Menschenwürde Folter kennt keine Grenze
Auch in einer Nothilfe- und Rettungssituation ist dem Staat nicht alles erlaubt. Eine Antwort auf Reinhard Merkel
Scharfsinnige Argumente, wie Reinhard Merkel sie zur Folter in Notwehrsituationen ohne Zweifel vorträgt , verführen oft zu einem apodiktischen Ton, der so manches leise Knirschen im Gebälk überhören lässt. Die Debatte über die Zulässigkeit der Folter war bisher dadurch gekennzeichnet, dass Befürworter wie Gegner überwiegend mit einer eher selbstquälerischen Haltung argumentierten. Nur wenige sind restlos überzeugt, und auch die knappen Äußerungen Horst Dreiers erzeugen diesen Eindruck nicht – nicht zuletzt deshalb sind die politischen Invektiven gegen seine Wahl zum Bundesverfassungsrichter ein Skandal. Merkel will nun demonstrieren, dass es ein Recht, gar eine Pflicht zur Folter in Notwehrsituationen gebe. Damit scheint der dunkle Schleier des Tragischen über diesen Fällen endlich gelüftet zu sein. Aber in das Gefühl, durch gute Gründe überzeugt zu sein, mischt sich Unbehagen.
Möglicherweise hat die Absolutheit des Folterverbots etwas mit der Natur der Folter selbst zu tun, ohne Ansehen der guten oder bösen Zwecke, die mit ihr angestrebt werden. Merkel spricht immer nur abstrakt von Folter oder von der bloßen Androhung, allenfalls von der Zufügung von Schmerzen. Eine kleine Phänomenologie des Folterns zeigt jedoch rasch die Untiefen, in die gerät, wer Folter bloß abstrakt für zulässig erklären will. Außerdem verführt eine einseitige Diät von Beispielen dazu, sich über die Einzelheiten des Folterns keine weiteren Gedanken zu machen. Weil im Frankfurter Entführungsfall die bloße Androhung unvorstellbarer Schmerzen schon genügt hatte, sollte man sich nicht zu der Fehlvorstellung verleiten lassen, das werde künftig in ähnlichen Fällen auch so sein. Das von Merkel selbst gewählte Beispiel eines Bombenlegers im Passagierflugzeug, der allein den Code des Zündmechanismus kennt, lässt zudem eher an spontanes Reagieren, an verzweifelte Aktionen in Kampfsituationen denken als an Folter im eigentlichen Sinne.
Im Übrigen müsste schon genauer gesagt werden, was unter Zufügung von Schmerzen zu verstehen ist. Zu den notwendigen Erfolgsbedingungen der Folter gehört ihre Eskalationsfähigkeit, und zwar so, dass der Folternde über die Eskalationsstufen alleine herrscht und der Gefolterte nicht weiß, wann die nächste Eskalationsstufe beschritten und wie es auf dieser Stufe zugehen wird. Gerade diese Ungewissheit auf der Seite des Gefolterten ist für das Foltern essenziell. Was wäre denn passiert, wenn der Geiselnehmer im Frankfurter Entführungsfall sich von der Drohung nicht hätte beeindrucken lassen? Zu Zeiten der heiligen Inquisition hieß es in solchen Fällen, der Delinquent sei »verstockt«, weshalb er mit schärferen Mitteln zum Reden gebracht werden müsse. Hätte man dann die angedrohte Folter auch wahr machen müssen? Und wenn auch das nicht zum Erfolg geführt hätte? Wie weit darf oder muss man gehen, wenn die erste Stufe der Schmerzzufügung wirkungslos bleibt? Elektroschocks, waterboarding, simulierte Tötung, das Peinigen mit aufgehetzten Hunden, Amputation von Gliedmaßen?
Hier zeigt sich eine verborgene Tücke in dem von Merkel gewählten Beispiel: Der Bombenleger im Passagierflugzeug ist ein Selbstmordattentäter, der seinen eigenen Tod beschlossen hat. Warum sollte er unter Zufügung von Schmerzen bereit sein, die sichere Aussicht auf den Märtyrertod preiszugeben? Im Gegenteil – dürfte er von einer Folterung nicht noch eine unverhoffte Adelung seines Martyriums erwarten? Bloße Schmerzzufügung wird bei Angehörigen heroischer Gesellschaften nicht ausreichen. Also müsste man überlegen, wo die Heroen des Martyriums ihren wunden Punkt haben. Vielleicht bei sexuellen Demütigungen? Weil es das einzige Mittel ist, das auch einen Selbstmordattentäter endlich schwach werden lässt?
