit im Netz schützt, aber die Interessen der Fahnder in Zeiten des Terrors nicht ignoriert.
Der Erste Senat des Verfassungsgerichts hat eigens ein neues Grundrecht ersonnen, das »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme«, wie es umständlich heißt. Rechtsschöpferisch ist das ein geradezu historischer Schritt. Ähnlich wie beim Volkszählungsurteil 1983, das die Geburt des Grundrechts auf »informationelle Selbstbestimmung« feierte, also den freien Umgang mit den eigenen Daten unter Schutz stellte, hat das Gericht die Verfassung neuerlich für die technologischen Revolutionen der Gegenwart hergerichtet.
Die Nutzung des Computers, so schreiben die Richter, sei für die Persönlichkeitsentfaltung der Bürger mittlerweile von zentraler Bedeutung. Sie begründe »zugleich aber auch neuartige Gefährdungen«, vor denen die klassischen Abwehrrechte des Grundgesetzes nicht ausreichend schützen. Das ist seit Mittwoch anders: Meine Festplatte gehört mir, Bundestrojaner müssen draußen bleiben.
Zum Schutz des neu entdeckten Grundrechts hat Karlsruhe eine juristische »Firewall« errichtet, die nicht leicht zu durchbrechen ist – die aber Onlinedurchsuchungen in eng begrenzten Ausnahmefällen eben doch zulässt. Wenn schwerste Verbrechen drohen – Mord, Totschlag, Terror etwa –, dann darf sich die Polizei (und wohl auch der Verfassungsschutz, da ist das Urteil interpretationsfähig) schon einmal in fremde Computer hineinhacken. Freilich nur mit Genehmigung eines Richters und nur, wenn sie Sorge dafür trägt, dass die allerintimsten Daten, die ihr in die Hände fallen, rasch wieder gelöscht werden.
Datenschutzpuristen mögen das unbefriedigend finden. Und auch manche Fahndungsfundamentalisten werden aufstöhnen, ihnen würden unnötig die Hände gebunden. Den Rechtspolitikern der Großen Koalition aber hat das Bundesverfassungsgericht eine fein ausgearbeitete Vorlage für die künftige Gesetzgebung überreicht, die den ebenso heftigen wie hochsymbolischen Streit um Onlinedurchsuchungen rasch beenden dürfte. Gerade der SPD, die nie so recht dafür, aber eigentlich auch nicht dagegen war, hat Karlsruhe damit einen enormen Gefallen getan. Und wie nebenbei haben die Richter auch noch Wolfgang Schäubles provokanten Satz widerlegt, das Gericht interessiere sich nur für die Freiheit, während die Regierung allein für die Sicherheit zu sorgen suche.
- Datum 6.3.2008 - 02:09 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 28.02.2008 Nr. 10
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...rückt die Polizei inzwischen zur HAUSDRUCHSUCHUNG aus, wenn dem Betreffenden vorgeworfen wird, 1 EINZIGE DATEI im Internet angeboten zu haben.http://abmahnwahn.dreipage.de/"Über 50.000 mal rücken Polizisten und Staatsanwälte aus, jedes Jahr, schätzen erfahrene Strafrechtler. (...)O-TonDietrich Lüttgens,Amtsgericht Herne:„Ich würde das nicht so sehen, ich habe eben gesagt, “wo gehobelt wird fallen auch Späne“. Wenn man alles hinterfragt, bei allem Respekt vor der Tragweite eines solchen Eingriffs, bekommt man bei dem Pensum, was die Amtsrichter haben, dieses Pensum nicht erledigt.Nach diesem Motto verfahren offenbar viele Richter. Für die Prüfung eines Durchsuchungsbeschlusses bleibt ihnen nämlich nur wenig Zeit. So eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums. In Baden-Württemberg zum Beispiel hat ein Richter für einen Hausdurchsuchungsbeschluss gerade mal 36 Minuten Zeit, in Bayern sind es sogar nur dürftige 2 Minuten.Quelle: ndr Panorama ( http://daserste.ndr.de/co... )Falls die Hürden also wirklich so hoch gelegt worden sind, wird in Zukunft einfach unter irgendeinem fadenscheinigen Vorwand eine Hausdurchsuchung beantragt - und man bekommt den Inhalt des Computers "frei Haus".
Die ersten Seiten dieser Entscheidung werden mit Bemerkungen darüber gefüllt, welche Verfassungsbeschwerde nicht zulässig. Die hohe Schule des Hürdenlaufs: keine Substantiierung, keine Subsidiarität,die Frist nicht eingehalten.... für den Anwalt zum Haare-Raufen. Wenn selbst die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff davon ausgeht, dass dies Verfahren mehr einem Glücksspiel entspricht.Die Kläger aber hatten Glück. Es gab zulässige Beschwerden, die dann auch begründetwaren.Das Verfassungsgericht hat mal wieder ein Grundsatz-Urteil erlassen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.Die Hürden für einen Eingriff in die private Sphäre scheinen hoch. Angesichts einer Reihe anderer Urteile zuvor, wird man aber genau beachten müssen, wie sehr der Spalt, den das Gericht gelassen hat, dann vom Gesetzgeber genutzt wird ?In der Vergangenheit hat sich mehrfach gezeigt, dass die Autorität des Gerichts in Sachen Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung nicht sehr weit reicht und der Gesetzgeber die Urteile nicht ihrem Geist nach umgesetzt hat.Für den Bericht-Erstatter,Prof.Wolfgang Hoffmann-Riem aus Hamburg, sicher ein bedeutendes Dokument seines alsbaldigen Abschieds aus dem Gericht.
