Rauchen im gefängnis »Die Zigarette ist das letzte Stück Freiheit«

Nur ein Ort ist in Deutschland vom Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen: Das Gefängnis. Die Anstalten dürfen eigenständig Regelungen treffen. Jürgen Frank, Leiter der JVA Gera, erklärt, warum er seine Inhaftierten weiter rauchen lässt.

DIE ZEIT: Warum verbieten Sie das Rauchen nicht?

Jürgen Frank: Die Zigarette ist für die Inhaftierten das letzte Stück Freiheit. Wäre ein Rauchverbot in einer Anstalt vorgeschrieben, könnte man Sicherheitsprobleme nicht ausschließen.

ZEIT: Die Gefangenen würden meutern?

Frank: Ja, ich würde befürchten, dass sie aufmüpfig werden.

Schließlich beruhigt das Rauchen die Nerven. Wenn Inhaftierte das nicht mehr dürften, würden sie nervös werden, bekämen psychische Probleme. Der Vollzugsalltag würde komplizierter.

ZEIT: Und die Nichtraucher?

Frank: Es rauchen ja über 90 Prozent der Inhaftierten. Die wenigen Nichtraucher bringen wir, wenn sie es wünschen, gemeinsam in Zellen unter, wo keiner raucht. Schließlich haben wir auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Gefangenen.

ZEIT: Es gibt also rauchfreie Zonen?

Frank: In den Zellen der Nichtraucher, in den Arbeitsräumen und auf den Fluren herrscht Rauchverbot, in den gemeinsamen Freizeiträumen darf weiterhin geraucht werden, es sei denn, Gefangene beschweren sich über den Qualm.

Die Fragen stellte Svenja Kleinschmidt

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.12 vom 13.03.2008, S.20
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  • Schlagworte Gefängnis | Nichtraucherschutzgesetz | Rauchverbot | Nichtraucher | Rauchen
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