Das alles sind technische Fragen, aber sie zeigen schon, dass das Foltern eigentlich nur eine immanente Grenze hat – die Tötung des Gefolterten so lange zu vermeiden, wie der Gefolterte noch nicht getan hat, was der Folternde von ihm will. Ansonsten ist Folter grenzenlos; alles muss erlaubt sein – auch und gerade in Notwehrsituationen, wo die Zeit ohnehin knapp ist.
Diese leichte Akzentverschiebung in Merkels Beispiel führt auf eine zweite Eigenschaft des Folterns. Die Rede von der Schmerzzufügung verdeckt, dass das Foltern sich darin nicht erschöpft. Wiederum legt die Notwehrsituation die falsche Vorstellung nahe, es ginge nur um Drohungen, Schläge oder andere Formen nötigender körperlicher Zwangsausübung, wie sie eher in Kampfsituationen üblich sind. Das mag in einigen Fällen so sein. Die historische Erfahrung des Folterns zeigt dagegen ein anderes Bild. Folter besteht immer auch und gerade in der Zufügung psychischer Schmerzen. Die Folter zielt ja nicht bloß auf den Körper des Gefolterten, sondern sie benutzt diesen als ein Werkzeug, um auf die Psyche einzuwirken, genauer: auf den Willen.
Am Beispiel der sexuellen Demütigung kann man sich dies klarmachen. Hier kann der körperliche Schmerz je nachdem im einen Fall geringer, im anderen stärker sein, aber der psychische ist in jedem Fall dramatisch. Im Schrei des Gefolterten artikuliert sich mit dem Schmerz immer auch die Scham über das Erlittene. Demütigung, Erniedrigung, Verachtung – diese psychosozialen Aspekte der Interaktion zwischen Folterer und Gefoltertem gehören unabdingbar zu jeder Folterpraktik. Und warum sollte man sie sich nicht gerade in Notwehrsituationen zunutze machen, wenn man mit ihrer Hilfe wie im Beispiel des heroischen Selbstmordattentäters schneller und sicherer ans Ziel kommt als mit aufwendigem körperlichem Zwang? Und wer wollte sich anheischig machen, zwischen sauberer, angemessener Folter auf der einen, schmutziger, unangemessener Folter auf der anderen Seite zu unterscheiden?
Historisch ist es möglicherweise diese phänomenologische Erfahrung der Folter gewesen, die sich so eindrücklich vor die damit verbundenen guten oder bösen Zwecke geschoben hat, dass sie schließlich abgeschafft wurde. Der Kampf um die Abschaffung der Folter geht Hand in Hand mit dem Aufstieg einen Begriffes, der heute nun wieder zur Rechtfertigung der Notwehr- oder Rettungsfolter herhalten soll: der Menschenwürde. Folter und Sklaverei sind der Inbegriff dessen, was der Menschenwürde widerspricht. Beide Praktiken zerreißen das komplexe Netz sozialer Anerkennungsbeziehungen, in denen Menschen das elementare Gefühl der Selbstachtung gewinnen und bewahren, ohne das sie nicht nach eigenem Urteil leben und handeln können. Mit ihrer immanenten Grenzenlosigkeit und ihrer demütigenden Eigenschaft raubt die Folter dem Gefolterten seine symbolisch vermittelte Identität, und dies, wie man aus den Berichten überlebender Folteropfer weiß, nachhaltig, ein Leben lang.
Nur aus diesem Grunde wird auch verständlich, warum die einfache Tötung eines Menschen (»finaler Rettungsschuss«) seine Würde in geringerem Maße verletzten kann als die sein Leben letztlich bewahrende Folterung. Die Widerrechtlichkeit wohnt der Handlungsweise des Folterns selbst inne, weil die Würdeverletzung ihre notwendige Funktionsbedingung ist. Das sollte man nicht durch Umdefinitionen (»selbstverschuldete Rettungsbefragung«) oder durch abstrahierende Redeweisen (»Zufügung von Schmerzen«) verwischen.
