Österreich Ein Konzern pfuscht, die Republik zahlt

Ein Plasmaspendenskandal kostete den Staat Millionen. Bis heute holen sich die Krankenkassen ihr Geld nicht zurück

Edith A. hat Hepatitis C. Dabei fällt sie in keine Risikogruppe: Edith A. ist keine Prostituierte, sie arbeitete auch nie im medizinischen Bereich. Sie hatte keine Organtransplantationen, nahm niemals Drogen. Die 48-jährige Oberösterreicherin hat lediglich Blutplasma gespendet: Ende der siebziger Jahre, in einem Labor der Pharmafirma Seroplas. Erst 25 Jahre später wurde ihre Krankheit diagnostiziert – genau wie bei den meisten anderen, die sich in einem der Seroplas-Blutlabors mit Hepatitis C ansteckten. Heute kämpft die dreifache Mutter mit Rheuma, Kopfschmerzen, ständiger Erschöpfung. Und um finanzielle Unterstützung: Ihre Versehrtenrente beträgt monatlich 38,50 Euro. »Das zahlt der Staat und nicht der verantwortliche Pharmakonzern«, sagt Edith A., »das muss man sich mal vorstellen.«

Vergangenes Jahr waren die österreichischen Krankenkassen mit 354 Millionen Euro im Minus. Nach der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) steht deren niederösterreichisches Pendent am tiefsten in der Kreide und musste sogar einen Kredit aufnehmen, um ausstehende Arzthonorare begleichen zu können. Die Regierung beschloss ein 150-Millionen-Euro-Paket zur Sanierung der maroden Kassen. Bezahlen werden das die Versicherungsnehmer: Der Großteil des Geldes soll durch eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge hereinkommen. Die Krankenkassen haben derzeit also jeden Cent bitter nötig. Sollte man meinen.

Trotzdem verzichten sie auf 72 Millionen Euro, die ihnen eigentlich zustünden. Zumindest, wenn man Gerhard Schöller glaubt. »Sehenden Auges lassen sich die Sozialversicherungsträger viele Millionen durch die Lappen gehen«, sagt Schöller und streicht mit der rechten Hand über den Deckel des etwa zwanzig Zentimeter dicken Aktenordners in seiner Anwaltskanzlei im dritten Wiener Gemeindebezirk. Der Plasmaskandal beschäftigt Schöller nun schon beinahe zehn Jahre lang. Der Mittvierziger arbeitet mit dem Rechtsanwalt Hans Otto Schmidt zusammen, der vor sieben Jahren 259 Hepatitis-C-Infizierte, ehemalige Plasmaspender, im Prozess gegen Seroplas vertreten hat. Seit zwei Jahren liegt ein Gutachten der Universität Salzburg vor, demzufolge die Sozialversicherungsanstalten gute Chancen haben, sich vom Pharmakonzern die Behandlungskosten zurückzuholen. Doch der Hauptverband würde »das Problem bagatellisieren«, wie Schöller meint.

Pflege-Ombudsmann Vogt vermutet »gutes Lobbying der Pharmaindustrie«

Bis heute melden sich ehemalige Plasmaspender, auf die der Hepatitis-C-Erreger in einem der Seroplas-Labors in den siebziger und achtziger Jahren übertragen wurde und die erst jetzt den Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Plasmaspende herstellen können. Wegen mangelnder Hygiene und laxer Sicherheitsvorkehrungen infizierten sich damals etwa 600 Menschen österreichweit. Zur Ader gelassen wurden weit mehr: Allein das Spenderbuch der Wiener Niederlassung zählt 4.000 Einträge.

Eine Plasmaspende dauert etwa 45 Minuten. Dabei wird dem Spender Blut abgezapft und durch eine Zentrifuge gepumpt, die das Plasma von den Blutkörperchen trennt. Das plasmafreie Blut fließt in den Körper zurück. Heute verwenden Labors dazu ausschließlich Einwegmaterial und achten auf völlige Sterilität. In den Seroplas-Zentren waren damals nicht einmal die Scheren desinfiziert worden, mit denen die blutgefüllten Schläuche nach der Spende abgeschnitten wurden. Den Aussagen einiger infizierter Spender zufolge, sei das Blut regelrecht »herumgespritzt«.