dienen dem Schutz des Individuums vor dem Staat. Sie schränken den Staat in seinen Befungnissen gegenüber dem Bürger ein. Im Endeffekt ist es im Interesse einer jeden Legislative, diese Rechte so weit wie möglich einuschränken. Diese Einschätzung mag extrem klingen, hat aber durchaus seine Berechtigung, wenn man die Legislative als kollektiv von Individuen betrachtet, welche vor allem darauf bedacht ist, ihren eigenen Lebensunterhalt abzusichern. Kein Berufspolitiker wird der Behauptung widersprechen können, dass er unter anderem darauf bedacht ist, seinen eigenen Fortbestand und seine Karriere zu sichern. Da nun der Bürger in der Lage ist, einerseits durch seine Funktion als Wähler, andererseits durch seine Zahl, in der Lage ist, die Karriere eines Politikers zu beenden, ist die Versuchung groß, Kontrolle und Überwachung auszuüben. Eine der Funktionen der Justiz ist nun, die Befugnisse des Staates einzuschränken, ohne im im Bereich seiner Aufgaben zu behindern. Daher können Grundrechte in Ausnahmen eingeschränkt werden. Dies Funktioniert allerdings nur so lange, wie die Interessen des Staates und die des Großteils seiner Bürger übereinstimmen. Sobald sich aber die Legislative zu weit vom Bürger entfernt, z.B. durch Privilegien oder besonderen Schutz vor den Möglichkeiten des Staates, kann es sehr schnell passieren, dass diese Interessen nicht mehr übereinstimmen.Im vorliegenden Fall hat das Verfassungsgericht eine gute, jedoch nicht der Realität entsprechende, Entscheidung gefällt. Es hat dem Bürger nominell schutz vor dem Staat gefällt, jedoch einige Löcher in diesen Schutz gebohrt. Nachdem es in einigen Bereichen nun im Interesse des Staates liegt, den Bürger zu kontrollieren, wird dieser Mittel und Wege finden, diese Löcher auszunutzen. Ich wäre zufriedener gewesen, hätte das Urteil dem Bürger in dieser Sache unumgänglichen Schutz gewährt. Schließlich kann nicht garantiert werden, dass diejenigen Fälle, welche von der Legislative als "schwerwiegend" bezeichnet werden, tatsächlich auch im Interesse der allgemeinheit als schwerwiegend gelten. Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass am Ende Steuerhinterziehung oder eine geringfügig vom Mainstream abweichende politische Meinung als schwer Staatsschädigend eingestuft und per Onlinedurchsuchung untersucht wird, obwohl in keiner Hinsicht Gefahr für Leib und Leben besteht.
Interessant ,welche Lücken sich im Urteil finden. Die werden in der Praxis genau studiert werden.Zitat:"Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme ist geeignet, diesen Zielen zu dienen. Mit ihm werden die Möglichkeiten der Verfassungsschutzbehörde zur Aufklärung von Bedrohungslagen erweitert. Bei der Beurteilung der Eignung ist dem Gesetzgeber ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme ist geeignet, diesen Zielen zu dienen. Mit ihm werden die Möglichkeiten der Verfassungsschutzbehörde zur Aufklärung von Bedrohungslagen erweitert. Bei der Beurteilung der Eignung ist dem Gesetzgeber ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt
Das Gericht bestätigt zwar die Schwere des Eingriffs, aber solche Formulierungen wie diese öffnen natürlich das Tor. Zitat:"Die Tatsachen müssen zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann.Die Tatsachen müssen zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann"
Da wundert man sich nicht, dass Herr Bundesinnenminister sich durch das Urteil nicht düpiert fühlt. Die Begrenzungen des Grundrechts werden maximal ausgenutzt werden und schon hat man, was man will.