Aber werden diese normativen Schlussfolgerungen aus der Phänomenologie des Folterns nicht zuschanden angesichts der Notwehrfälle, auf die Merkel die Zulässigkeit der Folter ja ausdrücklich beschränken will? Merkels vielleicht stärkstes Argument ist die Selbst-Zurechnung der zur Notwehr erforderlichen Verteidigungshandlung auf den Angreifer. Wer einen anderen rechtswidrig angreift, müsse sich die ihm in Ausübung des Verteidigungsrechts zugefügten Schmerzen selbst zurechnen. Wie Merkel hervorhebt, handelt es sich hier um eine Normativierung oder Objektivierung der Zurechnung; denn natürlich würde kaum ein Angreifer, direkt befragt, zugeben, dass er an den Verletzungen, die er sich infolge der Gegenwehr des Angegriffenen zugezogen hat, selbst schuld sei.
Der plausible Grund für diese Selbst-Zurechnung ist die vernünftige Freiheit des Angreifers, anders handeln zu können, also den Angriff selbst oder die Fortsetzung des einmal begonnenen Angriffs auch wieder unterlassen zu können. Wie bei Hegel der Mörder mit der Todesstrafe wird er auch mit der Selbst-Zurechnung seiner Tötung infolge einer Verteidigung »als Vernünftiges geehrt«; wie die Strafe ist auch die Verteidigungshandlung »die eigene Tat, die sich an ihm geltend macht«.
Aber schließt das alle Handlungen ein, die den Angriff zum Erliegen bringen, gibt es nicht eine Grenze, jenseits derer man dem Angreifer nicht mehr zumuten darf, alles hinzunehmen – auch wenn es an ihm und seiner Freiheit liegt, den Angriff zu beenden? Es gibt Grenzen der Notwehr – das deutsche Strafgesetz spricht von der durch Notwehr »gebotenen« Tat und der »erforderlichen« Verteidigung. Hier kommt eine Schwierigkeit hinzu, die Merkel selbst anspricht, die aber möglicherweise größer ist als von ihm behauptet. Ein lebensbedrohlicher Angriff durch aktives Tun – durch Erschießen, durch Messerstiche, durch Erwürgen – lässt sich durch ein bloßes äußerliches Stoppen der Körperbewegungen des Angreifers zum Erliegen bringen. Ein lebensbedrohlicher Angriff durch pflichtwidriges Nichtstun – durch Schweigen über den Ort des Verstecks, in dem das Entführungsopfer verdurstet oder verblutet, durch Schweigen über den Code des Zündmechanismus der im Passagierflugzeug versteckten Bombe – lässt sich nur dadurch beenden, dass man den Angreifer dazu bringt, willentlich etwas zu tun, zu sagen, wo das Versteck ist, oder stumm die Finger zu bewegen, um den Zündmechanismus zu deaktivieren.
Es ist nun aber gerade diese Konstellation, auf welche die oben beschriebenen Folterpraktiken zugeschnitten sind. Wenn man sie hier zulassen will, muss man sie mit allem in Kauf nehmen, was zu ihnen gehört – ihre immanente Grenzenlosigkeit und die unabdingbar mit ihnen einhergehende Würdeverletzung, und nicht suggerieren, es ginge es nur um Drohungen, Schläge oder (notfalls tödliche) Körperverletzungen wie bei der Abwehr eines Messerstechers. Und vor allem sollte man dem Angreifer nicht auch noch die Verletzung seiner eigenen Würde als selbstverschuldet zurechnen – eine größere Demütigung ist kaum denkbar.
Damit ziehen die dunklen Schatten der Tragödie wieder herauf. Die Rettung des Lebens und der Würde unschuldiger Opfer ist in einer Nothilfe- und Rettungssituation nur um den Preis der Würdeverletzung des Angreifers zu haben. Vielleicht war das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Daschner-Fall holprig, widersprüchlich, inkonsequent – letztlich aber prinzipientreuer als die Erhabenheit einer messerscharfen Scheidung zwischen Recht und Unrecht.
Der Verfasser ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Datum 14.03.2008 - 10:58 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 13.03.2008 Nr. 12
- Kommentare 32
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Herr Guenther, sie machen kluge theoretische Argumente gegen die Folter. Eine Frage beantworten sie jedoch nicht: Warum wollen sie eine moeglicherweise grosse Anzahl von Menschen sterben lassen nur um ihres reinen Gewissens willen? Es ist naemlich keine abstrakte Diskussion; es geht um konkrete Entscheidungen die im Falle des Falles getroffen werden muessen. Ich bin froh dass jemand anderes als sie diese Entscheidung trifft wenn meine Familie oder ich in einer solch extremen Situation sind.