Der Prozess von 259 Infizierten gegen Seroplas endete im Jahr 2001 mit einem Vergleich. »Wir hätten locker gewinnen können, doch die Kläger wollten die außergerichtliche Einigung«, sagt Schöller. Der Grund: »Sie hatten Angst, das Ende des Prozesses nicht mehr zu erleben.« Drei Kläger starben noch während der Vergleichsverhandlungen. 30 weitere seither. »Mit dem Argument, dass die Menschen über mögliche Risiken nicht aufgeklärt wurden, wären wir sicher durchgekommen«, glaubt Schöller. So jedoch fiel die Vergleichssumme für die Opfer mit rund 7,5 Millionen Euro sehr gering aus. Die Anwälte hatten ursprünglich 72 Millionen eingeklagt.

Dem Vergleich schlossen sich auch vier Sozialversicherungsträger an, die nicht im Prozess involviert waren: die WGKK, die Versicherungsanstalten der öffentlich Bediensteten und der gewerblichen Wirtschaft sowie die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA). Auch die Vergleichssumme für die Sozialversicherungen fiel sehr mager aus: Sie bekamen 360.000 Euro. Der Betrag ist sehr viel geringer als die angefallenen Behandlungskosten. Allein die mehr als 20 Lebertransplantationen kosteten rund vier Millionen Euro. Wie viel von den 360.000 Euro an welchen Träger floss, ist geheim. Man habe sich im Vergleich vertraglich zum Schweigen verpflichtet, erklärt WGKK-Sprecherin Gabriele Pflug.

Für die vier Sozialversicherungsträger, die sich dem Vergleich angeschlossen haben, sind weitere Klagen also aussichtslos. Laut Gutachten der Universität Salzburg, das von Rechtsanwalt Hans Otto Schmidt in Auftrag gegeben wurde, bestehen für die zehn anderen Anstalten nach wie vor Ansprüche. Schätzungen gehen von 72 Millionen Euro aus, die den Kassen und Versicherungen durch die Hepatitispatienten entstanden sind und die nun zurückgefordert werden könnten.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat das Gutachten finanziell unterstützt. Die Chancen für mögliche Verfahren schätzt er jedoch als »sehr gering« ein. Die Begründung: Schon beim Prozess 2001 sei nicht mehr herausgekommen als ein Vergleich. »Die Anwälte hätten das Verfahren bis zum Ende geführt, wenn sie realistische Chancen gesehen hätten. Das geschah aber nicht«, sagt Josef Souhrada, Sprecher des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger. Werner Vogt, Ombudsmann der Wiener Pflegeanwaltschaft, findet diese Argumentation schlichtweg »lächerlich«: »Das Pharma-Unternehmen hat damals nicht umsonst ein paar Millionen gezahlt.« Für Vogt ein Schuldeingeständnis. Die Weigerung des Hauptverbands, weitere Regressklagen einzubringen, führt Vogt auf »gutes Lobbying der Pharmaindustrie« zurück.

Der Hauptverband geht in seiner Argumentation sogar noch weiter: Man könne nicht mit Sicherheit sagen, dass die Hepatitis-C-Infektionen auf die Plasmaspenden zurückzuführen seien. »Absurd«, sagt Hans Otto Schmidt. Seine Kanzlei habe nämlich die Kausalität bereits vor Gericht bewiesen: in einem Prozess gegen die Allgemeine Unfallversicherung. Im Jahr 2002 zogen die Anwälte für 173 der 259 Klienten vor das Arbeits- und Sozialgericht, weil die AUVA ihnen eine Versehrtenrente verweigert hatte. Fast alle Prozesse gewannen sie: Wer sich nachweislich bei einer Plasmaspende mit Hepatitis C infiziert, wird rechtlich so behandelt, als habe er sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit einer Krankheit angesteckt, und hat deshalb Anspruch auf lebenslange staatliche Hilfe. »Die AUVA hat damals versucht, Urlaube in den Tropen oder gar Promiskuität als Ursache für die Infektionen darzustellen«, sagt Schöller. Das Arbeits- und Sozialgericht sah das anders. »Die damaligen Urteile wären jetzt plötzlich falsch, wenn es da keine Kausalität gäbe, wie der Hauptverband argumentiert.«