Richter werden das verhindern ? Nicht wenn die Studie von Gusy und Backes stimmt, dass 2/3 der vom Richter genehmigten Maßnahmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Natürlich gibt es selbst jetzt wieder die notorischen Meckerer die sich dermaßen in die Jammerecke zurückgezogen haben, das auch daran wieder was auszusetzen sein wird. Wir sollten anfangen, die zu überhören. Denn eines zeigt dieses Urteil wieder mal ganz deutlich, weder ist "Deutschland" (also dieser Staat, die Nörgler verbinden alles negative immer gern mit dem "adjektiv deutsch", nach dem Motto wie könnte es auch besser sein schließlich ist es "deutsch", ausgeschmückt mit allerlei gelaber drumrum) das Problem oder keine Demokratie mehr, noch sind es "die Politiker" oder "das System" sondern klipp und klar die Bürger, nichts anderes sind über Politiker - Bürger aus unseren Reihen denen wir per Wahl ein Amt geben. Und das System Demokratie ist immer das, was die Bürger draus machen und wie sie es mit Leben füllen. Zusammen mit dem stetig steigenden desinteresse an allem, maximal zum Jammern reicht die "Energie" noch, sinkt die politische Kontrolle (siehe Wahlbeteiligung, Mitgliederzahlen in sämtlichen politischen oder nicht-politischen Organisationen, etc.). Und in der Tat, je weniger der Bürger hinhört und hinschaut - und die Presse das ihrige dafür tut - je mehr setzen sich einzelne Interessensgruppen durch die aber nicht das Wohl des ganzen Landes im Blick haben. Hier hat das Verfassungsgericht uns nochmal aus der Patsche geholfen und die Regierenden gebremst, etwas zu das wir Bürger uns offensichtlich nicht mehr in der Lage sehen - obwohl wir es natürlich wären. Gerade vor kurzem hat sich ein neuer Staat gebildet, die Menschen haben sich losgesagt von einem Regime und wir hier leben in Freiheit ausgestattet mit üppigen Grundrechten und alles in allem in Wohlstand in einer Gesellschaft die nicht von Bürgerkrieg gezeichnet ist und wir Jammern und kriegen es nicht einmal zustande sowas wie ein Schnüffelgesetz zu verhindern, ohne das Eingreifen des Verfassungsgerichts? Das ist die Schande des ganzen. Und dafür sind WIR ALLE Verantwortlich, nicht immer alles an andere Delegieren - egal ob "Schuld" (allein das Wort wird dermaßen Inflationär gebraucht) oder Verantwortung zu Handeln. Und wer sagt eine Partei vertritt nicht meine Meinung, dann stell deine Meinung dar! Das sind auch nur Menschen. So und nicht anders funktioniert Meinungsbildung und wenn wir von diesem edlen Recht keinen gebrauch mehr machen dann werden wir eben von anderen "Ge-Meinungs-bildet". Punktaus.
...ist in dem Fall der, daß zwar ganze Horden von Jura-Typen mit Freude Überstunden machen, weil die Verklausulierungen nicht zu durchschauen sind. Praktisch ist das Urteil für die Ablage P, wie hier schon angedeutet; wenn die Überwachungsorgane Daten von mir wollen, kriegen die die auch.Und wie es dann mit der Verwertung vor Gericht aussieht, ist auch belanglos; wenn nach ner "Bundestrojaner"-Losschickung was rauskommt, können die mir immernoch die Bude filzen, weil da hamse ja nen Verdacht. Und wenns auch nur der ist, daß ich mir nen ganz cleveren Compuerfreak geholt habe, der den Rechner bzgl. des I-Nets ganz dicht kriegt.Man möge sich dazu z.B. die Umdrehung der Unschuldsvermutung bei Alg.- II-Empfängern angucken, da wird auch auf einen großen Teil "Grundrechte" gesch...eibenkleistert.Der Herr Wefing is also m.E. ziemlich voreilig mit seiner Lobhudelei auf das BVerfGericht.
Ein großes Lob an Heinrich Wefing für seinen interessanten Kommentar und meine inhaltliche Zustimmung dazu. Schade, dass einige hier anzutreffende Kommentare den starken Verdacht nahe legen, dass der Artikel und insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ganz verstanden wurde. Insbesondere Hugo_P sollte sich noch mal klar machen, was ein Verfassungsgericht überhaupt macht. Das Grundgesetz auslegen und diesbezüglich Entscheidungen zu treffen. Ob sich die anderen Stellen staatlicher Gewalt daran auch letztendlich halten ist eine andere Frage. Und so einfach wird in der Praxis eine Onlinedurchsuchung künftig nicht möglich sein. Immerhin muss man einen Richter zunächst mit guten Gründen zu seinem OK bewegen. Dabei sind auch die Gefährdungen konkret zu benennen und zu belegen. Das dürfte realiter nicht ganz einfach sein und dürften daher wohl Ausnahmen bilden. Besonders toll an der Entscheidung ist doch, dass heute ein neues Grundrecht geboren wurde, das wir in Zuknunft vielleicht häufiger begegnen werden. Wiedersehen macht also Freude!
Bei der Sicherheit zumindest von VISTA wurde Microsoft vom CIA geholfen.Das BSD als Grundstruktor von Apple ,war Teil eines Kommunikationssystems des CIA.Das Internet wird aus der USA kontrolliert.GOOGLE sammelt Vorratsdaten aus unseren IP Adressen.Seit dem 11 September wurden die Internet Provider vom CIA kontrolliert.Ob das jetzt noch so ist weiß ich nicht.Bitte wo ist die Freiheit auf der Festplatte ??Der Artikel war aber sehr gut.Eigentlich hatte ich "1984 big brotther is watching you" von George Orwell auf das System der ehemaligen UDSSR gemünzt.Es wird noch etwas dauern,bis die Kommunikation genausoeinfach und unkomliziert wird,wie das aufdrehen eines Lichtschalters.
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