Beide Seiten argumentieren sehr gut - was ja nicht anders zu erwarten war bei.Wer hat nun Recht - wohl beide. Unrecht ist ja erst dann da, wenn eine Seite die andere ausschließt.Und dies tun beide Argumentationen nicht zwingend.Die eine Seite, Prof. Merkel, argumentiert, dass es Fälle gibt, in denen eine Pat-situation zwischen zwei prinzipiell gleichwertigen rechtsgütern - der Würde des Täters als auch die des Opfers, bestände und deshalb, egal welche Handlung erfolgt, die Würde einer Seite verletzt wird. In solch einem Fall, wenn jede Handlung auf das prinzipiell gleiche Ergebnis hinauslaufen, nämlich auf die Verletzung eines Rechtsgutes, das gleichrangig dem Rechtsgut der anderen Seite ist.Wenn dem so ist, dann ist Würde kein Kriterium für Handlungen mehr - da sie auf jeden Fall verletzt wird. Es müssen also andere Kriterien her - z. b. Notwehr oder Selbsterhaltungstrieb und nach denen wäre in einer entsprechenden Situation die Bewertung des eigenen Überlebens auch als Höherwertig für das Handelnde Subjekt vertretbar auch dann, wenn es dafür einen Täter foltern würde.Soviel pro Folter.Konta 'Folter' sprach sehr einleuchtend Prof. Günther.Sein Hauptargument gegen Folter war praktischer natur: mag solche Fälle ja geben, aber Folter selbst sei Abzulehnen Aufgrund "ihre immanente Grenzenlosigkeit und die unabdingbar mit ihnen einhergehende Würdeverletzung". Werfen wir einen Blick in die Geschichte, sehen wir was er meint - Das Instrument Filter ist eigentlich so gut wie immer missbraucht worden - und die Folterer haben allzuleicht sogar die wenigen dabei vorhandenen grenzen überschritten und die Foltergelegenehit für eigene Zwecke missbracht (Sexuelle Demütigung z. B.). Ergo lassen wir es besser mit der Folter.Sind aber beide zwingend ein Widerspruch?Ich denke nicht - denn man kann einerseits durchaus ja Fälle konstruieren (so unwahrscheinlich sie im praktischen auch sein mag) die eine Notwendigkeit für Folter aufbauen und zugleich auch aussagen, dass man Prinzipiell keine Folter will.Mögliche Lösungen wären, dass man Folter allgemein unter hohe Strafen stellt, aber spezifische, enge Hintertürchen einbaut, mit deren Hilfe man beim Auftreten solcher von Prof. Merkel konstatierten Fälle auch einen freispruch erwirken kann für die Täter. Wenn das eng genug gefasst ist und an entsprechend hohe Hürden geknüpft ist - warum nicht?Alternativ kann man aber auch sagen: warum es juristisch regeln - nehmen wir bewußt Unrecht in kauf und sagen: Folter ist absolut verboten - und falls ein fall eintreten sollte, wie Prof. Merkel anführte, dann nehmen wir die zu erfolgte Verurteilung der Folterer, obwohl wir die Tat in diesen einem Fall für berechtigt halten, in Kauf.Ähnliche Problematiken ahben wir doch im Euthanasie-Bereich. Wann ist die Tötung eines Menschen gerechtfertigt? Wie gehen wir damit um - was ist mit der Tötung von schwerst unheilbar Krebskranken auf eigenes Verlangen?Oder was ist mit der Tötung eines Massenmörders - so das Spielchen: Wir haben eine zeitmaschine und können nach Österreich ins jahr 1900 Zurückreisen - dort begegnen wir den kleinen A. Hitler - wir wissen aj, was die geschichte bringt, wir kommen ja aus der Zukunft - ist es nun moralisch gerechtfertigt, dass wir Hitler töten oder ist es dies nicht? Nein? Wann wäre es denn gerechtfertigt gewesen Hitler zu töten? etc....Prinzipiell gehen diese Fragen in die selbe Richtung wie die Folterfrage.Auch möchte ich mich bei der zeit als auch bei den Prof. Günther und merkel bedanken für diese hochspannende Fragestellung einschließlich Pro & Conta-Argumentationen.
