Altersvorsorge

Riester-Rente fürs eigene Heim

Wohn-Riestern heißt die neue Sparvariante. Damit will der Staat nun auch die private Altersvorsorge mit Immobilien fördern

Es riestert wieder in der privaten Altersvorsorge. Sechs Jahre nach dem Start der »Riester-Rente« nehmen die staatlichen Förderer Anlauf auf eine letzte Hürde: »Wohn-Riester«. Altersrücklagen in Immobilienform sollen nach einem Entwurf der Koalition künftig ebenso gefördert werden. Die Reform soll in diesem Sommer beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Riestern dürfen alle rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigen. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr kann man so steuerfrei für den Ruhestand anlegen – 154 Euro legt der Staat dazu und noch mal 185 Euro je Kind, für 2008 oder später Geborene sogar 300 Euro. Neu ist nach dem Gesetzentwurf, dass man das Riester-Geld auch für Investitionen in ein Haus, einen Bausparvertrag oder Anteile am Altersheim nutzen kann. Aber auch wer schon eine Wohnung hat, kann mit staatlicher Unterstützung die Schulden abzahlen. Ob neues Haus oder alte Schulden, mit dem Eigenheimrentengesetz soll man das Riester-Konto komplett für das eigene Heim verwenden dürfen. Voraussetzung: Man muss die Immobilie selbst nutzen.

Bei der Rente lautet das Riester-Prinzip: Sparen ist steuerfrei, auszahlen nicht. Man spart sich also die Steuern für das eingezahlte Geld, aber wenn die Rente erst fällig wird, kassiert das Finanzamt dafür Steuern.

Bei »Wohn-Riester« ist das komplizierter. Man erhält ja im Alter keinen Betrag, von dem man dem Finanzamt etwas abtreten könnte, sondern besitzt einfach seine eigenen vier Wände. Auf Steuern verzichten möchte der Fiskus allerdings nicht und sorgt dafür mit dem sogenannten Schattenkonto. Das ist fiktiv. Es verbucht die geförderten Beträge, die man für die Immobilie verwendet hat, plus fiktive Zinsen.

Im Rentenalter muss der Sparer dann monatlich Einkommensteuern an das Finanzamt zahlen – auf eine fiktive Rente, die er aus seinem Schattenkonto bezöge, wenn das ganze Geld nicht längst in seiner Immobilie steckte. Wahlweise darf man auch die gesamten Steuern – pauschal auf 85 Lebensjahre hochgerechnet – auf einmal entrichten. Dafür gewährt der Fiskus einen Steuernachlass von 30 Prozent.

Wer seine mit Riester finanzierte Immobilie innerhalb von 20 Jahren verkauft, muss die Fördersumme ins nächste Eigenheim stecken. Alternativ kann er sie auch als Riester-Rente anlegen.

Bausparverträge und Kreditangebote für den Immobilienerwerb gibt es jede Menge, doch nur Verträge mit Riester-Zertifikat werden auch gefördert. »Ein verwaltungstechnisches Ungetüm«, kritisiert Thomas Bieler von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen das Eigenheimrentengesetz. Aus seiner Sicht hätte man auf die Gleichberechtigung von Bausparverträgen und sonstigen Zwischenfinanzierungsprodukten verzichten können. »Es reicht doch, wenn man das Riester-Kapital als Eigenkapital nutzen kann.«

Zudem sei das Schattenkontosystem schwer zu erklären. »Vielen wird gar nicht bewusst sein, dass sie ein fiktives Konto haben, von dem sie aber nichts abheben können, sondern nach 20 Jahren plötzlich etwas zahlen müssen.«

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    • Von Ruth Helmling
    • Datum 12.3.2008 - 08:18 Uhr
    • Quelle DIE ZEIT, 06.03.2008 Nr. 11
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