Dem Ministerium ist allein die Überprüfung schon zu aufwendig

Für die Kanzlei Schmidt jedoch ist der Fall ohnehin abgeschlossen: Der Anwalt Hans Otto Schmidt hat sich 2001 in den Vergleichsverhandlungen verpflichtet, nicht mehr gegen das betroffene Pharma-Unternehmen vorzugehen. Umso mehr versuchen er und Schöller nun, andere zu mobilisieren. Das Salzburger Gutachten verschickten die beiden nicht nur an alle Sozialversicherungsträger, sondern auch an das Gesundheitsministerium – als Aufforderung, sich endlich zu holen, was dem Staat zusteht. Das Ministerium jedoch schließt sich der Auffassung des Hauptverbands an und argumentiert überdies mit dem bürokratischen Aufwand. »259 Fälle mit allen Unterlagen zu überprüfen, das würde unsere Möglichkeiten übersteigen«, sagt Ministerialrat Siegfried Wötzelmayr. Für Hans Otto Schmidt ein »hanebüchenes Argument«. »Es wirft doch ein merkwürdiges Licht auf die österreichische Gesundheitspolitik, wenn man nicht einmal die Kosten der Patienten beziffern kann. Wie will man Reformen durchsetzen, wenn man so im Dunkeln tappt?«, sagt der Anwalt.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) scheint hingegen kein Problem zu haben, die eigenen Unterlagen zu sichten. Sie bezahlt die Frühpensionen für viele der ehemaligen Plasmaspender, die durch ihre Infektion arbeitsunfähig geworden sind. »Wir haben in allen 259 Fällen nachgeschaut, wer von uns Leistungen bezieht und wessen Berufsunfähigkeit mit einer Hepatitis-C-Infektion begründet worden war«, sagt Ewald Wetscherek, Generaldirektor der PVA. In zwei Fällen hat die PVA 2004 Klagen gegen den Pharmariesen Hoechst-Aventis eingebracht, den sie für den Rechtsnachfolger der mittlerweile abgewickelten Seroplas hält. Inzwischen hat sich auch diese Firma mit der französischen Sanofi zu der neuen Holding Sanofi-Aventis zusammengeschlossen. »Allerdings bestreitet der Konzern eine Haftpflicht für die ehemalige Seroplas«, sagt Wetscherek. Für die ZEIT war Sanofi-Aventis zu keiner Stellungnahme bereit.

Fest steht: Bisher ist die PVA der einzige Sozialversicherungsträger, der in der Causa gerichtlich vorgeht. Andere wollen noch nicht einmal das Gutachten zu Gesicht bekommen haben. »Die Sache ist innerhalb der Sozialversicherungsträger nicht kommuniziert worden«, sagt Michaela Stitz, Sprecherin der schwer defizitären Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Dabei hat Anwalt Schmidt nach eigenen Angaben im März 2003 dem Generaldirektor der NÖGKK, Konrad Köck, sogar einen Klageentwurf überreicht. Daran kann sich dort heute niemand mehr erinnern. »Für uns ist das ein geschlossener Akt«, sagt Stitz. Während die PVA wegen nur zwei Betroffener vor Gericht zieht, findet man bei der NÖGKK, dass eine Entschädigung für jene 16 infizierten ehemaligen Plasmaspender, die in Niederösterreich krankenversichert sind, angesichts der finanziellen Misere »nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein« wäre.

Dieser Artikel wurde für die wöchentliche Österreich-Ausgabe der ZEIT geschrieben

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 13.03.2008 Nr. 12
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    • Schlagworte Österreich | Gesundheitsministerium | Recht | Republik | Hepatitis
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