Mit Verlaub, aber Ihr Argument, warum man Menschen um des reinen Gewissens sterben lassen möchte, ist ein Totschlagargument. Wenn man stets mit potentiellen Opfern argumentiert, ist jede Maßnahme zulässig, ja muss zulässig sein. Das mag denkbar sein, wenn man ein stets objektives Urteil über Schuld und Unschuld voraussetzt. Von einem solchen kann aber in der Welt dort draußen nicht die Rede sein, denn es sind immer noch Menschen, die urteilen und Fehler sind nicht nur denkbar, sondern letztlich vermutlich sogar unvermeidlich.Herr Günther argumentiert meiner Meinung nach hier sehr gut, warum es gewisse Grenzen gibt, die in einem aufgeklärten Rechtsstaat nicht überschritten werden dürfen, weil sonst Einfallstore geöffnet werden für eine Entwicklung, die ihm letztlich diesen Status nehmen wird. Und dass gerade die Folter eine dieser Grenzen markiert.
Lieber vr21164,ganz so einfach wie sie es darstellen ist es nicht. Was ist denn ein Menschenleben wert? Es hat eben keinen bezifferbaren Wert. Es ist unendlich wertvoll und verschiedene Menschenleben sind nicht gegeneinader aufwiegbar.Es geht hier ganz prinzipiell um die Frage, ob der Staat foltern darf. Ob also der Staat sein Gewaltmonopol gegen die Würde des Einzelnen richten darf für das Gemeinwohl. Ist diese Grenze erst einmal, wenn auch nur um ein Haar überschritten, gibt es kein zurück. Wenn der Staat selbst die Würde des Menschen antastet. Wenn aus einem "unantastbar" ein "unantastbar, ausser..." wird, dann hat dieser Staat versagt.Was umgekehrt natürlich nicht heißt, das ich ihr Argument nicht nachvollziehen könnte. Auch ich würde den Staat verdammen, wenn er vor Folter zurückschreckt und damit meine Familie dem Tod preißgäbe. Und trotzdem ist es richtig, diese Bastion nicht anzutasten. Die folgenden Argumente sind natürlich stark vereinfacht und plakativ. Nichts desto trotz mögen sie vieleicht darlegen, warum Folter verboten ist und warum es gut ist, wenn sie es bleibt.Machen wir uns doch klar, was Folter bedeutet. Denken sie allein schon an die Beamten. Gibt es dann "Folterbeauftragte"? Darf dieser sich das dann auf die Visitenkarte schreiben oder darf er eine Henkersmütze überziehen. Und wer möchte das überhaupt machen? Wem würden sie in die Augen sehen und ihm oder ihr erklären, das das Vaterland und das Gemeinwohl verlagen, das er oder sie nun diese Gefesselte Person in todesangst zu versetzen hat. Oder würden sie selbst diese Aufgabe übernehmen? Zusehen, wie der Terrorist sich im Wasserbecken windet. Angstverzerrtes Gesicht, urinbefleckte Hose. Wie er zuckend um sein Leben ringt? Ist ja alles halb so schlimm. Er wird ja gleich wieder herausgezogen. Nur weiß das der Gefangene nicht. Und auch wenn das aussen keine Narben hinterlässt, dann doch sehr wohl innen.Und das bei noch nicht Verurteilten. Man kann ja schließlich nicht den Verlauf eines ordnungsgemäßen Verfahrens abwarten. Die Bombe tickt! Und dann erwischt es eben auch mal Ali, den Gemüsehändler, der sich in Deutschland wohl fühlt, Biergärten mag und die Bild ließt. Dumm nur, das er seinem Bruder Geld schickte, und dieser vom BND als Terrorist geführt wird. Ali weiß das nicht. Sein Bruder meinte, das Geld sein für die Operation seiner Frau. Und es ist sehr gut möglich das das stimmt. Ali versteht also nicht, was man von ihm will, als er aus seinem Laden abgeführt wird. Er versteht es erst recht nicht als er vom Städtischen Folterbeauftragten angebrüllt wird, wo die Bombe versteckt sei. Die Zeit drängt und Ali ist die letzte Hoffnung. Und was ist schon ein bisschen Todesangst?...Oder etwas direkter: Was ist, wenn sie dieser Ali wären? Was wenn man sie aus ihrer Wohnung zerren würde? Was wenn man sie der Folter aussetzen würde? Wie würden sie dem
Beamten nachher gegenüber stehen, der sie gefoltert hat, der sie
erniedrigt und gequält hat? Mit Verständniss für die Notwendigkeit in
Krisensituationen die Menschenrechte über Bord zu werfen? Ich glaube
nicht.
Niemals zu foltern, dafür gibt es ganz plausible praktische Gründe. Es ist schlicht und ergreifend die Erfahrung der Vergangenheit. Folter hat unendlich viel Unglück geschaffen. Fälle, wo mit Folter (nicht nur theoretisch) etwas ’Gutes’ erreicht wurde, sind dagegen so gut wie keine bekannt. Seien Sie also froh, dass auch dann nicht gefoltert wird, wenn ‚’Ihre Familie mal in einer solchen extremen Situation’ steckt. In einem Folterstaat würde es Ihrer Familie nämlich sehr schlecht ergehen. Die Chance, durch Folter gerettet zu werden dürfte 1000x kleiner sein, als die Chance versehentlich selbst gefoltert zu werden. Wenn Ihre Familie also betroffen ist, dann 1x im Flugzeug und 999x als Folteropfer. Und da werden Sie mir vielleicht recht geben: Ihre Familie wird lieber einmal bei einem Unglück zu Tode kommen als 999-mal zu Unrecht gefoltert werden. Man braucht also gar kein Moralapostel oder Prinzipienreiter zu sein. Schon ganz handfeste praktische Gründe sprechen für ein absolutes Folterverbot.
Martin Berger
Wozu Konstruktionen?Konkret: ehem. frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner im Entführungsfall MetzlerMarkus Steffens
Weil man bei Konstruktionen die Prämissen selbst festlegt und nach bedarf verschieben kann - darum.Zudem kann man bei Konstruktionen erstmal relativ eindeutige Fälle betrachten, vor man komplikationen noch hinzu nimmt.Reelle Fälle haben meist auch noch den Nachteil, dass wichtige Prämissen nicht klar. Zudem: reelle Fälle sind einfach auch geeigneter unvorhergesehene emotionale Reaktionen und Parteiungen aufkommen zu lassen. Eine Diskussion in einem Ethik-Seminar über Euthanasie z. b., in der mit einem mal ein Kursteilnehmer losheult, weil ihn der reelle fall an seine Oma erinnert, ist nicht wirklich erbaulich.
Ich halte den Artikel von Hr. Guenter durchaus für interessant möchte jedoch zwei Punkte noch einmal genauer ansprechen, die ich für wichtig halte:Erstens ist Folter nicht unbedingt immanent grenzenlos. Vielleicht würde es tatsächlich genügen Schmerzzufügung anzudrohen, denn dem Betroffenen kann möglicherweise, selbst wenn er um das Verbot weiß, glaubhaft vermittelt werden, dass ein bestimmter Beamter bereit wäre eine Grenze zu überschreiten. Außerdem, weiß nicht jeder Verbrecher zwangsläufig über die Gesetzgebung gut genug bescheid, um eine solche Bedrohung richtig einzuordnen. Aus dieser Perspektive betrachtet stellt die Androhung von Folter zwar genaugenommen einen zahnlosen Tiger dar, psychologisch gesehn ist sie jedoch eine weitere Eskalationsstufe die durchaus den Täter zum "umfallen" bewegen kann.Zweitens muss ich gerade mit Blick auf unser Wertesystem doch sehr der Darstellung widersprechen, eine Tötung wäre der Würde des Menschen angemessener als Folter. Natürlich sehe ich schon ihren Punkt, denn viele Menschen sehnen unter Folter tatsächlich den Tod herbei. Allerdings gibt es neben vielen "beschädigten" Menschen, die aus ihr hervorgehen immer auch solche, die sich mit dem Vergangenen arrangieren können. Ich möchte z.B. auf den aktuellen amerikanischen, republikanischen Präsidentschaftskandidaten McCain hinweisen. Für viele andere Folteropfer ist diese Aussage sicher zumindest strittig. Aus der Medizin wissen wir: Unwürdiges Leben an sich gibt es nicht. Nur der Betroffene selbst kann gegebenfalls Aussagen darüber machen, ob ihm sein Leben noch erträglich scheint. Dies alles macht es meiner Meinung nach unwesentlich, ob bei einem Gnadenschuss die Menschenwürde eher gewart bleibt als bei Folter.Trotzdem halte ich den Artikel für sehr lesenswert.
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